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Die Welt · 1910-07-22 · 29 (22.7.1910) · page 9

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Journal
Die Welt
Volume
14 (1910)
Issue
29 (22.7.1910)
Date
1910-07-22
Page
– (sequence 9)
Language
German
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No. 29 DIE3^ELT 709 kollegialen und koalierten Leitung der Bewegung zu verwirklichen. Das Fehlen einer bestimmten Ortsangabe in dem Beschluß der Konferenz beweist, daß nur eine klar erkannte Notwendigkeit konstatiert wird und ein endgültiger Beschluß über die Verlegung des Zentralbureaus von Köln nach einem großen kulturellen Zentrum angenommen wird, wo auch jüdisches Leben pulsiert, wo eine jüdische Atmosphäre und entsprechende wissenschaftliche, literarische, gesellschaftliche Institutionen, jüdische Lehranstalten, Bibliotheken und andere Zentren der jüdischen Ideenwelt vorhanden sind. Besondere Rechte des Präsidenten des Aufsichtsrats. Die Anerkennung des Präsidenten des Aufsichtsrats als ein gleichberechtigtes Mitglied des E. A. C. entspringt aus der Notwendigkeit, die Oberrechte des Aufsichtsrats über die Direktorien unserer Finanzinstitute zu stärken. Die letztern existieren formell, auf Grund der Statuten, die übereinstimmend mit den Gesetzen derjenigen Länder, wo sie registriert sind, ausgearbeitet sind, außerhalb einer Abhängigkeit vom Kongreß und zeigen natürlicherweise die Tendenz zur Absonderung. Das einzige Organ, das unsere Finanzinstitute mit der Partei verknüpft, ist der Aufsichtsrat, der aus den Mitgliedern des A. C. besteht, die vom Kongreß Gründeraktien des J. C. T. bekommen. Die Funktion des Aufsichtsrats besteht hauptsächlich darin, daß er die Forderungen der Partei und ihrer leitenden Organe in der Richtung der Tätigkeit unserer Finanzinstitute durchzuführen beauftragt wird. Und natürlicherweise ist es erforderlich, daß der Präsident dieses wichtigen Organs von dem allgemeinen führenden Organ der Partei nicht isoliert werden soll. Das sind die Vorschläge der Jahreskonferenz für den X. Kongreß. In diesen Beschlüssen ist ein bestimmter ganzer Plan der Bildung des leitenden Organs der Bewegung durchgeführt, ein Plan, welcher die Bestrebungen der frühern Opposition auf dein Hamburger Kongreß gänzlich erschöpft hat und jetzt ein allseitig und einmütig angenommenes Gemeingut der Jahreskonferenz geworden ist. Der Erfolg unserer beharrlichen Ideenarbeit besteht darin, daß uns kraft der Überzeugung von der Notwendigkeit des Prinzips dieser Reform gelungen ist, in die Herzen der ganzen Mehrheit einzudringen, und war das grundlegende Moment anerkannt, so entspringen all die fünf Beschlüsse dem Ausgangspunkt von selbst. Die zweite Gruppe der Beschlüsse organisatorischer Natur haben einen provisorischen Charakter bis zum nächsten Kongreß. Sie lauten: ö. Der nächste Kongreß muß spätestens im Sommer 1911 stattfinden. 7. Die Jahreskonferenz beauftragt das E. A. C, in wichtigen Fragen allgemeinerer Natur als ein beratendes Organ einen Beirat aus drei Mitgliedern, die von der Jahreskonferenz gewählt wurden, zuzuziehen. (Da alle drei Personen auf der Konferenz nicht anwesend waren, so werden ihre Namen erst nach ihrer Zustimmung zur Annahme dieses Postens veröffentlicht.) 8. Die Sitzungen des Großen A. C. müssen bis zum nächsten Kongreß mindestens alle vier Monate einmal stattfinden. Der leitende Gedanke dieser drei Beschlüsse ist der folgende: Das gegenwärtige E. A. C. wurde vom Kongreß provisorisch, infolge der Unmöglichkeit, ein neues E. A. C. zu wählen, welches das Vertrauen einer beträchtlichen Mehrheit des Kongresses bekommen konnte, im Amte belassen. Ein neues E. A. C. könnte nur ein neuer Kongreß wählen. Aber die Jahreskonferenz fand es aus wichtigen organisatorischen und technischen Gründen für untunlich, den Kongieß sofort einzuberufen. Es erwies sich als notwendig, den Kongreß auf das Jahr 1911 zu verlegen. Die Jahreskonferenz mußte notwendig dem jetzigen E. A. C. die Vollmachten, die es vom IX. Kongreß erhalten hat, bis zum nächsten Kongreß belassen, fand es aber für nötig, dem E. A. C. einen provisorischen politischen Beirat anzug.iedern und Vorkehrungen zu treffen, daß das Große A. C. faktisch bis zum nächsten Kongreß, welcher in endgültiger Form die Funktionen des Großen A. C. festlegen muß, in größerrn Maße als bisher die Arbeiten des E. A. C. leiten könn e. Ein sehr wichtiger Beschluß ist der folgende: 9. Die Konferenz beauftragt das A. C, Maßnahmen im neuen Organisationsstatut zu treffen, die dem Großen A. C. eine intensivere Mitarbeit an der Führung der Geschäfte der zionistischen Organisation ermöglichen. Insbesondere wird für das neue Organisationsstatut vorgeschlagen: di'ß neben dem E. A. C. auch das Große A. C. aus seiner Mitte einen Vorsitzenden wählen soll, dem Sitz und Stimme im E. A. C. verliehen werden. Neben dem E. A. C. soll auch der Vorsitzende des Großen A.C. berechtigt sein, Sitzungen desselben einzuberufen. Das Große A. C. soll nur bei Anwesenheit von mindestens 15 Mitgliedern beschlußfähig sein. In den letzten Jahren wurde die Rolle und Bedeutung des Großen Aktionskomitees, welches in der Theorie nach dem Wortlaut unseres Statuts in der Zeit zwischen den Kongressen die höchste Instanz unserer Bewegung ist, ins Unbedeutende herabgesetzt. Einerseits sind die Mitglieder des Großen Aktionskomitees sehr selten einberufen worden, und anderseits fehlte eine Instruktion über die Grenzen der Kompetenz und der Macht der Beschlüsse des Großen Aktionskomitees. Es gab kein Organ, welches die Ausführung der angenommenen Beschlüsse überwachen konnte. Die Konferenz beschloß, dieBedeutung und Autorität des Großen Aktionskomitees zu heben, indem sie einen neuen Posten des Präsidenten des Großen Aktionskomitees schuf, der mit den nötigen Vollmachten, Sitz und Stimme im Engeren Aktionskomitee und Recht der Einberufung des Großen Aktionskomitees, ausgestattet wurde. Nach der Ansicht der Initiatoren dieses Vorschlags wird durch diesen neuen Posten ein Organ geschaffen, das sowohl in der Organisation als auch außer ihr das Große Aktionskomitee repräsentieren, über die Regelmäßigkeit seiner Funktionierung wachen und für die Verwirklichung der angenommenen Beschlüsse sorgen wird. Von den fernem Beschlüssen der Konferenz hat der folgende eine prinzipielle Bedeutung. 10. „Die Jahreskonferenz stellt fest, daß die auf dem IX. Kongreß abgegebene Erklärung über die politischen Ziele des Zionismus die einzige authentische Darstellung unseres Programs bildet, und daß sonstige, von welcher Seite auch kommende Äußerungen, die nicht ganz mit dem Inhalt dieser Erklärung übereinstimmen, für die Partei keinerlei Geltung haben." Die wichtige prinzipielle Erklärung wird es unmöglich machen, daß in der zionistischen und antizionistischen Presse Ansichten und Meinungen einzelner Zionisten, auch solcher in offizieller Stellung, die zu den Beschlüssen des Kongresses im Gegensatz stehen, auf das Konto der Partei gesetzt werden. II. Budget. Eine große Neuerung in der Organisationsarbeit ist die Annahme des Budgets des E. A.C. für das nächste Kongreßjahr (XIV.). Zum erstenmal ist ein Vorschlag der Ausgaben und Einnahmen des Zentralbureaus der Bewegung ausgearbeitet und bestimmt worden. Bei der Besprechung des Budgets wurde die Ausgabe für die notwendige Presse bestimmt und in das ordentliche Budget eingestellt. Es erwies sich jedoch, daß die Schekelsummen allein zur Deckung des angewachsenen Budgets der Partei nicht hinreichen. Wenn die Konferenz einen bestimmten Voranschlag der Ausgaben angenommen hat, so ist es natürlich, daß es ihre Pflicht und Schuldigkeit war, die zur Deckung des angenommenen Budgets nötigen Quellen aufzusuchen, und nach langer Beratung wurde das Prinzip der Besteuerung aller unserer Finanzinstitute, auch den Nationalfonds nicht ausgenommen, mit 10 Proz. der Nettoeinnahmen eines jeden dieser Institute angenommen. Infolge der vorgerückten Zeit wurde beschlossen, die endgültige Durchführung des wichtigen Vorschlages bis zur nächsten Sitzung des Großen A. C. aufzuschieben.*) Das sind die organisatorischen und politischen Resultate der Jahreskonferenz und der ihr vorhergehenden Arbeit der Opposition im allgemeinen und desZ. K. im besondern. Aber außerdem zeigten sich auf der Jahreskonferenz auch die Resultate unserer langen und hartnäckigen Forderungen in Palästina. Unsere Forderungen, die bis heute keinen gebührenden Widerhall in der Leitung, mit Ausnahme im Palästina-Ressort, gefunden haben, werden heute mehr oder weniger anerkannt. Der Bericht von Dr. Ruppin über die Arbeit in Palästina ist mit allgemeiner Zustimmung der Jahreskonferenz angenommen worden. Der Anfang zur ernsten Arbeit der Land-Development-Company wurde in der Form gelegt, daß ihr ein großer Kredit aus den Mitteln des Nationalfonds zum Ankauf von Boden und Parzellierung zum Wiederverkauf an Privalleute zur Verfügung gestellt wurde. Und wir können jetzt mit innerer Befriedigung zu einer friedlichen organischen Arbeit übergehen und rufen alle Gesinnungsgenossen zu derselben auf. Der gegen die Leitung nach dem IX. Kongreß begonnene Kampf ist, wie wir hoffen, für immer beendet. Überlassen wir es unserm Großen A. C, das jetzt die Möglichkeit bekommen hat, faktisch die Bewegung zu leiten, die politische und kolonisatorische Arbeit zu *) Nicht ganz richtig. Der bezügliche, vom Präsidenten Woiffsohn gestellte Antrag, den die Jahreskonferenz annahm, lautet: Präsident Wolffsohn: „Ich schlage vor, daß wir den Antrag des E. A. C. mit Bezug auf die unverkürzte Abführung der Schekelgelder annehmen, dem A. C. das Recht erteilen, die Besteuerung der Institutionen zu beschließen, falls sich im Laufe des Verwaltungsjahres herausstellen sollte, daß ohne diese Besteuerung die Ausgaben nicht zu decken sind. Jedenfalls werden wir die Sache in der nächsten Sitzung des Großen A. C. nochmals zur Sprache bringen." (Vgl. „Welt", Nr. 27, Seite 664). (Anm. d. Red.)

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