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Die Welt · 1909-06-25 · 26 (25.6.1909) · page 9

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
13 (1909)
Issue
26 (25.6.1909)
Date
1909-06-25
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
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No. 26 DIES&ELT 571 ooooooooo <§^sr NACHRICHTEN •7?°<SC M OOOOOOOOO Deutschland Eine Protestversammlung Berlin. Im großen Saale des „Tiergartenhof" fand arn vergangenen Donnerstag abend eine von der Zionistischen Vereinigung Berlin veranstaltete Versammlung statt, in der gegen die im Jahresberichte der Alliance IsraeJite Universelle erhobenen Angriffe gegen den Zionismus Stellung genommen werden sollte. Das den großen Saal bis auf den letzten Platz füllende Publikum folgte mit großem Interesse den Ausführungen des Referenten Dr. Elias Auerbach, der in sehr ruhiger und sachlicher Weise Kritik an den Ausführungen des Herrn Geheimrats Goldberger übte. Der Generalsekretär der A. I. U., Herr Klausner, versuchte mit dialektischen Mitteln den Äußerungen seines Vorgesetzten ein harmloseres Gepräge zu geben. Indessen gestaltete sich die Diskussion zu einer allgemeinen Abrechnung mit der Alliance. Die Herren Dr. Witkowsky und Dr. Heymann brachten reiches Material, das von Herrn Berthold Feiwel sehr wuchtig unterstützt wurde. Es wurde darauf hingewiesen, daß schon lange ein Kampf gegen die „Konkurrenz" des Hilfsvereins geführt werde, den die Alliance jetzt dadurch fortgesetzt habe, daß sie ihn gegen den Zionismus scharf zu machen suchte. Ferner erinnerte man an den sehr unliebsamen Fall, als man die vom Hilfsverein den Zeitungen gemachten Mitteilungen von dem Pogrom in Odessa auf Grund ihies Vertrauensmanns, eines berüchtigten Polizeispitzels, dementierte. Herr Lazarus Barth erzählte u. a. von der Erbitterung in den traditionell religiösen Kreisen wegen der unjüdischen Führung der Schulen. Die Proteste, die z. T. von führenden Männern der deutschen Konferenzgemeinschaft hiergegen erhoben worden sind, wurden brüsk abgewiesen. Sachlicher als Herr Klausner suchte Herr W i 11 n e r die zionistische Abwehr zu parieren. Der Referent antwortete in einem kurzen Schlußwort. Die von unserer Seite erfolgte Parade gegen den Angriff, eine antinationale Invasion in türkisches Gebiet zu inaugurieren, machte sichtlichen Eindruck auf das anwesende Publikum. Liberaler Gewissenszwang * Karlsruhe, 18. Juni. Vor dem hiesigen Schöffengericht fand heute eine Verhandlung gegen den Kaufmann Marschali hier statt. Er war angeklagt, sein Kind dem jüdischen Religionsunterricht entzogen zu haben; tatsächlich hat Marschall, der der positiven Richtung angehört, sein Kind an dem Religionsunterricht der hier bestehenden orthodoxen Religionsgesellschaft teilnehmen lassen. Das Stadtrabbinat konnte sich aber zu einem Dispens von dem allgemeinen Religionsunterricht nicht verstehen, ließ vielmehr das Kind durch einen Schutzmann seinem eigenen Religionsunterricht zuführen und beantragte bei dem Bezirksamt die Bestrafung des Vaters. Dieser erhob Widerspruch, so daß sich nunmehr das Schöffengericht mit der Angelegenheit zu beschäftigen hatte. Von der Verteidigung, die Rechtsanwalt Dr. Kander (Pforzheim) führte, waren Oberschulrat Sallwürk und Stadtrabbiner Dr. Appel als Zeugen, Provinzialrabbiner Dr. Kahn (Fulda) als Sachverständiger geladen. Das Gericht lehnte indessen die Vernehmung der Zeugen und Sachverständigen ab. In seinem Plaidoyer geißelte der Verteidiger das Verhalten des Oberrates der Israeliten, der in den Fällen Kayser und Marschall den schärfsten Gewissenszwang ausübt, weil es sich hier um Angehörige der orthodoxen Richtung handle. Ganz anders sei das Verhalten des Oberrates, wenn Angehörige der sogenannten liberalen Richtung mit Dispensgesuchen bezüglich des Relionsunterrichtes an ihn herantreten. So sei es notorisch, daß der Oberrat entgegen seiner eigenen Bestimmung vom 18. Februar 1881, die das Hebräische als integrierenden Teil des Religionsunterrichtes festsetzt, erst jüngst in Pforzheim Dispens von diesem Unterricht erteilt. Ferner seien in Mannheim, Pforzheim, Freiburg und Karlsruhe einer ganzen Anzahl Familienväter, die ihre Kinder überhaupt ohne Religionsunterricht zu lassen wünschen, auch hierzu der erforderliche Dispens erteilt worden. Wie komme also der Oberrat dazu, in diesem Falle in solcher Weise vorzugehen, und ein Kind durch den Schutzmann zur Schule holen zu lassen? Allerdings stehe der Oberrat jetzt auf , dem Standpunkt: der Religionsunterricht der hiesigen Religions- ' gesellschaft ist vollwertig, so lange es sich um Kinder handelt, deren Eltern aus der Landessynagoge ausgeschieden sind; er ist aber nicht vollwertig für Kinder, deren Eitern noch der Landessynagoge angehören. Es sei dies ein Standpunkt, der logisch und juristisch gleich ungerechtfertigt ist. Es sei daher der Angeklagte freizusprechen, der lediglich, um einem Gewissenszwang zu entgehen, sein Kind in einen Religionsunterricht gesendet habe, der seinen eigenen Anschauungen entspricht. Die Berechtigung hierzu leite sich aus § 19 der Badischen Verfassung her, der jedem Staatsbürger volle Gewissensfreiheit garantiere. Das Gericht kam nach kurzer Beratung zur Verurteilung des Angeklagten zu einer Geldstrafe von 3 Mark. In den Urteilsgründen wird angeführt, daß von einem Eintreten in die Sache selbst abgesehen werden müsse. Das Gericht konnte lediglich die formale Seite prüfen. Ein Dispens lag nicht vor; ob ein solcher mit Recht oder Unrecht verweigert worden ist, entziehe sich der Nachprüfung des Gerichts. Der Angeklagte wird sich bei dieser Entscheidung nicht beruhigen, sondern Berufung einlegen, so daß die Angelegenheit auch noch die höheren Instanzen beschäftigen wird. Österreich (Von unserm Berichterstatter) Die Charitasaffäre in Qraz Der Rektor der Universität in Graz hat die jüdisch-nationale Studentenschaft in" einer Weise in Schutz genommen, die hohe Anerkennung verdient. Im Dezember vorigen Jahres hielten es einige Buben mit ihrer akademischen Würde vereinbar, ihr Mütchen an der Ankündigungstafel der Jüdisch-nationalen und Zionistischen Verbindung „Charitas" zu kühlen. Sie verunstalteten die Tafel. Der Rektor erklärte daraufhin, daß eine Wiederholung dieses Bubenstreiches die Entfernung der Ankündigungstafeln aller Korporationen nach sich ziehen würde. Diese Verwarnung übte jedoch nur ein halbes Jahr ihre Wirkung. Vor einigen Tagen verübten wahrscheinlich alldeutsche Jünger der Wissenschaft dieselbe Untat; das Ankündigungsbrett der . Charitas" wurde neuerlich besudelt. Nun hielt der Rektor Wort und ordnete die Entfernung aller Tafeln für Kundmachungen an. mit Ausnahme der fachwissenschaftlichen und humanitären Vereinigungen. Es kommt nicht so häufig vor, daß sich eine deutsche Universität für das gleiche Recht ihrer jüdischen akademischen Bürger so tatkräftig einsetzt. Die weitere Entwicklung der Affäre ist abzuwarten. Haltung des Jüdischen Klubs Samstag den 19. d. Mts. fand im Zionistischen Zentralverein eine Vertrauensmännerversammlung statt, in der die Mitglieder des Jüdischen Klubs ihre Stellung zur Regierung klarlegten. Abgeordneter Stand erklärte, so lange in der Opposition zu verharren, als die jüdische Gleichberechtigung nicht durchgeführt wird. Gegen jüdische Künstler Im Budgetausschuß des Abgeordnetenhauses beklagte sich der berüchtigte Verfasser der Resolution Schrnid, die diesmal nicht eingebracht wurde, über die Verjudung der verstaatlichten Musikakademie. Es handelt sich offenbar um die Ernennung Leopold Godowskys zum Leiter der Meisterschule für Klavier. Abgeordneten Schmid zu widerlegen, wäre töricht. Es ist aber nicht uninteressant, bei dieser Gelegenheit daran zu erinnern, daß die bedeutendsten Klaviervirtuosen Wiens, deren Ruhm weit über die Grenzen Europas reicht, derzeit fast ausnahmslos Juden sind: — Rosenthal, Godowsky, Sauer, Grünfeld, Friedmann. Kein Wunder, daß der Leiter der Klaviermeisterschule aus ihrer Mitte entnommen werden mußte. Sollte ein Christlichsozialer Unterrichtsminister werden, dann freilich werden nur Männer zu Professoren der Musikakademie erkoren werden, die den Ansichten des Bürgermeisters der Stadt Wien über Kunst und Musik huldigen. Dr. Lueger legte nämlich vor dem Musikkongreß jüngst das Bekenntnis ab, daß ihm eine hüpfende Polka und eine Beethovensche Sinfonie gleichwertig sind. . . Rußland Kruschewan gestorben Kischinew, 22. Juni. (Privattelegramm.) Kruschewan, der berüchtigte Organisator des Kischinewer Pogroms, ist vorgestern an Apoplexie gestorben. Seine Beerdigung gestaltete sich zu einer

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