Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 14 (1910)
- Issue
- 10 (11.3.1910)
- Date
- 1910-03-11
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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Gemeinde waren damit eo" ipso zugleich die Herren der Juden des Reiches, und in der die Gesamtnation vorstellenden Nationalversammlung hatten alle andern Landesgemeinden und Provinzen nicht mehr als die Hälfte der Vertreterzahl der Hauptstadt. Über den Modus der Erwählung dieser Männer gab es keine feste Bestimmung, und sie selber waren lebenslänglich beamtet und unabsetzbar. Daß sich aus diesen Zuständen große Unzuträglichkeiten ergeben mußten, war klar; und sie haben sich auch bei der Wahl des jetzigen Großrabbiners ergeben. Es war darum ein ausdrückliches Verlangen der Nationalversammlung gewesen, daß Rabbi Nahum sofort nach seiner Amtseinführung die Abänderung des veralteten Gesetzes in die Wege leite. Die großen Schwierigkeiten jedoch, denen der Chachambaschi im ersten Jahre, besonders in finanzieller Hinsicht, begegnete, verhinderten ihn bis nun, sein Versprechen einzulösen. Er geht jedoch jetzt, wie es scheint, daran, mit seinem Vorsatze Ernst zu machen. Als Rabbi Jakob Me'fr, der Chachambaschi von Salonik, und Rabbi Haim Bidgerano von Adrianopel jüngst in der Hauptstadt weilten, hat Rabbi Nahum mit ihnen bereits über die Reform Rücksprache genommen, so daß ihre prinzipiellen Grundlagen einigermaßen festgelegt werden konnten. Aber die Reform soll der Nation nicht von oben her aufoktroyiert werden. Rabbi Nahum geht vielmehr damit um, alle Großgemeinden des Reiches um die Übersendung von Vorschlägen zu ersuchen, aus deren Vergleichung sodann das Projekt zusammengestellt werden soll. Die Grundlinien dieses Reformplanes wären die folgenden : Die Verwaltung der hauptstädtischen Gemeinde ist von der der Gesamtnation strikte zu trennen. Die Konstantinopeler Gemeinde soll ihren Gemeinderat haben, die Nation ihre National Vertretung; die vereinigende Instanz für beide wird die Person des Groi^rabbiners allein darstellen. Die Nationalversammlung ist nicht mehr aus ungleichen Machtfaktoren zusammenzusetzen, sondern aus Vertretern aller Großgemeinden und Landschaften, die im Verhältnis zur jüdischen Bevölkerungsziffer gewählt werden. Eine Suprematie Konstantinopels im Mischlisch wird somit ausgeschlossen sein. Die Nationalversammlung soll aus ihrer Mitte heraus eine kleinere Körperschaft wählen, die ständig in der Hauptstadt residieren und in fortlaufender Erledigung der nationalen Geschäfte dem Großrabbiner zur Seite stehen wird. In diesem engern Mischiisch wird jede Großgemeinde, resp. Landschaft, ihre spezielle Vertretung haben, und alle jene betreffenden Angelegenheiten werden jeweilen dem zuständigen Dezernenten zur Behandlung und zur Berichterstattung vor dem Mischlisch überwiesen werden. Neben der großen Nattonalversammlung, die entweder zu bestimmten Dalen alijährlich oder nach Bedarf der Lage zusammengerufen werden soll, wird das geistliche Kollegium, der Mischlisch ruchani, bestehen, der aber nicht, wie bisher, nur aus Rabbinern Konstantinopels, sondern aus den Großrabbinern aller Großgemeinden bestehen soll. Ein wichtiger Punkt ist der Modus der Wahlen. Diese sollen auf allgemeiner Grundlage, mit dem steuerzahlenden Juden als Wahleinheit, von statten gehen. Wahrscheinlich wird aber, dem Beispiele der politischen Wahlen in der Türkei folgend, indirekte Wahl mit Wahlmännern vorgeschlagen werden. Die Mitglieder der gewählten Körperschaften werden keineswegs lebenslängliches Mandat bekommen, sondern in mehrjährigem Turnus ausscheiden und ersetzt werden. Auch über die Absetzbarkeit und Amtsdauer des Chachambaschi wird das reformierte Reglement neu zu verfügen haben. Rabbi Nahum äußerte die Absicht, kommenden Sommer die Nationalversammlung einzuberufen, die über diese Reform beschließen soll. Schon diese Versammlung soll durch Proportionalvertretung zusammengesetzt werden. Das von der Nationalversammlung beschlossene Reglement soll, dem Rate der Regierung zufolge, nicht den gesetzgebenden Instanzen des Staates als Vorschlag zur Änderung des bestehenden Gesetzes zur Annahme unterbreitet werden. Das könnte am Ende zur Beanstandung, vielleicht zur Aufhebung einer Reihe der den Juden bisher verliehenen nationalen Privilegien führen. Vielmehr sollen die neuen Bestimmungen als internes Ausführungsreglement dem Chachamchane nisamnamessi angeschlossen und durch die Nationalversammlung direkt in Kraft gesetzt werden. Die Regierung soll ihren Beistand bei der praktischen Durchführung derselben zugesagt haben. Die Kultussteuer Die Ungerechtigkeit und Unzuverlässigkeit der bisher einzig für jüdische Zwecke erhobenen Steuer, der Gabella, ist in diesen Spalten wiederholt aufgezeigt worden. Es ist daher ein durchaus moderner Gedanke, sie durch eine allgemeine, obligatorische Kultussteuer zu ersetzen. Leider aber hat die Ausführung dieser Idee eine große Schwierigkeit darin, daß in der Türkei überhaupt noch keine allgemeine Besteuerung, also grundlegende Steuereinschätzung, besteht. Trotzdem hat Rabbi Nahum, um der herrschenden Finanzkalamität, die keinerlei Fortschritt in den Gemeinden zuläßt, ein Ende zu machen, eine solche Gemeindesteuer ins Auge gefaßt. Es gilt nun aber, die Regierung zur Unterstützung bei der Durchführung dieser Maßnahme zu veranlassen; denn ohne den Rückhalt der Staatsgewalt ist eine geregelte Einziehung einer Steuer nicht denkbar. Der Großwesir hat nun den Chachambaschi auf das Beispiel der armenischen Nation verwiesen, die seit lange das autonome Recht auf Erhebung einer von der Nationalversammlung festgelegten Steuer besitzt. Rabbi Nahum hat daher noch am gleichen Tage einen Besuch bei Monsignor Turian gemacht, um ihn zur Rückkehr in sein Amt zu beglückwünschen, und dabei gleichzeitig alle wünschenswerten Auskünfte über die armenischen Steuereinrichtungen erhalten. Auch in dieser Angelegenheit versprach die Regierung, den Beschlüssen der jüdischen Nationalversammlung Nachachtung zu verschaffen und bei der Steuereinziehung die Beihilfe der Staatsorgane zu gewähren. Aus Palästina Das Schmittajahr in Palästina Aus London wird der N. J. K. geschrieben: Seit einiger Zeit weilt hier der Rabbiner von Saffed, Jacob David Ridbaz, zu dem Zwecke, die großen jüdischen Organisationen, insbesondere die Jewish Colonisation Association, für eine Unterstützung derjenigen jüdischen Kolonisten in Palästina zu gewinnen, die die Vorschriften des diesjährigen Schmittajahres einhalten und demgemäß ihre Felder während dieses ganzen Jahres nicht bebauen wollen. Bekannliich besteht eine starke Strömung unter den jüdischen Bauern Palästinas, die sich gegen die Beobachtung dieser alten biblischen Bestimmung richtet. Eine große Anzahl maßgebender rabbinischer Autoritäten hat auch ihre Zustimmung dazu gegeben, daß unter den obwaltenden Umständen das Schmittagesetz ruhen dürfe. Rabbi Ridbaz gehört zu der Gegenpartei, die auf einer strengen Beobachtung der Vorschriften besteht und sich jetzt bemüht, den kolossalen materiellen Ausfall, der dadurch für die Kolonisten entstehen muß, durch eine Unterstützungsaktion der großen jüdischen Korporationen auszugleichen. Die Ermordung eines Juden in Jaffa Bekanntlich ist am 13. Februar in Jaffa ein junger Jude, Benzion Levi, der in der Notwehr einen arabischen Angreifer tötlich verwundet hatte, von einem wütenden Volkshaufen gelyncht und sein Leichnam grauenhaft verstümmelt worden. Die „Neue Jüdische Korrespondenz" erfährt zu dem entsetzlichen Vorfall noch folgendes: Der so grauenhaft ums Leben Gekommene war französischer Schutzangehöriger. Er selbst hatte gleich nach dem -Streit mit seinem Gegner den Schutz des französischen Konsulats angerufen, der ihm auch zugesagt wurde. Die Greueltat wurde nur dadurch möglich, daß der Unglückliche es leider versäumt hat, sich auch in den Schutzbereich des französischen Konsulats zu begeben, sondern sich in seinem Hause versteckte, wo er von der wütenden Menge aufgefunden wurde. Der französische Konsul hat sofort Beschwerde wegen des unerhörten Vorfalles erhoben. Daraufhin begaben sich am 16. Februar der Staatsanwalt, der Dragoman des französischen Konsulats, mehrere amtliche Ärzte, sowie-der Vertreter der Familie des Ermordeten, der arabische Advokat David Moyol, zum Friedhof, wo die Leiche ausgegraben und seziert wurde. Der Leichnam wies furchtbare Verletzungen auf. Es stellte sich heraus, daß die wütende Menge den Ermordeten noch nach seinem Tode mit sechs Revolverschüssen durchbohrt und den Leichnam mit Messern durchstoßen hatte. Eine Stunde lang wurde die Leiche durch die Straßen geschleppt und lag mehr als eine Stunde vor dem Serail. Währenddessen schändete die Menge den Leichnam in der barbarischsten Weise. Die Augen wurden durchstoßen und herausgerissen, der entseelte Körper erhielt Fußtritte, Flüche wurden ausgestoßen usw. Das Verhalten der Polizei, die den Unglücklichen vor seinen Verfolgern schützen sollte, erscheint nach den neuesten Untersuchungen in "höchst zweifelhaftem Lichte. Sie hat sich nicht nur ihrer Aufgabe nicht gewachsen gezeigt, es scheint festzustehen, daß sie sich zum mindestens passiv verhalten, wenn nicht gar sich an der Schandtat beteiligt hat. Gegenüber den Beschuldigungen seiner Feinde ist es jetzt auch so gut wie sicher, daß nicht Levi erst die Eindringlinge reizte und herausforderte, sondern daß diese ihn zuerst angegriffen haben. Die Aufregung über den Vorfall ist nicht nur in der jüdischen Bevölkerung Jaffas allgemein. Immerhin wäre es verfehlt, darin mehr als den elementaren Ausbruch niederer Pöbelinstinkte zu sehen. Insbesondere dürfte das energische Einschreiten der Behörden dazu beitragen, die Gemüter zu beruhigen und die Wiederholung derartiger Scheußlichkeiten ein fürallemal unmöglich zu machen.'