Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 14 (1910)
- Issue
- 27 (8.7.1910)
- Date
- 1910-07-08
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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656 DIE3&ELT \7 No. 27 strator, dessen Qehalt mit 3000 Frcs. angenommen sein mag, 1000 Frcs. Bonus. Durch diesen Verteilungsmodus wird ein Doppeltes erreicht: erstens wird die Sorgfalt und der Fleiß derjenigen A^itarbeiter am stärksten gestachelt, deren Arbeit für den Qesamterfolg die wichtigste ist; und zweitens läßt die Methode dem Administrator alle Freiheit, außer dem Tagelohn auch noch alle Systeme der Entlohnung anzuwenden, die in der Landwirtschaft üblich und erprobt sind: Stücklohn, Anteilslohn, Prämien, z. B. für die Kuhmelker usw. Wenn die Arbeitergruppe, die im Akkord mäht, oder wenn der Schweizer, der Milchprämien erhält, weiß, daß seine Anstrengung nicht nur durch den Akkordlohn und die Prämie, sondern auch noch durch die darauf fallenden Gewinnanteile belohnt wird, dann wird er doppelt Fleiß und Sorgfalt anwenden, und das ist namentlich bei den im Akkord ausgeführten Arbeiten ungeheuer wichtig, weil der Akkord allein bekanntlich Quantität, aber keine Qualität der Arbeit erzielen kann. Die Bestimmung, daß der Gewinnanteil sofort ausbezahlt werden soll, ohne daß ein Teil für die Zwecke der Arbeiter selbst zurückbehalten wird, entspricht den Erfahrungen der Wirtschaftsgeschichte und dem Charakter der jüdischen Arbeiter selbst. Es hat sich, was den ersten Punkt anlangt, herausgestellt, daß die Gewinnbeteiligung um so kräftiger auf den Gesamterfolg einwirkt, je verständlicher das System, je höher der Anteil der Arbeiter und je unmittelbarer er zur Auszahlung gelangt. Schon diese Erfahrung muß uns abhalten, zu all den Mittelchen patriarchalischer Bevormundung zu greifen, etwa zur zwangsweisen Anhäufung der Gewinne in einer Sparkasse zugunsten der Beteiligten usw.; und vor allen Dingen verbietet es der Charakter und das sozialistische Klassenbewußtsein der¥ jüdisch-palästinensischen Arbeiter, derartig vorzugehen. Sie sind freie Männer und wollen und sollen als solche behandelt werden; niemand soll ihnen ihr Menschenrecht verkümmern dürfen, aus ihren eigenen Fehlern zu lernen, soweit nicht etwa das Interesse des Gesamtbetriebs dadurch geschädigt wird. Indessen ist zu hoffen und zu erwarten, daß die Genossenschaft der Arbeiter selbst aus freien Stücken beschließen wird, den ganzen Gewinn oder wenigstens einen sehr beträchtlichen Teil für den nächsten und wichtigsten Zweck der Genossenschaft zu ersparen, nämlich für den Ankauf des Inventars um sich zur echten Produktivgenossenschaft weiter zu entwickeln. Wenn dieser Beschluß, was zu erhoffen ist, gefaßt wird, so mag die Genossenschaft ihr Geld anlegen, wo es ihr behagt. Man wird aber daran denken können, ihr zu dem Zwecke nach üblicher Weise eine Gutssparkasse mit einer etwas höhern Verzinsung der Einlagen zur Verfügung zu stellen, als die Bank gewähren kann. Davon mögen sie Gebrauch machen oder nicht, ganz nach Belieben und Vertrauen, wie denn überhaupt der oberste Grundsatz des ganzen Zusammenarbeitens sein muß, in allen Dingen, die nicht das Lebensinteresse des Betriebs berühren, die Freiheit des Entschlusses der Arbeiter uneingeschränkt aufrecht zu erhalten. Um namentlich im Anfang, wo man die Schwierigkeiten des Unbekannten zu überwinden und die Arbeiter erst zum Teil technisch und namentlich organisatorisch an die neue Betriebsform gewöhnen muß, den Stachel des Selbstinteresses für den Betrieb anwenden zu können, sollen die Arbeiter aber auch schon dann einen, natürlich dann geringem Gewinnanteil bekommen, wenn das Kapital nicht das Maximum seines Ertrages: 3°/o für den Nationalfonds, 4°/o plus ein Viertel des Gewinnes für den Genossenschaftsfonds, erhalten kann. Man wird etwa folgende „gleitende Skala" vorschlagen dürfen: das Kapital erhält entweder 4°/o und 1U oder 3°/o und l/3, oder 2°/o und V2 oder 1 °/o und 2/s oder 0°/o und 3/4 des Gewinnes und teilt sich in diese Summe so, daß der Nationalfonds nicht .über 3°/o, der Genossenschaftsfonds den Rest erhält; den Rest des Gewinnanteils, also je nachdem 8/±, 2/3, V2, Vs oder 1k erhalten die Arbeiter als Aufschlag auf ihren Lohn. Über die Einzelheiten dieser Skala kann man selbstverständlich verhandeln. Zweites Stadium: Die landwirtschaftliche Arb eit e rpr od uktivgenossen schaft Nach der eingangs mitgeteilten Rentabilitätsschätzung erscheint die Hoffnung als berechtigt, daß sich aus den Gewinnanteilen im Laufe einiger Jahre in den Händen der Arbeiterschaft eine Summe Geldes angesammelt haben wird, groß genug, um die von vornherein in dem Vertrage, den der Genossenschaftsfonds mit ihr abgeschlossen hat, bestimmte Kaufsumme für das Inventar zu erlegen. Es wird nicht erforderlich sein, den Gesamtbuchwert des Inventars bar herauszuverlangen. Man wird sich etwa mit der Hälfte begnügen dürfen, wenn für den Rest, der in angemessenen Fristen auszuzahlen wäre, Bürgschaft gestellt werden kann. Diese Bürgschaft könnte von potenten Privatpersonen oder von unserer Bank oder wohl am einfachsten dadurch gestellt werden, daß ein von der Bank angestellter, aber natürlich von der Genossenschalt besoldeter Kassenbeamter die gesamte Finanzgebahrung der Genossenschaft in der Hand hat, mit der Verpflichtung, Zinsen und Schuldsumme auszuscheiden und an den Gläubiger abzuführen. In Notjahren wäre natürlich eine angemessene Stundung möglich. Nehmen wir an, das Geschäft sei erledigt, die stipulierte'Summe ausgezahlt. Dann ändert sich die juristische Konstruktion sehr bedeutend. Bis hierher sind drei juristische Personen beteiligt gewesen: der Nationalfonds als Eigentümer des Bodens und der fest mit ihm verbundenen Melioration, war der Verpächter; der Genossenschaftsfonds als Eigentümer des Inventars und des Betriebsfonds war Pächter, und die Arbeiterschaft war Kontrahent des Vertrags, der ihr die Gewinnbeteiligung und die Obernahmerechte gewährleistete. Jetzt scheidet der Genossenschaftsfonds aus. Er ist für seine Kapitalsforderung befriedigt bzw. gedeckt und wird seinen Fonds auf ein anders Terrain setzen, um denselben Versuch unter nunmehr viel günstigem Bedingungen zu wiederholen. Übrig geblieben sind nur noch zwei Subjekte; der Nationalfonds als Verpächter, die Arbeiterschaft als nunmehr selbständige und selbstverantwortliche Pächterin. Sie ist zur echten landwirtschaftlichen Arbeiterproduktivgenossenschaft erwachsen. Als solche trägt sie die volle Verantwortung, aber genießt dafür auch alle Chancen, d. h. sie hat in schlechten Jahren sich mit einem geringem als dem bisherigen Arbeitseinkommen zu begnügen und kann das jetzt auch, da sie in den vorangegangenen Zeiten ein staatliches Vermögen aufgehäuft hat, von dem sie im äußersten