Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 13 (1909)
- Issue
- 41 (6.10.1909)
- Date
- 1909-10-06
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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890 DIE3aKELT v No. 41 jüngst veröffentlichten, auch in dieser Zeitung abgedruckten Expose über ihre Ziele mitgeteilt hat. Ich will mich jedoch kurz fassen. Das Agrarkreditinstitut muß den Ankauf, die Verbesserung und die Parzellierung des Bodens in die Hand nehmen, wobei der Geschäftsgang etwa folgende Etappen aufweisen wird: 1. Ankauf von Boden bei passenden Angeboten aus arabischer Hand, Feststellung der Grenzen und Abmarkung durch feste Grenzzeichen; 2. Besitznahme des Bodens durch einen . praktischen Landwirt mit einer hinreichenden Zahl junger kräftiger Arbeiter, die in provisorisch errichteten Unterkunftsräumen unterzubringen sind; 3. Herstellung eines Brunnens und eines Zufahrtweges, Beseitigung der dem europäischen Pflug hinderlichen Sträucher und Steine, Beackerung der ganzen Fläche, soweit sie für Ackerbau bestimmt ist, mit dem europäischen Plug; 4. Anlage von Pflanzungen auf einem bestimmten Teile der Fläche; 5. Aufstellung eines Parzellierungsplans, in welchem unter Berücksichtigung aller für die spätere Bewirtschaftung in Betracht kommenden Momente Parzellen von verschiedener Größe vorhanden sein müssen, mittlere von 150—250 Dunam für Kolonisten, kleine von 5—15 Dunam für Arbeiter, und möglichst auch 1—2 große Parzellen von 500—1000 Dunam für größere Unternehmer; (). Veröffentlichung des Parzellierungsplans mit Beifügung von Karten, mit allen zur Beurteilung des Bodens und seiner Bewirtschaftung dienlichen Mitteilungen und mit Angabe des Preises für die einzelnen Parzellen Ackerland sowie für den Dunam Pflanzungsland, ferner'mit Beifügung einer Anzahl von Häusertypen, nach denen die Gesellschaft auf Wunsch des Käufers den Bau eines Hauses in bestimmter Ausführung zu einem festen Preise übernimmt. Das Agrarkreditinstitut wird für Verbreitung dieses Parzellierungsplans unter den Juden in Osteuropa sorgen. Auf diese \\ eise bekommt der kleine jüdische Kapitalist in Rußland oder Rumänien, der von der Ansiedlung in Palästina träumt, zum erstenmal ein Schriftstück in die Hände, das ihm anschaulich und ziffernmäßig dartut, wie er seinen Traum zur Wirklichkeit werden lassen kann. Bisher ließ man den Mann träumen und wartete, bis er selbst sich einmal nach Palästina wenden würde, was in 99 von 100 Fällen nie geschah. Jetzt tritt, wie das im Geschäftsleben überall der Fall ist, der Verkäufer mit bestimmten Vorschlägen an den Kaufreflektanten heran, und wird dadurch vielfach das Interesse für Palästina, das sonst latent und passiv geblieben wäre, in ein aktives umwandeln und den Entschluß zur Übersiedlung mit einem Mal zur Reife bringen. Selbstverständlich muß das Agrarkreditinstitut all seine Unkosten für die Vorbereitung des Bodens auf den Kaufpreis aufschlagen und noch einen gewissen Gewinn dazu. Aber die Vorteile, die der Käufer als Entgelt für den höhern Preis erhält, sind außerordentliche: er kommt auf ein Land, mit dessen Bewirtschaftung er sofort beginnen kann, er findet Wasser und Wege vor, er kann sich die Parzelle je nach seinen Bedürfnissen und Mitteln aussuchen, kann sich zu dem Ackerland nach seinem Belieben junge Pflanzungen hinzukaufen, kann sich, wenn er will, bereits vor seiner Ankunft ein Haus durch das Agrarinstitut zu einem bestimmten Preise errichten lassen und hat dadurch, daß bis zum völligen Verkauf des Landes zahlreiche junge jüdische Arbeiter auf dem Boden sind und die umwohnenden Araber bereits an die jüdischen Nachbarn gewöhnt haben, die größtmögliche Sicherheit gegen Diebstahl und Überfall. Zugleich hat er an dem die Parzellierung leitenden Landwirt in der ersten Zeit eine Stütze, wenn er Rat bei der Einrichtung seiner Wirtschaft bedarf. Der Verkauf der Parzellen erfolgt nur gegen volle Zahlung des Kaufpreises. Doch braucht das Agrarkreditinstitut die Zahlung nicht in einem Male sofort zu verlangen, sondern kann dem Bedürfnisse vieler kleiner Kapitalisten, den Kaufpreis in mehrern Jahresraten zu zahlen, Rechnung tragen. Selbstverständlich bleibt aber in diesem Falle die gekaufte Parzelle im Besitze des Kreditinstituts und wird erst dann dem Käufer übergeben und auf seinen Namen im staatlichen Grundbuch eingetragen, wenn alle Raten voll bezahlt sind. Die hier vorgeschlagene Ansiedlungsmethode will für Palästina nicht ein Novum einführen, sie wird überall angewendet, wo Latifundien, die bisher schlecht kultiviert worden sind, an bäuerliche Käufer aufgeteilt werden. Es ist insbesondere die Methode, welche die preußische Regierung in den Ostmarken bei der Parzellierung polnischer Latifundien an deutsche Bauern befolgt. Wenn das Agrarkreditinstitut in der vorstehend skizzierten Weise seine Rolle als Parzellierungsinstitut beendet hat, wenn es die einzelnen Parzellen des Parzellierungsplans gegen volle Zahlung des Kaufpreises verkauft und die Eintragung der Käufer in das staatliche Grundbuch als Eigentümer ihrer Parzellen veranlaßt hat, dann ist die Zeit gekommen, wo es als Hypothekenbank in Funktion treten kann. Es kann nach europäischem Vorbilde den Boden bis zur Hälfte oder sogar bis zu zwei Dritteln des Wertes hypothekarisch beleihen und damit dem Käufer die Mittel zur Errichtung eines Hauses, zur Anschaffung von Inventar und Saatgut, zum Lebensunterhalt bis zur ersten Ernte beschaffen. Setzen wir den Fall, daß jemand 150 Dunam Ackerland und 50 Dunam Pflanzungen zum Preise von 12000 Francs gekauft hat, so wird er dieses Land mit einer Hypothek bis zu 8000 Francs belasten können, womit er nicht nur ein einfaches Haus errichten und das notwendige Inventar anschaffen, sondern, was wegen einer etwaigen Mißernte sehr wichtig ist, noch ein kleines Reservekapital zurückbehalten kann. Der Hypothekenkredit hat also die große Bedeutung, daß er die Zahl der Kaufinteressenten erweitert. Sind die gesamten Ausgaben für die Errichtung einer Kolonisten- Wirtschaft in Palästina etwa 20000 Francs (12000 Frs. für Land und 8000 Frs. für Haus, Inventar, Saatgut usw.), so ist das Agrarkreditinstitut nicht auf die jüdischen Kapitalisten mit wenigstens 20000 Francs Vermögen angewiesen, sondern kann sich an den naturgemäß größern Kreis der Leute mit 12000 Francs Kapital wenden. Die doppelte Funktion des Agrarkreditinstituts als Parzellierungs- und als Hypothekenbank hat zugleich den Vorteil, daß das Institut bestrebt sein muß, die Käufer bei der Parzellierung nicht zu übervorteilen und für ihr weiteres Fortkommen als Landwirte besorgt zu sein, da es nur auf diese Weise leistungsfähige Hypothekenschuldner erhält, die imstande sind, ihren Verpflichtungen zur Zinszahlung nachzukommen.