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Die Welt · 1909-04-02 · 14-15 (2.4.1909) · page 27

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Journal
Die Welt
Volume
13 (1909)
Issue
14-15 (2.4.1909)
Date
1909-04-02
Page
– (sequence 27)
Language
German
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No. 14 WEDELT 323 Ehescheidungsklagen russisch-polnischer Juden Das Katnmergericht hat kürzlich dahin entschieden, daß die Scheidung von Ehen russisch-polnischer Juden durch deutsche Gerichte unzulässig sei. Nach dem Ergebnisse der Beweisaufnahme hat das Gericht als erwiesen erachtet, daß der Kläger russischer und, als aus Warschau stammend, russisch-polnischer Staatsangehöriger ist. Er ist also Ausländer. Die Beklagte hat durch ihre Heirat mit dem Kläger ihre deutsche Reichsangehörigkeit verloren. Sie ist also auch Ausländerin. Nach Artikel 17 Absatz 1 des Einfiihrungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche war somit für die Ehescheidung der Parteien das Recht anzuwenden, welches für die Juden russisch-polnischer Abstammung gilt, das ist nach dem Gutachten des Oberpräsidenten des Warschauer Gerichtshofes das Recht des jüdischen kanonischen Gesetzbuches. Gemäß § 606 Abs. 4 der Zivilprozeßordnung ist aber auch zu prüfen, ob das inländische Gericht nach den russischen Gesetzen zuständig ist, da andernfalls die Scheidungsklage im Innland überhaupt nicht erhoben werden kann. Nach dem vorbezeichneten Rechtsgütachten sind zwar im Warschauer Gerichtsbezirke für die Juden russisch-polinischer Abstammung in Ehescheidungssachen die 'Zivilgerichte, und zwar die örtlichen Bezirksgerichte zuständig und nicht, wie für die Juden Rußlands sonst, die geistlichen Gerichte der Rabbiner. Aber trotzdem werden die Entscheidungen deutscher Gerichte in Ehescheidungssachen russischer Staatsangehöriger für Rußland als nicht rechtsverbindlich anerkannt, da nach allgemeiner Regel nur die Entscheidungen der Gerichte der Länder Rechtskraft in Rußland haben, mit denen Rußland über diesen Punkt Traktakte und Konventionen geschlossen hat, zwischen Rußland und Deutschland aber eine Konvention über die gegenseitige Anerkennung von Gerichtsentscheidungen nicht besteht. Wenn aber die Scheidungsurteile inländischer Gerichte in Rußland nicht anerkannt werden, so geht daraus hervor, daß das inländische Gericht nach russischen Gesetzen nicht als zuständig für Ehescheidung russischer Untertanen angesehen wird. Nach § 606 Absatz 4 der Zivilprozeßordnung kann deshalb im vorliegenden Falle die Scheidungsklage in Deutschland nicht erhoben werden. Es erübrigt sich somit, in eine Würdigung der Klage nach dem jüdischen kanonischen Gesetze einzutreten. Die Berufung war deshalb zurückzuweisen. Eine mittelalterliche Haggada Unter den Büchern für den Gebrauch im jüdischen Hause, welche [durch reichen Bilderschmuck von jeher feine Freude für jung und alt gewesen sind, nimmt die für das Passahfest in Verwendung kommende Haggada einen hervorragenden Raum ein. In vielen Hunderten von Auflagen hergestellt in den Offizinen in Italien, Frankreich, Spanien, Deutschland und Holland wie in Konstantinopel und Alexandrien, sind gedruckte Haggaden mit mehr oder weniger künstlerisch ausgeführten Holzschnitten oder Kupferstichen, die in den Vorderblättern außerordentlich mannigfaltige Darstellungen des Pessachfestes in der Familie, in der vorhergehenden Beseitigung alles Gesäuerten und der umständlichen Herstellung der Mazzen zeigen. Solche gedruckten Haggaden findet man bereits aus dem Jahre 1505, hergestellt in der Offizin von Soncino, und andere von 1524 in Prag, Mantua, Modena usw. mit prächtigen Initialen und schönen auf das Passahfest bezüglichen Illustrationen, wie sie die Passahnummer des vorigen Jahres unserer Zeitschrift zur Abbildung gebracht hat. Aber die Haggaden gehen weit über die Zeit der Entstehung des Buchdrucks zurück, und wie bis zum heutigen Tage schriftgewandte Sopher Haggaden auf Pergament oder Papier schreiben, so hatte man schon im Mittelalter reich verzierte Haggaden hergestellt, die eine Zierde der Manuskriptensammlungen großer Bibliotheken bilden. Durch die zweibändige Publikation des Arabienreisenden Müller und des Direktors des Hofmuseums von Schlossar ist die im Museum zu Sarajewo aufbewahrte mittelalterliche Haggada berühmt geworden. Von mindestens gleichem Werte und gleicher Bedeutung sind ein Dutzend solcher Haggaden im Britischen Museum, die teils in Frankreich, Italien, sehr frühe davon im 13. Jahrhundert in Spanien hergestellt worden sind. Wir bringen in dieser Nummer zwei Blätter aus einer solchen spanischen Haggada, durch die wir an die schöne jüdische Ausstellnng erinnert werden, welche im vorigen Sommer im Kunstgewerbe-Museum in Düsseldorf stattfand. PARTEIFONDS Beim Zionistischen Zentralbureau, Köln, eingegangen : Sammlung der Zionistischen Organisation Moskau, durch Dr. E. W. Tschlenow (fünfte Sendung).......JC 500.— Beim Jewish Colonial Trust, London, eingegangen: Sammlung der Leeds Zionist Association, Leeds, durch H. Feldman................... £ 2.6.0 Sammlung der Federation of American Zionist, New-York: Bnei Zion, San Antonio $ 20.—, H. Farbstein, Allinnce I. —, Ohavey Zion, Cincinnati 15.—, per Degel Zion, Portland: Jacob Silverman, H. L. Selikowich, Frank Feldman, Abr. L. Frank, M. A. Sulkowich, Dr. E. Caplan ä 1.—....................zus. $ 42.— Insgesamt JC 721.80. Bei der Administration der „Welt" in Köln sind eingegangen: Für die hebräische Mittelschule Tachkemoni in Jaffa: Von Dr. Cohn-Straßburg von Pidjon-Haben bei Moses Jomtow JC 5.—, Dr. Feuchtwanger-Frankfurt grat. Dr. L. Frank u. Frau zur Geburt ihrer Tochter JC 2.—, Zusammen . . . JC 7.— Herr Dr. Chissin ersucht uns, die Freunde des verewigten Dr. Leon Kohan darauf aufmerksam zu machen, daß man sein Andenken durch Errichtung eines Beth-Am (Volkshalle) in einer der jüngeren judäischen Kolohien zu ehren gedenke. Bisher sind für diesen Zweck bereits nahezu 500 Frs. eingegangen. Nachstehend folgt eine zweite Liste der bei Herrn Dr. Chissin zu diesem Zweck eingegangenen Spenden: W. Gluskin, Rischon Lezion.......... 30 Frs. Dr. A. Ruppin, Jaffa.............. 20 „ Dr. J. Waizbard, Rischon Lezion 10 „ Dr. Jofe, Sichron Jacob............ 30 „ Dr. Jacobsohn, Konstantinopel........ 20 „ J. Frank, Jaffa .................. 10 „ J. Berlin, Jaffa ................. 30 „ Dr. Puchowsky, Rechoboth.......... 10 „ Sigalewitsch, Gedera.............. 5 „ Frauen-Verein „Sulamith", Rzeszow, durch Vermittlung v. Frau B. Pevsner 50 Kronen ......... 51.83 „ 216.83 Frs. Berichtigung Bei der Berichterstattung über die Sitzung des Aktionskomitees ist bezüglich der Ausführung von Gronemann zur Frage des Gymnasiums ein bedauerliches Versehen unterlaufen, durch das gerade im entscheidenden Teil die Ausführungen des Redners in ihr Gegenteil verkehrt wurden. Der Redner kam zu dem Schlüsse, daß unter keinen Umständen der ursprüngliche Beschluß der Subventionierung des Gymnasiums aufrecht erhalten werden dürfe, daß vielmehr derselbe so lange zu suspendieren sei, bis die Garantien geliefert wären, daß den Mißständen im Gymnasium dauernd abgeholfen wäre. Diese Garantien fand Redner bislang noch nicht gegeben. Redner formulierte auch die Bedingungen, unter denen ihm die Unterstützung des Gymnasiums möglich erscheinen würde. Herr Jakob Zupnik, Sohn und Gesellschafter unseres Gesinnungsgenossen Herrn A. H. Zupnik, k. u. k. Hoflieferant, Buchdruckereibesitzer und Redakteur in Drohobycz, Galizien, hat sich mit Fräulein Sylvia Moscovici, Tochter des Herrn Isidor Moscovici, Bankier in Folticeni, Rumänien, verlobt. Erinnerungen an Ernst von Wildenbruch veröffentlicht Professor Berthold Litzmann im Aprilheft von Westermanns Monatsheften. Ein bisher unveröffentlichtes Gedicht Wildenbruchs, Der Große Kurfürst, schließt sich an diese Erinnerungen an. Im übrigen ist das neue Heft auf Ostern gestimmt, in seinen Bildern wie in seinen Beiträgen: Einen Frühlingsausflug ins Hessenland, durch den Vogelsberg in die Schwalm, unternimmt Professor Heinrich Werner in einem durchweg von Künstlerhand illustrierten Aufsatz. Dr. Friedr. Düsel bespricht in seiner Dramatischen Rundschau die letzten Neuaufführungen, u. a. Hauptmanns Griselda, Dr. Karl Storck das große musikalische Ereignis der Saison, die Elektra von Richard Strauß nach den Aufführungen in Dresden und Berlin. Die stets mit vielen Abbildungen geschmückte Kunstrundschau (Die bildenden Künste) wird jetzt wieder von Dr. Walther Gensei aufgenommen. Unter

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