Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 13 (1909)
- Issue
- 17 (23.4.1909)
- Date
- 1909-04-23
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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No. 17 diei|eelt 363 Gesamtheit lediglich in der Form der Wohltätigkeit äußern könne, muß zunächst bekämpft werden. Es handelt sich darum, der großen jüdischen Masse klar zu machen, daß sie ein lebendiges Interesse an der gesamten Gestaltung der jüdischen Dinge hat. Wenn erst einmal wieder die Masse der deutschen Juden tätigen Anteil an der Leitung ihrer Geschicke nimmt, wenn sie sich nicht mehr damit zufrieden gibt, daß die wichtigsten Fragen von ein und demselben kleinen und nur teilweise dazu wirklich berufenen Kreise von Personen erledigt werden, wenn mit andern Worten die gesamte deutsche Judenheit wieder in den jüdischen Dingen drin steht, dann wird auch wieder das deutsche Judentum lebendig sein. Dann haben wir nicht mehr mit den kleinen Angelegenheiten kleiner Gemeinden zu rechnen, dann ergeben sich von selbst Fragen von größerer Tragweite, deren Bewältigung fähige Köpfe anlocken wird, dann wird wieder im deutschen Judentum Gelegenheit und Platz sein für die Betätigung der Intelligenz, dann wird die Sammlung das deutsche Judentum so stark und willenskräftig gemacht haben, daß es in der Lage ist, aus sich heraus die innern Schädlinge zu bekämpfen und auszumerzen, die seine innere und äußere Schwäche verschuldet haben. Dem einheitlichen und durch die Masse mächtigen Fordern der deutschen Juden werden dann auch jene äußern Nachteile weichen, die heute so schwer auf den deutschen Juden lasten. Aus all dem ergibt sich, daß ein Versuch der Gesamtorganisation der deutschen Juden oder eines ihrer Teile, gleichviel, in welcher Richtung er unternommen werden möge, auf demokratischer Grundlage aufgebaut sein muß. Die Masse muß mit allen Mitteln dazu herangezogen werden, selbst ihr Geschick in die Hand zu nehmen. Der vorliegende Entwurf einer Verfassung der jüdischen Religionsgesellschaft für Preußen ist nun das gerade Gegenteil eines auf solchen Erwägungen aufgebauten Organisationsplanes. In ihm ist das Notabelntum zur höchsten Potenz erhoben. Alle Mittel, die dazu dienen könnten, dem Volke selbst jeden Einfluß auf die Sache zu nehmen, sind in diesem Entwurf angewandt. Würde er Gesetz, so wäre nichts anderes erreicht, als daß zu den in Berlin bereits bestehenden verschiedenen Vorständen und voraussichtlich auch aus ihnen ein neuer Vorstand gebildet würde, der nur das vor den andern voraus hätte, daß seine Befugnisse weitaus größer wären, und der seinen Mitgliedern die vielen von ihnen zweifellos sehr erwünschte und schmeichelhafte Gelegenheit geben würde, sich „Vertreter der preußischen Judenheit" zu nennen. Dieses Ziel soll nach dem vorliegenden Entwurf durch ein Schachtel- und Aussiebungssystern erreicht werden, das vom Großen zum Kleinen, vom Untern zum Obern sich verengend, zweifellos niemanden zur eigentlichen Leitung durchlassen wird, der nicht alle Bedingungen, die an einen jüdischent Notabein zu stellen sind, vollauf erfüllt. Das System beginnt schon bei der untersten Instanz, der Gemeinde, wirksam zu werden. Zunächst ist das Wahlrecht sehr beschränkt. Nicht nur, daß nur der 'wahlberechtigt st, der bei der Auslegung der Wählerliste bereits ein Jahr im Synagogenbezirke wohnhaft ist, er muß auch die für die drei (!) vorhergehenden Jahre zu entrichtenden direkten Steuern vorher entrichtet haben. War er also einmal nicht in der Lage, seine Steuern zu bezahlen, so hat er noch nach drei Jahren kein Wahlrecht, wenn er nicht nachträglich die Steuern entrichtet. Man begreift, wie drückend eine solche unsoziale ^Bestimmung wirken muß. Ganz kurios ist die Bestimmung, wonach der nicht wahlberechtigt sein soll, 'gegen den ein Verfahren wegen einer Handlung eingegeleitot ist, wegen der evtl. auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden kann. Selbst also wenn eine solche Beschuldigung sich als ganz unhaltbar erweisen sollte, wenn jemand durch falsche Anschuldigung in die prekäre Lage geraten sollte, gegen sich ein Verfahren eröffnet zu sehen, das evtl. schon nach kurzer Zeit wegen derabsolutenUnhaltbarkeitde/Beschuldigungniedergeschlagen werden wird, so hat er außerdem noch denVerlustseinesWahlrechts zu beklagen, wenn die Wahl gerade in jene Zeit fallen sollte. (Schluß folgt) Dividende Wenn das großgedachte zionistische Bankunternehmen im Anfang die Beteiligung der kapitalkräftigen Kreise des Judentums in dem erhofften nennenswerten Maße vermissen ließ, so braucht man sich darüber nicht zu wundern. Im Gegenteil — es wäre eine wunderbare Erscheinung gewesen, wenn der Geist des Kapitals den Idealismus aufgebracht hätte, der zur Beteiligung an dieser, materiell genommen, immerhin doch nicht ganz unbedenklichen Sache erforderlich war. Das Ideal der Kapitalbeteiligung ist die sichere Aussicht auf eine reichliche Dividende. An der Sicherheit dieser Aussicht hat es bisher gefehlt. Deshalb ist das Kapital, das jüdische und das nichtjüdische, einstweilen ferngeblieben. Jetzt allerdings wird man vielleicht auch auf die Beteiligung des großen Kapitals, insonderheit des jüdischen in nichtzionistischen Händen befindlichen Kapitals, rechnen können. Wenn auch die Möglichkeit noch fern liegt, die jüdischen Finanzkreise allmählich dem zionistischen Gedanken zu gewinnen, so ist doch wohl anzunehmen, daß mit der jetzt so erfreulich wachsenden Dividende das vom Zionismus ausstrahlende Licht ihnen aufgehen wird. Für das zionistische Privatkapital tritt dieser Dividendenstandpunkt durchaus nicht in den Hintergrund. Auch hier kann eine Großbeteiligung ohne den gewöhnlichen Rentabilitätsmaßstab nicht auskommen. Für den Kreis der Zionisten kommt aber noch ein bedeutsamer, aus der zionistischen Idee heraus geborener Gesichtspunkt hinzu, der eine anäere Art der Beteiligung verlangt. Eine Beteiligungsart, die sich den von Jahr zu Jahr steigenden Aufgaben der Bank glücklich anpaßt. Es ist eine alltägliche Erscheinung, daß Menschengruppen in bestimmten Zeitabständen kleinere Kapitalbeträge unter Verzicht auf den jährlichen Zinsgenuß zusammenlegen, um sich oder andere zu einer spätem .Zeit und Gelegenheit eines umfassenden Vorteils zu versichern. Ähnlich ist es mit dem Zionismus. Sein Ziel ist die Auferstehung des jüdischen Volkes — ein unschätzbares Ergebnis. Und nicht nur das Ziel selbst, jeder Erfolg auf dem Wege zum Ziel bedeutet für das jüdische Volk und für den einzelnen Volksgenossen einen gewaltigen Vorteil in moralischer und materieller Hinsicht. Der Zionist lebt in diesem Vertrauen zur Sache des Volkes. Aus diesem Vertrauen heraus ist die Bank ins Leben gerufen. Sie soll das finanzielle Instrument sein zur Erreichung des Zieles. Also ist es ein naheliegender und selbstverständlicher Gedanke, in regelmäßigen Zwischenräumen Prämien einzuzahlen in Gestalt der Übernahme von Bankaktien —, um sich und seine Nachkommen der großen zionistisch-jüdischen Werte der Zukunft zu versichern. Jeder Zionist hat seinem Volke, sich und seinen Nachkommen gegenüber die moralische Versicherungspflicht. Er muß sie ausüben, indem er von Jahr zu Jahr, seinem Vermögen und Einkommen entsprechend, seinen Besitz an Shares vergrößert. Dieser Beteiligungsauffassung kommt die Einrichtung der Pfundshares in hohem Maße entgegen. Die Erfüllung der Beteiligungspflicht aus dem Gesichtspunkt der Versicherung wird überdies dadurch noch wesentlich erleichtert, daß die Einlagen eine jetzt schon nicht unerhebliche Dividende abwerfen und auch weiterhin eine angemessene jährliche Verzinsung zu erwarten ist. Dazu tritt ferner eine Dividende ideeller Art, die in dem hohen, bei jeder Aktienerwerbung sich erneuernden Bewußtsein besteht, mit seinen schwachen oder starken Kräften an dem großen Werk für das jüdische Volk mitgearbeitet zu haben. Es muß festgestellt werden, daß diese Pflicht bisher nicht genügend erfüllt worden ist. Doch dient es einigermaßen zur Rechtfertigung, daß die Rechtslage im absolutistisch regierten osmanischen Reich die geschäftlichen Operationen der Bank erschwerte und den Kreis ihrer Geschäfte eng umgrenzte. Heute, wo diese Verhältnisse eine durchgreifende Änderung erfahren haben, wo alle Blicke auf den Jewish Colonial-Trust und seine Tochterinstitute gerichtet sind, ist es erste zionistische Aufgabe geworden, mit ernstem Eifer der Sharesübernahmepflicht eingedenk zu sein. Es darf nicht mehr heißen: Jeder Zionist muß mindestens eine Aktie sein eigen nennen. Das würde unter Umständen eine Stagnation bedeuten. Heute muß es vielmehr lauten, und ein Kongreßbeschluß könnte der Verpflichtung den nötigen Nachdruck verleihen: Jeder Zionist hat nach Maßgabe seiner materiellen Kräfte von Jahr zu Jahr seinen Besitz an Shares der Jüdischen Kolonialbank zu vergrößern. Auf diese Weise würde die Bank über den toten Punkt hinwegkommen. Ihre Machtmittel würden dauernd erheblich vermehrt; ihre wirtschaftliche Bedeutung würde wachsen, und sie würde den neuen Aufgaben, die ohne Frage kommen werden, gewappnet gegenübertreten können. Dr. L.Weinberg, Dortmund