Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 13 (1909)
- Issue
- 36 (3.9.1909)
- Date
- 1909-09-03
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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DIE KÖLN AM RHEIN, KAROLINGERRING 6 ELT ERSCHEINT IEDEN FREITAG ZENTRALORGAN DER ZIONISTISCHEN BEWEGUNG XIII. JAHRO. KÖLN, 3. September 1909 p-nnb' D'nn'tf W?N t's No. 36. DER IX. KONGRESS Der IX. Kongreß findet vom Sonntag den 26. Dezember 1909 (14. Tebeth 5670) bis Freitag den 31. Dezember 1909 (19. Tebeth 5670) in den Räumen des Concerthauses in Hamburg statt. Das Aktionskomitee An die Landesorganisationen und Föderationen! Köln, den 29. August 1909. Sehr geehrte Gesinnungsgenossen! Das Engere Aktionskomitee hat in seiner Sitzung vom heutigen Tage folgende Beschlüsse gefaßt: 1. Der IX. Kongreß findet vom 26. bis 31. Dezember 1909 (14. bis 19. Tebeth 5670) in Hamburg statt. 2. Die Schekelsammlungen müssen überall bis zum 15. Oktober 1909 beendet sein. 3. Die gesammelten Schekelgelder müssen bis zum 31. Oktober 1909 nach Köln oder an die Zahlstellen des J. C. T. überwiesen worden sein. 4. Die Wahlen zum Kongreß sollen in der Zeit vom 1. bis 7. November 1909 stattfinden. 5. Die Protokolle über die erfolgten Wahlen müssen spätestens bis zum 30. November 1909 in den Besitz des Zionistischen Zentralbureaus in Köln gelangt sein. Gemäß diesen Beschlüssen ersuchen wir Sie, alle Vorbereitungen zu treffen, damit die Einsammlung der Schekelgelder, die Durchführung der Wahlen und die Übersendung der Wahlprotokolle rechtzeitig erfolgen kann. Schekelgelder und Wahlprotokolle, die nach dem oben angegebenen Termine einlaufen, können für die Wahlen zum Neunten Kongreß nicht berücksichtigt werden. Wir machen darauf aufmerksam, daß die Wahlen zum Kongreß nur dann gültig sind, wenn sie gemäß den unten angegebenen Bestimmungen (§ 13 bis 15 des Organisationsstattits) ausgeführt werden. Das Formular des Wahlprotokolles wird rechtzeitig in einer der nächsten Nummern der „Welt" abgedruckt sein. Exemplare dieses Wahlprotokollformulars können von uns in beliebiger Anzahl bezogen werden. Im übrigen erfolgen die Wahlen nach denselben Modalitäten, welche die einzelnen Landsmannschaften und Föderationen schon bei den frühern Wrahlen mit Genehmigung des Engern Aktionskomitees befolgt haben. Föderationen, deren Wahlmodalitäten noch nicht genehmigt sind, werden ersucht, diese Modalitäten dem Engeren Aktionskomitee sofort zur Genehmigung vorzulegen. Proteste gegen vorgenommene Wahlen sind sofort nach der Wahl gleichzeitig bei der Landsmannschaft und beim Aktionskomitee mit ausführlicher Begründung einzureichen. Nach dem 30. November einlaufende Proteste können nicht berücksichtigt werden. Wir geben uns der , festen Hoffnung hin, daß alle Landsmannschaften undFöderationen an die Einsammlung der Schekelgelder und an die Ausführung der Wahlen mit größtem Nachdruck herantreten werden. Mit Zionsgruß Hochachtungsvoll Das Engere Aktionskomitee David Wolffsohn Auszug aus dem Organisationsstatut § 13. Jeder Schekelzahler hat das aktive Wahlrecht zum Kongresse bei erreichtem 18. und das passive Wahlrecht bei erreichtem 24. Lebensjahr. Die Wahlen sind spätestens einen Monat vor Beginn des Kongresses möglichst gleichzeitig vorzunehmen. Die Wahlprotokolle sind innerhalb zwei Wochen nack?; Süll: j -1 j| j m *wg T" ' J .!!',: H ' :$f •4 fi.;?!• Ji i<. .P * ' s> 1 :'":[ h fftiS$) <