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Die Welt · 1910-07-01 · 26 (1.7.1910) · page 4

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Journal
Die Welt
Volume
14 (1910)
Issue
26 (1.7.1910)
Date
1910-07-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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624 DIE3^ » ir größten Teil der Arbeitskraft und Energie unserer Gesinnungsgenossen absorbieren, was sowohl für die Wohlfahrt unserer Qesamtorganisation, wie auch für die Interessen unserer verschiedenen Institutionen von großem Schaden wäre. Solche Folgeerscheinungen sind zwar gewiß nicht beabsichtigt, sind aber nichtsdestoweniger höchst bedauerlich. Es sollte daher der ernste Wunsch aller derer sein, welchen das Wohl unserer Bewegung am Herzen liegt, der gegenwärtigen gespannten Situation ein Ende zu machen und Bedingungen zu schaffen, die eine friedvolle Tätigkeit in allen unsern Reihen und fruchtbare Resultate aller unserer Arbeiten sichern. Einen der wesentlichen Punkte des Kongresses bildete die Forderung, die Mitgliederzahl des Engeren Aktionskomitees zu erhöhen. Diese Forderung wurde vom Kongreß nicht erfüllt; trotzdem hat man weiter für sie agitiert. Da aber diese Forderung nur von einem Kongreß erfüllt werden kann und unter den gegenwärtigen Umständen der nächste Kongreß frühestens nach Jahresfrist stattfinden wird, wäre es sehr zu beklagen, wenn die Zwischenzeit mit beständigen Diskussionen ausgefüllt würde, wodurch die Aufmerksamkeit unserer Gesinnungsgenossen von manchen wichtigen Aufgaben, welche der vereinigten Anstrengungen aller bedürfen, abgelenkt und das Wachstum unserer Bewegung gehindert würde. Wir wünschen daher dem in Frage stehenden Verlangen entgegenzukommen, so weit dies ohne Verletzung des geltenden Organisationsstatuts möglich ist, indem wir einzig und allein von der Absicht geleitet werden, die Harmonie in unsern Reihen wiederherzustellen und zu erneuter Tätigkeit aufzumuntern. Deshalb schlagen wir vor, daß die Jahreskonferenz einen Ausschuß von sechs Mitgliedern wählen soll, welcher in Verbindung mit dem E. A. C. über alle wichtigen Maßnahmen entscheiden soll. Die Bildung dieses neuen Komitees wird es seinen Mitgliedern ermöglichen, einen führenden und einflußreichen Anteil an der Leitung zu nehmen. Es soll gemeinsam mit dem F. A. C. die Geschäfte der Leitung führen, soweit es mit dem Organisationsstatut vereinbar ist. Es ist notwendig, daß diesem Komitee der Vorsitzende des Direktoriums des Jewish Colonial Trust und der Vorsitzende des Direktoriums des Jüdischen Nationalfonds angehören. Bei allen Beratungen, die mit finanziellen Fragen verbunden sind, ist es von größter Wichtigkeit, daß die Präsidenten unserer zwei Hauptfinanzinstitute das Recht haben, an ihnen teilzunehmen, wodurch eine schnellere Realisierung unserer Pläne zuversichtlich zu erwarten ist. Es ist indessen das erste Erfordernis dieses Komitees, wenn es seine Funktionen wirksam ausüben soll, daß "es in regelmäßigen Zwischenräumen zusammentritt, zum wenigsten einmal innerhalb dreier Monate. Wir geben der Hoffnung Ausdruck, daß die Jahreskonferenz die vorstehenden Vorschläge annehmen wird, wodurch auch die, welche eine Vergrößerung des E. A. C. als eine Hauptforderung aufgestellt haben, befriedigt sein werden. Presseangelegenheiten Wir bedauern, daß es uns nicht möglich ist, einen zufriedenstellenden Bericht über die Tätigkeit unseres Pressekomitees zu erstatten. [ELT .........-- - - ' No. 26 Es hat sich herausgestellt, daß die Mittel, die dem Pressekomitee zur Verfügung gestellt wurden, zu klein waren, da der hierfür vorhandene Pressefonds erschöpft ist. Wir haben, wie wir Ihnen bereits in unserm letzten Zirkulare mitgeteilt haben, zum Zwecke weiterer Sammlungen für den Pressefonds einen dringenden Appell an alle Landesorganisationen und Föderationen gerichtet. Wir bedauern aber, feststellen zu müssen, daß der Erfolg sehr wenig zufriedenstellend gewesen ist. Außerdem haben sich an Ort und Stelle Schwierigkeiten persönlicher Natur ergeben. Trotzdem haben wir in unserer Sitzung vom 24. Mai beschlossen, die Presseunternehmungen bis zur Jahreskonferenz fortzuführen und der Jahreskonferenz die Beschlußfassung über diese Angelegenheit zu überlassen. Organisation a) Der Kongreß hat folgenden Beschluß gefaßt: „Es' wird dem Großen Aktionskomitee überlassen, bis zum nächsten Kongreß ein Statut auszuarbeiten, dessen Beratung den ersten Punkt der sachlichen Tagesordnung des nächsten Kongresses bilden soll." Dem Kongreß lag ein Entwurf vor, welchen Rechtsanwalt Dr. Bodenheim er im Auftrage des Engeren Aktionskomitees ausgearbeitet hatte und dessen Beratung leider nicht mehr möglich war. Aus dem Beschluß, den der Kongreß gefaßt hat, ergibt sich, daß der Kongreß sich der Bedeutung wohl bewußt war, welche diese Frage für die zionistische Bewegung hat, und es ging hieraus auch hervor, daß derselbe die Reformbedürftigkeit der gegenwärtigen Organisation nach verschiedener Richtung anerkennt. Es muß auch an dieser Stelle betont werden, daß ohne eine gründliche Reform unserer gegenwärtigen Organisation weder in,bezug auf Ausbreitung der zionistischen Idee, noch inbezug auf Gesundung unserer Finanzen eine erhebliche Besserung eintreten wird. Es haben sich auch bezüglich der Regelung des Verhältnisses der Föderationen mit Fraktionscharakter zu den Landesorganisationen besonders in Amerika und England große Schwierigkeiten ergeben, die auf Grund der gegenwärtigen Bestimmungen entstanden sind. Auch die Frage der Leitung erfordert dringend eine neue Regelung. Dazu ist aber die Änderung des gegenwärtig geltenden Statuts erforderlich; es erscheint also angezeigt, das Organisationsstatut einer vollständigen Umarbeitung zu unterziehen, eine Arbeit, die jetzt nicht länger verzögert werden darf. Wir werden daher auch der Jahreskonferenz Gelegenheit geben, sich über die beabsichtigten Änderungen eingehend zu äußern und die notwendigen Beschlüsse zu fassen, um diese Frage auf dem nächsten Kongreß sachgemäß zu erledigen. b) Föderationen. Die Federation of American Zionists hat eine Petition eingereicht, in der wir ersucht werden, das Zugeständnis der Rechte einer Föderation, welches dem Order Knights of Zion gemacht wTorden ist, zu widerrufen. Der Order of Ancient Maccabeans in England hat um Anerkennung als besondere Föderation gebeten, und die English Zionist Federation hat dagegen protestiert. Da diese beiden Angelegenheiten in ihrem Wesen mit dem Organisationsstatut verbunden sind, haben wir

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