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Die Welt · 1910-07-01 · 26 (1.7.1910) · page 16

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Journal
Die Welt
Volume
14 (1910)
Issue
26 (1.7.1910)
Date
1910-07-01
Page
– (sequence 16)
Language
German
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e>36 DIE3J nisplatz Prags) fuhren und ein Dach darüber bauen. Die christliche Bevölkerungdarf nicht weiter provoziert werden." Diese schöne Ausdehnung der Provokationstheorie wies dann der tschechische Gelehrte und Politiker Masaryk in dem Realistenblatt „Cas" in einem Artikel zurück, den er in richtiger Einschätzung Myslivec' „Bestia triumphans" überschrieb. Nunmehr hat Myslivec eine Pogromrede gehalten. Eine solche gehört selbst im österreischischen Abgeordnetenhaus zu den Seltenheiten, und beweist nur, daß der tote Lueger doch einen würdigen Epigonen hinterlassen hat. Jedenfalls hat man es in diesem Exzeß wieder mit einer symptomatischen Erscheinung im öffentlichen Leben Österreichs, besonders Böhmen, zu tun. Die „acht Nationen" Die Assimilationsbewegung ist in einer Hinsicht bewundernswert. Sie hat es kaum in einem Jahrhundert zustandegebracht, die durch Jahrtausende nie angezweifelte Existenz eines Zwölfmillionenvolkes, eines sonst sich recht bemerkbar machenden Volksstamms einfach in Abrede zu steilen. Männer der Wissenschaft und der Politik, die in vertraulichen Stunden, wie ein Graf Dzieduszycki, von der Assimilation als der „Lüge des XIX. Jahrhunderts" sprechen, dieselben Männer greifen in politischen Fragen ohne Bedenken zu dieser Ableugnungsdoktrin. Ist es nicht erstaunlich? Der Einfluß der assimilierten jüdischen Hochfinanz, die Brauchbarkeit und Dienstfertigkeit der Intelligenz, die aus Scheu vor dem jüdischen Leben die Flucht in die allgemeine Menschenliebe ergreift, bieten keine ausreichende Erklärung für die Erscheinung, daß auch die Wirtsvölker die bewußte Lüge ruhig hinnehmen. In Österreich freilich ist der Siegeszug der trügerischen Lehre erklärlich, wenn man bedenkt, daß sich hier die Assimilation überall willig in den Dienst der stärkern Völker gestellt hat, den herrschenden Nationen nicht nur chauvinistische Anhänger und bedeutende Geldmittel, sondern vor allem wider. Erwarten Hunderttausende von neuen „Volksgenossen" zur Verfügung gestellt hat. Auf dem politischen Kampffeld eines Verfassungsstaats, wo der Sieg schließlich den „großen Bataillonen" gehört, mußte die so nützliche, voiksvermehrende Assimilation zu Ehren gelangen. Wo wäre die polnische Mehrheit Galiziens ohne die fälschlich als Polen gezählten und von den Polen politisch unterjochten Juden? Wozu würde man eine deutsche Universität in Czernowitz brauchen, wenn 100 000 Juden zu den Deutschen nicht mehr gezählt werden dürften? Was würde aus den 60 Prozent der Landesumlagen bildenden deutschen Steuern Böhmens, wenn die jüdischen steuerkräftigen Großindustriellen des Landes ihre nationale Neutralität verkünden würden? Und können die Magyaren in Ungarn darauf verzichten, 800 000 Juden als Kernmagyaren gelten zu lassen? Sollten sie ihre Minderheit im Lande noch tiefer herabdrücken? Jawohl, die Assimilation hat es verstanden, politisches Werkzeug zu werden in den Händen der rücksichtslosen „Herrenvölker". Daher ihre Macht im Staate, ihr Einfluß in den Zeiten zentralistisch-bureaukratrscher Hochflut. Und diese Theorie der Großbourgeoisie, diese konventionelle Luge des Liberalismus hat die österreichische Sozialdemokratie kritiklos übernommen. In ihren Vorschlägen der Lösung des Nationalitätenproblems dieses Reiches geht sie über die Rechte des jüdischen Millionenvolkes zur Tagesordnung über, mißachtet all unsere Kulturbestrebungen und scheint bereit zu sein, die jüdischen Massen entweder dem kulturellen Verfall zu überlassen oder ihre Entnationalisierung und ihren Anschluß an die herrschenden Völker zu erzwingen. Denn nur diesen Sinn kann der neueste Beschluß des sozialdemokratischen Reichsratsverband es haben; Dr. Viktor Adler wurde von ihm beauftragt, zum Voranschlag des Unterrichtsministeriums folgenden Resolutionsantrag einzubringen: Die Regierung wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhause unverzüglich den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, das folgende Grundsätze durchzuführen hat: 1. Bis zur endgültigen gesetzlichen Regelung der Errichtung, der Organisation und des Lehrplanes der nationalen Minderheitsschulen gewährt der Staat in jedem Jahre einen Betrag von 3 Millionen Kronen für folgende Zwecke: 1. Für die Unterstützung der Gemeinden, die durch die gesetzliche Verpflichtung zur Errichtung und Erhaltung der Minderheitsschu4en belastet werden; 2. für die Unterstützung der Vereine, die nach ihrem Statut die Aufgabe haben, Minderheitsschulen ausschließlich für die Angehörigen ihrer Nation zu errichten. 2. Dieser Betrag wird auf die acht Nationen des Reiches im Verhältnis ihrer Volkszahl verteilt. Dieses Verhältnis wird von der Statistischen Zentralkommission, und zwar nach jeder Volkszählung, von neuem festgestellt und vom Minister für Kultus und Unterricht verlautbart. 3. Die Vertreter jeder Nation im Abgeordnetenhause entscheiden über die Verwendung der Quote dieses Betrages, die [ELT -— No. 26 ihrer Nation zugefallen ist. Die nationalen Abteilungen des Abgeordnetenhauses, die zu diesem Zwecke gebildet werden, haben ihren Beschluß vor dem Beginn des Budgetjahres zu fassen und dem Minister für Kultus und Unterricht mitzuteilen. Der Minister hat die Beschlüsse dieser Abteilungen zu vollziehen, sofern sie den Bestimmungen dieses Gesetzes entsprechen. 4. Zur Durchführung dieses Gesetzes wird das Abgeordnetenhaus in acht nationale Abteilungen geteilt, und zwar je eine deutsche, tschechische, polnische-, ruthenische, slovenische, italienische, serbokroatische und rumänische Abteilung. Jeder Abgeordnete ist vom Präsidenten in die Abteilung seiner Nation einzureihen. Besteht ein Zweifel über die Nationalität eines Abgeordneten, oder gehört er keiner dieser acht Nationen an, dann ist er in die Abteilung derjenigen Nation einzureihen, der die Mehrheit der Bewohner seines Wahlbezirks angehört. Die Juden sollen also keine nationalen Minderheitsschulen erhalten. Ihre Abgeordneten werden zwangsweise fremden nationalen Abteilungen zugewiesen, wo sie als eine bedeutüngslose Minderheit schonungslos niedergestimmt werden. Die jüdischen Kinder werden in Schulen erzogen, deren Sprache und Lehrplan von Deutschen, Polen, Ruthenen, Tschechen und Rumänen bestimmt werden. Die jüdische Jugend wird vom Staate verwahrlost oder national erdrosselt. Diesen Beschluß haben Abgeordnete wie Dr. Diamant, Dr. Liebermann gutgeheißen, die beim letzten Parteitag der polnischen Sozialdemokratie sowie deren „jüdischer Sektion" die Existenz des jüdischen Volkes feierlich zugegeben haben! Ein schlimmerer Gewaltstreich, eine borniertere Unaufnchtigkeit konnte nicht ersonnen werden. Wir zweifeln nicht daran, daß allen voran die jüdischen Arbeiter die neueste Willensäußerung der österreichischen Sozialdemokratie richtig einschätzen werden. Abg. Adolf Stand hat zum Resolutionsantrag der Sozialdemokraten einen Abänderungsantrag eingebracht, der die Bildung einer neunten jüdischen Abteilung des Abgeordnetenhauses und die Subventionierung jüdischer Schulen vorsieht. Die Juden Österreichs stehen vor einer folgenschweren Entscheidung. Die bürgerliche Gleichberechtigung in einem Nationalitätenstaat wird zur Phrase, wenn das nationale Recht des Volkes gebeugt wird. Der Kampf um die nationale Vollberechtigung ist unvermeidlich. Zur Hilsner-Affäre Eine unversiegbare Quelle antisemitischer Agitation in Böhmen ist die Tatsache, daß es einen zur lebenslänglichen Kerkerhaft begnadigten Juden gibt, der eines Ritualmordes schuldig erklärt wurde. Leopold Hilsner schmachtet seit 11 Jahren im Gefängnis, trotz seiner stets beteuerten Unschuld, trotzdem die hervorragendsten Kriminalisten und Rechtslehrer von seiner Unschuld überzeugt sind. Weder der scharfsinnigen Kritik des Schwurgerichtsverfahrens durch Dr. Nußbaum, noch den Anstrengungen Dr. Ellbogens ist es gelungen, eine Revision des Prozesses durchzusetzen. In der letzten Zeit brachten österreichische Zeitungen neuerlich die Mitteilung von der bevorstehenden Kassation des unhaltbaren Urteils. Sie steht mit einer Eingabe in Zusammenhang, die der Verteidiger Hilsners, Herr Dr. Zdenko Aurednicek, an den zuständigen Appellgerichtshof gerichtet hat. Sie wurde zurückgewiesen. Nun veröffentlicht Dr. Aurednicek sein kritisches Material in einer Schrift, die von fachmännischer Seite folgendermaßen beurteilt wird: „Keine Sensationsschrift, nur eine nüchterne Zusammenstellung von Tatsachen enthält das Material, welches Doktor Zdenko Aurednicek, der ehemalige Verteidiger Leopold Hilsners, soeben veröffentlicht hat. („Material zum Prozesse Hilsner." Im Selbstverlage des Verfassers.) Und doch wirkt die Lektüre nicht weniger erschütternd. Betrifft es doch das Schicksal eines seit 11 Jahren in Kerkerhaft schmachtenden Menschen, von dessen gänzlicher Unschuld der berufenste Kenner des Prozesses nach wie vor überzeugt ist. In dem mit großem Scharfsinn und Fleiß zusammengestellten Material, welches der Generalprokuratur behufs Stellung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 362 St. P. 0. überreicht wurde, konnte es sich nur darum handeln, das Beweismaterial eingehend zu zergliedern. Vor allem handelte es sich um die Feststellung, daß die maßgebende Aussage des Kronzeugen Peschak an der Hand der mit ihm aufgenommenen Sehprobe vom Kassationshofe mißverstanden und falsch gedeutet worden ist. Mit der Aussage dieses Zeugen stand und fiel aber die Anklage und das Verdikt. Ein Erfolg ist der Eingabe nicht beschieden gewesen, so scharfsinnig auch das Material zusammengestellt ist, so eindringlich die schweren Mängel der Beweise aufgezeigt wurden, deren bedeutsamster — die mit dem Zeugen Peschak vorgenommene Sehprobe — als falsch nachgewiesen ist. So bleibt denn nur die einzige

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