Mannheim
Compact Memory

Die Welt · 1909-07-30 · 31 (30.7.1909) · page 15

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
13 (1909)
Issue
31 (30.7.1909)
Date
1909-07-30
Page
– (sequence 15)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3315709-3316349-3316383--52181-3345854
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

4 entity mentions

Rußland in empfindlichster Weise, und es besteht ein dringendes Bedürfnis nach einer Lehranstalt, in der sich die Zöglinge das notwendige jüdische Wissen wie auch allgemeine profane Bildung aneignen könnten. Ermordung des Volksverbändlers Laritschkin Aus Petersburg, 17. d. M., wird der „Vossischen Zeitung" berichtet: Laritschkin, der an der Ermordung Herzensteins beteiligt und seitdem flüchtig ist,. wurJe von Mitgliedern des Verbandes des russischen Volkes aus Furcht vor Enthüllungen ermordet. * * * Laritschkin hat nach der Verhaftung des Juschkewitsch-Krassowski, eines Mitgliedes der terroristischen Organisation des russischen Volksverbandes, ebenso wie der ehemalige Verbändler Prussakow dem Verband, der bekanntlich die Ermordung der Dumaabgeordneten Herzenstein und Jollos sowie das Attentat auf Witte leitete, mit Enthüllungen gedroht. Und da über den Volksverband bereits kompromittierende Enthüllungen gemacht wurden, so scheint der Verband Laritschkin aus dem Wege geräumt zu haben, um weitere Enthüllungen zu verhüten. Ein offizielles Dokument der russischen Regierung über die Judenfrage Anläßlich des Zarenbesuchs in England veröffentlicht „Jewish Chronicle" ein hochbedeutsames Dokument, in dessen Besitz die Zeitung gelangt ist. Es handelt sich um das offizielle Protokoll von Sitzungen des russischen Ministerrats vom 27. und 31. Oktober und 1. Dezember 1906, in denen die ganze Judenfrage und alle Beschränkungen und Rechte der Juden eingehend behandelt wurden. Das Protokoll ist offenbar zur Vorlage beim Zar bestimmt und ihm wahrscheinlich auch vorgelegt worden. Es trägt die Unterschrift des Ministerpräsidenten Stolypin und aller Mitglieder des Ministeriums* Nachdem es dem Zaren vorgelegen hatte, ist es mit dem Venne!k: „Für die Vorlage bei der Duma'* versehen worden. Offenbar ist diese Weisung bisher noch nicht ausgeführt worden, auch ist es nicht möglich, zu sagen, ob und wann dies geschehen wird. Das Dokument ist aber deshalb so wichtig, weil hier zum erstenmal in aller Ausführlichkeit die Ansichten der russischen Regierung über die Judenfrage dargelegt erscheinen. Für die Echtheit des Dokuments glaubt „Jewish Chronicle" garantieren zu können. Das Protokoll beginnt mit einem geschichtlichen Rückblick über die Entwicklung der Judenfrage in Rußland. Es erinnert an den Ursprung dieser Frage, den es unter die Regierung der Kaiserin Katharina der Großen verlegt. Damals erließ nach der ersten Teilung Polens im Jahre 1772 die Kaiserin ein Edikt, das die vollkommene Gewissensfreiheit .der Einwohner der eroberten Länder wie auch der alten Länder des russischen Reiches aussprach. Die Juden waren davon nicht ausgeschlossen, sie erhielten tatsächlich damals die volle bürgerliche Gleichberechtigung in Rußland, das damit, wie das Protokoll mit Genugtuung bemerkt, allen andern europäischen Ländern voranging. „Die Erfahrung zeigte indessen bald, daß die Lösung der Judenfrage auf der Linie der Gleichstellung der Juden mit den andern Untertanen des Zaren unmöglich war mit Rücksicht auf die besondern Charaktereigenschaften dieses Volkes, welche es scharf von der eingeborenen Bevölkerung scheiden und es schnell zur Ausbeutung und Unterdrückung der christlichen Bevölkerung gelangen lassen." Infolgedessen ging man von dem Standpunkt der Gleichberechtigung wieder ab. Gegen Ende der Regierungszeit Katharinas waren die Juden schon vom Militärdienst ausgeschlossen, und dann folgten allmählich die Unterdrückungsmaßnahmen, eine nach der andern, unter denen die russischen Juden bis zum heutigen Tage so furchtbar leiden. Diese werden nun ausführlich in ihrer geschichtlichen Reihenfolge geschildert. Es wird dargelegt, daß die Schaffung des Ansiedlungsrayons unter Nikolaus I. die Assimilation der Juden bezweckte(!), daß dieser Versuch aber keinen Erfolg hatte. Es folgen die Pogrome von 1881, die „die ganz abnormale Lage der Beziehungen zwischen den Juden und der christlichen Bevölkerung beweisen." Als Folgen dieser Pogrome ergibt sich eine Reihe neuer Beschränkungen und Bedrückungen, Aufenthaltsverbote usw. Erst Plehwe trat an eine Milderung der Beschränkungen heran, wurde aber vor der Ausführung seiner Absichten ermordet. Es folgte die Revolution und die Einberufung der Duma. Das Protokoll nimmt zwar nicht an (im Jahre 1906), daß die Duma sich bald mit der Frage beschäftigen werde, betont aber die Notwendigkeit einer Reform des gegenwärtigen Zustands, wo eine Überfülle von sich teilweise widersprechenden Gesetzen und Verordnungen eine geordnete Handhabe der Judengesetze unmöglich machten. „Mittlerweile hat aber die Judenfrage eine besondere Dringlichkeit erlangt. Die Unzufriedenheit mit der gegenwärtigen gedrückten Lage im Vergleich zu den Bedingungen, unter denen die übrige Bevölkerung des Reiches lebt, und die sich daraus ergebende unaufhörlich wachsende Bitterkeit gegen die russische Regierung und Rußland haben die äußersten Grenzen erreicht, da die Juden gezwungen sind, einen verzweifelten Kampf gegen die bestehende Verwaltung zu führen und eine Linderuug der bestehenden Rechtsbeschränkungen zu erzwingen." Der Ministerrat ist von der Notwendigkeit einer Reform überzeugt. Er hat sich mit der Frage beschäftigt und u. a. einen Bericht des Finanzministers erhalten, der ausführt, daß es zwei Wege gibt, die zur Lösung der Frage führen: dereine, der in Konsequenz des historischen Werdegangs der Angelegenheit sich damit begnügt, die dringendsten J<lagen zu beseitigen, der andere, der mit der Vergangenheit vollständig bricht und den Juden die vollständige Gleichberechtigung mit allen andern Untertanen des Zaren gewährt. Der Finanzminister betrachtet den ersten Weg als den richtigeren. Kokowzew ist daher der Meinung, daß, wenn es möglich sei, diese oder jene temporäre Maßnahme gegen die Juden außer Kraft zu setzen, die sie betreffenden Bestimmungen in harmonischen Einklang zu bringen mit den historischen Prinzipien, die im allgemeinen für die Judenfrage in Rußland immer maßgebend gewesen sind, dies geschehen könne, ohne die Duma und den Senat zu befragen, während eine radikale Änderung eine Diskussion im Parlament nötig mache. Eines der Prinzipien der Judengesetzgebung war der Ansiedlungsrayon. Dieser müßte also bestehen bleiben. Indessen sei es wohl möglich, die in letzter Zeit getroffenen Bestimmungen zu mildern, die die Rechte der im Ansiedlungsrayon wohnenden Juden beschränkten. Schließlich gelangt der Ministerrat zu folgenden Vorschlägen: Die bestehenden Gesetze, die den Aufenthalt der Juden in den Dörfern und einigen Städten des Ansiedlungsrayons beschränken, sollen aufgehoben werden. Dagegen sollen die Juden das Recht haben, fortwährend zu wohnen und sich absolut frei zu bewegen, sowohl in den Dörfern wie in den Städten der Gouvernements Bessarabien, Wilna, Witebsk, Wolhynien, Grodno, Ekaterinoslaw, Kiew, Kowno, Minsk, Mohilew, Podolien, Poltawa, Taurien, Cherson, Tschernigow und Russisch-Polen. Alle russischen Juden, die das Recht zu dauerndem Wohnen oder zu zeitweiligem Aufenthalt außerhalb des Ansiedlungsrayons haben, sollen das gleiche Recht genießen hinsichtlich sämtlicher anderer Städte und Dörfer des Reiches mit einigen näher bezeichneten Ausnahmen. Jüdische Mechaniker, Destillateure, Brauer und andere Handwerker, die zehn Jahre hindurch ihr Handwerk betrieben oder außerhalb des Rayons gewohnt haben, sollen das permanente Aufenthaltsrecht außerhalb des Rayons genießen. Die Frauen und Kinder dieser Privilegierten sollen gleichfalls Aufenthaltsrecht und Bewegungsfreiheit genießen. Bei Witwen erlischt dieses Recht mit der Wiederverheiratung, bei männlichen Nachkommen mit ihrer Volljährigkeitserklärung oder der Absolvierung der Universität, jedenfalls aber nach 25 Jahren, bei weiblichen Nachkommen mit der Verheiratung. Die Beschränkungen hinsichtlich Branntweinherstellung und -Verkauf seitens der Juden sollen aufgehoben werden. Russische Untertanen jüdischen Glaubens sollen das Recht haben, in den Ortschaften, wo sie ständig wohnen, Landeigentum in den Städten zu erwerben. Außerhalb der Städte dürfen sie nach wie vor keinen Landbesitz erlangen. Von dieser letztern Bestimmung sind einige wenige Orte ausgenommen. Die weitern Vorschläge betreffen einzelne Erleichterungen bestehender Verbote hinsichtlich der Gründung und Teilnahme an Handelsgesellschaften, die Bestimmungen bezüglich des Religionswechsels, das Verfahren gegen desertierte Soldaten usw. Holland (Von unserm Berichterstatter) Die Groninger Sache Der Streit gegen den Oberrabbiner in Groningen, welcher einen zionistischen Kandidaten nicht zur Prüfung als Öberkantor zulassen wollte, ist jetzt, was Groningen anbetrifft, erledigt. Mehrere Mitglieder der dortigen jüdischen Gemeinde hatten, empört über diese Handlung, den Plan gefaßt, eine neue jüdische Gemeinde zu gründen. Das ging dem Vorstand denn doch ein bißchen zu weit, und er tat daher alles, um wieder Frieden zu stiften. Nach vielen Unterredungen erklärte der Oberrabbiner sich bereit, eventuell einen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.