Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 14 (1910)
- Issue
- 18 (18.5.1910)
- Date
- 1910-05-18
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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392 DIE3^ELT No. 18 Da haben wir gleich das erste Beispiel, durch das Oppenheimer den Unterschied zwischen Stammes- und Volksbewußt sein illustrieren will, nämlich, das Beispiel von den zwei Generalen Verdy du Vernois, von denen der eine auf Seite der Deutschen, der andere auf der der Franzosen gekämpft haben soll. Stand da wirklich Stamm gegen Stamm oder Volk gegen Volk? Nein! Es stand bloß Staat gegen Staat. Zu welchem Volkstum der eine oder der andere gehört oder sich in seiner Seele bekannt hat, ergibt sich aus dieser Begegnung auf dem Schlachtfelde durchaus nicht. Hätte sich einer dieser beiden oder hätten sie sich beide als Söldlinge anwerben lassen, dann allerdings könnte diese freie Wahl, — vorausgesetzt, daß es sich nicht um einfache Abenteurer, sondern um Menschen mit Gesinnung handelt, — sehr wohl einen Schluß auf deren Volkszugehörigkeit zulassen. Die beiden Generale aber haben einen Staatsdienst und eine Staatsbürgerpflicht erfüllt, und das steht ganz und gar außerhalb der Sphäre irgendeines subjektiven Gefühls. Wozu hat überhaupt Oppenheimer sein Beispiel aus dem deutsch-französischen Kriege herzuholen gebraucht und dabei sich der Gefahr ausgesetzt, die Namen der Betreffenden nicht genau anzugeben, da er doch in einem Aufsatz über eine Judenfrage viel näher liegende und sicherer benannte Beispiele en masse haben konnte? Er konnte nämlich den ersten besten europäischen Krieg seit der Zeit der allgemeinen Wehrpflicht herausgreifen und dem staunenden Leser mitteilen, daß so und so viele Cohns auf so und so viele Cohns, und so und so viele Levys auf so und so viele Levys geschossen haben. Für die Richtigkeit der Namen übernehme ich jede Garantie, und die Authentizität der Tatsache selbst wird auch kein Mensch injFrage ziehen. Nehmen wir an, daß Oppenheimer die beiden Cohn- und Levylager für Gruppen von Stammesjuden halten wird und dann behaupten, daß eben die verschiedenen „Volkstümer" auf einander geschossen haben. Nun, so wähle ich ein anderes Beispiel, das gar nicht so schwer auszudenken ist: Die Polen sind sicher ein Volkstum nach allen Gesetzen, auch der verschärftesten Ethnologie. Nun leben aber die Polen in drei verschiedenen Staatsverbänden. Gesetzt, es käme zum Kriege zwischen Österreich und Rußland, — das ist durchaus kein unvollziehbarer Gedanke! — werden da nicht Hunderttausende von Polen auf andere Hunderttausende von Polen schießen? Sie werden es tun, weil sie ihres Fahneneides eingedenk sind, und auch, weil es so etwas wie ein — Kriegsgericht gibt. Noch mehr. Ich bekenne mich zum jüdischen Volkstum, und wenn ich in den Krieg ziehe, etwa gegen Rußland, und „Feuer!" kommandiert wird, werde ich schießen, obwohl ich weiß, daß meine Kugel in der feindlichen Armee einen — Schekelzahler treffen kann. Weiß denn Oppenheimer nicht, daß sich die sozialen Pflichtenkreise in der verwickeltsten und verwirrendsten Weise kreuzen und schneiden, hemmen und aufheben? Darf man aber daraus Schlüsse ziehen auf das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein gewisser sozialer Gefühle, so stark und so tief sie wohl an sich sein mögen? Gewiß sind scharfe Konflikte zwischen Volksgefühl und Staatsgefühl, zwischen der Liebe und Pflicht gegen das eigene Volk und der staatsbürgerlichen Pflichtgegen den Staat sehr wohl im Bereiche der Möglichkeit. Es ist auch nicht zu leugnen, daß die Staatsbürgerpflicht — besonders bei hohem Wellengang des Staatsgefühls, in Zeiten der Gefahr u. dergl. — das Gefühl des eignen Volkstums manchmal zum Schweigen bringt. Das ist in Staaten mit nationalgemischter Bevölkerung sehr gdt möglich und sogar sehr häufig. Dabeibraucht mankeineswegs sofort an die staatlichen Zwangsmittel zu denken, die jedes andere Gefühl als eben das Bewußtsein der Plicht gegenüber dem Staat mit Gewalt niederringen können; es kann sehr wohl auch aus freiem ethischem Willen geschehen. Der Staat ist doch keine ethischgleichgültige Gemeinschaft und hat außer dem Zwang noch andere, und zwar tiefergreifende, sozialeinigende Kräfte. Unterdrückt aber auch manchmal das Staatsbewußtsein das Volksbewußtsein, so folgt daraus noch lange nicht, daß es kein Volksbewußtsein gibt. In normalen Verhältnissen gerät aber das Staats¬ oder nennen wir es lieber: Vaterlandsgefühl mit dem Volksbewußtsein gar nicht in Konflikt. Sie bestehen sehr wohl nebeneinander und können beide gleich ernst und liebevoll geflegt werden. Freilich entgeht Oppenheimer dieser Zusammenhang, weil er erstens bloß einen national einheitlichen oder fast einheitlichen Staat, wie Deutschland, ins Auge faßt, anstatt national gemischte Staaten, wie etwa Österreich, in Betracht zu ziehen; zweitens aber deswegen weil er das, was Staatsbewußtsein ist, Volksbewußtsein nennt, und was Volksbewußtsein ist, Stammesbewußtsein nennt. Sehen wir uns aber die beiden Begriffe: Stamm und Volk etwas näher an. Die Definitionen, wie sie Oppenheimer formuliert, sind viel zu wenig klärend, weil sie viel zu wenig präzis sind. Stamm als Vergangenheit, Volk als Gegenwart erschöpfen den Unterschied lange nicht, vilemehr ist er so zu definieren, daß „Sta'mm" ein prähistorischer, „Volk" aber ein historischer Begriff ist. Stamm — übrigens ein Lehnwort aus der Botanik, mit dem in der Geschichte überhaupt nicht viel Konkretes ausgedrückt werden kann! — ist jene erste familienhafte Gruppierung, die zumeist gar nicht mehr feststellbar ist und auch zumeist im Dunkel des Mythos verläuft. Der „Stammvater", dessen Bild noch keine Ahnengalerie aufbewahrt hat, wird auch fast bei allen Völkern des Altertums im Laufe der ersten historischen Zeit zum „Gott6* avnetiert; freilich das mohnoeistische Judentum hat seinen Stammvätern keinen Olymp gebaut. In dem Augenblicke, in dem eine ethnische Menschengruppe in historische Aktivität tritt und ein durch feste Landesgrenzen, Sprache, Kult und a. m. umschlossenes Sonderdasein zu führen anfängt, ist es schon ein — Volk. Eine historische Vergangenheit eines Stammes gibt es nicht, wenigstens kennen wir sie nicht. Und wie das Volk mit der historischen Aktivität anfängt, so erstarkt es auch mit und in dieser, ohne Rücksicht auf den ursprünglichen Stamm. Ja, man darf sogar von einem „Mehr" und „Weniger" an Volkstum sprechen, ja nach der Intensität, mit der irgendein Volk sein historisches Leben lebt, wobei der vorhistorische Stamm von gar keiner Bedeutung ist. Die alten Japyger, Sabiner und die andern italischen „Stämme" mitsamt dem alten Anchises und Äneas und Askanias sind für die Weltgeschichte weder interessant noch bedeutsam, relevant ist bloß die Tatsache, daß die Römer ein großes Volk oder — setzen wir gleich das onerose Fremdwort — eine große Nation waren. Ja, wir er- »ääsjaiiaö^