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Die Welt · 1909-12-17 · 51 (17.12.1909) · page 16

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
13 (1909)
Issue
51 (17.12.1909)
Date
1909-12-17
Page
– (sequence 16)
Language
German
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Sliosberg und andere Vertreter der früheren „Nationalen Partei". Siesind Anhänger der jüdischen Gemeinde mit obligatorischen Befugnissen und spezieller Besteuerung. Ihre Motivierung erinnert an das „konfessionelle" Programm der Assimilation. So wie jene das Wesen des Judentums im Konfessionellen, sehen es diese in der Organisation abgeschlossener Gemeinden. Das andere Lager, welches aus Zionisten und einem großen Teil der unparteiischen jüdischen Intelligenz besteht, stellt die Nützlichkeit der abgeschlossenen jüdischen Organisationen mit neuen Vollmachten in Frage und steht auf dem Boden der Freiheit der religiösen Verbände. Beim großen jüdischen Publikum erfreut sich die Konferenz keiner Popularität. Von allen Seiten kommen Proteste gegen den obligatorischen, Charakter der Resolutionen der Kownoer Konferenz. Besondere Berücksichtigung verdient der Protest des „Jüdischen Literaturvereins" mit 700 Unterschriften. Das Referat, das Rechtsanwalt Sliosberg über die Reform der jüdischen Gemeinde hielt, hat eine lebhafte Diskussion hervorgerufen; es umfaßte eine ganze Reihe von Gemeindereformen. Die Konferenz hat in dieser Frage folgende Resolutionen angenommen: 1. Die jüdische Gemeinde kann überall gebildet werden, wo jüdische Einwohner sich seit einem Jahre aufhalten. 2. Die Aufgabe der Gemeinde besteht in Erfüllung der religiösen Bedürfnisse der jüdischen Bevölkerung, Organisierung wohltätiger Anstalten und Sorge für die geistig-kulturellen Bedürfnisse der Gemeinde. 3. Die Gemeinde wird von einem Komitee, geleitet, welches aus 7 Personen besteht. Die Mitglieder werden von den Bevollmächtigten der Gemeinde gewählt. 4. Alle Juden, die in der betreffenden Stadt wohnen, gehören zu den Mitgliedern der Gemeinde. Sie sind verpflichtet, die Gemeindesteuer zu zahlen, und haben das Recht zur Teilnahme an allen Gemeindeinstitutionen. 5. Falls sich in der Stadt einige Gotteshäuser befinden, hat jeder die Freiheit sich eines zu wählen, dem er angehören will. Wenn jemand sich keinem Gotteshause anschließt, wird er zu dem Haupttempel gerechnet. 6. Die Wahlen der Bevollmächtigten finden so wie die jetzigen Wahlen der Rabbiner statt, d. h. jedes Gebethaus wählt seine Vertreter. 7. Die Gemeindeverwaltung stellt ein Budget der Ausgaben für drei Jahre auf und legt es den- Bevollmächtigten zur Bestätigung vor. 8. Zur Deckung der Ausgaben der Gemeinde bestimmt die Verwaltung eine Steuer für die Gemeindemitglieder. 9. Die Höhe der Steuer soll im Verhältnis zum Vermögen des betreffenden Mitgliedes festgesetzt werden. Diejenigen, deren Vermögen ein bestimmtes Minimum nicht erreicht, werden von der Steuer vollständig befreit. 10. Die Steuer, welche von der Gemeindeverwaltung bestimmt wird, ist obligatorisch. 11. Man kann gegen die von der Gemeindeverwaltung vorgeschriebene Steuer protestieren. Die Proteste werden von der allgemeinen Versammlung oder von einer speziellen Kommission geprüft. 12. Die Gemeindeverwaltung ist verpflichtet, jedes Jahr einen Bericht über ihre Tätigkeit den Bevollmächtigten zu erstatten. 13. Die jüdische Gemeinde wird als juristische Person betrachtet und hat das Recht, Besitzungen zu erwerben, kaufen oder verkaufen. 14. Die Gemeindesteuer schließt das Recht der Gemeinde auf Sammeln der zur Errichtung von Schulen usw. nötigen Geldbeträge nicht aus. Bis zur Einführung des Gesetzes über die Gemeindeverwaltung sollen nach den Beschlüssen der Konferenz folgende Vorschriften gelten: 1. Die Mitglieder der Geistlichen Verwaltung (duchounoje prawlewje) werden von den Mitgliedern des Gebethauses gewählt, falls dieses nicht mehr als 200 Mitglieder zählt; im andern Falle werden Bevollmächtigte durch direkte oder indirekte Wahlen gewählt. 2. Die Gemeindeanstalten, welche dem öffentlichen Wohl dienen, werden durch einen Rat verwaltet, der aus Vertretern der Geistlichen Verwaltung besteht. Zu diesem Rat gehören auch Vertreter der wohltätigen und Bildungsanstalten. Die Juden frage und die Kadetten Wie uns aus zuverlässiger Quelle gemeldet wird, beabsichtigen die Kadetten, der Duma ein Projekt über die Abschaffung des Ansiedelungsrayons vorzulegen. Da sie selbst die Möglichkeit der Durchführung dieses Projektes bezweifeln, betrachten die Kadetten dieses Hervortreten als einen „ballon d'essai", um auf diese Weise das Verhältnis verschiedener Parteien in der Duma zur Judenfrage genau kennen zu lernen. Eine endgültige Entscheidung dieser Frage fand auf der letzten Sitzung ihrer Dumafraktion, zu der hervorragende Vertreter der jüdischen Intelligenz eingeladen wurden, statt Das Projekt der Interpellation in der Judenfrage unterstützte mit besonderm Nachdruck Roditschew. Aber auch die Rechten verlieren keine Zeit. Um eine entsprechend antisemitische Stimmung bei der Regierung hervorzurufen, sandte das Zentralkomitee des Verbandes des russischen Volkes an alle seine Abteilungen Verordnungen, nach welchen alle diese Abteilungen Telegramme an Stolypin senden sollen mit der Bitte, den Juden nicht nur neue Rechte zu verweigern, sondern ihnen die alten zu nehmen. In der nächsten Zeit wird also die Judenfrage zu einem neuen „ordre du jour" in der russischen Presse. Ein Protest gegen die russische Justiz Aus Brüssel wird der „N. J. K.4< von ihrem dortigen Korrespondenten geschrieben: Das beispiellose Vorgehen des russischen Gerichts gegen den jüdischen Rechtsanwalt Hillerson, der wegen einer Rede bei einem Pogromprozeß, wie berichtet, zu einem Jahre Gefängnis verurteilt wurde, wird von der hiesigen öffentlichen Meinung aufs schärfste mißbilligt, Die meisten Blätter fordern einen öffentlichen Protest gegen jenes drakonische Urteil, das eine allgemeine Gefahr für die Freiheit der Verteidigung bedeutet. Ein solcher Protest ist nun von der hiesigen Advokatenkammer in wirksamster Weise erhoben worden. An der Versammlung, die im großen Saale des Kreisgerichtsgebäudes stattfand, nahm ein zahlreiches Publikum teil. Die Advokaten trugen ihre amtliche Tracht. Mr. S. Guide hielt das über eine Stunde währende Hauptreferat, in dem er die Ungeheuerlichkeit und die Haltlosigkeit des ganzen Hillerson-Prozesses mit juristischer Gründlichkeit schilderte. Darauf wurde folgende Resolution einstimmig angenommen: „Der Brüsseler Advokatenverband, der erfährt, daß ein Rechtsanwalt am Petersburger Kreisgericht wegen einer vor Gericht gehaltenen Rede zu einem Jahr Gefängnis verurteilt wurde, und in der Erkenntnis, daß jeder Angriff auf die absolute Freiheit des Advokaten bei der Ausübung seiner Berufspflicht eine Bedrohung der Grundrechte der Verteidigung ist, — protestiert aufs schärfste gegen das über Hillerson gefällte Urteil, spricht ihm seine Sympathie aus und begrüßt kollegial die russischen Advokatenkorporationen, welche die Gefahren dieses Urteils für die gesamte Rechtsprechung richtig erkannt haben." Eine Jüdin — der erste weibliche Rechtsanwalt in Rußland Der Petersburger Advokatenrat bestätigte Frau Fl ei schütz, welche die juristische Staatsprüfung bestanden hat, als Advokatin. Juden in der polnischen Selbstverwaltung Vor wenigen Tagen fand in Petersburg auf der allgemeinen Versammlung des Rates für die Ortswirtschaft eine Beratung über die Einführung der städtischen Selbstverwaltung in Polen statt. In der Frage über die Wahlen in die Selbstverwaltung stand die Regierung auf dem Boden von nationalen Kurien. Das Regierungsprojekt teilt die Wahlen in drei Kategorien: 1. Russen, 2. Juden und 3. alle übrigen Wähler. Die erste Gruppe ist privilegiert, denn sie wählt einen Delegierten schon dort, wo es zehn russische Wähler gibt. Die zweite Gruppe ist beschränkt, denn dort, wo es eine Mehrheit jüdischer Wähler gibt, kann sie höchstens 20 % jüdischer Stadträte wählen; wo die Juden aber in der Minderheit sind, können sie im Verhältnis zur allgemeinen Zahl nicht mehr als 10 °<> wählen. Die Gruppe „anderer Wähler", die keine Juden und Russen umfaßt, wählt die übrige Zahl der Räte. Die polnischen Vertreter sprachen sich gegen dieses Kuriensystem aus und motivierten es damit, daß es den nationalen Haß und die Rassendifferenzen noch stärker entflammen wird. Die Vertreter der russischen Bevölkerung in Polen haben zwei Modifikationen des Projekts vorgelegt: nach der ersten soll es Juden erlaubt werden, zu wählen, aber nicht gewählt zu werden; nach der zweiten sollen die Juden überhaupt von den Wahlen beseitigt werden. Diese beiden antisemitischen Anträge wurden mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Die polnischen Vertreter haben vorgeschlagen, daß Juden, welche ja nur 140 o der ganzen polnischen Bevölkerung bilden, das Recht bekommen sollen, nur 14 " o jüdischer Stadträte einzuführen. Auch dieser Vorschlag wurde abgelehnt, und das Regierungsprojekt wurde angenommen.

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