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Die Welt · 1909-10-22 · 43 (22.10.1909) · page 5

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Journal
Die Welt
Volume
13 (1909)
Issue
43 (22.10.1909)
Date
1909-10-22
Page
– (sequence 5)
Language
German
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No. '43 vv'' " : — DIE] diese Weise werden wir dann ein reiches Material haben, das wir dann dem Organisationsauschuß übermitteln. Dr. Salz: Ich möchte beantragen, daß diese ganze Angelegenheit der nächsten, vor dem Kongreß stattfindenden A. C.-Sitzung übergeben wird. Berenstein: Es ist notwendig bei der Wiedergabe der Diskussion hervorzuheben, daß es sich in der Hauptsache nur um einige wichtige Punkte handelt. Die Beratungen über das Organisationsstatut sind damit erledigt. Nunmehr ergreift Präsident Wolffsohn das Schlußwort: „Ich danke den Herren, daß sie hierhergekommen sind. Ich gestehe, daß ich etwas beunruhigt war, als ich von der österreichischen und russischen Zentrale die Mitteilung bekam, die Herren würden nicht zur Sitzung kommen, weil entgegen ihren Wünschen die Sitzung nach Köln und nicht nach Berlin einberufen worden ist. Ich wunderte mich über diese Mitteilung, denn ich konnte mir gar nicht denken, daß die Herren sich wirklich aus solchen Gründen davon abhalten lassen würden, an den Beratungen teilzunehmen. Ich freue mich, daß ich mich in meinen Erwartungen nicht getäuscht habe, und daß die Herren doch noch verhältnismäßig zahlreich zur Sitzung erschienen sind. Meine Herren, ich habe ja auch bei dieser Sitzung, wie das schon einmal bei uns üblich ist, eine gehörige Dosis Kritik zu hören bekommen. Wir sind ja in unserer Bewegung von Anfang an gewohnt gewesen, zu kritisieren. Ich wundere mich deshalb nicht, daß Sie mit mir nicht zufrieden sind. Auch ich habe keine Ursache, mit allem zufrieden zu sein. Ich bitte sie aber zu berücksichtigen, daß kein Mensch mehr geben kann, als er imstande ist. An meinem guten Willen zweifeln Sie ja nicht, und werden hoffentlich auch überzeugt sein, daß ich mein Bestes gegeben habe, wie ich von Ihnen weiß, daß Sie nur das Gute wollen. Wenn wir öfters zusammenkommen und die ganze Arbeit öfters überschauen könnten, dann wäre damit schon viel erreicht, dann würde die Kritik wahrscheinlich zu einem großen Teil verstummen. Ich habe auch in dieser Sitzung gesehen, daß der und jener in unserer Bewegung sich vom Pessimismus gefangen nehmen läßt. Ich begreife ja, daß solche Augenblicke vorkommen, Momente der Entmutigung kennt jede Bewegung. Wenn wir aber einen Rückblick werfen auf die ganze Geschichte der Bewegung, wenn wir uns vor Augen halten, was die Bewegung in ihren 12 Jahren alles geschaffen, und was wir auch in der letzten Zeit geleistet haben, dann haben wir wahrlich keinen Grund zu Pessimismus. Auch in den letzten Jahren sind wir Schritt um Schritt vorwärts gekommen, und ich denke, daß wir keine Ursache haben, unzufrieden zu sein. Indem ich die Sitzung schließe, rufe ich Ihnen zu: „Auf frohes Wiedersehn beim Neunten Kongreß in Hamburg." Herr Böhm bittet uns zn berichtigen, daß er über die innere Politik in Österreich gesagt habe, daß er zwar einsehe, daß die zionistische Organisation als solche keine Landespolitik treiben kann, und daß auch eine Einmischung von außen nicht statthaft wäre, daß dies aber natürlich nicht heiße, daß der Kampf um Anerkennung der jüdischen Nationalität, den wir in Österreich führen, den Zionismus überhaupt nichts angehe, ein Standpunkt, der leider heute von der Leitung eingenommen werde. Entwurf eines neuen Organisationsstatuts *) I. Programm § 1. Der Zionismus erstrebt für das jüdische Volk die Schaffung einer öffentlich-rechtlich gesicherten Heimstätte in Palästina. II. Allgemeine Bestimmungen § 2. Die zionistische Organisation umfaßt diejenigen Juden, welche sich mit diesem Programm einverstanden erklären, Schekelzahler sind und einer Landesorganisation angehören. § 3. Die zionistische Organisation gliedert sich nach Maßgabe der Landesgesetze in Mitglieder der Landesorganisationen, Vereine, *) Der nachfolgende Entwurf bildet die von Herrn Dr. Bodenheimer nach Rücksprache mit Herrn Wolffsohn revidierte Fassung seines ursprünglichen Entwurfs eines neuen Statuts, der seinerseit in diesen Blättern zur Diskussion gestellt worden ist. Indem wir hiermit zur öffentlichen Aussprache über den neuen Entwurf auffordern, bitten wir um rege Teilnahme an der Diskussion dieser so wichtigen Frage. p£LT;''937 Distriktskomitees, Delegiertentag und Zentralkomitees der Landesorganisationen. An der Spitze der Gesamtorganisation steht Präsidium, Aktionskomitee und Kongreß. III. Organe der zionistischen Organisation § 4. Die Organe der zionistischen Organisation sind: 1. Vereine, das sind Vereinigungen von Mitgliedern einer Landesorganisation, entweder ausschließlich zum Zwecke der Verbreitung und Förderung der zionistischen Idee in einem bestimmten Orte oder Bezirke (Ortsvereine, Ortsgruppen und zionistische Komitees), oder solche Vereinigungen von Mitgliedern einer Landesorganisation, welche sich zur Erreichung eines speziellen Zweckes innerhalb der zionistischen Bewegung zusammengeschlossen haben; 2. Distriktskornitees (Kreiskomitees). Das sind Verbände von zionistischen Vereinen innerhalb eines größeren örtlichen Bezirks; 3. Delegiertentag und Zentralkomitees der Landesorganisationen. Das sind die Generalversammlung bzw. die Exekutivausschüsse aller zionistischen Vereine eines Landes. 4. Kongreß. Das ist die periodisch tagende Versammlung von Delegierten der zionistischen Organisation der ganzen Welt. Er ist das Hauptorgan der zionistischen Organisation. 5. Aktionskomitee. Das ist der ständige Ausschuß des Kongresses, welcher dessen Stelle vertritt, solange der Kongreß nicht tagt. 6. Präsidium. Das ist das Exekutivorgan des Aktionskomitees und des Kongresses. IV. Mitgliedschaft § 5. Mitglied eines zionistischen Vereins kann jeder Jude männlichen oder weiblichen Geschlechts werden, welcher das Alter von 18 Jahren erreicht hat. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Schekel und Landesbeitrag regelmäßig jährlich zu entrichten. V. Landesorganisation § 6. Alle zionistischen Vereine eines Landes sind verpflichtet, sich zu einer Landesorganisation zusammenzuschließen, an deren Spitze das Zentralkomitee steht. Die Statuten der Landesorganisationen sind dem Präsidium zur Genehmigung zu unterbreiten. § 7. Die Einzelorganisationen, als Vereine, Distriktskomitees, unterstehen in allen Angelegenheiten der zionistischen Bewegung den Landeszentralkomitees, die letzteren unterstehen dem Kongresse bzw. dem Aktionskomitee. VI. Kongreß § 8. Der Zionistenkongreß tagt jedes zweite Jahr an einem vom Aktionskomitee zu bestimmenden Orte. Das Aktionskomitee ist berechtigt, außer diesen ordentlichen Kongressen jederzeit außerordentliche Kongresse einzuberufen. § 9. Aufgaben des Kongresses sind: a) Entgegennahme und Prüfung des Rechenschaftsberichts des Aktionskomitees und Präsidiums. b) Ausgestaltung des zionistischen Programms. c) Feststellung des Arbeitsprogramms und des Budgets für die nächste Verwaltungsperiode, auf Grund motivierter Vorlagen, die das Präsidium in der Regel zwei Monate vorher bekannt zu geben hat, Wahl des Aktionskomitees, des Präsidiums und sonstiger Körperschaften für die nächste Verwaltungsperiode; d) Entgegennahme und Beratung von Petitionen und Anträgen. § 10. Die Arbeiten des Kongresses werden nach der vom Kongreß beschlossenen Geschäftsordnung durchgeführt. §11. An den Verhandlungen des Kongresses können außer den von den Vereinen gewählten Delegierten auch die Mitglieder des Aktionskomitees und Präsidiums teilnehmen. § 12. Für die Verhandlungen eines außerordentlichen Kongresses gelten dieselben Bestimmungen, wie für die eines ordentlichen Kongresses. § 13. Jedes Mitglied einer Landesorganisation, welches seine Beiträge regelmäßig leistet, hat das aktive Wahlrecht zum Kongreß, das passive jedoch erst mit erreichtem 24. Lebensjahre. Die Wahlen sind spätestens 1 Monat vor Beginn des Kongresses möglichst gleichzeitig vorzunehmen. Die Wahlprotokolle sind innerhalb 2 Wochen nach Vornahme der Wahlen dem Präsidenten und dem Zentralkomitee der Landesorganisation einzureichen. Aus den Protokollen müssen die Zahlen der Wähler, die auf die Kandidaten entfallenden Stimmen und die Art -ersichtlich sein, in der die Wahl vor-

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