Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 13 (1909)
- Issue
- 44 (29.10.1909)
- Date
- 1909-10-29
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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No. 44 DIE 2qKE LT 967 Lage gab er seiner Überzeugung dahin Ausdruck, daß gar kein Grund zum Pessimismus vorhanden sei. Es sei die Pflicht des jüdischen Volkes, die Türken von der Gerechtigkeit der jüdischen Sache und der tiefen Grundlage der jüdisch-nationalen Idee zu überzeugen. Und er zweifelt nicht daran, daß dieses gelingen werde. Die Rede Dr. Bodenheimers wurde von der großen Versammlung besonders beifällig aufgenommen. Es sprachen noch die Herren Israel Cohen, Dr. Salkind, S. B. Rubenstein, J. I. Löwy und H. Ginzburg. Die Pausen wurden durch musikalische Vorträge ausgefüllt. Das Fest dauerte bis spät in die Nacht, die zum Besten des neuen Hauses vorgenommene Sammlung ergab die Summe von £ 40. Das Gebäude enthält außer einer großen Versammlungshalle ein Lesezimmer und die Bureauräume der Jüdischen Nationalfondskommission. Es ist interessant, daß das Haus vorher Eigentum eines russischen Klubs war, der ein frühes und unrühmliches Ende erlebte. Eine zionistische Frauenkonferenz Es werden Vorbereitungen für die Abhaltung einer zionistischen Frauenkonferenz, die am 21. November d. J. in Manchester stattfinden soll, getroffen. Es sind mehrere zionistische Vereine irn Lande, die ausschließlich aus weiblichen Mitgliedern bestehen und der English Zionist Federation angegliedert sind. Es soll nun der Versuch gemacht werden, eine Vereinigung dieser Gruppen zu bilden, um sie in den Staad zu .setzen, die besondern Aufgaben, die die Frauenvereine innerhalb des zionistischen Tätigkeitsfeldes haben, ausführen zu können. c ooooooooo s^sr NACHRICHTEN OOOOOOOOO Österreich (Von unserm Berichterstatter) Die Wahlreform in der Bukowina Der Bukowinaer Landtag hat mit den Stimmen der Ruthenen und Rumänen den von der Regierung Bienerth-Haerdtl abgeänderten Wahlreformentwurf angenommen. Damit wurde das Schicksal der jüdischen nationalen Wahlkörper, die vom Permanenzausschuß des Landtags gleich den Nationalkurien für alle andern Völkerschaften des Kronlandes in Vorschlag gebracht wurde, besiegelt. Der Einspruch der Regierung bewirkte, daß die jüdische Wahlkurie ausgeschaltet werden mußte. Die Juden sind gezwungen, sich in den deutschen Wahlkataster eintragen zu lassen und mit den Deutschen gemeinsam zu wählen. Der Kampf, der in der Judenheit Österreichs, der Bukowinaer Bevölkerung und in der österreichischen Öffentlichkeit um die Zusammenfassung der Juden in nationalen Wahlkörpern entbrannt ist, bedeutet einen Markstein in der Geschichte des jüdischen Volkes dieses Reichs. Die Phasen dieses Ringens um das Selbstbestimmungsrecht der Juden der Bukowina verdienen aufs eingehendste beleuchtet und erläutert zu werden. Es war ein Vorpostengefecht der gesamten österreichischen Judenheit. Aber die Begleiterscheinungen dieser Schlappe der Vorhut lassen den ganz anders gearteten, siegreichen Ausgang der Hauptschlacht voraussehen. Der Zweck nationaler Wahlkörper ist die Ausschaltung des Kampfes um den sogenannten nationalen Besitzstand aus den Wahlen zu den gesetzgebenden Körperschaften. Auch die Juden Österreichs haben es satt, in den Nationalitätenhader einzugreifen, in der von den Assimilanten beliebten Weise den herrschenden, stärkern Nationen — Deutschen, Polen — Gefolgschaft zu leisten und sich zu einem Werkzeug der Unterdrückung erniedrigen zu lassen. Eine auf demokratischen Grundsätzen begründete jüdische Kurie ist daher nichts weniger als ein „Wahlghetto", denn sie gibt erst den Juden die Freiheit der Entscheidung in innern nationalen und sozialen Fragen, befreit sie von der Angst der Majorisierung durch Nichtjuden. Die „Israeliten", welcher Nation immer, könntensichin einen beliebigen nationalen Wahlkataster eintragen lassen. Die Wahlkurie ist keine Zwangskurie. Dagegen ist der angenommene Regierungsvorschlag ein Wahlkäfig, Deutschen und Juden wider ihren Willen aufgebürdet. Nach dem zum Beschluß erhobenen Gesetze sind alle Juden gezwungen, in der deutschen Kurie zu wählen, weil sie nur dort jüdische Abgeordnete durchsetzen können. Eine demonstrative Eintragung in einen andern nationalen Wahlkörper wäre hoffnungslos, da die Zahl der Kurienmandate fixiert ist. Eine demonstrative Nichtbeteiligung an den Wahlen wäre gefährlich, da sonst die neun den Juden zugedachten Mandate der deutschen Minderheit zufallen würden. Ein eingebildetes „Ghetto" wurde von Herrenhäuslern, Kai-Assimilanten und Polenklubsbediensteten verhindert. Ein Wahlkäfig wurde errichtet. Kundgebungen zur Bukowinaer Wahlreform Wichtiger als die Stellung der Regierung Bienerth, die keinen Anspruch auf Unverwüstlichkeit erheben kann, ist die Stellung der andern Nationen der Bukowina zu der Forderung der Nationaljuden. Die Kundgebung des Permanenzausschusses des Bukowinaer Landtags ist ein historisches Dokument. Die Mehrheit der Landtagsparteien beugte sich dem Gebot der Regierung, um die Reform nicht zu vereiteln. Die Vertreter der fünf Völker des Landes erklärten aber in einer einmütig gefaßten Resolution, daß die Zu erkennung eines nationalen Katasters für die Juden der Bukowina die eine Nation bilden, eine billige und berechtigte Forderung sei. Angesichts dieses geschlossenen Vorgehens der gesamten Bevölkerung des Landes wird es nicht schwer fallen, zu entscheiden, wer in Österreich den nationalen Ausgleich zu verhindern sucht: Bureaukraten, deutschtümelnde Juden und Polenklubsmoschkos. Nationale Schutzgesetze Das Ergebnis der Tschechenhetze in Wien und Niederösterreich, an der die von israelitischen Assimilanten geschriebene Presse keinen geringen Anteil hat, sind die von den vier Landtagen beschlossenen Gesetze zum Schutze des deutschen Charakters der vier reindeutschen Kronländer Nieder-, Oberösterreich, Vorarlberg und Salzburg. Diese sogenannten „nationalen Schutzgesetze", die den Gebrauch der deutschen Sprache in allen Zweigen der Verwaltung festlegen, enthalten auch die Bestimmung, daß nur Angehörige der deutschen Nationalität von den autonomen Landesbehörden angestellt und in den Landesämtern verwendet werden dürfen. Es mag dahingestellt bleiben, ob diese Bestimmung mit dem § 19 der Staatsgrundgesetze — dem Gleichberechtigt!ngsparagrap neu — vereinbar ist. Das Gesetz ist nicht nur gegen die Slawen (und die romanischen Nationsangehörigen) gerichtet. Es schließt auch die Juden selbstredend aus allen Landesämtern aus. Nicht nur die Juden, die sich zur jüdischen Nation bekennen, sondern auch die ihr Germanentum beteuernden Israeliten. Es kann kein Zweifel darüber herrschen, daß die Landesausschüsse der „vier reindeutschen" Kronländer die Zugehörigkeit der Juden, mögen sie sich noch so teutonisch gebärden, zur deutschen Nation mit Recht bestreiten werden. Ein christlichsozialer Wortführer erklärte jüngst bei der konstituierenden Versammlung des deutschen Schutzvereiiis „Ostmark" klar und deutlich, daß es Deutsche nichtarischer Abstammung nicht gibt, noch geben kann. Es ist dies kein persönlicher Standpunkt, auch nicht ein Grundsatz der christlichsozialen und antisemitischen Partei allein. Es braucht ja nicht erst in Erinnerung gebracht zu werden, daß die sogenannten Deutschfreiheitlichen (deutschnationaler Observanz), die politisch noch etwas bedeuten, stramme Anhänger des Prinzips der „Judenreinheit" sind. Das praktische Ergebnis der Sanktion der „nationalen Schutzgesetze" wird somit die Verdrängung der Juden aus allen Landesämtern sein. Und diese gewalttätige Gesetzgebung, die die Gleichberechtigung der Nationen im Staate Österreich illusorisch macht, wurde von der assimilatorischen Presse mit einem Freudengeheul empfangen, ihre Durchführung als eine Wohltat für Staat und Volk gepriesen. Dies sei festgenagelt zur Kennzeichnung der ungeheuren Verblendungen und des politischen Tiefstandes der jüdischen Assimilanten Österreichs nach 40 Jahren vergeblichen Kampfes um die tatsächliche Verwirklichung der durch die Verfassung gewährleisteten Gleichberechtigung. Galizien (Von unseren Berichterstatter) Vor dem IX. Kongreß In unserm Lande ist bereits ein reges Interesse für den IX. Kongreß bemerkbar. In allen größern Städten werden über Veranlassung der D. K. und aus eigener Initiative einzelner Vereine Versammlungen abgehalten, in denen viel über die Aufgaben des k