Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 13 (1909)
- Issue
- 45 (5.11.1909)
- Date
- 1909-11-05
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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der Erinnerung umfließt die bescheidene Versammlung zionistischer Pioniere, die sich vor fünfundzwanzig Jahren in einem kleinen Orte zusammenfand, um dem Ausdruck zu geben, was uns bewegt. Es war das kleine Vorbild eines Kongresses, es war die Zelle einer Organisation, Wie klein es auch sein mochte, es war ein Erlebnis des jüdischen Volkes. In Ehrfurcht neigen wir uns vor diesem schüchternen, bangen, aber gefühlsreichen, stimiiiungs vollen und tatengebärenden Anfang, das doch im Grunde kein Anfang, sondern ein Qlied in der Kette darstellt, die uns alle verbindet, die Menschen und die Generationen in einem gewaltigen Ringen um das unverrückbare Ziel, das Zion heißt! ■ N. S. Das türkische Agrargesetz, seine Mängel und deren Behebung Von Dr. Israel Auerbach II.. Der Zehnten In unserm ersten Artikel ist bereits darauf hingewiesen worden, daß die Grundlage für die ganzen türkischen Staatseinnahmen der Zehnten ist. Eigentlich ist diese Benennung nicht mehr am Platze; denn es werden in seinem Namen nicht zehn, sondern über zwölf vom Hundert, des Ertrages eingezogen. Und zwar gehen TO Prozent an den Staatsschatz, 1 „ an die ottomanische Agrarbank, bis deren Kapital zehn Millionen Pfund erreicht hat, 0,5 „ wird für die Schulen eingefordert und 0,6 „ für die Truppenausrüstung. So ist denn diese Abgabenlast, die. die Urform aller Landwirtschaftssteuern bei sämtlichen Kulturvölkern war, aber mit der Zeit fast spurlos. aus der Finanzwirtschaft der zivilisierten Staaten verschwunden ist,, schon quantitativ für den türkischen Landmann besonders drückend geworden.. Noch vielmehr aber ist das der Fall durch die bekannte Form ihrer Einziehung. Nicht dem Staate direkt werden die Zehnten zugeführt, sondern müssen erst die Zehntenpächter passieren, die in den meisten Fällen Spekulanten oder Wucherer des Zehnten sind. Da diese auf dem Wege der öffentlichen Ausbietung vom Staate das Recht der Zehritenerhebung erworben haben, so haben sie natürlich alles Interesse daran, einen Ertrag einzutreiben, der möglichst hoch über dem von ihnen gezahlten Pachtpreise steht; daher die häufige, zuweilen bis zur Räuberei sich steigernde Ungerechtigkeit und Härte bei der Zehntenein nähme. Dieser Obelstand verschlimmert sich noch, wenn die Pächter lange mit der Verzehntung zögern. Denn da die Steuer in natura erhoben wird, muß die ganze, Ernte so lange im Freien liegen bleiben, bis der Zehnten erhoben ist; da ist jede Verzögerung über die reguläre Erntezeit hinaus mit der Gefahr verbunden, daß dem Bauern sein Korn verdirbt und verfault. Nicht selten, daß die Pächter, wenn sie sich zugleich mit Getreidewucher abgeben, mit Absicht diese Katastrophe herbeiführen helfen, um den Preis des Getreides zu steigern. Zwar gibt ein Spezialgesetz dem Bauern das Recht, die pünktliche Abnahme des Zehnten zu verlangen, aber wie soll er davon Gebrauch -machen bei dem Schneckengang der türkischen Prozeßpflege? Sein Getreide würde trotz der Durchsetzung seiner Forderung doch inzwischen längst verfault sein. Der Zehnten in seiner jetzigen Gestalt ist aber nicht nur ein Alb für den einzelnen Landmann, sondern ein Hemmnis für die Entwicklung der Landwirtschaft überhaupt. Der Grund hierfür ist in der Erscheinung zu suchen, daß er nicht vom Reinerträge der Ernte, sondern von ihrem Bruttoergebnis erhoben wird. Gleichviel also, wieviel zur Erzielung eines Erntequantums in den Boden hineingesteckt wurde, die zwölf Prozent vom Bruttogewinn werden unerbittlich erhoben. Es wird also weder der Fruchtbarkeit des Bodens noch dem Maße der aufgewandten Unkosten irgendwie Rechnung getragen. Natürlich hat dann der Bauer kein Interesse daran, irgendwelche kostspieligen Ameliorationen zu machen, sich teure Ackergeräte anzuschaffen oder sich übermäßige physische Arbeit, zuzumuten. Das sei an einem Beispiele erläutert: Ein Feld von mittlerer Fruchtbarkeit gebe, sagen wir, auf 80^ Unkosten einen Bruttoertrag im Werte von 100 JC\ ein anderes bedeutend fruchtbareres: Land denselben Ertrag aber auf nur 20 Jt Bearbeitungsunkosten. Von beiden nimmt der Staatsschatz O'^/o, d. h. 16°/o des Reinertrages vom fruchtbaren Feld, aber 62% vom unfruchtbaren. Es wird sich also nicht der Mühe lohnen, sich überhaupt auf die Kultivierung weniger fruchtbarer Strecken einzulassen oder besondere Anstrengungen zu intensiver Ausnutzung eines Bodens zu machen. Die Entwicklung der türkischen Landwirtschaft bis zu einem hohen Kulturgrad ist demnach unter dem Zehntensystem ganz ausgeschlossen, denn dieser höhere Kulturgrad ist gerade durch das immer kleiner werdende Verhältnis von Nettozu Bruttoertrag ausgezeichnet. Kein Wunder daher, daß in türkischen Landen die Bebauung der Äcker immer noch die alte primitive bleibt, daß der Bauer sich nach wie vor damit begnügt, die Erde nur mit einem unzulänglichen Pfluge k-aum aufzukratzen und jedes Jahr ein anderes Feld zu beackern, anstatt sich moderne Gerätschaften zuzulegen und von der extensiven zur intensiven Kultur überzugehen. Noch eine andere Betrachtung ist von Interesse. Der Staat erzielt eigentlich die höchsten Zehntenerträge in den Mißernte-Jahren. , Die Produktionsmenge eines Landes in Jahren mittlerer Ernte betrage 100 000 000 hl; bei einem Hektoliterpreis von 15 Jt betrüge das Ergebnis des Zehnten 150 000 000 Jt. Fällt die Produktion in Mißernten um ein Viertel, so erhöbe der Staat 7 500 000 hl. Allein in Mißwachszeiten ist die Hausse des Getreidepreises bedeutend größer wie die Abnahme der Produktion; beträgt diese ein Viertel, so pflegt jener um eine volle Hälfte emporzuschnellen. Die 7 500 000 hl, die der Zehnten brächte, würden also mit 22,50 Jt anstatt 15 Jt berechnet, eine Summe von mehr als 168 000 000 Jt ergeben; der Staat hätte also im schlechten Jahre ein Benefiz von 18 000 000 Jt gegenüber dem normalen. Daß . unter solchen Umständen eine gewissenlose Regierung sich nicht sonderlich um die Vermehrung der Produktion bekümmern wird, ist anzunehmen. Der jetzige Zehnten ist also eigentlich nicht mehr und nicht weniger als eine.Prämie auf die schlechte Wirtschaft von beiden Seiten. Will die Türkei diesen unheilvollen Zuständen entrinnen, so muß sie darnach trachten, ungerechte und unvernünftige Zehnten durch eine einfache Bödensteuer zu ersetzen, wie sie in modernen Staaten in Anwendung ist Leider ist aber auf absehbare Zeit keine Aussicht auf diese radikale Reform in der Türkei vorhanden. Sie bedürfte als conditio sine qua non eines ordentlichen Katasters, und der existiert in der Türkei eben nicht. Auch ist seine Schaffung kein Werk von wenigen Jahren, sondern Jahrzehnte mühevoller Arbeit, ausgeführt von Vermessern und Beamten ersten Ranges, wären dazu notwendig, von den ungeheuren Kosten ganz zu geschweigen, die auch erst aufzubringen sein würden. Wenn nun also diese radikale Reform auf lange Jahre hinaus ausgeschlossen erscheint, so wird doch die türkische Regierung auf energische Verbesserung der gegenwärtigen Zehntenerhebungsmethoden sinnen müssen. In erster Linie wäre die Abschaffung der Zehntenverpachtung und die administrative Erhebung durch den Staat selber in Erwägung zu ziehen. Aber auch diese Neuerung hätte nur wenig Aussicht. Erstens müßte der Staat ein ungeheures Heer neuer Beamten anwerben, die mit der Einziehung zu betrauen wären. Gesetzt, die Kosten hierzu wären aufgebracht, so dürfte es doch überaus schwer, ja unmöglich fallen, die Unzahl verläßlicher Personen aufzutreiben, die wirklich für die geplagte Bauernbevölkerung ein kleineres Übel als die Zehntenpächter bedeuten könnten. Auch wäre es bei den schlechten Verkehrs- und Transportverhältnissen dem Staate kaum möglich, seine Leute immer rechtzeitig in die vielfach außerordentlich entlegenen Dörfer zu schicken; an vielen Orten würde wieder das Getreide verderben, und der Staat würde es nicht selten vorziehen, der großen Kosten und Zeitversäumnis wegen, in diese oder jene Gegend überhaupt keine Beamten zu entsenden und dort lieber die Einziehung des Zehnten ganz aufzugeben. Dieses System wurde übrigens bereits einmal versucht, unter Said Pascha; der Staat verlor dabei enorme Summen. Die neue Türkei, deren Geldbedarf ja ein außerordentlicher ist, wird sich aus diesen Gründen wohl kaum auch zu dieser Änderung entschließen können. Bleiben nur administrative Einzelreformen, wie die Organisierung eines geordneten Aufsichtsdienstes, die das Volk der unerbittlichen Ausbeutung durch die Zehntenwucherer möglichst entziehen; ferner die Vermehrung der Pachtenstellen und die Verkleinerung der Pachtbezirke, damit auch die Landbewohner und die Minderbemittelten selber in die Lage kommen, an der Ersteigerung der Pachten teilzunehmen, um so das Monopol, das eine Reihe von Pächtern über ganze Länderstrecken an sich reißen, und ihre darauf basierende Tyrannei zu brechen. Die Ausführung von öffentlichen Arbeiten durch den Staat und die Gründung von Hypothekenbanken würden auch in dieser Richtung viel Segen stiften.