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Die Welt · 1910-08-19 · 33 (19.8.1910) · page 5

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Journal
Die Welt
Volume
14 (1910)
Issue
33 (19.8.1910)
Date
1910-08-19
Page
– (sequence 5)
Language
German
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No. 33 DIECTELT 797 Die während der ersten 8 Jahre gesammelte Milch wird für gemeinsame Rechnung der Kolonisten verarbeitet und verkauft werden. Die Arbeiter werden die Straßen und Wege bauen wie auch andere Nivellierungsarbeiten ausführen. Ein Agronom wird für die ganze Zeit engagiert werden, welcher die Ausführung aller Arbeiten zu beaufsichtigen hat. Kostenanschlag peÄt «.ssags b*£ Total An- und TotalderKolonisten - 15000 Dunam aFrcs. 20-; 50 Kühe „ „ 200- 25 Stuten „ „ 240- I. Pflanzungsjahr,, „ 20 IL „ „ „ 12 III. „ „ „ 1- IV. „ „ „ 7 V. „ „ „ . 7- VI. „ „ „ 7 VII. „ „ „ 7- VIII. „ „ „ 7- 1 Agronom 8 Jahre „ „ 4000- 1 Hirt 8 „ „ „ 500- 5—6°/o Zinsen und Spesen an Banken für Anleihe . . 3000 100 60 2000 1203 700 700 700 ■ 700 700 700 320 40 . 180 300 000 2000 200 000 10 000 6 000 200 000 2000 200 000 120 000 1500 150 000 70 000 1200 120 000 70 000 1200 120 000 70 000 1100 110 000 70 000 1100 110 000 70 000 1000 100 000 70 000 1000 100 000 32 000 „ 4 000 18 000 11 100 1 110000 12 000 1 210 000 Für die mehr eingezahlten 1000 Frcs. wird jeder Kolonist 40 Aktien auf seinen Namen bekommen und wird für immer Aktionär der P. L. D. C. bleiben müssen. Die Idee, mit den 1000 Frcs. Aktionär der P. L. D. C. bleiben zu müssen, stammt von Herrn Dr. I. W. Steiner-Bukarest. Da wohl anzunehmen ist, daß sich jetzt schon 1000—1230 kleinkapitalistische jüdische Familien in allen Ländern der Welt finden, die den festen Willen haben, sich als Pflanzerkolonisten in Palästina niederzulassen und so bei der ersten Aufforderung ihre Anzahlungen mit Vergnügen machen werden, so kann die P. L. D. C. bei diesen direkten Interessenten allein 40 000—50 000 Aktien plazieren, mit welchem Gelde sie zu gleicher Zeit mit der Gründung der 10 Kolonien auch 1000 Arbeiter in diesen Kolonien ansässig machen könnte. Sobald 100 Zeichner ihre Anzahlungen von je 2000 Frcs. 200000 Frcs. abführen werden, so wird die P. L. D." C. eine Anleihe von ca. 120000 Frcs. gegen 5—6°/<» Zinsen bei dem J. C. T., dem Jüdischen Nationalfonds oder sonstwo aufnehmen und sofort zum Kauf des inzwischen ausgewählten Bodens, des Viehs und des Inventars schreiten. Die auf Rechnung der Kolonisten gemachte Anleihe wird — laut oben erwähnter Ausstellung — von diesen binnen 4 Jahren quittiert werden. Im achten Pflanzungsjahr wird die P. L. D. C. mehrere Pläne von Wohnungen und Stallungen für die bald übersiedelnden Kolonisten für den Wert von je 2000, 3000, 4000 und 5000 Frcs. ausarbeiten lassen und zur Auswahl den Kolonisten nach Europa usw. einschicken. Die P. L. D. C. soll verpflichtet sein, jedem Kolonisten auf Grund seines bezahlten Gartens und seiner Aktien einen Kredit bis 30C0 Frcs. zum Bau seines Hauses gegen 10—20jährige Amortisierung zu gewähren. Die Auslagen eines Hauses über den gewährten Kredit von 3000 Frcs., die ein Kolonist zu machen wünschen sollte, müssen von ihm selbst bestritten, werden. Er hat den Mehrbetrag zugleich mit seiner schriftlichen Äußerung in bar einzuschicken. Zu diesem Zweck wird die P. L. D. C. eine Anleihe von ca. 300000 Frcs. mit langfristiger Amortisation aufnehmen, um mit dem Bau der 100 Häuser wie auch mancher der nötigsten öffentlichen Gebäude auf einmal anfangen und diese bis. zum Beginn des neunten Jahres, in dem die Kolonisten zur Übersiedelung sich rüsten werden, zu vollenden. Die Einteilung der Parzellen an die Kolonisten, nämlich wer im Zentrum und wer an der Peripherie der Kolonie seinen Garten und Haus bekommen soll, wird gewiß Schwierigkeiten bereiten; da aber dem Kolonisten die Lage des eigentlichen Baumgartens doch einerlei sein sollte und nur für die Häuser im Zentrum ein Mehrwert entstehen kann, so kann diese Frage in folgender Weise gelöst werden: ä) Die ersten vier Anz.ahler bekommen die ersten vier Parzellen im Zentrum, die zweiten Anzahler die nächstliegenden Parzellen usw. b) Im achten Pflanzungsjahr vor Beginn des Häuserbaues sollen die Parzellen unter den Kolonisten ausgelost werden, und c) die Häuserplätze sollen im achten Jahre versteigert werden. Der Meistbietende bekommt seine Parzelle im Zentrum; die auf diese Weise einkassierten Gelder sollen der Kolonie für allgemeine Interessen zugute kommen. Die vom Verkauf der auf der Querstraße liegenden Parzellen einkassierten Gelder werden ebenfalls für allgemeine Interessen der Kolonie verwendet werden. Das Vieh wird im neunten Jahre in Gegenwart aller Kolonisten geschätzt und unter sie verteilt werden. Für jede Tierart wird ein Einheitspreis als Norm festgesetzt werden; diejenigen Kolonisten, die die bessern und teurem Tiere wünschen werden, haben den die Norm übersteigenden Wert in bar zu entrichten, während denjenigen, die minderwertige Tiere bekommen, die Differenz zum Normalpreise zugezahlt werden wird. Wenn manche Kolonisten im neunten Jahre nicht übersiedeln werden können, so können sie ihre Parzellen durch andere Personen verwalten oder der P. L. D. C. auch weiterhin zur Versorgung und Bewirtschaftung überlassen oder jemandem verpachten. Das Gut für die Kolonie wird durch einen Agronomen, der das Klima der Gegend und die Qualität des Bodens kennt, ausgewählt und von der P. L. D. C. erworben. Der Kolonist bekommt erst dann einen Akt auf seinen Namen, wenn er die auf seiner Parzelle lastende Schuld vollständig abgezahlt hat. Baumkulturen sollen möglichst viele sein. Sie enthalten Oliven, Mandeln, Aprikosen, Pfirsiche, Feigen und Reben, wie auch nach Möglichkeit europäische Früchte, als Kirschen, Weichsel, Äpfel, Birnen, Pflaumen, Nüsse usw. Die Zahl der Bäume jeder Kultur wie auch ihre Reihenfolge soll in allen Parzellen gleich sein. Wird die Möglichkeit vorhanden sein, die Orangenkuitur mit kleinen Spesen anlegen zu können, und zwar wenn die Bewässerung der Bäume aus einem naheliegenden Flusse geschehen kann, so soll ein gemeinsamer Orangegarten von 500—1000 Dunam angelegt werden, welcher für immer Gemeingut aller Kolonisten verbleiben und dessen Bearbeitung wie der Verkauf der Produktion genossenschaftlich geschehen soll, um dadurch die Betriebsspesen zu reduzieren und den Nutzen möglichst hoch zu gestalten. Der Plan der Kolonie ist auch tatsächlich derart gemacht,,, daß die Kolonisten nach Belieben ihre Gärten individuell oder kooperativ werden bearbeiten können. Die Hundertschaften der Kolonien sollen meiner Meinung nach geradebunt, d. h. aus russischen, polnischen, galizischen, rumänischen, deutschen, englischen, amerikanischen, asiatischen usw. Juden zusammengesetzt werden. Da die Auswahl der Kolonisten betreffs ihrer Moralität und ihres Charakters eine strenge - sein wird, so kann gerade so eine bunte Kolonie zum „Schmelztiegel" werden, wo mit der Zeit sich alle Charaktere einander anpassen werden und in den nachkommenden Geschlechtern ein einheitlicher fester jüdischer Charakter und Typus entstehen wird. Jeder Jude, der Kolonist zu werden wünscht, muß zu seiner definitiven Aufnahme folgende drei Zertifikate von kompetenten Vertrauensmännern erbringen, und zwar: a) über seine gegenwärtige Solvenz und darüber, daß er höchstwahrscheinlich imstande sein wird, seinem Geschäfte jährlich 1000-2000 Frcs. zu entziehen; b) daß sowohl er wie auch seine ganze Familie körperlich gesund resp. mit keiner ansteckenden Krankheit behaftet sind; c) daß er ein charaktervoller, ruhiger, friedlicher Mensch ist und stets sich eines guten Rufes erfreut hat. Die P. L. D. C. behält sich das Recht vor, wegen der definitiven Aufnahme weitere Informaionen über die Richtigkeit der Zertifikate einzuholen. Hauptbedingungen des Vertrages zwischen der P. L. D. C. und den Kolonisten sollen folgende sein: 1. Die Wahl und der Kauf des Bodens geschieht durch die P. L. D. C, ohne daß darüber die Kolonisten vorher befragt zu werden brauchen. 2. Sollte der Preis von 20 Francs per Dunam, welcher auf die Verhältnisse in Galiläa und Samaria berechnet ist, erhöht werden müssen, indem der Boden in, Judäa gewählt werden sollte, so müssen die zeichnenden Kolonisten darüber zuerst befragt werden. Im bejahenden Falle müssen sie die relative Differenz gleich abführen. 3. Nach Besitznahme des gekauften Bodens, die gewöhnlich ein Jahr dauern wird, müssen die Kolonisten die erste Rate von 20 Francs pro Dunam für das erste Pflanzungsjahr sofort nach Aufforderung leisten. 4. Die jährlichen Beträge werden in Halbjahresraten an jedem 1. März und 1. September bezahlt werden. 2 ■i

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