Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 14 (1910)
- Issue
- 26 (1.7.1910)
- Date
- 1910-07-01
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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No. 26 DIE3&ELT .637 Hoffnung, daß es einem Zufalle beschieden sein möge, einen Schuldspruch zu sühnen, welcher nicht nur nach der Anschauung des Verteidigers, sondern — gemäß dessen wiederholt veröffentlichten Mitteilungen — auch nach Anschauung des berufenen Schwurgerichtsvorsitzenden einen Unschuldigen getroffen hat." Die Anerkennung der jüdischen Nationalität Die zweite Lesung des Staatsvoranschlags brachte die Annahme mehrerer wichtiger Resolutionen.. Für die Anerkennung der jüdischen Nationalität in Österreich ist der Beschluß des Reichsrats von Bedeutung, der die Regierung auffordert, bei der bevorstehenden Volkszählung neben der Umgangssprache auch die Volkszugehörigkeit zu ermitteln. Zu diesem Zwecke wird in den Zählungslisten eine Nationalitätsrubrik eingeführt. Die Juden Österreichs haben nunmehr die Möglichkeit, sich zu ihrem. Volke zu bekennen. Die Volkszählung vom 31. Dezember 1910 wird die erste Zählung der national bewußten Juden Österreichs sein. An diesem Tage wird sich die neunte Nation des Reiches, die ihrer Größe nach an fünfter Stelle ist, die offizielle, amtliche Anerkennung ihrer Existenz, ihres Bestandes erzwingen. Es wird ein Ereignis von unermeßlicher Bedeutung für die Zusammenfassung und Konstituierung der jüdischen Nation im Staate sein. Es wird sich zeigen, daß der Kampf der Zionisten, der seit den 80er Jahren fortdauert, nicht vergeblich war. Die Hoffnung ist nicht trügerisch, daß sich Hunderttausende österreichischer Juden zu ihrem Volksstamm ehrlich und rückhaltlos bekennen werden. Der Kampf um die nationale Gleichberechtigung der Judenheit Österreichs wird in ein neues, entscheidendes Stadium treten. Es wurde die Befürchtung ausgesprochen, daß der durchaus bureaukratisch gesinnte Minister des Innern, Herr v. Haerdtl, versuchen wird, im Verordnungswege die „landesüblichen" Nationen aufzuzählen, so wie es bei der Feststellung der Umgangssprache geschehen ist. Man hegt die Befürchtung, daß an die Behörden die Weisung ergehen könnte, nur die „acht Nationen" zu zählen. Die jüdische Nationalität würde wiederum ausgeschaltet werden. Wir richteten eine diesbezügliche Anfrage an ein Mitglied des Jüdischen Klubs. Unser Gewährsmann glaubt an diese Eventualität nicht. Die Volksstärnme des Reiches sind in der Verlassung nicht aufgezählt. Herr v. Haerdtl müßte für sich einfach das Recht in Anspruch nehmen, unsere Staatsgrundgesetze eigenmächtig zu interpretieren, wollte er angesichts der Existenz eines JüdischenKlubs, nationaljüdischer und zionistischer Organisationen das Bestehen eines jüdischen Volkes in Abrede stellen. So weit werde auch Herr von Haerdtl nicht gehen. Wir wollen glauben, daß unser geschätzter Gewährsmann recht behalten wird. Brief aus Ungarn (Von unserm Berichterstatter) Niederlage eines judenfeindlichen Sektionsrates Ein außerordentliches Interesse erweckte trotz der fortgeschrittenen Sommersaison der Preßprozeß Szabolcsi-Makai. Dr. Bela Makai, Sektionsrat im Kultusministerium und gewesener Leiter der jüdischen Angelegenheiten, hat seinen nichts weniger als freundlichen Gefühlen den Juden gegenüber darin Ausdruck verliehen, daß er die zur Genehmigung vorgelegten Statuten verschiedener jüdischer Gemeinden zurückwies oder aber, wenn ihm dies nicht möglich war, die Genehmigung unter allerhand Motiven verzögerte. Die neologe jüdische Landeskanzlei war mit Recht über die Schikanen dieses Potentaten aufgebracht, und so hat denn Max Szabolcsi, Redakteur des offiziösen Blattes dieser Kanzlei, in zwei Artikeln den Sektionsrat heftig angegriffen. Er schilderte darin den Sektionsrat Makai als einen zweiten Barköczi (berüchtigter antisemitischer Ministerialrat), der seine perversen Machtgelüste an den Juden befriedige und diese bei jeder Gelegenheit drangsaliere. Die königl Staatsanwaltschaft hat hierauf, mit Genehmigung des Kultusministeriums, gegen Szabolcsi wegen Verleumdung einer Amtsperson die Anklage erhoben. Am 24. und 25. d. M. fand die Verhandlung vor den Budapester Geschworenen unter ungemein reger Beteiligung des Publikums statt. Szabolcsi wurde vom Reichsratsabgeordneten Dr. Brody verteidigt, nachdem der frühere Verteidiger, der bekannte Demokrat Dr. Väzsonyi, der einen Ausgleich herbeiführen wollte, zurückgetreten war. Der Verteidiger legte vor allem die als Belege der Artikel Szabolcsis dienenden Dokumente vor und bat um Vernehmung der von ihm vorgeschlagenen Zeugen. Aus den Dokumenten geht u. a. hervor, daß z. B. die Statuten der Orsovaer jüdischen Gemeinde nicht weniger als neunzehnmal dem Ministerium unterbreitet und von diesem immer wieder unter den verschiedensten Ausflüchten zurückgewiesen worden sind. Die Vernehmung der Zeugen wurde vom Präsidenten trotz Einspruchs des Staatsanwalts' gestattet. Die erschienenen Zeugen Dr. Moritz Mezei, Präsident der Landeskanzlei, Dr. Franz Mezey, Sekretär derselben, und Baron Josef v. Hatvany, Präsident des Kuratoriums des Rabbinerseminars, sagten einmütig aus, daß Makai in der Erledigung der jüdischen Angelegenheiten böswillig vorging. Nach den Plaidoyers des Staatsanwalts und des Verteidigers erklärten die Geschworenen Max Szabolcsi für nichtschuldig, worauf der Gerichtshof ein freisprechendes Urteil fällte. Damit war aber auch implicite ausgesprochen, daß der Wahrheitsbeweis durch Szabolcsi erbracht worden ist. Das Urteil erwuchs in Rechtskraft. Interessant ist in der Rede des Staatsanwalts der Satz: „Aus dem Wörterbuche der intelligenten Kreise des heutigen Ungarns ist der Begriff des Antisemitismus ausgemerzt worden. Als Szabolcsi die inkriminierten Artikel schrieb, hat er diese Idee wieder ins öffentliche Leben hineingetragen." Der vorstehend geschilderte Prozeß hat vielen die Augen geöffnet, daß es in Ungarn mit den Juden denn doch nicht so glänzend bestellt ist wie es u. a. auch Herr Redakteur Szabolcsi in seinem assimilatorischen Blatte zu verkünden pflegt. Der Schikanierung der jüdischen Gemeinden stellt sich als Gegenstück die Frage der zionistischen Statuten zur Seite, die noch immer einer Genehmigung seitens der Regierung entbehren. Es steht jedoch zu hoffen, daß diese Genehmigung nicht lange mehr auf sich warten lassen wird. Erfreulich war an dem Prozeß Makai-Szabolcsi die Erscheinung^ daß hochstehende jüdische Persönlichkeiten sich nicht gescheut haben, gegen einen vornehmen Staatsbeamten, der des Antisemitismus beschuldigt wurde, mit aller Entschiedenheit vorzugehen und durch ihre freimütigen und rückhaltlosen Bekundungen zu seiner moralischen Verurteilung beizutragen. Der 6o. Geburtstag Ignaz Qoldzihers Am 22. Juni feierte der berühmte Orientalist Prof. Dr. Ignaz: Goldziher seinen 60. Geburtstag. Goldziher ist einer der hervorragendsten Arabisten unserer Zeit und hat sich insbesondere um die Erforschung der Religions- und Rechtsgeschichte des Islam unvergängliche Verdienste erworben. Seine „Mohammedanische Studien", „Beiträge zur Literaturgeschichte der Schia", „Die Zahiriten", „Abhandlungen zur arabischen Philologie" gehören zu den klassischen Werken auf dem Gebiete der arabischen Literatur- und Kulturgeschichte. Goldziher ist auch ein ausgezeichneter Kenner des jüdisch-arabischen Schrifttums und der jüdischen Religionsphilosophie des Mittelalters. Seit dem Tode David Kaufmanns lehrt er am Budapester Rabbinerseminar jüdische Religionsphilosophie. Vor Jahren bekleidete er auch das Amt eines Generalsekretärs der Budapester jüdischen Gemeinde. Bezeichnend ist, daß Goldziher jahrzehntelang, während er sich durch seine zahlreichen Schriften Weltruf erwarb und als einer der bedeutendsten Orientalisten Europas allgemein anerkannt wurde, wegen seines Judentums keine ordentliche Professur an der Budapester Universität erlangen konnte und vom Jahre 1872 bis zum Jahre 1904 Privatdozent blieb. Goldziher war anläßlich seines 60. Geburtstags der Gegenstand mannigfacher Ehrungen seitens seiner Verehrer und zahlreichen Schüler. Diese geben aus Anlaß des festlichen Tages eine Gedenkschrift heraus, die Abhandlungen aus dem Gebiete der semitischen Philologie enthält. Antisemitisches von der Budapester Universität Lebhaftes Aufsehen ruft in Budapest die Ernennung des außerordentlichen Professors, Leiter des Dermatologischen Instituts, Ludwig Nekäm zum ordentlichen Professor der Dermatologie an der Budapester Universität hervor. Zur Ernennung des Dr. Nekäm meldete der „Pester Lloyd", daß man von langer Hand darauf hingearbeitet habe, dem hierfür geeigneten Mann, dem ordentlichen Prof. Dr. Ludwig Török, den Weg zu dieser Lehrkanzel zu verlegen. Obwohl Prof. Török vom Referenten der medizinischen Fakultät für den zur Ernennung Berufenen erklärt wurde, schlug die Fakultät,, weil Prof. Török Jude ist, Prof. Marschaiko vor, was mit 12 gegen 4 Stimmen angenommen wurde. Die vier Gegner Marschalkos meldeten ein Separatvotum an, weil Marschaiko Freimaurer ist. Die Angelegenheit gelangte vor den Universitätssenat, der unter dem Vorsitz des klerikalen Rektors Prof. Säghi dem Unterrichtsminister die Ernennung des Prof. Nekäm vorschlug. Infolge dieses Vorschlags wurde nun Prof. N6käm mit einer königlichen Entschließung vom 24. Mai, die jedoch erst jetzt publiziert wurde, ernannt. Hierzu ist noch folgendes zu bemerken: Das Gutachten der medizinischen Fakultät über die Besetzung des Lehrstuhls enthält tatsächlich den Hinweis auf Török als den einzig wirklich