Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 14 (1910)
- Issue
- 29 (22.7.1910)
- Date
- 1910-07-22
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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und ordentlicher Arbeiter Kredit bei ihnen genießt. Nationalfonds und Genossenschaftsfonds werden grundsätzlich niemals einem einzelnen einen Pfennig kihen, sondern immer nur den Genossenschaften gegen Solidarhaftung. Dadurch sind erstens Verluste so gut wie völlig ausgeschlossen: die Kontrolle der am Orte anwesenden Genossen ist die genaueste und eifersüchtigste, die sich denken läßt. Im Interesse ihres eigenen Geldbeutels halten sie den säumigen Genossen regelmäßig, das beweist die Erfahrung unserer Raiffeisenkassen, zu Fleiß und Ordnung an, unter Umständen mit drastischen Mitteln, deren sich ein fernerstehender Kreditgeber niemals bedienen dürfte, und kündigen den Kredit im Beharrungsfalle schon immer zu einer Zeit, wo er noch nicht gefährdet ist. Zweitens aber wird durch diesen scheinbaren Umweg die Möglichkeit des Almosengebens mit seinen vernichtenden Folgen für die Wirtschaftlichkeit völlig vermieden: denn der Schuldner schuldet ja nicht einem entfernten, womöglich unpersönlichen großen Portemonnaie, dessen Interessen ihm sehr gleichgültig sind, sondern seinen eigenen Genossen und Kameraden, auf deren Achtung seine ganze Stellung beruht, deren Interesse mit dem seinen völlig indentisch ist, und deren böser Wille ihm unendlichen Schaden zufügen kann. Um zu unserer zweiten Siedlungsform zurückzukehren, so hat der Kolonist das Recht, aber nicht die Pflicht, von der Zentrale des Gutes gegen Erstattung der Selbstkosten sein Land pflügen, eggen und walzen zu lassen, so daß er eines eigenen Gespannes und eigener Ackergeräte entbehren kann. Er hat dann nur zu düngen, zu hacken und zu ernten: Arbeiten, die in einigen freien .Stunden leicht zu erledigen sind. Dasselbe Recht genießt der Kolonist der dritten Form. Drittens: Der Arbeiter scheidet aus dem Zentralbetriebe aus, " erhält weder Lohn noch Gewinnanteil mehr, abgesehen von dem Lohn und dem Gewinnanteil gelegentlicher Hilfsdienste, zu denen er im freien Vertrage geworben wird. Er erhält ebenfalls etwa zehn Dunam in Erbpacht und daneben fernere 30 bis 40 Dunam in längere Zeitpacht, etwa auf 18 Jahre, mit dem Rechte, nach Ablauf der Pacht zu den gleichen Sätzen dasselbe Land wieder erhalten zu dürfen, falls die Genossenschaft es nicht für die Ansiedlung städtischer Elemente oder von Gärtnern dringend bedarf. Er baut sein Haus mit Wirtschaftsgebäuden aus eigenen Mitteln oder unter den gleichen Bedingungen wie unter zwei mit einem Darlehen der Kreditgenossenschaft, und ist von diesem Augenblick an völlig selbstständiger Wirt, der auf sein eigenes Risiko sein Land bestellt, wie er es für richtig hält. Er hat das Recht, sämtlichen Untergenossenschaften: Konsumverein, Kreditkasse, Versicherungskasse, Absatzgenossenschaft, Zuchtgenossenschaft, Einkaufsgenossenschaft usw. als vollberechtigtes Mitglied beizutreten. Schon die gewährleistete Möglichkeit, jeden Augenblick aus dem Zentralbetrieb ausscheiden und selbstständig werden zu können, wird den Verband der Genossenschaft sehr fest zusammenhalten. Es ist eine alte Erfahrung, daß dem Menschen gerade das wünschenswert erscheint, was ihm nicht erlaubt ist. Ich habe bei einem meiner Vorträge in Palästina die berühmte Anekdote von dem alten Pariser Bürger erzählt, der bis zu seinem achtzigsten Lebensjahre niemals das Weichbild seiner Vaterstadt überschritten hat, König Heinrich IV, hörte davon und ließ ihm, als feinerMenschenkenner, der -er war, verbieten, Paris zu verlassen. Von dem Tage an hatte der alte Mann keine Ruhe mehr und bestürmte den König mit Bitten, ihm einen Ausflug zu gestatten. Ein Jahr ohne Erfolg! Als aber nach Jahresfrist der Köfiig ihm feierlich die Erlaubnis erteilte, hatte er plötzlich gar keine Neigung mehr, davon Gebrauch zu machen, und starb richtig viele Jahre später, ohne jemals die Banlieue überschritten zu haben. So wird es voraussichtlich auch mit unsern jüdischen Arbeitern sich verhalten, die als eingefleischte Individualisten die meiste Neigung gerade dazu haben, was ihnen verboten ist. Hier ist ihnen das Ausscheiden ausdrücklich gestattet, ohne daß man es ihnen im geringsten übel nähme; und gerade darum werden sie es wahrscheinlich unterlassen. Indessen wird doch einmal der Fall eintreten, daß einer der Genossen sich mit dem Administrator oder mit seinen Kameraden nicht vertragen kann; — oder daß er sich für ganz besonders tüchtig und für viel klüger hält als den Administrator; — oder daß er in derTat aus wohlberechtigtem Individualismus lieber als völlig selbständiger Wirt weniger, wie als immerhin unter Disziplin gestellter Genosse mehr verdienen will. Er wird seine Hufe fordern und ohne weiteres erhalten, und wird natürlich die letzte Kraft daran setzen, um den Genossen zu beweisen, daß er recht getan hat; er wird viel härter arbeiten als sie. Das Experiment wird über die fernere Form der Genossenschaft entscheiden. Die andern Genossen werden sehr aufmerksam zusehen, was dabei herauskommt. Erwirbt der ausgeschiedene Genosse in der. Tat ein Mehr an Ertrag, das seiner intensiveren Arbeitsleistung entspricht, so werden sie ihm nachahmen — und dann sollen sie ihm auch nachahmen! Denn dann ist bewiesen, was einige Fachmänner als wahrscheinlich annehmen, daß die Vorteile sogar der genossenschaftlichen Kooperation im Großbetriebe dennoch überwogen werden durch die intensivere Arbeit des Einzelwirtes. Wenn aber — und das halte ich bis zur Entscheidung für das weitaus wahrscheinlichere — es sich herausstellen sollte, daß der ausgeschiedene Genosse trotz härterer Arbeit beträchtlich weniger verdient hat als die in der Genossenschaft verbliebenen Kameraden, so wird die Mehrzahl sich schwer hüten, ihm nachzuahmen. Es sei noch bemerkt, daß für die Formen 1 und 2 keine jüdische Bäuerin erforderlich ist, daß dagegen die Form 3 kaum zu irgendwelchem Gedeihen kommen kann, wenn der Mann nicht eine Bäuerin von echtem Schrot und Korn zur Frau hat. Und solches Material ist vorläufig, wie gesagt, in Palästina kaum zu finden. Nur einige Frauen der Gerim, der judaisierten Russen, bringen die Qualifikation aus der Heimat mit; zwei solcher Wirtschaften, die ich sah, standen denn auch hoch über denen der jüdischen Bauern. Schon aus diesem Grunde werden die meisten Arbeiter oder Genossen verhindert sein, die dritte Form zu wählen; meine Hoffnung ist, daß die zweite Form die herrschende werde, schon aus dem Grunde, weil sie eine viel dichtere Besiedelung gestattet als die dritte. Hierbei soll bemerkt werden, daß es eine der wichtigsten Aufgaben der zionistischen Zukunftsarbeit ist, jüdische A'lädchen zu tüchtigen Bauersfrauen zu erziehen. Als ich in Jerusalem wrar, war von der Gründung einer