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Die Welt · 1910-04-15 · 15 (15.4.1910) · page 4

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
14 (1910)
Issue
15 (15.4.1910)
Date
1910-04-15
Page
– (sequence 4)
Language
German
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328 DIE3§&ELT No. 15 Statuten? Ein Fachmann kann sie nach den in Menge vorhandenen besten Mustern in einer Stunde zu Papier bringen. In der Erwerbung der Konzession? Jeder türkische Minister würde an unserer Qeistesgesundheit zweifeln, wenn wir vor ihn hintreten und ihm sagen würden: „Exzellenz, Ihre Gesetze gestatten zwar nicht die hypothekarische Sicherstellung von Schulden, aber da Sie früher oder später diese Gesetze ändern werden, so bitten wir Sie, uns schon jetzt die Gerechtsame zur Gründung einer Hypothekenbank in der keine Hypotheken kennenden Türkei zu erteilen." In einem Aufruf zu Aktienzeichnungen? Wieviel Geld glaubt Herr Dr. Tschlenow wohl, das er auf eine Einladung zu Zeichnungen von Anteilscheinen einer Bank bekommen wird, die erst dann in Tätigkeit wird treten können, wenn die Türkei ihre Gesetze geändert und unsere Organisation das Recht zur Gründung der Bank erhalten haben wird? All das ist nicht ernst. „Gründen" kann man nur auf Grund. Das ist schon im Wort „gründen" enthalten. An dem Grunde fehlt es aber zurzeit. Auf Luft kann man nicht gründen; weder eine Agrarkreditbank noch sonst etwas Positives. Wenn Herr Dr. Tschlenow und seine Parteigenossen immer mit leidenschaftlicher Heftigkeit den Ankauf von Grund und Boden in Palästina forderten, so habe ich darunter allerdings den Ankauf mit Geldern der Jüdischen Kolonialbank und des Nationalfonds verstanden. Das soll nun ein Irrtum sein;'die Herren wollen immer nur den Ankauf durch Private mit deren eigenen Mitteln im Sinne gehabt haben. Da versagt mein Verständnis und mein Verstand vollständig. Was kann unsere Organisation dazu tun? Wie soll da der Kongreß, wie unsere Leitung eingreifen? Soll unsere Leitung Private in beiden Welten aufsuchen und sie von Rechts wegen überreden, in Palästina Land zu kaufen? Soll der Kongreß anordnen, daß so und so viele Private, die vielleicht mit Namen zu bezeichnen wären, gehalten sind, Grundbesitz in Palästina zu erwerben? Ich will bei diesen Absurditäten nicht verweilen, mir auch nicht das billige Vergnügen machen, diesen erstaunlichen Gedankengang der Praktiker parodistisch auszuspinnen. Jedem nüchternen Geiste leuchtet es ein, daß der Kongreß und die Leitung auf die Entschließungen von Privatleuten, Land in Palästina zu kaufen, keinen Einfluß nehmen können. Es ist also nicht zu begreifen, wie man programmatisch beschließen kann: Die Leitung hat dafür zu sorgen, daß Privatleute in Palästina Land kaufen! Was wir allerdings tun können, das ist, kauflustigen Privaten mit Rat und zuverlässiger Auskunft an die Hand zu gehen und ihnen für ihren Geldverkehr einen gut arbeitenden Bankapparat zur Verfügung zu stellen. Dafür haben wir ja aber das Palästinaamt und die Anglo Palestine Company. Wenn die beiden Anstalten diese Dienste nicht leisten, wozu sind sie dann da? Herr Dr. Tschlenow mahnt mich etwas streng, mich den Kongreßbeschlüssen zu unterwerfen. Er verzeihe mir, wenn ich ihm erwidere, daß er die Formen des Verfassungslebens ungenügend beherrscht. Positiven Beschlüssen, die Gesetzeskraft besitzen und auf die eine Sanktion steht, muß jeder loyale Bürger sich unterwerfen; z. B. dem Beschluß, bestimmte Steuern zu entrichten, die Wehrpflicht zu erfüllen usw. Bloße Gefühlsäußerungen, Wünsche und Empfehlungen aber sind schon darum nicht bindend, weil sie keinen konkreten Inhalt haben und dem Bürger keine verständliche, erfüllbare Pflicht auferlegen. Ernste, erfahrene Parlamente hüten sich denn auch, Beschlüsse ideologisch-platonischen Charakters zu fassen, die keine praktische Bedeutung gewinnen können. Der Kongreß hat beschlossen, die Agrarkreditbank zu gründen. Herr Dr. Tschlenow erläutert dies bemerkenswerterweise dahin, daß die Bank nicht gegründet, sondern ihre derzeit unmögliche Gründung nur vorbereitet werden soll. Schön. Aber was meint Herr Dr. Tschlenow damit, daß ich mich diesem Kongreßbeschluß unterwerfen muß? Wie denkt er sich denn das? Soll etwa ich die Agrarkreditbank gründen oder ihre Gründung vorbereiten? Das hat (Ter Kongreß mir nicht aufgetragen, das konnte er auch nicht, und ich würde mich schönstens für den Auftrag bedanken. Wenn also ich mit dieser Gründung oder ihrer Vorbereitung nichts zu schaffen habe, worin soll meine Unterwerfung unter den betreffenden Kongreßbeschluß bestehen? Hindere ich andere, den Kongreßbeschluß auszuführen oder seine Ausführung zu versuchen? Dazu wäre ich gar nicht imstande, selbst wenn ich es wollte. Was bedeutet also die Mahnung, mich dem Kongreßbeschluß zu unterwerfen? Die Wahrheit ist, daß der Kongreß etwas beschlossen hat, was eine erfahrenere Volksvertretung nie beschlossen hätte, und daß Herr Dr. Tschlenow nicht genug scharf zwischen bindenden Beschlüssen von Gesetzeskraft und bloßen Meinungs¬ oder Gefühlsäußerungen unterscheidet, zu denen jeder sich stellen kann, wie er will. Herr Dr. Tschlenow hat sich bemüßigt gesehen, auch auf meinen Brief an den „Rasviet" zu antworten, der weder an ihn noch an die russischen Zionisten, sondern an das Petersburger Blatt gerichtet war, das von mir eine Äußerung über einen ganz bestimmten Punkt, den von mir entschieden geleugneten angeblichen Gegensatz zwischen ost- und westeuropäischen Zionisten, verlangt hatte. Er setzt an meinem Briefe, der ihn persönlich gar nichts angeht, „die Tonart" aus, bemängelt seine „Form", und er bezichtigt mich, die Kluft erweitert zu haben, die zwischen der Mehrheit und Minderheit klaffen soll. Wenn ich Herrn Dr. Tschlenowr nicht kennen würde, so könnte dieser Absatz seines Artikels mich auf die Vermutung bringen, daß er mit mir um jeden Preis anbinden will, auch um den Preis der freien Erfindung eines Vorwandes. Herr Dr. Tschlenow hat kein Recht, den Ton einer Äußerung zu rügen, die nicht ihn, auch nicht die russischen Zionisten, sondern die „weltfremden Träumer" betrifft. Erkennt er unter dieser Bezeichnung sich selbst, so habe nicht ich ihn einen weltfremden Träumer genannt, sondern er selbst hat es getan, und er mag sich darüber mit sich selbst auseinandersetzen. Aber ist denn „weltfremder Träumer" an und für sich, ob das Herr Dr. Tschlenow oder ein anderer ist, eine Beleidigung? Auch der im Ehrenpunkte empfindlichste Offizier und Couleurstudent wird ihm antworten: Nein! An der „Tonart" und der „Form" meines Briefes an den JRasviet" wird nur jemand, der entschlossen ist, Streit anzufangen, Anstoß nehmen. Ist dies Herrn Dr. Tschlenows Gesinnung, so tut er mir leid. Ich erwidere sie nicht und lasse die Herausforderung unbeantwortet. Wenn ich mich herumschlagen will, so suche ich mir meine Gegner außerhalb der Reihen unserer Partei. Paris, 6. April 1910. Hochachtungsvoll Dr. Max Nordau.

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