Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 13 (1909)
- Issue
- 43 (22.10.1909)
- Date
- 1909-10-22
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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des Kongresses den Landsmannschaften vorgelegt werden sollen, wird der Antrag angenommen. Die Tagesordnung wurde in großen Zügen wie folgt festgesetzt: .Sonntag vormittag: Eröffnungsrede, Rede Dr. Nordaus; Wahlen für das Kongreßpräsidium, nachmittag: Bericht des Aktionskomitees; Bericht des Zentralbureaus; Bericht des Palästinaressorts; Generaldebatte. Montag: Generaldebatte. Dienstag vormittag: Organisationsstatut. Der Nachmittag soll möglichst für Kommissionssitzungen usw. frei bleiben. Mittwoch: Bericht des Nationalfonds; Bericht der Ölbaumspende; Bericht über die Banken; Spezialreferate. Donnerstag: Spezialreferate, Diskussion, Anträge, Wahlen. Als Spezialreferate sind vorgesehen: Vorträge über die kulturelle Lage der türkischen Juden, über die Einwanderung in die Türkei, über die landwirtschaftlichen und über die industriellen Möglichkeiten Palästinas. Die genaue Bestimmung der Tagesordnung wurde dem E. A. C. überlassen. Schluß der Sitzung 12 Uhr. Donnerstag vormittag fanden die Sitzungen des Nationalfonds statt, über die ein Bericht im Nationalfondsteil dieser Nummer erscheint. Darauf folgte die Sitzung des Aufsichtsrates. Der Bericht darüber wird in der nächsten Nummer veröffentlicht werden. Unmittelbar daran schloß sich die Donnerstag-Abendsitzung des Aktionskomitees Präsident Wolffsohn eröffnet um ^28 Uhr abends die Sitzung. Wir kommen jetzt zur Frage der Änderung der Geschäftsordnung des Kongresses und des Organisationsstatuts. Beide Punkte gehören zusammen. Wenn wir auch zu keinem definitiven Beschluß über das Organisationsstatut kommen, möchten wir doch wissen, wie das A. C. über eventuelle Änderungen denkt. Herr Dr. Bodenheimer hatte seinerzeit einen Entwurf für ein neues Organisationsstatut ausgearbeitet. Auf Wunsch des Großen A. C. wurde dieser Entwurf veröffentlicht, und die Landesorganisationen wurden aufgefordert, sich zu äußern. Diese haben sich aber mit Ausnahme der englischen Föderation damit nicht befaßt. Nunmehr hat Herr Dr. Bodenheimer einen abgeänderten Entwurf aufgestellt, den er mit mir durchgesprochen hat und der Ihnen vorliegt. In diesem Entwurf sind einige wichtige Änderungen vorgesehen, betr. die Zusammensetzung des Engern A. C, die Organisation des Großen A. C, sowie die Organisation der Schekelzahler. Die Schekelzahler würden nach dem neuen Statut aufhören, Teile der Organisation zu sein. Jetzt sollen nur die Vereine Teile der Organisation werden. Schekel wird dann zahlen können, wer will und soviel er will. Wahlberechtigt wird dann nur derjenige sein, der einem organisierten Verein angehört und seinen Schekel bezahlt hat. Dr. Bodenheimer ist der Ansicht, daß die Schekelzahler zu Unrecht wählen. Sie sollen erst Mitglieder der Organisation werden. Es sollen aber dann nicht mehr 200 Schekelzahler einen Delegierten wählen, sondernje 50 Mitglieder eines Vereins. Der Präsident bringt hierauf die Angelegenheit des Misrachi zur Beratung. Die Misrachi weisen nach, daß sie 3000 Schekel abgeliefert haben und noch weitere Schekel abliefern werden. Sie verlangen jetzt ihre Anerkennung als Föderation. Der Präsident berichtet ferner über die südslavische Landesorganisation. Vor kurzem hat in Brod ein Delegiertentag der südslavischen Zionisten stattgefunden, welche sich zu einer Landesorganisation zusammengeschlossen haben. Die Organisation arbeitet sehr gut und sie haben eine eigene Zeitung. Die neue Organisation umfaßt die Zionisten in Kroatien, Slavonien, Bosnien, Herzegowina und Fiume. Das A. C. erklärt sich damit einverstanden, diese beiden Organisationen anzuerkennen. Sekretär Berger verliest einen von dem Präsidenten der amerikanischen Federation, Herrn Dr. Friedenwald, in der Angelegenheit der Federation Order Knights of Zion eingegangenen Brief, worin die American Federation über die neue Federation klagt und verlangt, daß die von der Jahreskonferenz ausgesprochene Anerkennung des Ordens als Federation rückgängig gemacht werde. Der Sekretär ist der Meinung, daß das A. C. nicht in der Lage ist, den Beschluß der Jahreskonferenz aufzuheben. Die Sache soll evtl. auf dem Kongreß ihre Erledigung finden. Dr. Marmorek. Vielleicht könnte man den Parteien vorschlagen, ihre Angelegenheit dem Kongreß zur Entscheidung vorzulegen. Dr. Hantke. Wir können den Beschluß nicht ändern, aber vielleicht dadurch einen friedlichen Ausgleich herbeiführen, daß auf dem Kongreß ein Schiedsgericht eingesetzt wird, um eine Einigung herbeizuführen. Dr. Marg 11 lies. Ich bin dafür, daß das A. C. sich dahin ausspricht, daß die vom Achten Kongreß beschlossene Erleichterung bei der Bildung neuer Federationen wieder rückgängig gemacht werde. Die Debatte wendet sich wieder der Frage der Änderung des .Organisationsstatuts zu. Gronemann ist gegen eine neuerliche Änderung. Der vorige Kongreß hat erst ein neues Statut geschaffen, da sollten wir erst einmal abwarten, wie es sich bewährt und die kleinen Mängel mit in den Kauf nehmen. Ussischkin. Auch ich hingegen eine grundlegende Änderung. Man soll sich darauf beschränken, die Punkte zu ändern, die zu reformieren dringend notwendig ist. Dagegen sollte an den Grundlagen nicht gerüttelt werden, insbesondere wäre es absolut falsch, die Vorschläge Dr. Bodenheimers anzunehmen, die darauf hinausgehen, den Schekelzahler seines Wahlrechts zu berauben. Das wäre höchst bedenklich. Die alte Einrichtung hat sich ganz gut bewährt. Der Entwurf Bodenheimers ist auf deutsche Verhältnisse zugeschnitten, und die sind doch wahrhaftig nicht maßgebend. Wenn das Wahlrecht dem Schekelzahler abgenommen und von der Mitgliedschaft eines Vereins abhängig gemacht werden soll, weise ich darauf hin, daß in Rußland ein großer Teil der Zionisten Vereinen gar nicht angehören kann. Und viele gute Zionisten sind Schekelzahler und doch keine Vereinsmitglieder. Derjenige Schekelzahler, der an der Wahl teilnimmt, dokumentiert sein Interesse an der Bewegung und hat somit auch moralisch das Recht zu wählen. Ein Punkt aber, der geändert werden muß, ist die Bestimmung über das Große A.C. Dieses muß kleiner werden. Je mehr Mitglieder das Große A. C. hat, um so geringer ist seine Bedeutung. Die Mitglieder müssen ferner nach ihren Qualitäten und nicht nach den Ländern, denen sie angehören, gewählt werden. Es sollen wirklich bedeutende Männer sein und an Orten, wo sie für die Mitarbeit an der Leitung wirklich in Betracht kommen. A. C.-Mitglieder in Amerika und Südafrika sind praktisch für uns bedeutungslos. Was das E. A. C. anbelangt, so bin ich dagegen, anstatt des Namens E. A. C. den Namen Präsidium zu wählen. Eine Namensänderung ist nicht angezeigt und bessert auch nichts. Dr. Bodenheimer schlägt in seinem Entwurf förmlich eine Klassifizierung der Zionisten in Bürger 1. Grades und Bürger 2. Grades vor. Das E. A. C. soll danach fünf Personen umfassen. Davon sollen drei vom Kongreß und zwei vom Engeren Aktionskomitee gewählt werden. Diese Einrichtung wäre aber geradezu lächerlich. Entweder wählt der Kongreß oder das E. A. C. Wer soll nun den Präsidenten eigentlich wählen? Früher war Herzl immer Präsident, obwohl er niemals vom Kongreß gewählt wurde. Nun soll der Präsident vom Kongreß gewählt werden. Ich bin der Ansicht, daß das E. A. C. oder das A. C. den Präsidenten wählen soll, nicht aber der Kongreß. Dann sollen nach Dr. Bodenheimer vom Kongreß zwei Vizepräsidenten gewählt werden. Auch dafür bin ich nicht. Nun fragt es sich noch, wie viele Mitglieder das E. A. C. haben soll. Manche meinen drei, andere fünf, andere sieben usw. Alle aber sind der Ansicht, daß sich eine gewisse Zahl Mitglieder an einem Orte befinden soll. Ich möchte vorschlagen, den betreffenden Punkt des Statuts so zu ändern: Der Kongreß wählt ein E. A. C. von drei bis sieben Personen, von welchen mindestens drei Personen in einer Stadt wohnen müssen. Das E. A. C. wählt selbst einen Präsidenten, einen Vizepräsidenten und einen Schriftführer. Was die Frage der Einrichtung von Ressorts anbelangt, so verstehe ich nicht, warum man hier Spezialabteilungen schaffen will. Die Mitglieder des E. A. C. müssen selbstverständlich alle Fragen gemeinsam besprechen und erledigen. Die Verantwortung für die ganze Bewegung und ihre einzelnen Fragen muß ein Kollegium tragen, nicht aber einzelne Personen. Ebenso können auch Aufträge nicht von einzelnen Leuten ausgehen. Wenn wir statutarisch einzelne Ressorts aufstellen, werden wir gar keine Leitung mehr haben. Fischer ist ebenfalls für eine Beschränkung der Anzahl der A. C.-Mitglieder. Anderseits ist zu bedenken, daß die Bedeutung des Amtes als A. C.-Mitglied nicht allein in der Teilnahme an den Sitzungen liegt, sondern daß das A. C.-Mitglied vor allem zu Hause, in seinem Lande wirken und als Vermittler zwischen Leitung und Organisation fungieren soll. Gronemann spricht sich für die Wahl des Präsidenten des E. A. C. durch den Kongreß und nicht durch das A. C. aus. Die Stellung des Präsidenten der Organisation soll eben hervorgehoben werden. Dr. Salz wendet sich entschieden gegen die von Dr. Bodenheimer vorgeschlagene Änderung der Wahlberechtigung. Wenn die Zugehörigkeit zu einem Vereine zur Vorbedingung des Wahlrechts gemacht wird, würde die Bewegung in Galizien zugrunde gerichtet werden.