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Die Welt · 1910-07-01 · 26 (1.7.1910) · page 19

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
14 (1910)
Issue
26 (1.7.1910)
Date
1910-07-01
Page
– (sequence 19)
Language
German
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No. 26 639 der Jurisprudenz und der Medizin, weil diese Wissenszweige eine vertraute Bekanntschaft mit dem intimen Leben der Christen möglich macht, und weil die jüdischen Ärzte das Leben der Christen immer in den Händen haben würden. — Man wird General Kuropatkin recht geben müssen: es ist ihm wirklich gelungen, die Ursachen der russischen Niederlagen aufzudecken, wenn auch freilich nicht in der von ihm gewollten Weise. Wer wird sich noch über das Pech einer Armee wundern, an deren Spitze ein so schwachsinniger Psychopath stand, der in seinen durchaus ernst gemeinten Memoiren diese jämmerlichen Albernheiten und gottlos plumpen Märchen der Kulturmenscheit als historische Dokumente aufbinden möchte! Charakteristisch ist es aber, daß das offizielle Organ der russischen Regierung, die „Rossia", diesen Blödsinn des altersschwachen Generals mit der unschuldigsten Miene der Welt ihren Lesern auftischt, als ob sie dieses Gefasel wirklich ernst nähme! Ein Mörder zum Bankdirektor ernannt Im heiligen Rußland, dem Lande der unbeschränkten Möglichkeiten, kann auch ein vom Gerichte wegen Mordes verurteilter Verbrecher zum Bankdirektor ernannt werden, vorausgesetzt, daß er Mitglied des Verbandes des russischen Volkes und der Ermordete jüdischer Abstammung ist. Und so bringen denn die Zeitungen die Nachricht, daß Juskewitsch, der berüchtigte „ Verbändler" - Häuptling, der vom finnländischen Gericht wegen Ermordung des gewesenen Dumaabgeordneten Herzenstein zu längerer Kerkerstrafe verurteilt, jedoch vom Zaren begnadigt wurde, zum Direktor einer der südrussischen Filialen der Agrarbank ernannt werden soll. — Kommentar überflüssig. Protestkundgebungen gegen das geplante russische Sonntagsruhegesetz Über 100 jüdische Großkaufleute in Wilna haben dieser Tage einen telegraphischen Protest gegen die geplante Einführung der vollständigen Sonntagsruhe an die Reichsduma gerichtet. In dem Protest wird darauf hingewiesen, daß die betreffende Gesetzesvorlage nicht nur die Interessen des jüdischen Kaufmannstandes, sondern die allgemeinen Interessen des Handels und der Industrie bedrohe. Die Annahme des Entwurfs würde überdies die nachteiligsten Folgen für die religiös-sittliche Charakterbildung der jüdischen Jugend zeitigen. Wenn die kaufmännische Jugend in die Zwangslage gerät, die Gebote der Religion zu übertreten, so wird der größte Teil derselben jeden sittlichen Halt überhaupt verlieren. Die Wilnaer jüdischen Kaufleute fordern daher die Aufnahme einer Bestimmung in den Gesetzesentwurf, wonach den jüdischen Geschäftsinhabern, die sich verpflichten, ihre Läden am Sabbath und an den jüdischen Feiertagen geschlossen zu halten, gestattet werden soll, Sonntags und an den christlichen Feiertagen fünf Stunden hindurch ihr Personal zu beschäftigen und ihre Läden zu öffnen. Eine zahlreiche Gruppe jüdischer Handelsangestellten in Wilna hat einen ähnlichen Protest an die Duma abgesandt. Auch aus Grodno ist dieser Tage ein von vielen hundert Personen unterzeichneter Protest nach Petersburg abgegangen. „Heed Hasman" regt in einer seiner letzten Nummern an, daß sämtliche jüdischen Gemeinden derartige Protesterklärungen an die Reichsduma richten sollten. Von der Feuersbrunst-Saison Die furchtbaren Sommerbrände, die in diesem Jahre mehr denn je den Ansiedlungsrayon heimsuchen, setzen ihr Verheerungswerk immerfort, Dieser Tage wurde die Stadt Borisow, Gouv. Minsk, das Opfer eines ungeheuren Brandes. Mehr als 400 Häuser sind den Flammen verfallen; die ganze Stadt bietet das Bild einer großen Ruine dar. Unter der nunmehr ganz obdachlosen Bevölkerung herrscht furchtbare Not. Es gab auch Menschenopfer. — Unter anderm brannten auch vier Synagogen ab. Dieser Tage wurden in Chomutiez, Gouvernement Poltawa, 111 Häuser ein Raub der Flammen. Ein furchtbarer Brand wütete auch in Swislotsch, Gouvernement Grodno. 400 Häuser fielen den Flammen zum Opfer. In der Stadt herrscht unsägliche Not. Von einer großen Feuersbrunst wurde die Stadt Sokolow, Gouvernement Sjedlec, heimgesucht. Mehr als 200 Häuser wurden eingeäschert. Die Abgebrannten haben mit knapper Not das nackte Leben gerettet. Große Brände wüteten ferner in Sumora, Gouv. Lomsha, Bjalobrzeg, Gouv. Radom, Irene, Gouv. Lublin, Trischki, Gouv. Kowno. Am 19. Juni wütete ein furchtbarer Brand in der Stadt Mohilew. 650 Häuser sind ein Raub der Flammen geworden. Viele Tausende Familien sind brot- und obdachlos geworden. Es fehlte auch nicht an Menschenopfern. Den Flammentod erlitten eine jüdische Frau mit ihren sechs Kindern, ferner ein älteres jüdisches Ehepaar. Der weitaus größte Teil der Heimgesuchten sind Juden. An die 3000 Personen wurden in den Kasernen untergebracht. Es hat sich ein Hilfskomitee unter dem Vorsitz des Gouverneurs gebildet. Die ruinierten Gemeinden appellieren alle an die öffentliche jüdische Wohltätigkeit, leider aber ohne nennenswerten Erfolg. Bei den allgemeinen Verfolgungen der letzten Zeit und bei der gedrückten Stimmung, die sich weiter Volkskreise bemächtigt hat, kommt es auf eine Gemeinde mehr oder weniger nicht viel an. Die Cholera im Ansiedlungsrayon In vielen Gegenden des Ansiedlungsrayons grassiert zurzeit die Cholera, so im Minsker, Kiewer, Jekaterinoslawer und Chersoner Gouvernement. In den letzten Tagen sind auch in Odessa mehrere Todesfälle infolge von Cholera vorgekommen. Der regierende Senat über die Kinderausweisungen Der Senat traf dieser Tage die Entscheidung, daß die Ausweisung von Kindern vor der Hand einzustellen sei, bis die Frage nach dem Rechte der Mutter, die Kinder bei sich zu behalten, ihre prinzipielle Erledigung gefunden haben wird. Die Proteste der europäischen Presse haben doch, wie man sieht, wenigstens in diesem einzelnen Falle ihre Wirkung nicht verfehlt. Zur Lage der Juden in Rußland. Die „Dresdener Neuesten Nachrichten" erhalten aus Petersburg folgendes Stimmungsbild: Aus der innern Politik Rußlands interessiert neben der finnischen Frage keine zweite so sehr das Ausland wie die Juden frage. Die Erregung innerhalb der jüdischen Bevölkerung Rußlands hat sich in zahlreichen Beschwerden und Klageschreiben, die an die ausländische Presse gerichtet sind, Luft gemacht. Die russische offiziöse Presse möchte es nun gar zu gern so darstellen, als ob diese Artikel ausländischer Zeitungen von tendenziösen Übertreibungen wimmeln. Genau so, wie unsere Regierungsorgane in treuer Erfüllung ihrer Reptilienpflicht immer und immer wieder behaupten, das Interesse des Auslandes an der Zukunft Finnlands sei nichts anderes als eine künstliche Treibfrucht finnischer Agitation. Allein das Märchen von den finnischen „Emissären" wird heute von verständigen Leuten und Lesern ebensowenig geglaubt wie die Behauptungen der Regierungstreuen zur Judenfrage. Es geht in letzter Zeit im Innern des Landes etwas Grauenhaftes vor. Polizeibeamte erscheinen in jüdischen Familien Kiews, Tambows, Moskaus und bringen die Schreckensverfügung, daß der Jude X. und seine Familie innerhalb dreimal vierundzwanzig Stunden das Stadtgebiet zu räumen habe. Viel müssen die Ärmsten in dieser kurzen Frist erleben: Hab und Gut muß verpackt und fortgeschickt werden; ist ein Geschäft vorhanden oder eine Werkstätte, so muß der Verkauf Hals über Kopf geschehen. Glückt es nicht, einen zahlungskräftigen Erwerber zu finden, so mag der kleine Laden mit seiner Kramware wohl herrenlos zurückbleiben. In der Tat, vielleicht wird die Polizei darüber wachen, daß nichts in „unrechte Hände und Taschen" fällt. Ja, die russische Polizei hat einen guten Magen! Nun sollte man doch glauben, daß es in einem „Rechtsstaate" eine Beschwerdeinstanz geben müsse. Es gibt nun wirklich für die aus der Heimat vertriebenen, um Hab und Gut und Erwerb gebrachten Juden eine Beschwerdeinstanz. Als Hunderte von Familien aus Charkow, Kursk, Jekaterinoslaw, Tula verjagt wurden, da telegraphierten sie an das Ministerium des Innern, um dort gegen die Ausweisungsdekrete Protest zu erheben. Denn man kombinierte, daß das Ministerium des Innern als vorgesetzte Behörde ungerechte Verfügungen der Gouverneure zu annullieren die Befugnis habe. Es kam auch wirklich — sogar rechtzeitig noch — telegraphische Antwort aus den heiligen Hallen des Ministeriums. Und damit beginnt der Tragödie zweiter Teil: man ließ die Armen wissen, daß nicht das Ministerium des Innern, sondern der Senat in dieser Sache Beschwerdeinstanz sei. Niemand weiß, warum. Aber es hat seinen guten Grund. Nehmen wir an, der Jude X., der mit seiner Familie seit 25 Jahren in Moskau lebt und dort sein Geschäft hat, wird mit all den Seinigen aus dem Weichbild des Kreml verjagt. Der jüdische Deputierte der Duma, Herr Friedmann, rät ihm, sich an den Senat zu wenden. Aber der Senat gibt keine telegraphischen Antworten. Und wenn nicht alle Zeichen trügen, so wird der ausgewiesene Beschwerdeführer Anno 1913 oder 1914 ein offizielles Schreiben aus dem Senat erhalten, in dem ihm mitgeteilt wird, daß die Ausweisung zu Recht besteht. Könnte ja freilich auch vorkommen, daß der hochwohlweise Senat der Meinung ist, der Gouverneur habe sich geirrt, und die Ausweisung habe keinen gesetzlichen Boden. Lebt dann der Jude noch und

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