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Die Welt · 1909-09-15 · 38-39 (15.9.1909) · page 22

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Journal
Die Welt
Volume
13 (1909)
Issue
38-39 (15.9.1909)
Date
1909-09-15
Page
– (sequence 22)
Language
German
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850 : DIE^ Eine amerikanische Intervention Die amerikanische Regierung hat ihren Gesandten nach St. Petersburg delegiert, der mit der russischen Regierung diplomatische Unterhandlungen darüber führen soll, daß die amerikanischen Juden, die nach Rußland zurückkehren, dieselben Rechte besitzen sollen, wie die amerikanischen Nicht juden. Die Judennorm an den Hochschulen. Wir entnehmen folgende nicht uninteressante Ausführungen der St. Petersburger Zeitung vom 8. September: In diesem Herbst macht sich zum erstenmal die auffallende Tatsache bemerkbar, daß sich zum Eintritt in die Universitäten weniger Aspiranten melden, als Vakanzen vorhanden sind. Über die Gründe dieser Erscheinung ist vi 1 gesprochen worden. Aber man darf sich kaum einer der in der . Presse verlautbarten Erklärungen anschließen. Es kann sich .ebensogut um etwas Zufälliges handeln als um das Symptom einer neu einsetzenden Entwicklung. Wir sehen eine bestimmte Tatsache zum erstenmal vor uns, wir wissen nicht, ob sie sich wiederholen wird. Und deshalb muß man sich notgedrungen jedes Urteils enthalten. Nur in bezug auf eines der mitwirkenden Momente herrscht eine Gewisse Sicherheit: In diesem Jahr werden zum erstenmal sej| längerer eit die Bestimmungen über die sog. Judennorm wieder eingehalten, d. h. es wird nur ein bestimmter Prozentsatz jüdischer Aspiranten in die Universitäten aufgenommen. Während der letzten Jahre hatte man sich über die einschlägigen Vorschriften weggesetzt, und das mag teilweise zu der frühern Überfüllung beigetragen'baben. Aber der Fortfall dieses Umstandes allein kann den Mangel an Aspiranten nicht zur Genüge erklären. Doch, wie gesagt, alles Herumrätseln an dieser Frage ist fruchtlos. Wohl aber steigt angesichts der besprochenen Erscheinung ein anderes Problem auf: Hat es einen Zweck, die Judennorm auch unter den gegenwärtig herrschenden besondern Verhältnissen aufrecht zu erhalten? Hat es einen Sinn, so und so viele Plätze in den Hörsälen und Laboratorien leerstehen zu lassen, während Hunderte lernhungriger Jünglinge — sei es auch semitischer Herkunft — draußen bleiben müssen? Die liberale russische Presse ist durchgehend empört über die Judennorm und eifert in der denkbar schärfsten Weise gegen sie. Es bleibe dahingestellt, ob alle vorgebrachten Argumente berechtigt sind. Man verzieht« darauf, einen philosemitischen Standpunkt einzunehmen, man rede nicht von Menschenrechten und Menschenwürde, nicht von Gleichberechtigung aller Staatsbürger. Man sehe sogar davon ab, daß es unter allen Umständen ein Widersinn ist, Beschränkungen gegen die Bekenner einer bestimmten Religion zu richten, während doch tatsächlich gewisse Stammeseigenschaften bekämpft werden sollen, die in den getauften Juden ebenso mächtig sind wie in den ungetauften. Und man vergesse, daß die ungetauften Juden vielleicht mehr Charakterstärke und mehr anständige Gesinnung beweisen als die getauften, wenngleich der auf den Juden lastende schwere Druck auch diesen als Entschuldigung zu dienen vermag. Man stelle sich vielmehr einfach auf den Standpunkt der geltenden Gesetzgebung und ihrer entschieden antisemitisch gesinnten Verteidiger. Dann wird man folgendermaßen argumentieren müssen: die Juden hegen eine starke Abneigung gegen physische Anstrengung. Gleichzeitig läßt sich nicht bestreiten, daß sie ein intellektuell sehr begabtes Volk sind und infolgedessen ein unverhältnismäßig großes Kontingent geistiger Arbeiter stellen. Daher ist auch ihr Zustrom zu den Bildungsanstalten ein sehr viel größerer, als es dem prozentualen Verhältnis ihrer Kopfzahl zu der Gesamtbevölkerung entspricht. Nun wünscht der Staat aber seinen andersstämmigen Bürgern ihren Anspruch auf Bildung zu wahren und setzt deshalb fest, daß Juden nur unter Beobachtung der prozentualen Norm in die Mittel- und Hochschulen aufgenommen werden dürfen. Wenn sich aber nun auf einmal ergibt, daß alle an den Hochschulen bestehenden Vakanzen nicht besetzt werden können, weil sich zu wenig Aspiranten nichtjüdischer Herkunft gemeldet haben, so bedarf es augenscheinlich für dieses eine Mal der Beobachtung der Regeln über die prozentuale Norm nicht. Denn das Bildungsbedürfnis der nichtjüdischen Bevölkerung ist offenbar gestillt. Eine weitere Zulassung jüdischer Studenten vermag also die Ansprüche der arischen Bevölkerung nicht einzuengen. Folglich sollten bei freibleibenden Vakanzen — namentlich wenn solche sich auch nach Erstreckung des Aufnahmetermins ergeben — jüdische Studenten auch über die Norm hinaus aufgenommen werden. Das fordert die ratio legis. Denn man darf nicht annehmen, daß das Gesetz bloß den Zweck verfolgte, der jüdischen Jugend den Zutritt zu den Quellen der Bildung zu versperren. Wäre das [E LT - .No. 38 der Fall, dann freilich müßte die Norm unter allen Umständen aufrecht erhalten werden. Doch von dieser Voraussetzung darf man in einem Kulturstaat wohl nicht ausgehen. Weiter kommt auch das in Betracht, daß es ein zweckloses Verschleudern staatlicher Gelder bedeuten würde, wollte man die vorhandenen Lehrkräfte und Lehrmittel nicht voll ausnutzen. Und dann wird wohl schwerlich jemand leugnen, daß Rußland gar nicht genug gebildete aMänner erziehen kann. Es mag besser sein, wenn das nicht Juden sind. Aber sind Christen nicht in genügender Zahl zu haben, so muß man eben mit diesen vorliebnehmen. So muß selbst ein Antisemit argumentieren, — es sei denn, daß er auf dem Standpunkt des Grafen Pückler.oder der Russk. Snamja steht, die neulich allen Ernstes den Vorschlag machte, sämtliche Juden von Staatswegen zu entmannen und so die Judenfrage in einem Menschen alter zu lösen. Aber auf 4em. ^Standpunkt steht ja unsere Gesetzgebung nicht, steht nicht einmaTjdie Now. Wr. Bleibt also nur die technische Frage. Über den Charakter der Bestimmungen über die Judennorm herrscht iStreit. Sie werden einerseits als Gesetz, anderseits als Verordnung bezeichnet. Was richtig ist, soll eben nicht untersucht werden. Schwierigkeiten entstehen in keinem Fall: Entschließt sich der Ministerrat nicht, sie als Verordnungen zu behandeln und auf dem Verordnungswege für das laufende akademische Jahr außer Kraft zu setzen, so kann auf Grund des Art. 87 ein Notgesetz erlassen werden, das dann der Duma vorgelegt und von ihr ohne Zweifel gebilligt werden würde. Aber den jetzigen Zustand aufrecht zu erhalten, hat wahrhaftig keinen Zweck. Die Judenbedrückungen in Rußland Aus Peters bürg'wird uns vom 5. September geschrieben: Seit achtundzwanzig Jahren ist das Leben des russischen Volkes, von kurzen Intervallen abgesehen, ein beständiger Kreislauf: Pogrom und Gesetzesbeschränkung, Gesetzesbeschränkung und Pogrom. Allein schon lange haben es die russischen Juden nicht so bitter gehabt wie in den letzten Monaten. Die alten und ältesten Ausnahmebestimmungen werden ausgegraben, aufgefrischt und mit kosakischer Rücksichtslosigkeit und spitzfindigen Kommentaren zur Anwendung gebracht. Senat und selbst die lokalen Gerichte tun sich mit der Polizeiadministration zusammen, um jede Beschränkung zu potenzieren und bis zur Absurdität durchzuführen. Daß der Unterrichtsminister Schwarz mit besonderm Eifer das Seinige dazu tut, um die Juden aus allen Bildungsstätten auszuschalten, wie wäre es bei der bekannten Gesinnung des Mannes anders möglich? Vergebens appellieren verschiedene Hochschulen, die laut seinen Prozentsatzberechnungen überhaupt keine Juden oder nur sehr wenige aufnehmen sollen, um Milderung der grausamen Vorschriften. Mit besonderer Härle hat er die bereits vollzogene Immatrikulation mehrerer Dutzend Jünglinge seitens der Moskauer Universität annulliert, so daß sich die Moskauer Universitätsbehörden veranlaßt sahen, an die Betroffenen demonstrative Entschuldigungsbriefe zu schreiben. Und nicht viel besser geht es an andern Hochschulen zu, so daß der Jammer der zurückgewiesenen jüdischen Hochschulaspiranten überall das gleiche Bild zeigt. Wo aber selbst die Aufnahme durch das Gesetz nicht so behindert wird, da gibt es ein anderes Mittel: die Versagung des Wohnrechts. So sind unter dem Verwaltungsdruck verschiedene höhere Frauenkurse (wie in Charkow, Moskau usw.) in ihren öffentlichen Ankündigungen zu der Erklärung gezwungen, daß > das Studium an diesen Anstalten das Wohnrecht nicht involviere! Wie wenige Jüdinnen verfügen aber an und für sich über dieses Glücksprivileg! Und wer schon selbst mit großer Mühe das Wohnrecht für ganz Rußland sich erworben hat, ist dessen nimmer sicher. Ein horrendes Beispiel aus dieser Kategorie haben die jüngsten Tage gebracht. Zahnärztinnen gehören laut dem Gesetz zu den Bevorzugten. Nun fand die Kiewer Administration heraus, daß eine Zahnärztin Russakowskaja, der die berufliche Praxis keine für den Lebensunterhalt ausreichenden Einnahmen gewährten, sich auch eine Drogerie eingerichtet hatte. Welch schreckliche Sünde, welche „Umgehung" des Gesetzes! Da begann die Verfolgung der Zahnärztin durch die gewissenhaften Behörden, und das Kreisgericht, das den Wind der Petersburger Zeit genau kennt, entschied mit salomonischer Weisheit, daß eine Zahnärztin nur als solche und einzig und allein in ausschließlicher Ausübung ihres Berufes das allgemeine Wohnrecht besitze, obwohl das Gesetz nicht die mindeste derartige Andeutung enthält. Russakowskaja wurde demgemäß aus Kiew ausgewiesen und wird bald eine lange Schar von Leidensgenossen nach sich ziehen. Denn nirgends ist so wie in Rußland der zahnärztliche Beruf überfüllt, nirgends sind so viele Angehörige dieses Standes genötigt, .ein anderes Arbeitsfeld als Neben- oder auch als Hauptbeschäftigung aufzusuchen. Und wie viele Juden haben das ganze zahnärztliche.Studium durchgedacht,

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