Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 14 (1910)
- Issue
- 27 (8.7.1910)
- Date
- 1910-07-08
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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No. 27 . DIE^ELT - 655 Bericht über meine Studienreise in Palästina** Von Dr. Franz Oppenheimer, Berlin III. Erstes Stadium: Die Gewinnbeteiligung. Die Arbeiterproduktivgenossenschaft legt nämlich das gesamte Risiko des Betriebs auf die Schultern der Genossen, und das können sie weder vor sich selbst, noch vor den Kapitalgebern tragen. Wenn sie das Unglück haben, in den ersten Jahren schlechte Ernten zu machen, so kommen sie entweder in die größten Schwierigkeiten, ja können zugrunde gehen, oder das unselige Almosenwesen muß einsetzen und den wirtschaftlichen Aufschwung des Unternehmens für immer zerstören. Auf der andern Seite kann es keinem Kapitalgeber zugemutet werden, Inventar im Werte von immerhin 120 000 Frcs. Minimum in dieHände einer Vereinigung von Arbeitern zu legen, die technisch den höchsten Grad der Leistungsfähigkeit besitzen mögen, die aber noch keinen Beweis dafür abgelegt haben, erstens daß sie unter sich Frieden und Ordnung aufrecht zu halten imstande sind, und zweitens, daß sie in der Lage sind, einen hochgestaffelten landwirtschaftlichen Betrieb zu dirigieren. Denn das ist ohne weiteres klar: ist einmal die Produktivgenossenschaft fundiert, so ist der Leiter der Beamte seiner Arbeiter, und hier sind Disziplinschwierigkeiten fast unvermeidlich, wenn das Verhältnis nicht auf alter Zusammenarbeit und der sichern Erfahrung von der Nützlichkeit der Organisation beruht. Gegen diese Erwägungen will es nichts besagen, daß in Um-Djumi, am linken Ufer des Jordan, die von der P. L. D' C. eingerichtete kleine Produktivgenossenschaft prächtig zusammenarbeitet und auch gut zu florieren verspricht. Denn hier handelt es sich vorläufig erstens nur um eine sehr kleine, aus 6 oder 7 alten Freunden zusammengesetzte Genossenschaft, zweitens um keinen Großbetrieb, sondern kaum mehr als um einen größern Bauernbetrieb, drittens um keinen hochrationellen Betrieb und viertens um ein vorläufig kurz befristetes Pachtverhältnis; und schließlich gewährt die P. L. D. C. dieser Genossenschaft beträchtliche Lohnvorschüsse auf ihren spätem Gewinnanteil. Eine solche Organisation ist noch nicht in streng wissenschaftlichem Sinne Arbeiterproduktivgenossenschaft zu nennen, womit übrigens gegen den Versuch und seine Ausführung nicht im mindesten irgend etwas eingewendet werden oll. Er ist den bestehenden Verhältnissen vortrefflich angepaßt und ein Experiment von der allerhöchsten praktischen und theoretischen Bedeutung für unsere Kolonisation in Palästina. Daraus ergibt sich zwingend folgender Plan: Es wird ein Großbetrieb eingerichtet, d. h. die nötigen Gebäude samt Brunnen usw. werden hergestellt, ausreichendes lebendes und totes Inventar beschaft, ein tüchtiger Administrator geworben und ein Stamm von Arbeitern eingestellt, die unter seiner Leitung den Betrieb führen. Sie stehen unter der üblichen Disziplin, d. h. der Leiter hat grundsätzlich das Straf- und Entlassungsrecht. Man wird jedoch von Anfang an versuchen, dem Geiste der ganzen Sache entsprechend, die Arbeiter zu ihren eigenen Richtern zu machen. Zunächst soll dem Administrator das Recht, nicht die Pflicht verliehen *) Vgl. „Welt", Nr. 25 und 26. sein, Disziplinarschwierigkeiten vor ein, von den Arbeitern selbst in tinbeeinflußter Abstimmung gewähltes Schiedsgericht zu bringen. Wenn sich die Einrichtung bewährt, wird man dieses Gericht mit immer steigenden Befugnissen ausstatten. Auf gleiche Weise soll langsam ein technischer Beirat der Arbeiter zu immer höherer Machtvollkommenheit entwickelt werden, d. h. der Administrator soll zuerst berechtigt, uqd, wenn die Einrichtung sich bewährt, später in immer steigendem Maße verpflichtet sein, mit dem Beirat die Dispositionen für die nächste Zeit zu beraten. Diesem wird namentlich die Zuteilung der einzelnen Arbeiten unter die Genossen und später vielleicht die Bestimmung der Lohnunterschiede zufallen. Die Gerechtigkeit und — die Rentabilität verlangen, daß Arbeiter von sehr verschiedener Qualifikation auch verschieden entlohnt werden; würde die Festsetzung dieser Stufen der Administration vorbehalten, so wären Verbitterung und Streit die Folge. Es wird vielleicht möglich sein, die Angelegenheit so zu ordnen, daß man einen bestimmten landesüblichen Durchschnitt pro Kopf der Arbeiter an ihren Kassierer auszahlt, und ihnen überläßt, sich nach Recht und Gerechtigkeit in den Betrag zu teilen. Aber auch das kann erst bei weiterer Entwicklung nach einiger Zeit tastend versucht werden. Ich denke hier namentlich an die Entlohnung neu angestellter Arbeitsrekruten, die unmöglich die gleiche Besoldung verlangen können, wie erprobte reife Arbeiter. Der Ertrag des Unternehmens soll während dieser Periode der Gewinnbeteitigung derart geteilt werden, daß zunächst alle Spesen samt Abschreibungen gedeckt werden. Zu diesen Spesen gehören vor allem die Arbeitslöhne. Die Arbeiter bekommen in guten und schlechten Jahren den vollen landesüblichen Lohn ausgezahlt. Der überschießende Betrag wird zwischen die Eigentümer des Bodens und des Inventars einerseits und die Arbeiter anderseits nach einer gleitenden Skala verteilt. Und zwar sollen die Arbeiter um so mehr Gewinnbeteiligung erhalten, je höher die dem Kapital zugewiesenen Interessen sind. Das letzte Ziel ist folgendes: es soll dem Nationalfonds, der kein Risiko läuft 3°/o seiner GesamtaufWendungen, dem Genossenschaftsfonds, der alles Risiko läuft, 4°/o und außerdem noch ein Viertel des danach verbleibenden eigentlichen Reinertrags zugewiesen werden. Die übrigen drei Viertel sollen die Arbeiter erhalten, und zwar ausgezahlt pro rata ihrer Löhne. Das heißt: es wird der für den Gewinnanteil der gesamten Arbeiterschaft verfügbare Betrag in die Schlußsumme des Gehalt- und Lohnkontos dividiert, — natürlich ist auch der Administrator am Gewinn beteiligt; — und soviel Centimes wie auf jeden Franken erhaltenen Lohnes entfallen, erhält jeder Arbeiter bar ausgezahlt. Nehmen wir an, die gesamte Lohnsumme habe 20 000 Frcs. betragen und der Gesamtgewinn nach Verzinsung des Kapitals betrage 8000 Frcs., dann erhält der Genossenschaftsfonds über seine 4°/o hinaus 2000 Frcs. und die Arbeiterschaft 6000 Frcs.; und hier wird so geteilt, daß ein Arbeiter, der im Laufe des Jahres 500 Frcs. verdient hat, 150 Frcs., einer der 250 Frcs. verdient hat, etwa weil er später eingetreten oder als Rekrut auf einen niedrigem Satz gestellt ist, 75 Frcs., ein Vorarbeiter, der 750 Frcs. verdient hat, 250 Frcs. und der Admini-