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Die Welt · 1909-05-21 · 21 (21.5.1909) · page 14

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Journal
Die Welt
Volume
13 (1909)
Issue
21 (21.5.1909)
Date
1909-05-21
Page
– (sequence 14)
Language
German
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462 DIEX&ELT No. 21 i |*~ KT c »f* )»» £t *t ,r f *. r#t;i *t «' 5 soll sich den Rabbiner aussuchen, bevor sie ihn anstellt, aber nachher darf da nichts mehr geändert werden. Die Gemeinde bleibt souverän, indem sie sich ihren Führer wählt. Nachdem sie ihn aber gewählt hat, hat sie ihm zu folgen. Lehrer Peritz-Königsberg bespricht verschiedene Fragen der Lehreransteilung, des Wartegeldes usw. im Sinne der Anträge des Lehrerverbandes. Kommerzienrat Hirsch-Halberstadt ist für lebenslängliche Anstellung der Rabbiner, aber gegen deren Vetorecht. Sitzung von Montag, den 17. Mai Die Sitzung wird Montag, vormittags 10 Uhr vom Vorsitzenden Sanitätsrat Stern-Berlin, eröffnet. Zunächst erstattet Justizrat Macholl das Referat über die 104—133, Schlußbestimmungen und Übergangsbestimmungen. Landrabbiner Gronemann-Hannover: Zur Frage der Schulaufsicht muß ich sagen, daß die Provinzialgemeinde oder die Landesgemeinde dieses Entwurfes gar nicht in der Lage ist, z. B. den hannoverschen Landrabbinern die Schulaufsicht zu nehmen oder zu geben. Das ist gegenwärtig Sache der Regierung und kann nicht plötzlich Sache der Landesgemefnde werden. Landrabbiner Dr. Loeb-Emden, spricht über die teilweise Ausschaltung von Hannover aus dem Gesetz. Die meisten Gemeinden der Provinz Hannover werden die alte Gesetzgebung vorziehen, die vielleicht in einigen wenigen Bestimmungen veraltet ist, gegenüber diesem neuen Entwurf, mit dessen Einführung sie geradezu Selbstmord begehen. Senator Fi scher-Hannover sucht die Einwände der beiden Vorredner, der geistlichen Vertreter der Juden von Hannover zu widerlegen. Rechtsanwalt Mako wer-Berlin wendet sich gegen den Landrabbiner Gronemann. Freyhan-Breslau: Die Gesetzestreuen haben sich gefreut, an diesem Entwurf mitarbeiten zu können. Aber die Zumutungen, die er ihnen bisweilen stellt, könnten die weitere Mitarbeit doch leicht unmöglich machen. Als der Redner auf das Ersuchen des Vorsitzenden, bei der Sache zu bleiben, mit einer Kritik dieser Zurechtweisung beginnt, bemerkt Vorsitzender Justizrat Dr. Blau: Ich verbitte mir jede Kritik zugleich im Namen des 1. Vorsitzenden. — Fahren sie fort ohne jede Kritik meines Verhaltens, sonst entziehe ich Ihnen das Wort. Professor Philipp söhn bittet, Anträge genau zu formulieren und sie der Kommission als Material zu überweisen, eventl. aber einen ganz umgearbeiteten Entwurf vorzulegen. Nach einer langen Debatte wird Schluß der Debatte beantragt und ange nommen. Es folgen einige persönliche Bemerkungen und ein kleiner Disput der Herren Kommerzienrat Hirsch-Halberstadt, Rabbiner Dr. Loeb-Emden und Professor Philipp söhn-Berlin, der teilweise in etwas erregter Form geführt wird und sich um die Frage der Mitarbeit der Orthodoxen an der gemischten Kommission zur Ausarbeit des vorliegenden Grsetzentwurfs dreht. Es folgt die Fortsetzung der Debatte zum Referat Blaschke, die am Sonntagabend vertagt worden war. Justizrat Dr. Bl au spricht sich gegen die lebenslängliche Anstellung der Rabbiner aus. Viele kleinere Gemeinden würden dadurch verhindert werden, überhaupt einen Rabbiner anzustellen. Was nun das Veto der Rabbiner anlangt, so kann sish das ebensogut einmal gegen die Konservativen richten wie gegen die Liberalen. „Wenn Sie, meine Herren Rabbiner und Orthodoxen, erklären, das Gesetz sei ohne Vetorecht für Sie unannehmbar, so werden Sie vor Gott und vor der Geschichte die Verantwortung tragen, wenn die kleinen jüdischen Gemeinden weiter wie bisher versumpfen." Wolf-Tempelburg spricht über die Schulfrage und faßt seine Meinung über die Regelung der Lehrerverhältnisse durch den Entwurf in folgendem Satz zusammen: Wenn die Lehrer nach diesem Entwurf provisorisch angestellt werden, so haben sie provisorisch nichts zu essen, und wenn sie definitiv angestellt werden, dann können sie definitiv verhungern. Redner ersucht, doch die Verhältnisse in den kleinen Gemeinden mehr zu berücksichtihen. Rabbiner Dr. S eligm ann-Frankfurt a. M. bedauert als liberaler Rabbiner den Standpunkt des Ausschusses des Rabbinerverbandes inbezug auf das Vetorecht. In der heutigen Zeit ist, so meint der Redner, das Vetorecht absolut nicht mehr am Platze. Der Rabbiner soll, wenn er mit seinem Gewissen es nicht anders vereinbaren kann, einen Privafkontrakt mit der Gemeinde machen (!), aber in einen Gesetzentwurf paßt heute eine solche Bestimmung nicht hinein. Zur moralischen und materiellen Sicherstellung ist die lebenslängliche Anstellung von Rabbinern und Lehrern unbedingt notwendig. Ich habe mich gefreut, als Herr Justizat Dr. Blau erklärte, daß er den Tag segnen würde* an dem sein- Sohn zu ihm käme und ihm sagen würde, daß er Rabbiner werden wolle. Wenn wir die Stellung der Rabbiner erst so gesichert und gehoben haben werden, daß die Söhne uns~erer Vornehmen und Größen sich dem Rabbinerstande zuwenden werden, dann wird für das Judentum der Anbruch der messianischen Zeit nahe sein. (!!) Lehrer M. Steinhardt-Magdeburg: Wir verlangen, daß derjenige, der in einer Gemeinde als Religionslehrer angestellt wird, eine Vorbereitung^- und eine Schlußprüfung abgelegt hat, wie sie allgemein üblich ist. Diesem so vorgebildeten Lehrer muß aber dann auch eine rechtlich-gesicherte Stellung zuteil werden. Sie werden nun sagen, wenn wir die Rabbiner nicht definitiv anstellen, können wir doch nicht den Lehrern die definitive Anstellung zusagen. Aber das geht eben nicht. Sie müssen Rabbiner und Lehrer definitiv anstellen. Sichern Sie sich durch Privatverträge soviel Sie wollen, aber es darf nicht gerade den charaktervollen Lehrer jeden Augenblick die Kündigung bedrohen. Denn der Kriecher und der Streber kommt schon überall fort, aber gerade den überzeugungstreuen Mann trifft naturgemäß leichter eine Kündigung als einen biegsamen Charakter. Der von der Gemeinde einmal gewählte Lehrer muß mit allen Rechten eines Gemeindebeamten angestellt werden. Das ganze Gesetz hat nur dann einen Wert, wenn Sie damit einen zufriedenen und sichergestellten Beamtenstand schaffen. Referent Professor Blaschke bespricht in seinem Schlußwort hauptsächlich noch einmal die gegen die Bedingung der Doktorprüfung für die Rabbiner von diesen vorgebrachten Einwände. Sämtliche eingebrachten Anträge werden der Kommission für die dritte Lesung überwiesen. Montag-Nachmittagssitzung Das Referat über die Paragraphen 80 bis 97 des Entwurfes, Abschnitte Bezirksverbände, Provinzlalgemeinden, erstattet Landgerichtsrat Loe we-Berlin. Vor Beginn der Diskussion über dieses Referat erbittet sich Rabbiner Dr. Werner noch das Wort zu einer kurzen persönlichen Erklärung. Erstens erkläre ich, daß ich jeder sachverständigeu Kommission die Entscheidung darüber überlasse, ob es richtig und durch das Religionsgesetz festgelegt ist, daß der Rabbiner in religiösen Fragen die Entscheidung zu treffen hat. Zweitens erkläre ich es als irrtümlich, als ob das was wir wünschen, konservativ gemeint ist. Das Prinzip des Vetorechtes kann sich, wie hier schon sehr richtig gesagt wurde, ebenso gegen die Liberalen wie gegen die Konservativen richten. Ferner protestiere ich dagegen, daß Herr Rabbiner Dr. Seligmann sagte, wenn die Stellung der Rabbiner und Lehrer so gesichert sein wird, daß auch die Söhne der Großen und Vornehmen in Israel in diesen Stand eintreten werden, daß dann die messianische Zeit angebrochen sein wird. Die messianische Zeit ist für uns ein zu hoher Begriff, um einen solchen Vergleich gelten zu lassen. In der Debatte zu dem Referat Loewe spricht Herr Bergmann- Charlottenburg sein Bedauern aus über die Teilnahmslosigkeit der Juden in Charlottenburg und überhaupt in den westlichen Vororten Berlins an allen jüdischen Dingen. Die Juden in den westlichen Vororten Berlins zeigen keinerlei Interesse für irgend eine jüdische Frage und noch dazu von Jahr zu Jahr weniger. Das einzig wirksame Mittel, diese traurige Erscheinung zu bekämpfen, ist, die Begründung selbständiger jüdischer Gemeinden in den Vororten. Über verschiedene spezielle Organisationsfragen sprachen dann noch Kalischer-Zerbst, Rabbiner Kopfstein-Beuthen, Justizrat Friedmann-Glogau, Rabbiner fiorowitz-Bockenheim, Levy - Hechingen (Hohenzollern), Rabbiner Dr. Wilde-Magdeburg, Lehrer Wolf- Aurich und Lehrer Katz-Nienburg, der beantragt, die Einrichtung von jüdischen Volksschulen in der Provinz sei zu fördern und evtl. seien Beihilfen m diese Schulen zu gewähren. Justizrat Friedmann-Glogau verlangt sodann Abstimmung über einen Antrag, den er gemeinsam mit Kochmann-Gleiwitz, Holz-Königsberg i. Pr., Dr. Rosenkranz-Tilsit, Lazar-Königsberg, Berger-Königshütte, Dr. Mayer-Düsseldorf und Barnais-Kattowitz eingebracht hat und der folgenden Wortlaut hat: „Die Versammlung beschließt: Bei der Organisation der jüdischen Gemeinden Preußens ist über die lokale Gemeinde, über die Bezirksgemeinde eine weitere Organisation nur insoweit zu schaffen, als es zur Bildung und zur Unterhaltung von Bezirksgemeinden, sowie zur Bildung von Ruhegehaltskassen erforderlich ist. Eine Organisation von Provinzgemeinden und der Landesgeineinde ist nur insoweit zu bilden, als durch dieselbe die Selbständigkeit der Gemeinden in keiner Weise beeinträchtigt wird."

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