Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 13 (1909)
- Issue
- 21 (21.5.1909)
- Date
- 1909-05-21
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3315709-3316349-3316373--51931-3345614- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
No. 21 . DIE] Prof. Dr. -Philuppsohn nimmt das Wort zu seinem Geschäftsbericht: 40 Jahre sind seit der Begründung der DIGB. in Leipzig verflossen. Ohne jede Unbescheidenheit darf ich sagen, daß wir unserer Aufgabe treu geblieben sind. Im verflossenen Jahre war es uns vergönnt, die Einweihung des Erziehungsheims für geistig minderwertige Kinder in Belitz vorzunehmen, dessen Gründung uns durch die gemeinsame Arbeit mit der Großloge ermöglicht wurde. Eine Anzahl Knaben und Mädchen sind bereits dort untergebracht und werden dort erzogen. Das Gesamtarchiv der Deutschen Juden ist gegründet worden und ca. 200 Gemeinden und viele Private haben ihre Archivarien gesandt. Das Archiv soll nicht nur den Historiker, dem Verwaltungsjuristen dienen, sondern auch den Gemeinden. Im März 1909 haben wir eine Petition an das Preußische Kultusministerium betreffs des Religionsunterrichts an Höheren Schulen gerichtet. Ferner haben wir unser Augenmerk auf die Errichtung von Bezirksrabbinaten gerichtet, zwei sind bereits errichtet und die Begründung einiger weiterer steht bevor. Die Prediger an Strafanstalten haben Erhöhung ihrer Bezüge erhalten, damit sie mit erneuter Ausdauer und Liebe ihres schweren Berufes walten können. Den jüdischen Strafgefangenen ist ihr Los durch geistigen Zuspruch erleichtert worden. Dank dem zersetzenden modernen antimoralischen Einfluß haben unsere Erziehungsanstalten für Knaben und Mädchen leider eine immer steigende Frequenz. Die meisten von ihnen sind Opfer der Großstadt. Viele von den Knaben sind nach dauernder Besserung als Arbeiter usw. untergebracht, die Mädchen als Dienstmädchen. Unsere Arbeiterkolonie in Weißensee hatte im letzten Jahre 635 Insassen. 3152 jüdische Vagabunden sind dort beschäftigt worden. Alle haben sieh freiwillig dort eingefunden, sie haben die Arbeit gesucht und sich ihr Brot verdient. Oft haben wir Leute, die um Aufnahme baten, zurückweisen müssen. Die Arbeiter können sich dort ein kleines Kapital zurücklegen, das sie beim Verlassen der Anstalt erhalten und das sie davor beschützt, gleich wieder betteln zu müssen. DerVorsitzende erwähnt ferner das segensreich eWirken der folgenden Stiftungen. Lebensversicherung für Kultusbeamte, Philippsohn- Stiftüng, Herxheimer-Stiftung, Kristelle-Stiftung und Montefiore-Stift. Stiftung zur Unterstützung leistungsschwacher Gemeinden zwecks Anstellung von Religionslehrern, außerdem sonstige Unterstützungen von kleinen Gemeinden. Unsere Tätigkeit in bezug auf das neue Schulunterhaltungsgesetz im Verein mit dem Verbände der Deutschen Juden bestand darin, daß wir dem Ministerium Ratschläge und Material unterbreitet haben. Unsere Hauptaufgabe war aber Ersatz für die staatliche Organisation den preußischen Juden durch einen Organisationsentwurf zu geben. Bei unseren geringen Mitteln haben wir fast Unmögliches geleistet. Der Vorsitzende berichtet sodann über die Finanzlage des Bundes, die sich im abgelaufenen Jahre recht günstig gestaltet habe. Es ergibt sich ein kleiner Überschuß, der allerdings in der Hauptsache auf den Kursgewinn aus dem Effektenbestand zurückzuführen ist. Zum Bericht wünscht niemand das Wort. Es folgt die Beratung des Gesetzentwurfes. Landtagsabgeordneter Wolff-Lissa beantragt, die Generaldebatte über den Entwurf, in der über seine Opportunität beraten werden soll, an den Beginn der Verhandlungen zu stellen.. Philippsohn widerspricht dem. Über diesen Punkt entspinnt sich eine überaus erregte Debatte, in deren Verlauf der zweite Vorsitzende, Justizrat Blau die Leitung der Versammlung übernimmt. Die Abstimmung über die Generaldiskussion ergibt 202 Stimmen dafür, 276 kontra. Hierauf ergreift Professor Dr. Philippsohn das Wort zu seinem Generalreferate über den Entwurf. Er gibt eine anschauliche Übersicht über die Grundideen, welche die Kommission bei ihren Arbeiten geleitet hätten und spricht die Zuversicht aus, daß es möglich sein werde, auf dieser Grundlage in gemeinsamer Arbeit in der 3. Lesung etwas Ersprießliches zutage zu fördern. Hieran schließt sich das Referat des ersten Spezialreferenten, Direktor Minden über jene Paragraphen, die die Auflösung und Mitgliedschaft der Synagogengemeinden, die Verfassung im allgemeinen, die Zuständigkeit der einzelnen Gemeindebehörden, die Gemeindesatzungen und die Anstellungen der Gemeindebeamten umfassen. An dieses Referat schließt sich eine mehrstündige Diskussion, in deren Verlauf unter anderm bemängelt wird, daß diejenigen Mitglieder, die eine Unterstützung aus öffentlichen Mitteln erhalten, nicht wahlberechtigt sein sollen. Seitens Dr. Witkowskys wird darauf hingewiesen, daß dieser Paragraph durchaus einen plutokratischen Charakter trage und daß, wenn man schon im vermögensrechtlichen Sinne eine Unterscheidung mache, es nur konsequent sei, wenn dieses auch im moralischen Sinne geschehe. Es müßten dann z. B. auch diejenigen, die ihre^Kinder der Taufe zuführen, vom Wahlrechte ausgeschlossen sein!' Redner tritt des weiter^ mit Wärmejür,. die IE LT ■= 461 Selbständigkeit des Rabbinerberufs ein. Es wurde dann des weitern als notwendig bezeichnet, daß auch den Rabbinern und Lehrern ein passives Wahlrecht gewährt werde. Das zweite Referat über die 39—79 des Gesetzentwurfs erstattet Professor Blaschke-Berlin, der erklärt, im Großen und Ganzen auf dem Boden der Vorlage zu stehen. Das Grundmotiv, aus dem heraus diese Bestimmungen getroffen worden seien, war, in den Gemeinden Frieden zu schaffen und dem Unfrieden vorzubeugen. Unter anderm sagt Professor Blaschke: Wenn die Gemeinde vom Lehrer oder vom Rabbiner etwas verlangt, was er seiner Überzeugung nach nicht bieten kann, dann verlangt sie von ihm, daß er sich auf den Standpunkt stellt, „wes Brot ich esse, des Lied ich singe". Um diesen Punkt dreht sich denn auch in der Hauptsache die ganze diesem Referate folgende Diskussion, in der zunächst Rabbiner Dr. Gutmann-Breslau bemerkt: Will man in Wahrheit das Judentum stärken, so muß man dafür sorgen, daß den Vertretern unserer Gemeinschaft die ihnen gebührende Achtung nicht versagt wird. Denn dadurch wird die Gemeinschaft selbst herabgesetzt. Wir können nicht sagen, daß wir mit dem, was der neue Entwurf bringt, zufrieden sind. Die Bedingung der Doktorprüfung für den Rabbiner, die der Entwurf aufstellt, betrachte ich nicht nur als einen Schönheitsfehler, sondern als ein Grundübel. Welcher andere Stand läßt sich wohl seine Ausbildung von irgendwo her außerhalb vorschreiben? Zu der im Entwurf vorgesehenen Anstellung der Rabbiner auf zwölf Jahre, bemerkt Redner: Der Rabbiner muß eine selbständige Stellung haben; er muß den Mut haben können, auch gegen herrschende Anschauungen und Zeitströmungen in der Gemeinde seiner Meinung- Ausdruck zu geben. Selbstverständlich muß der Rabbiner mit der Gemeinde Hand in Hand gehen. Anders kann er nicht wirken, aber Sie dürfen auch den Rabbiner nicht zum Sklaven machen. (Als bei den Konservativen und den Zionisten lebhafter Beifall ertönt, bemerkt der Redner: Ich habe nicht die Absicht, hier agitatorisch zu wirken, aber ich muß sagen, was ich zu dieser Sache denke.) Rabbiner Kopfstein-Beuthen: Das Alpha und Omega für die Rabbiner Deutschlands ist bei diesem Entwürfe nicht die materielle Versorgung — es ist in Deutschland noch kein Rabbiner verhungert — für uns ist die Hauptsache die religiöse Seite. Schon das Gesetz von 1847 erkennt es als allein richtig an, daß religiöse Fragen durch Rabbiner, durch Kultusbeamten zu schlichten seien. Wenn man die Rabbiner wie die Bürgermeister auf zwölf Jahre anstellen wird, dann soll man ihnen auch die Rechte der Bürgemeister geben. Die Bestimmung „der Rabbiner muß gehört werden" ist nicht, wie es aussehen könnte, eine Bevorzugung, sondern eine Zurücksetzung des Rabbiners, denn er braucht eben nur gehört zu werden. Tun kann man dann nachher, was man will. Rabbiner Dr. Werner-München: Man sagt uns, die Sache liege ja in der Praxis nicht so schlimm, wie es manchem wohl scheinen könnte. Das ist aber keine Begründung, denn Gesetze werden nicht gegeben für einzelne Rabbiner und vornehme Gemeinden, sondern um in Streitfällen, wie sie überall vorkommen können, angewendet zu werden. Der Rabbiner ist kraft unseres Religionsgesetzes die Stelle, von der aus religiöse Fragen entschieden werden. Religiöse Fragen bedürfen, um zur Entscheidung gebracht zu werden, doch auch gewisser Kenntnisse. Wenn unsere Vorstände und Repräsentanten eine religiöse Prüfung abgelegt haben werden (Heiterkeit und Beifall) dann werden sie auch über religiöse Fragen entscheiden können. Wir Rabbiner wollen mitarbeiten, soweit es geht. Wenn wir aber an einem Punkte sagen müssen „Non possumus!", so ist es nicht eines Dogmas wegen, sondern weil wir nicht in einen Gewissenskonflikt gebracht werden wollen. Wenn Sie hier ein Gesetz schaffen, das einen Gewissenszwang möglich macht, so werden Sie einst den Tag nicht segnen, an dem das geschah. Justizrat Lilienthal-Berlin: Wenn alle diese Forderungen, die wir gehört haben, verwirklicht werden sollen, so würden die Rabbiner eine Stellung haben, wie sie sie niemals gehabt haben (Dr. Klee ruft: „Immer!"), wie sie sie jedenfalls jetzt nicht haben! (Rufe: „Das ist was anderes!") Gerade im Interesse des Judentums ist es nicht möglich, den Forderungen der Rabbiner nachzukommen. Wenn der Rabbiner lebenslänglich angestellt ist und in allen religiösen Fragen ein Veto hat, so unterbinden Sie gerade die religiöse Selbständigkeit der Gemeinde. Wir müssen deshalb die lebenslängliche Anstellung der Rabbiner und das Veto der Rabbiner gerade im Interesse des Judentums ablehnen. Rabbiner Dr. Vögelst ei n-Stettin stellt einen'Vermittlungsantrag. M. A. Kl ausner-Berlin: Die Zeit, in der die Unkundigen im Judentum angefangen haben, die Leitung in die Hand zu nehmen, ist für das Judentum eine glückliche nicht gewesen. Ich bin nicht gegen die Autonomie der Gemeinde, aber Laienherrschaft und Laienwillkür Jst doch noch;; etwas ganz anderes. Die Gemeinde