Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 13 (1909)
- Issue
- 33 (13.8.1909)
- Date
- 1909-08-13
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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A fe 742 DIE \r i> 1'flli PK* IP *> $M % r >*' HP \i\ Ii i * 1: w ' j i*' ml jf'* it r V' y k IT •i »» >i * f Ä * jf; - den dauernden Bestand und die Macht des Reiches sind, einzig und allein durch den Zufluß ausländischen Kapitals und die Entfaltung europäischer Initiative zu erreichen sind. In Anerkennung dieser Grundtatsache, bemüht sich die gegenwärtige Regierung, nachdem sie lange Zeit hat ungenützt verstreichen lassen, wohl unter dem Druck des ungeduldig gewordenen Komitees, dem auswärtigen Kapital den Zutritt in die Türkei zu erleichtern. Diesem Bestreben ist ohne Zweifel auch das Gesetz über den Streik und die Syndikate entsprungen, das dieser Tage vom Parlament in zweiter Lesung votiert worden ist. Es war der Regierung klar, daß das Großkapital, um in der Türkei für sein größeres Risiko Entschädigung zu finden, hier größere Gewinnchancen vorfinden müsse als im Abendlande. Nun sind diese in Europa nicht unwesentlich beeinträchtigt, jedenfalls begrenzt durch die von sichtbaren Erfolgen gekrönten Bemühungen der Arbeiterschaft um höhere Daseinsbedingungen. Die Kampfmittel dieser Arbeiterschaft sind ihre Organisationen und die Streiks. Ein Hauptfaktor für die Heranziehung des Großkapitals in ferne Länder ist die Abwesenheit dieser sozialen Widerstände in den noch nicht bis in die neuesten sozialen Entwicklungsformen vorgeschrittenen Regionen. Es lag also im wesentlichen Interesse der türkischen Regierung, die Bildung dieser Entwicklungsformen so lange aufzuhalten, bis das heiß ersehnte Kapital in genügender Menge in das Reich eingedrungen wäre. Nun hatten sich aber bereits in der europäischen Türkei Anfänge von Arbeiterorganisationen gebildet. In Salonik waren bereits bedeutende Syndikate entstanden; seit Verkündigung der Verfassung hatten erhebliche Streikbewegungen bereits stattgefunden, zum Teil mit großen Erfolgen für die Arbeitnehmer. Gesetzliche Regelungsbestimmungen dieser ökonomischen Kämpfe existierten neben dem sie begünstigenden Prinzip der freien Arbeit, das die Konstitution proklamierte, bis dahin nicht. Und so mochte denn die Regierung es für notwendig hatten, diese Zukunftsdrohungen gegen das Kapital möglichst aus der Welt zu schaffen. Darum hat sie das Streik- und Syndikatverbot geschaffen. Um es nicht antisozial erscheinen zu lassen, wurde seine Geltung auf die Staats- und öffentlichen Betriebe beschränkt. Man könnte auf die gefährlichen Beamtensyndikate und Streiks in Frankreich verweisen, die in der Türkei noch viel verhängnisvoller wirken müßten als in der starken, gut gegen sie bewaffneten Republik. Da aber als Staatsbetriebe auch alle diejenigen werden gedeutet werden müssen, die von fremdem Kapital auf Staatskonzession oder gar gegen staatliche Garantien werden übernommen werden, so ist eigentlich doch ein Gesetz geschaffen, von dem ziemlich alle größern kapitalistischen Unternehmungen in der Türkei profitieren werden. Es ist zugleich ein Schutzgesetz für die türkischen Finanzen, die bei etwaigen Streiks von den betroffenen, durch Staatsgarantie gedeckten Gesellschaften, wegen Entschädigung in Anspruch genommen werden würden. Für den Arbeiter bedeutet das Gesetz zweifellos eine Härte, die Bitterkeit und Sozialrevolutionäre Stimmungen auslösen muß, wenn nicht von anderer Seite her ihnen Entgegenkommen bewiesen wird. Darum hat die Regierung die baldige Einbringung eines Arbeiterschutz- und Fürsorgegesetzes versprochen. Die Hauptartikel des Gesetzes seien in Anbetracht ihrer großen Wichtigkeit für europäische Kapitalisten und Arbeiter, die sich für den Orient interessieren, im folgenden wiedergegeben: Artikel 1: Bei einem Streitfall um die Arbeitsbedingungen zwischen den mit einem öffentlichen Betriebe, wie Eisenbahnen, Tramways, Häfen, Beleuchtung, betrauten andern Gesellschaften und solchen, die auf Grund einer Staatskonzession oder -autorisation arbeiten, einerseits und ihren Beamten und Arbeitern anderseits sind diese gehalten, drei Delegierte auszuwählen, die den Streitfall dem Minister für öffentliche Arbeiten vorzutragen haben. Artikel 2: Ein Verlangen der Arbeitnehmer auf irgendwelche Einmischung in die innere Geschäftsführung der Gesellschaften oder Versuch zu einer Kontrolle der Leitung und ihres Reglements darf unter den Arbeitnehmern nicht bestehen. Nur solche Wünsche, die die Altersversorgungs- und Hilfskassen sowie die Rechte des Personals betreffen, sind zulässig. Artikel 3—5 und 7 geben die Bestimmungen für die staatlichen Zwangsschiedsgerichte, die beide Parteien anzuerkennen haben. Artikel 6: Kommt kein gütlicher Vergleich zustande, so haben die Arbeitnehmer alle Freiheit, ihren Dienst zu verlassen, aber es ist ihnen jede Handlung oder Kundgebung, die die Arbeitsfreiheit beeinträchtigt, ausdrücklich untersagt. Artikel 8 bestraft jede Drohung oder Gewalttat, die die Arbeit anderer verhindert, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten. Artikel 10: Wenn nötig, hat die Staatsgewalt das Funktionieren der öffentlichen Betriebe wiederherzustellen und zu sichern. Artikel 11: Alle bestehenden Gesellschafts- oder Arbeitersyndikate sind aufgehoben. No. 33 NOTIZEN Ein Kongreß für hebräische Sprache und Kultur Vom Komitee zur Vorbereitung eines hebräischen Kongresses geht uns folgende Zuschrift zu: Nach einem langwährenden Stillstand in den Lebensäußerungen der hebräischen Sprache haben die das Judentum aufrüttelnden letzten Dezennien auch darin einen tiefwurzelnden und hochbedeutsamen Umschwung gebracht. Unsere Generation ist Zeugin dessen, wie aus demselben historischen Prozeß, der im jüdischen Leben ungeahnte Strebungen nach nationaler Regenerierung schafft, zugleich nicht nur eine umfangreiche und vielversprechende Literatur erwächst, sondern auch die hebräische Sprache frische Kräfte schöpft, um auf den jüdischen Organismus befruchtend zurückzuwirken. Noch sind es mühevolle Anfänge, tastende Versuche, in deren Dienst viele junge Talente ihre Individualität stellen, aber auch schon jetzt entwickelt sich neben einer allgemeinen hebräischen Presse, die allein Zehntausenden Juden die Güter des Geistes bringt und die jüdischen Volksinteressen konzentriert, neben einer im Aufblühen begriffenen Belletristik und einer auf alle Lebenswie Zeitprobleme reagierenden Publizistik ein ausgedehntes hebräisches Schulwesen, das hier und da in Osteuropa, namentlich aber in Palästina die Sprache der Väter zur Unterrichtssprache erhebt, weiter ausbildet und zu einem lebensfähigen Element adelt. Drüben im Osten gibt es schon ganze Scharen von Kindern, denen das Hebräische zur Muttersprache geworden, die im Hebräischen ihre psychische Vereinheitlichung stählen und auch in der Alltäglichkeit ihre Wiedergeburt voll erleben. Derselbe Orient kennt bereits ganze Gebiete, in denen die durch ihre Geburt sprachlich getrennten Judenteile natürlicherweise nur im Hebräischen ein Verständigungsmittel finden, und beweist mit zwingender Logik, daß die Sprache der Bibel mit ihren weitem Formierungen das natürliche einigende Band der Gesarntjudenheit zu werden berufen ist. Nur wer dem sich erneuernden Volksorganismus fernsteht, vermag immer noch den an seiner Trivialität dahinwelkenden Gedanken weiterzutragen, daß das Hebräische, gleich dem Lateinischen und Griechischen, nur noch die Sprache des Wissens und Gebetes, nicht aber die des Lebens und der siegenden Zukunft sei. Selbst in jenen Ländern, in denen das Hebräische einem verwüstenden Indifferentismus zum Opfer gefallen ist, fühlt man leise sich durchringende, bald bewußte bald unbewußte Strebungen, ein merklich erwachendes und steigendes Interesse für die totgeglaubte und aufgegebene Sprache unserer Väter. Wo aber, wie in den Ländern der großen Judenmassen, das Interesse in die Tat sich umgesetzt hat, da haben die positiven Ergebnisse bereits ihre Geschichte hinter sich und sind eine Folge mannigfacher Unternehmungen und Notwendigkeiten. Allein, was alle diese über die ganze Welt zerstreuten Kräfte schaffen, spiegelt nur das Sehnen des jüdischen Volkswillens nach Wiederaufbau der zerstörten Werte wieder, entbehrt aber der Einheitlichkeit, des programmatischen Zieles, der kraftschaffenden und richtunggebenden Zentralisation. Aus dieser Erkenntnis erwuchs der Gedanke an die Unentbehrlichkeit eines Kongresses für hebräische Sprache und Kultur, der sich mit den kurz gestreiften Problemen eingehend befassen und der Konsolidierung der hebräischen Kräfte organisatorisch dienen soll. Diese Erkenntnis hat auch das unlerzeichnete Komitee veranlaßt, von einer Spezialkonferenz die Aufgabe der vorbereitenden Schritte zu diesem Kongreß mit Freuden zu übernehmen, von der Hoffnung getragen, daß dieser Anfang zum Ausgangspunkt weiterer Entwicklungsmöglichkeiten werden wird. Aus dem Appell zur Einberufung des Kongresses geben wir im nachstehenden einen Auszug: „Es sind in unserer Zeit mancherlei Organisationen und Institutionen begründet worden zur Pflege der hebräischen Sprache, zur Förderung der hebräischen Literatur, zur Ausgestaltung der hebräisch-sprachlichen Erziehung; aber alle diese Gründungen und Gruppierungen, die nur dem Wohlwollen und der Initiative von Privaten überlassen sind, zersplittern ihre Kräfte, durchkreuzen einander oder streben einander entgegen. Jeder einzelne arbeitet nach eigner Einsicht und auf eigne Verantwortung, und darum bleibt diese Arbeit nur Stückwerk. Streben wir daher danach, der hebräischen Kultur die Entwicklungsmöglichkeiten zu geben, die ihr gebühren, so müssen wir den Weg aller Gemeinschaften gehen, die leben wollen: wir müssen eine Gesamtorganisation schaffen, die alle Kräfte des lebendigen Hebräismus in sich sammelt und zu organischer Tätigkeit vereinigt.