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Die Welt · 1910-03-11 · 10 (11.3.1910) · page 3

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
14 (1910)
Issue
10 (11.3.1910)
Date
1910-03-11
Page
– (sequence 3)
Language
German
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No. 10 DIE3§?ELT 207 Die hebräischen Schulen Für unsere kulturellen Bedürfnisse wird überhaupt nicht gesorgt; dafür finden wir im Staatsbudget keinen einzigen Heller. Auf diesem Gebiete ist aber noch etwas ganz Eigenartiges wahrzunehmen. Nicht nur, daß uns kein Heller gegeben wird, werden wir auch noch in jeder Hinsicht bedrängt und bedrückt. Was tun die Juden? Das Stammesbewußtsein hat sich speziell in den östlichen Ländern soweit gehoben, daß dort hebräische Schulen gegründet werden. Sie errichten, in jeder kleinen Stadt mit geringen Mitteln und großen Opfern solche Schulen. - Wenn der Staat aber schon keinen Heller dazu hergibt, so soll er wenigstens nicht stören. Da zeigt sich aber auf einmal die Staatsautorität. Wenn eine solche Schule entsteht und die Kinder hebräisch, unsere Nationalsprache lernen, da plötzlich sehen und spüren wir in Galizien die sanitären Kommissionen. Sonst ist Schmutz und Unflat überall. Wenn es sich aber darum handelt, eine gute Einrichtung aufzuheben, da kommt sofort die Sanitätskommission und sagt: die Lokale sind nicht gut, sie sind nicht gehörig ventiliert, die Bänke sind nicht schön. Der „jüdische" Referent Wenn wir schon von den kulturellen Angelegenheiten sprechen, so muß ich noch auf eines hinweisen. Wir in Galizien haben etwas Besonderes in dieser Beziehung erlebt. In Galizien ist ein sogenannter jüdischer Referent für jüdische Angelegenheiten, ein gewisser Professor Sternbach. Ich muß sagen, daß wir mit der Tätigkeit dieses Herrn durchaus unzufrieden sind. Die Referenten der einzelnen Nationalitäten trachten, daß gerade ihre Nationalität aller Rechte teilhaftig werde, damit sie sich kulturell erheben könne. Hier ist es gerade umgekehrt. Dieser Herr ist ein blindes Werkzeug der regierenden Clique. Er tut, obwohl er sich Jude nennt, alles, um unsere Schulen zu vernichten. Er hat es dazu gebracht, daß zum Beispiel an den Gymnasien den Juden verboten wird, hebräisch zu unterrichten. Der Richter von Mielnica Wie auf dem Verwaltungsgebiete ist es auch in der Justiz Die Beamten benehmen sich manchmal in ganz unqualifizierbarer Weise. Erst gestern habe ich einen Brief aus Mielnica, einer kleinen Stadt in Galizien, bekommen. Da ist ein Richter namens Tadeusz Juszkiewicz ... (Abg. Dr. Ritter von Korytowski: Das ist ein Schiern asl! Heiterkeit!) — Ja, ein Schiemasl, wie Seine Exellenz sagt — das ist sicher, aber befreien Sie uns von diesem Schiemasl. Versetzen Sie ihn in einen anderen Ort. Vor einigen Tagen kam zu ihm der Advokaturskanditat Dr. Feuermann, der einen Bauern verteidigte. Zu diesem Bauern sagte nun dieser Richter: „Du bist ein Schwein, ein Zigeuner, Du bist noch ärger als ein Jude." . . . (Heiterkeit. — Abgeordneter Dr. Mahl er: „Das ist nicht zum Lachen, das ist zum Weinen, wenn österreichische Richter zu einer solchen Rohe't heruntersinken können.) ... In dieser Angelegenheit überreichte die Kultusgemeinde Mielnica einen Protest an das Jusizministerinm und das Oberlandesgericht in Lemberg. Die Pflicht der Regierung ist es, solche Leute hinauszujagen, in die Volksschule zurückzuschicken, damit sie etwas Bildung und Sitte lernen. Redner besprach weiter das neue, von den Christlichsozialen ausgearbeitete Hausiergesetz und erklärte am Schlüsse seiner Rede: Gegen das Budget ' Da die Notwendigkeiten in diesem Hause durchaus nicht berücksichtigt wurden, da in anderer Hinsicht wir als Juden weder in unseren kulurellen noch in unseren nationalen Interessen in irgendwelcher Sache Verständnis finden, können wir zu dieser Regierung kein Vertrauen haben. Wir werden gegen das Budget stimmen." Die Rede unseres Gesinnungsgenossen übte im Hause eine tiefe Wirkung und fand stürmischen Beifall. Nationales Bewußtsein und nationales Sein Von Dr. Ernst Müller, Wien Es scheint zunächst nur eine theoretische, oder besser gesagt^ eine Anschauungsfrage zu sein. Und ich möchte das Problem, das Dr. Franz Oppenheimer in seinem Artikel: „Stammesbewußtsein und Volksbewußtsein" in so aufrichtiger und entschiedener Weise zur Diskussion gestellt hat, noch einmal folgendermaßen zusammenfassen: Ist ein restloses Mitleben mit dem Volksdasein der Umgebung mit dem Zionismus in irgendeinem Sinne verträglich? Und kann das bloße „Bewußtsein gemeinsamer Abstammung" die einzige Basis bilden für ein zionistisches Ideal? Im Interesse der Würde des Gegenstandes ist natürlich hier alles Persönliche, Namenhafte, Dogmatische auszuscheiden. Entwicklungsgesetze sind keine Meinungsvorschriften, Richtigkeit kann nicht an Majoritätsmeinungen gemessen werden, und . das Gefühl ist entscheidend für den Willen,. nicht für ein Prinzip. Es wäre ja selbst möglich, daß ein überzeugter Assimilant von einer Seite her den Zionismus erfaßt, würdigt und mit ihm arbeitet. Keiner hätte das Recht, diese Gesinnung zu verdächtigen, weil sie aus anderlei Anschauungen stammt. Auch dieser Assimilant wäre Zionist, soweit er in der Bahn des zionistischen Fortschritts sich betätigt oder selbst nur geistig wandelt. Auch ein Arier kann in dieser oder jener Beziehung Zionist sein. Hier aber hande t es sich doch nicht um einen bloßen „Insofern-Zionismus", sondern um eine prinzipielle Grundauffassung selbst, um eine Art der Beziehung zur zionistischen Gesamtidee. Und ein Grundsatz kann nicht durch die Mannigfaltigkeit des individuellen und sozialen Lebens geteilt sein wie ein Mensch. Darum gibt es außer dem weiten Gebiete der zionistischen Praxis und der Parteigesinnung, für die ich prinzipiell keine engen Grenzen gesteckt sehen möchte, noch eine tiefere Schicht, die der Quellen und Ideen, der Ursachen und Wesenszüge. Und da Franz Oppenheimer eine grundsätzliche Frage stellte und auch seine Antwort dafür gab, so gibt es zur Prüfung der Richtigkeit keine andere Instanz als jene „tiefere Schicht". Es fragt sich, ob Stammesbewußtsein und Volksbewußtsein, sofern sie zu einer lebendigen Bewegung die Gefühlsbasis geben, überhaupt in jenem Sinne getrennt werden können, wie es in der vorliegenden Darstellung geschehen ist. Von der Lösung dieser Frage wird es wieder abhängen, ob zwischen West- und Ostjudentum eine prinzipielle Scheidung in bezug auf die zionistische Grundauffassting gezogen werden kann, und zwar jene Scheidung, welche Franz Oppenheini er supponiert. Es ist zunächst sonnenklar, daß „Gefühl der gemeinsamen Abstammung" und „Streben nach einer nationalen Heimstätte" zweierlei Dinge sind, die zwar aus einfachen völkerpsychologischen Ursachen sehr enge zusammengehören, aber durchaus nicht faktisch, das eine durch das andere, bedingt sind. Vielleicht bei einem normal empfindenden Volke, aber schon die Heimatlosigkeit ist ja ein abnormer Zustand. Der Unterschied zwischen Stammes- und Volksgefühl ist sehr treffend als der von Erinnerung und Gegenwart charakterisiert, — ein Gegensatz, der eben nur in einem so abnormen wie dem jüdischen Volksdasein möglich ist. Nur hier gibt es ein ausschließlich auf die Vergangenheit gerichtetes Stammesgefühl, das somit nichts anderes ist als der Komplex gewisser pietätvoller Empfindungen. Der Wille zum Fortleben dauert so lange als der Wille zur pietätvollen Erinnerung. Eine Umänderung bestehender Zustände ist von hier aus nicht zu erwarten ja, sie scheint dem konservativen Sinne jener Gefühle zu widersprechen. Es kann nicht geleugnet werden, - daß jüdisches Stammesgefühl in diesem Sinne noch überall vorhanden ist, wo nicht der Name „Jude" nur noch ein Nebenattribut jüdischer Kultusvorstände oder gar nur ein Familienübel ist. Auch die jüdischen Philanthropen wollen den Juden helfen und damit zugleich ihr Stammesgefühl und ihren Wohltätigkeitstrieb befriedigen. Was aber hat dies noch mit dem Zionismus zu tun?. Der Zionismus hat ja sicherlich viel dazu beigetragen, in vielen ein verlorengehendes Stammesgefühl wieder zu wecken. Eben hier im Westen, wo die Tendenzen des Lebens eine Zeitlang assimilierend wirkten. Aber diese Leistung des Zionismus allein hätte nicht mehr bedeutet, als den Zustand des Judentums — oder besser gesagt: der Nachkommenschaft des alten Judentums — um ein Jahrhundert zurückzuwenden, bis in jene Zeit, da das Stammes-

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