Mannheim
Compact Memory

Die Welt · 1910-04-22 · 16-17 (22.4.1910) · page 29

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
14 (1910)
Issue
16-17 (22.4.1910)
Date
1910-04-22
Page
– (sequence 29)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3315709-3316406-3316423--53157-3346902
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

No. 16 DIE3§K ELT Der Minister der öffentlichen Arbeiten hatte seine Ansicht dahin abgegeben, daß diese Banken sich auf die Arbeit in den Städten zu beschränken hätten. Der Staatsrat lud infolgedessen die Konzessionsantragßteller vor, um Aufklärungen über ihren Antrag, auch mit ländlichen Besitztümern zu operieren, zu verlangen. Der „Jeune Türe" erfährt, daß diese Aufklärungen die Mitglieder des Staatsrates befriedigt haben. Revision der Grundsteuer in der Türkei In diesen Tagen stand einer der für die künftige Gestaltung der türkischen Finanzen wichtigsten Gesetze in der Kammer zur Verhandlung, das Projekt über die Grundsteuer. Da es auch für die jüdische Besiedlung auf türkischem Boden, und ganz besonders in Palästina, von größter Bedeutung ist, seien die Hauptbestimmungen desselben zitiert Nach der früheren Gesetzgebung zahlten die Grundstücke lSVV'oo des Schätzungswertes. DieserSchätzungswert war aber höchst unvollkommen festgestellt; besonders in den unentwickelteren und der Zentralgewalt nicht restlos unterworfenen Provinzen pflegten die Bejs und Aghas die wahre Höhe ihres Besitzes zu verheimlichen; Günstlinge des Herrschers waren bei ungeheurem Besitz geradezu mit lächerlichen Beträgen veranschlagt. Die hierdurch am Gesamtertrage der Steuer hervorgerufenen Ausfälle wurden um so unbarmherziger von der ärmeren Bevölkerungsklasse eingetrieben; aber diese Ungerechtigkeit genügte noch immer nicht, die immensen Ausfälle auszugleichen. Von jetzt ab soll eine gewissenhafte und rücksichtslose Einschätzung der Hausgrundstücke — denn nur um solche handelt es sich — vorgenommen werden, wobei jedoch das Interesse der Besitzer durch deren-persönliche Teilnahme an der Schätzung gewahrt bleiben soll. Natürlich ist eine gerechte Handhabung der Steuer ohne eine grundlegende Erneuerung des Katasterwesens nicht denkbar. Da diese nun aber nach den Worten des Finanzministers in den Städten zwei bis drei Jahre, auf dem Lande mindestens zehnjährige Arbeit erfordert, so ist im Gesetze bei der Festlegung des Anfangstermines für die Steuereinhebungen nach den neuen "Prinzipien hierauf gebührende Rücksicht genommen. Nach dem neuen System werden zwölf Prozent des Bruttoertrages gezahlt werden, wozu wahrscheinlich noch kleine Zuschläge von etwa einem Prozent für das Schulwesen und die Bedürfnisse der Kommunen treten werden. Artikel 1. In dem Jahre, welches auf die Neueinrichtung des Katasters sowie auf die Abschätzung der Erträge folgt, treten die neuen Steuerbestimmungen in Kraft. Artikel 5. Diejenigen Grundstücke, die gegenwärtig keine Steuern zahlen auf Grund von Verträgen, von Firmans oder Konventionen, die mit dem Staate abgeschlossen sind, bleiben wie bisher steuerfrei. In Zukunft werden aber keine Befreiungen durch Sondergesetze mehr gewährt. Artikel 7. Die einstweilen von der Steuer befreiten Grundstücke sind die folgenden: a) Mühlen, Fabriken und Werkstätten, und zwar fünf Jahre hindurch vom Ende des Jahres ihrer Fertigstellung an gerechnet; b) die Behausungen der Einwanderer und Nomadenstämme, ebenfalls fünf Jahre hindurch; c) neue Steinbauten zwei Jahre hindurch und Holzhäuser ein Jahr hindurch, ebenfalls vom Ende des Jahres der Fertigstellung an gerechnet. Innerhalb der ersten zwei Monate nach der Fertigstellung müssen die Eigentümer den fiskalischen Beamten Mitteilung von der Fertigstellung des Baues machen, da sonst die Grundstücke in dem der Fertigstellung folgenden Jahre schon steuerpflichtig sind. Als Tag der Fertigstellung gilt der Tag, an welchem das Gebäude zum Mieten angeboten oder bewohnbar wird. Artikel 11. Mühlen, Fabriken und Werkstätten, die länger als ein Jahr stillgestanden haben, haben Anspruch auf vorläufige Rückerstattung von drei Vierteln der Steuer für die ganze Dauer des Stillstandes, von dem den Einnehmern Mitteilung zu machen ist. Wer die Behörden von der Wiederaufnahme der Arbeiten nicht benachrichtigt, verliert das Recht auf Steuerfreiheit für ein Jahr. Artikel 12. Die Steuer wird auf zwölf Prozent des Bruttoertrages festgesetzt. Bei Mühlen, Fabriken, Werkstätten und privaten Holzbauten wird ein Viertel des Bruttoertrages in Abzug gebracht, so daß die Steuer nur von drei Vierteln erhoben wird. Grundstücke, die festliegende Apparate und Maschinen erhalten, die -industriellen Zwecken dienen, werden als Fabriken und Werkstätten aufgefaßt. Artikel 13. Bei Feststellung der Bedürftigkeit von Hausbesitzern, mit einem Jahresertrage von weniger als 250 Piastern aus ihren Grundstücken sind diese steuerfrei. 379 Artikel 14. Beträgt der Bruttoertrag eines Grundstückes, das dem Eigentümer selbst als Wohnstätte dient, weniger als 2000 Piaster jährlich, so werden nur 1000 Piaster des Ertrages besteuert. Die ganze Anlage des Gesetzes sucht, wie aus den angezogenen Bestimmungen hervorgeht, einerseits in humanem Sinne dem zahllosen Kleinbesitz im Lande Vergünstigungen zu gewähren, anderseits nach Kräften die Etablierung einer Industrie zu fördern, deren Entstehung in der Türkei ja tatsächlich eine seiner Existenznotwendigkeiten ausmacht Demonstrationen gegen den Chachambaschi Konstantinopel, 18. April. Samstag veranstalteten die jüdischen Rekruten und eine große Volksmenge eine Demonstration gegen den in Haskiöj anwesenden Großrabbiner. Es wurde ein Mitglied des Mischlisch mißhandelt. Die Ursache der Demonstrationen ist, daß den jüdischen Rekruten an den Pessach-Feiertagen nicht freigegeben wird. Aus Palästina Die jüdische Volksküche in Jaffa. Zu den wenigen' jüdischen Wohlfahrtsanstalten, die sich in Jaffa befinden, gehört die jüdische Volksküche „Beth hatawschii besol", die besonders von Herrn S. Goldberg gefördert wird. Nach dem unlängst veröffentlichten Ausweis für das Jahr 5669 betrugen die Einnahmen Frs. 2900, die Ausgaben Frs. 3100, somit hat das Jahr mit einem Defizit von Frs. 200 abgeschlossen. 1325 Frs. wurden für Mahlzeiten eingenommen, und die restlichen 1575 Frs. sind jährliche und allgemeine Spenden, die zumeist von den Einwohnern Jaffas aufgebracht werden. Von den Ausgaben entfallen Frs. 2500 auf Eßwaren, Feuerungsmateriai und Köchin während Frs. 700 für Miete, Bedienung usw. ausgegeben wurden. Im verflossenen Jahre speisten in der Volksküche 8200 Personen, unter ihnen 1287 ganz unentgeltlich Ungewöhnliches Regenwetter Jaffa, 30. März. Den achten Tag bereits hält ein für Palästina in dieser Zeit ungewöhnlich starker Regen an. Dieser Winter war im allgemeinen ein sehr regenreicher, wenn auch nicht in gleichern Maße in allen Teilen des Landes. So hat es in Südpalästina erst in den letzten Wochen Regen gegeben, der vielleicht noch die befürchtete Mißernte verhüten wird, dagegen ist in Judäa und Galiläa mit Bestimmtheit eine gute Ernte zu erwarten. Jerusalem hat in den letzten Tagen auch starken Schneefall, die Schneeschichte erreichte mitunter in den Strassen eine Dicke von V* Meter. Die günstige Folge dieses reichen Niederschlags ist zunächst für Jerusalem die, daß die Zisternen nun mit für den ganzen Sommer ausreichendem Wasser gefüllt sind. Palästinaspitzen Eine eigenartige Spitzenausstellung fand, wie das „Berl. Tagebl." meldet, in Berlin am Montag den 11. April im Deutschen Lyzeumklub statt. HerrTrietsch hatte hier die Spitzen ausgestellt, die er auf seinen Reisen in Palästina gesammelt hatte, und die eine durchaus neue Frauenkunst darstellen. In einem Vortrage gab HerrTrietsch dazu einige Erläuterungen. Die Verfertigerinnen dieser Spitzen sind aus Rußland vertriebene Jüdinnen, die sich in Palästina angesiedelt haben und, zu schwach zu der im steinigen Boden des gelobten Landes sehr mühseligen Feldarbeit, nach änderer Arbeit für ihren Lebensunterhalt ausschauen mußten. In diesem industriearmen Lande war solche schwer zu finden. So wandten sie sich dem Spitzennähen zu und haben es darin bereits zu hoher Geschicklichkeit gebracht. Sind größere Stücke Spitzen zu arbeiten, so sitzen eine Anzahl Arbeiterinnen nebeneinander in einer Reihe und arbeiten sich entgegen. Das Material für diese eigenartig schönen duftigen Spitzen ist das denkbar einfachste, eine Nähnadel und baumwollenes Maschinengarn. Die Wirkung dieser Spitzen ist ganz überraschend schön. Leider konnten sie noch nicht Handelsobjekt in größerm Maße werden, da dazu ein Stock von Vorräten gehört, der wiederum ohne Kapital nicht herzustellen ist. Es wäre deshalb wünschenswert, daß dieses neue Kunstgewerbe Gönner fände, die es für die arme Bevölkerung Palästinas lukrativ ausgestalteten, wie es mit den Spitzenschulen Österreichs durch den Wiener Zentralspitzenkursus geschah, der ja auch bekanntlich die Spitzen industrie unter den Juden Galiziens fördert.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.