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Die Welt · 1909-09-03 · 36 (3.9.1909) · page 2

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Journal
Die Welt
Volume
13 (1909)
Issue
36 (3.9.1909)
Date
1909-09-03
Page
– (sequence 2)
Language
German
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D.IEOT^LT No. 36 790 Vornahme der Wahl dem Engeren A. C. und der Laridesorganisation (Föderation) einzureichen. Aus dem Protokoll müssen die Zahl der Wähler, die auf die Kandidaten entfallenden Stimmen und die Art ersichtlich sein, in der die Wahl vorgenommen wurde. Bei Verhinderung eines Gewählten ist bis zum Beginn des Kongresses eine Ersatzwahl zulässig. Die Vereine werden ermächtigt, zur Vermeidung von Unzuträglichkeiten gleich beim Wahlakt für den Fall der Verhinderung der Delegierten Ersatzmänner mitzuwählen, welche gleichzeitig anzumelden sind. § 14. Zwei volle Hundertschaften von Schekelzahlern bilden eine Wahlgruppe, sofern für sie die Schekel an das A. C. abgeführt worden sind. § 15. Die Wahl der Delegierten für den Kongreß ist eine direkte und geheime. Die sonstigen Wahlmodalitäten sowie die Termine für die Wahlen setzt das Engere A.C. nach Anhörung der Landesorganisationen (Föderationen) fest. Die Landesorganisation (Föderation) hat dem Gewählten eine Legitimation über die erfolgte Wahl auszustellen. Die erste Session des ottomanischen Parlaments Den Blick nach oben, auf den ungeheuren Gipfel, den es zu erklimmen gilt, gerichtet, mag der Bergsteiger verzagen; vom Ruhepunkt ein Blick hinab erst richtet ihn auf, er sieht, wie tief er die Ebene unter sich gelassen. Diesen erhebenden Rückblick gewährt dem türkischen Volke der Ruhepunkt in seiner parlamentarischen Arbeit, der Sessionsschluß. Mehr noch als das türkische Volk selbst, hat Europa immer wieder an der Möglichkeit des Gelingens der ottomanischen Erneuerung gezweifelt; gerade in letzter Zeit, aus Anlaß der Kretakrise, hat ernstlich der Glaube an den Anfang vom türkischen Ende die Runde durch die Presse der christlichen Länder gemacht. Durch die kritische Sicht auf das Ganze der ersten parlamentarischen Periode wird dieser Pessimismus unhaltbar. Je berechtigter die geringe Bewertung der türkischen Kammer in ihren Anfängen war, um so staunenswerter ist tatsächlich das Resultat ihrer Tätigkeit. Alles fehlte ihr zum Beginn: parlamentarische Erfahrung, soziales Wissen, Führer, Persönlichkeiten, Interesseneinheit, eine wohlgesinnte, gut verarbeitende Exekutive und die kraftvolle Stütze eines wahrhaft konstitutionellen Herrschers. Was sie besaß, war lediglich ein guter Wille und ein ungewöhnlicher Optimismus. Sie hat sich aber alles nach und nach geschaffen. Die parlamentarische Maschinerie kam ins Funktionieren, die Kommissionen arbeiteten sich leidlich in ihre Materien ein; hervorragende Personen zeichneten sich nach und nach vor der Masse ab und lieferten schließlich aus ihrem Kreise mehrere brauchbare parlamentarische Minister; die übelwollende Regierung verschwand, um einer vom Vertrauen der Kammer lebenden Platz zu machen, die, um sieh zu erhalten, rastlosen Eifer in der Ausarbeitung :von Gesetzentwürfen entfalten mußte. Der Herrscher schließlich, der sich unter dem Drucke der Gewalt zur Duldung der volkstümlichen Mitherrscherin verstanden hatte, wurde von ihr selbst entthront und ein neuer vom Volke emporgehoben. Und wenn die erste, ungünstige Epoche der Kammerarbeit nahezu fruchtlos blieb, so brachte dafür die zweite, vom Niederwerfen der Reaktion am 24. April bis zum Schlüsse, reiche Erträge. Es sind in diesen letzten vier Monaten der Kammer von der Regierung 73 Gesetzentwürfe unterbreitet worden, von denen 53 diskutiert und votiert wurden; der Rest wird noch in den Kommissionen beraten. Von 668 durch die Kommissionen erstatteten Berichten wurden 158 angenommen und den Ministerien überwiesen, 348 verworfen. 10000 Petitionen und Anträge wurden außerdem erledigt. Das ist schon quantitativ höchst respektabel. Sachlich wurde folgendes geleistet: Die Verfassung wurde einer gründlichen Revision unterzogen und ausgebaut; die öffentliche Ruhe und Sicherheit durch Reorganisation des Gendarmeriedienstes und durch das Landstreichergesetz gefestigt; die Finanzen des Reiches wurden durch Ausarbeitung des ersten Budgets von Grund auf für die Sanierung vorbereitet, die schwebende Schuld vorher durch Sondergesetz beseitigt; Armee und Marine erhielten ein außerordentliches Budget und erfuhren gewaltige Stärkung, daneben gründliche Säuberung durch Revision der Grade, verständnisvolle Reorganisation durch einen englischen Admiral und einen deutschen Instruktor; die Ministerien und übrigen Verwaltungskörper wurden durch sorgfältige Siebung der Beamtenschaft und das Gesetz über die Beamtenpension endlich reformiert. Die einschneidendste Reform aber vollzog sich durch Annahme des Gesetzes über den Eintritt der Nichtmohammedaner in den Militärdienst und die Aufhebung der Militärsteuer. Mehr guten Willen als glückliche Hand endlich bewies die Kammer durch Schaffung des Versammlungs-, Preß- und Vereinsgesetzes, die alle dem Zwecke dienen sollten, die Konstitution zu sichern und die Einheit des ottomanischen Völkerkomplexes zu fördern. Gutes für die Zukunft hinwieder dürfen die Gesetze über das Gerichts- und Advokatenwesen versprechen. Soweit das Positive. Die Summe dessen, was nicht geschaffen wurde (und nicht werden konnte), ist natürlich trotz aller Mühe noch unendlich viel größer. Für die Schule, für die Entwicklung der Landwirtschaft, für die Entfaltung der Landesreichtümer durch öffentliche Arbeiten ist in der ersten Session so gut wie nichts geschehen. Der Verlauf der ersten Parlamentssession hat für uns schon darum ein Interesse, weil er der Befestigung der neuen Zustände und der gesicherten Fortexistenz und Fortentwicklung der Türkei geweiht war, die das Land unserer Väter in ihren Provinzen komplex einschließt und deren Bestand und Stärke die Vorbedingung unserer Zukunftsgedanken darstellen. Von diesem Gesichtspunkte aus betrachtet, hat der Zionismus alle Ursache, Genugtuung über das Geleistete zu empfinden und das ottomanische Volk darum zu beglückwünschen. Das Judentum direkt ist in der abgelaufenen Session nicht ein einziges Mal zur Diskussion gekommen. Indirekt dagegen ist es durch eine ganze Reihe von Gesetzen mitbetroffen worden. Obenan steht das Gesetz über die allgemeine Dienstpflicht, das den Juden Heer und Gendarmerie eröffnet und sie von der Militärsteuer entbindet. Damit ist aber eigentlich alles Positive für sie erschöpft. Auf die Seite der Passiva ist der Paragraph der Verfassung zu setzen, der den Islam zur Staatsreligion erklärt, der andere der gleichen Urkunde, der die Uniformierung des Schulwesens proklamiert, und das Vereinsgesetz, das die Bildung von politischen Vereinen auf Grundlage von Nationalität und Rasse verbietet. Die vier Juden im türkischen Parlament bildeten keinen geschlossenen jüdischen Klub, hatten auch keine selbstgewählte oder aufgezwungene Gelegenheit, jüdische Interessen von der Kammertribüne herunter zu vertreten, ungleich den Abgeordneten der andern Nationalitäten, die sämtlich neben ihrer allottomanischen Tätigkeit auch ihre nationalpolitische nicht versäumten, ja zuweilen mit ganz besonderm Nachdruck betrieben. Ob das für die jüdischen Vertreter ein Vorwurf sein soll oder nicht, das wird sich erst in andern Sessionen ergeben, wo auch die jüdische Nation — so hoffen wir, — für Forderungen reif sein wird und Ursache — so hoffen wir nicht — zu Klagen und Beschwerden gegeben sein könnte. In dieser ersten Tagung hätten sich die Juden wohl für vollkommene Übergehung bei Besetzung von höhern Beamtenposten und bei Verleihung von Ministerportefeuilles zu beklagen gehabt. Aber in Anbetracht der akuten Dringlichkeit der allgemeinen Staatsfragen war ihre Zurückhaltung, wenn sie diese Klage bislang nicht führten, als taktgeboten nicht zu tadeln. Anders verhält es sich mit den antikonstitutionellen Beschränkungen der jüdischen Einwanderung in Palästina. Wir sind überzeugt, daß hier die jüdischen Vertreter die Initiative ergriffen und die nötige Energie entfaltet hätten, wenn nicht begründete Hoffnung vorgelegen hätte, diese Ungerechtigkeit durch Vorstellungen des Großrabbinats auf dem Verwaltungswege direkt zu beseitigen. Es steht nicht zu befürchten, daß noch in nächster Session ein Einschreiten des Parlaments nötig werden wird. Dr. Israel Auerbach. Zur Palästina-Bibliographie Zu den Ländern, die seit dem Altertume im Vordergrunde des historisch-wissenschaftlichen Interesses aller zivilisierten Völker stehen, gehört in erster Linie — Palästina. Die Tatsache, daß das Vaterland der Juden zugleich die Wiege der christlichen Religion wurde, machte Palästina außer den Juden auch den christlichen Völkern des Abendlandes zum heiligen Ziele oft mit der größten Lebensgefahr verbundenen Wallfahrten. Abgesehen von den bluttriefenden Kreuzzügen, die neben den Judenmorden viel zur Kenntnis des heiligen Landes beigetragen haben, haben auch die unendlich vielen jüdischen wie christlichen Wallfahrer sowie im Laufe des XIX. Jahrhunderts die vielen Forschungsreisenden, die zu wissenschaftlichen Zwecken Palästina bereisten,

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