Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 14 (1910)
- Issue
- 29 (22.7.1910)
- Date
- 1910-07-22
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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- Safed 3× ep/1046078
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No. 29 DIEÄELT 705 Art. 6. Abgesehen von Spezialisten, müssen die Beamten und Arbeiter industrieller Anlagen osmanische Staatsbürger sein. Am Ende des zweiten Betriebsjahres muß die Hälfte der Spezialisten, am Ende des dritten Jahres drei Viertel der Spezialisten osmanischer Nationalität sein. Art. 7. Die industriellen Anlagen genießen folgende Vorrechte und Vergünstigungen: 1. Staatsländereien (Miri) werden für Fabriken in Größe von 1 bis höchstens 50 Dönurns unentgeltlich hergegeben; die Eigentumstitel werden gebührenfrei ausgestellt. 2. Grundstücke und Gebäude sind von allen Steuern befreit. 3. Beamte und Arbeiter brauchen den „Ternettun" (Einkommensteuer) nicht zu entrichten, ebensowenig auch die Patentsteuer, sofern dieselbe in Kraft tritt. 4. Baumaterial, Maschinen sowie Instrumente nebst Zubehör, die aus dem Auslande eingeführt werden zur ersten Anlage oder zu Vergrößerungen, zahlen keinen Zoll. 5. Rohes oder haibverarbeitetes Material, das im osmanischen Reiche nicht vorhanden, für die Produktion aber erforderlich ist, wird zollfrei eingeführt. 6. Wenn das importierte Material hier bearbeitet und in veränderter Gestalt binnen zwei Jahren wieder ausgeführt wird, so wird der eventuell entrichtete Zoll zurückgezahlt. Die sub 2, 3, 4 und 5 erwähnten Vergünstigungen bleiben 15 Jahre hindurch bestehen. Art. 8. Der Wert der Rohstoffe darf 50 Prozent des Wertes der fertigen Fabrikate nicht übersteigen. Art. 9. Die Regierung wird bei ihren Ankäufen den Erzeugnissen der einheimischen Industrie den Vorzug geben, selbst dann, wenn diese um 15 Prozent teurer sein sollten als ausländische. Die staatlichen Ressorts werden bei den Ausschreibungen in die Lastenhefte eine diesbezügliche Klausel aufnehmen. Art. 10. Die Regierung wird unentgeltlich staatliches Terrain hergeben, um die Fabriken mit den nächsten Chausseen oder Bahnlinien zu verbinden. Eisenbahnbauten sind indessen von der vorherigen Genehmigung seitens der Regierung abhängig. Art. 11. Durch Erfüllung der in dem gegenwärtigen Gesetze vorgesehenen Formalitäten können bereits bestehende Fabriken der in Artikel 7 vorgesehenen Vorteile teilhaftig werden. Art. 12. Gewissen auf Grund der Artikel l und 2 errichteten industriellen Etablissements kann auch ein Monopol unter folgenden Bedingungen gewährt werden: 1. Die Produktion muß auf gewisse von der Regierung bezeichnete Artikel beschränkt werden. 2. Das Monopol wird auf bestimmte behördlicherseits benannte Bezirke beschränkt. 3. Die zeitliche Dauer des Monopols beträgt höchstens 15 Jahre. 4. Die Produktion bereits bestehender Fabriken darf nicht beeinträchtigt werden. 5. Die Einfuhr von Erzeugnissen aus andern Provinzen oder aus dem Auslande darf nicht verboten werden. Art. 13. Wenn die Fabriken nicht binnen zwei Jahren nach Erteilung der staatlichen Erlaubnis errichtet werden, nimmt die Regierung das unentgeltlich überwiesene Terrain zurück. Ebenso werden die bereits in Besitz genommenen und die nach Art. 7 erteilten Privilegien annulliert, wenn der Betrieb ohne triftigen Grund zwei Jahre hindurch ununterbrochen ruht. Diese Frist beträgt nur ein Jahr bei Fabriken, die ein Monopol besitzen. Art. 14. Dem Arbeitsminister steht bezüglich der Fabriken und Erzeugnisse das Inspektionsrecht zu. Die Fabriken reichen dem Ministerium alljährlich eine Statistik über ihre Produktion ein. Art. 15. Die Ausführung des vorliegenden Gesetzes erfolgt in Gemäßheit einer besondern Verordnung. Olf □□□□□□ o o _ FEUILLETON r^ :-==^ O O □□□□□□HO - >y o SAFED*) (Aus meinen „Wanderungen im Lande der Väter") Von Dr. Samuel Rappaport. Nun ging es nach Safed, und da wir nach einem fast siebenstündigen Ritt gut ausgeruht hatten, beschlossen wir, den uns als romantisch geschilderten Weg dorthin zu Fuß zu machen. Die schon bestellten Reitpferde wurden abgesagt, und nun schritten wir munter vorwärts. Ein schmaler Fußweg, der auch zum Reiten benutzt wird, führt hart an dem äußerst primitiv gebauten Fellachendorfe den Berg hinan. Allmählich verschwinden die links im Tale sich hinziehenden prächtigen Ölbaumgärten, der Borg wird immer steiler und der Weg stets holpriger, und doch geht sich's sicher und lustig. Ein frisches in einer Kolonie erst jüngst erlerntes hebräisches Lied wird angestimmt. Nebst meinen zwei jüdischen Reisegefährten, einem engern Landsmanne und einem Herrn aus Deutschland, der als bloß frommer Glaubensgenosse nach Palästina gekommen und in unserer lustigen Gesellschaft fast Gesinnungsgenosse wurde, stimmte auch unser treuer Selim — ein reicher Araber aus Jaffa, der unter Juden auferzogen, quasi jüdisch assimiliert, sich zu den Juden hingezogen fühlt und uns in uneigennütziger Weise durch Palästina begleitete — in unser Lied ein. Es sind dies mutige hoffnungsvolle Töne, frisch wie der würzige Balsamhauch, der uns von den Bergen Naftali entgegenweht. Gott! wie lange haben diese Berge solche Töne aus jüdischer Kehle nicht *) Gewidmet den Manen meines hochverehrten Talmudlehrers Josef ben Schalom Müller aus Narol (Galizien), gestorben in Safed am 27 Ab 5666. gehört, vielleicht noch seit jenen Tagen, bevor der römische Würgengel den letzten Funken am Flammenhaufen des jüdischen Staates ausblies. Vom Tale her hört man die müden Schritte eines langsam sich hinschleppenden Esels, auf dessen Rücken ein unter der Last der Jahre gebeugter alter Jude es gerade nicht sehr bequem hat. Die stillen Seufzer, die zu uns dringen, sagen es deutlich. Seiner Kleidung nach scheint er aus Polen zu stammen. Die für sein Alter unsagbaren Beschwerlichkeiten nicht achtend, — das Reiten scheint seine starke Seite nicht zu sein — unternahm er vom weiten Norden her diese mühevolle Fahrt, um seine müden Glieder in die geheiligte Erde Safeds zu betten. Matt, aber voller Hoffnung schaut er empor, ob sich doch nicht schon das Ziel seiner martervollen Fahrt erblicken ließe. Vergebens! Vor uns liegt noch die größere Hälfte der Bergeshöhe, die uns noch von Safed trennt. Ein in ganz Palästina mit heißer Sehnsucht erwarteter, aber uns diesmal sehr unangenehmer und höchst ungelegener Gast, der Malkosch, der Frühlingsregen, überrascht uns ganz unerwartet in der Mitte des Weges. Es ist dies der Spätregen, der nach den periodischen Niederschlägen im Winter zum letztenmal in diesem Jahre für fast sieben Monate — bis etwa Dezember — die Felder und Zisternen mit dem nötigen Naß versehen soll. Schon seit Wochen lechzt die fast zu Stein ausgebrannte Erde nach diesen segenbringenden Tropfen. Auch die Wasserzisternen gingen bald zur 2