Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 13 (1909)
- Issue
- 11 (12.3.1909)
- Date
- 1909-03-12
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
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244 DIE3§5ELT No. V *i '$ h >r & I ^1 n^ f sLMf vjV 'H;tl< II;i u i *U c{ v V t fh ♦r i,rt r ih*f Hi irif C ooooooooo mis NACHRICHTEN ooooooooo 1 tf' |h* Österreich (Von unserm Berichterstatter) Das Gnadengesuch Hilsner — abgewiesen Der Anwalt der Mutter Leopold Hilsners, der bekanntlich wegen „Ritualmordes" zum Tode verurteilt und zum lebenslänglichen Kerker begnadigt wurde, Dr. Friedrich Blbogen, überreichte im Namen der Mutter anläßlich des 60-jährigen Regierungsjubiläums ein Gnadengesuch an den Kaiser. Die Fürbitte wurde von Tausenden, die von der Unschuld Hilsners überzeugt sind, unterzeichnet. Der Inhalt des Gesuches, in demnachgewiesen wird, daß die Geschworenen das Opfer einer Volkspsychose waren, ist unsern Lesern aus der Rede des Herrn Dr. Elbogen, die vor einem Jahre in den Wiener Sophiensälen gehalten worden ist, bekannt. Das Gnadengesuch wurde auf dem sonderbaren Umweg durch das Kreisgericht Pisek abgewiesen, „weil keine wichtigen Gründe für die gesuchte gnadenweise Nachsicht dieser Strafe vorliegen". Herr Dr. Elbogen unterzieht nun diese Erwiderung und dieses merkwürdige „Urteil" des Kreisgerichts Pisek einer unerbittlichen Kritik und erinnert daran, daß der jetzige Präsident des Kreisgenchts es war, der unter dem unmittelbaren Eindruck des Todesurteils zu dem Verteidiger Hilsners die ewig denkwürdigen Worte sprach: „Herr Doktor, ein Unschuldiger ist heute verurteilt worden." Und nun weist derselbe Richter das Gnadengesuch ab! Der temperamentvolle Rechtsanwalt schließt seine Ausführungen mit einer bedeutsamen Erklärung. Er schreibt: „Ich habe in meinem Gnadengesuche sorgfältig vermieden, die ganz überflussige Frage der Schuld oder Nichtschuld zu erörtern, denn in diesem Gesuche war es nicht meine Aufgabe, den Beweis zu fuhren, daß der Ritualmord der Juden ein albernes Märchen ist Meine ganze Beweisführung zielte daher geradeswegs darauf los, daß der Prozeßfall Hilsner nicht bloß ein Justizmord ist, sondern etwas noch viel Schlimmeres als ein Justizmord: ein säkularer Justizskandal. Ein Justizmord kann einein entschuldbaren Rechtsirrtum entspringen. Einen Justizskandal aber, einen Justizskandal, wie die Geschichte keinen schimpflichem kennt, nenne ich den ganzen Prozeß Hilsner deshalb, weil sich hier eine Rotte von Individuen zusammengetan hatte in der vorgefaßten, mit allen Hilfs- und Machtmitteln ausgerüsteten Absicht, das Recht zu beugen und auf das Geratewohl irgendeinen armen Teufel der antisemitischen Bestie als Opfer hinzuweifen. Deshalb habe ich in jenem Gnadengesuche eine ganze Unsumme von Fakten zusammengetragen, die innerhalb und außerhalb des Prozesses sich zutrugen, und deren Aufzählung mit der kurzen Frage abgeschlossen: Ist es wahr oder nicht wahr, daß diese Dinge sich ereignet haben? Die Richtigkeit meiner Schilderung konnte nicht bestritten werden, da ich aus authentischen Quellen schöpfte. Und die Hüter des Rechtes in Österreich verstopfen ihre Onren gegen die Stimmen der Vernunft und verschließen ihre Augen gegen das Schauspiel eines noch nie dagewesenen Unrechtes. Man hat mein Gesuch gelesen und sich rasch beruhigt, nachdem man das unwillkommene Scnnftstück mit der wohlfeilen Phrase abgetan hat: „Keine wichtigen Grunde." Die Herrschaften werden sich aber irren. Sie mögen sich nicht damit entschuldigen, daß sie dringende Amtsgeschärie zu besorgen haben, daß die Wiedereröffnug des Reichsrates bevorsteht und die notdürftig reparierten Pultdeckel vor neuerlicher Zertrümmerung geschützt werden müssen. Ich werde alsbald die geeigneten Mittel finden, um das öffentliche Gewissen neuerdings aufzurufen und die berufenen Hüter des Rechtes in Österreich neuerdings zu erinnern, daß das schwerste Unrecht, das die Annalen der österreichischen Strafjustiz befleckt, noch immer der Entsündigung harrt. Ein merkwürdiger Zufall hat mir ein Moment in die Hände gespielt, dessen Würdigung geeignet sein wird, Licht in die dunkelsten Partien des Prozesses zu bringen. Ich will nicht säumen, meine Pflicht zu tun." Die Organisation der österreichischen Judenheit Der Organisationsausschuß des Allgemeinen österreichischen israelitischen Gemeindebundes hielt am 24. Februar die von uns vor mehreren Wochen angekündigte Sitzung ab. Der Entwurf eines Verbandsstatuts würde von den Herren Dr. Sonnenschein (Troppau) und Dr. Fiale (Brünn) ausgearbeitet. Dem Entwurf ist ein Motivenbericht vorausgeschickt, der d.e Notwendigkeit einer Gesamtvertretung der Juden Österreichs hervorhebt. Der einleitende Bericht tührt aus, es müsse dem Zustand ein Ende gemacht werden, daß staatliche und autonome Behörden über die Köpfe der Kultusvorstände hinweg, ohne ihr Vorgehen mit jüdischer Sitte oder jüdischen Gesetzesvorschriften in Einklang zu bringen, in allen jüdischen Angelegenheiten nach Gutdünken entscheiden. Die Neutralität des Gemsindebundes in allen Fragen der innern Gemeindeverwaltung, insbesondere in rituellen Fragen, sowie die Unverletzlichkeit und Unantastbarkeit der Autonomie der Einzelgemeinden werden mit großem Nachdruck hervorgehoben. Der Statutenentwurt bringt die Schaffung von acht Landesverbänden in Vorschlag (von je einem für Niederösterreich, Mähren, Schlesien, Böhmen, die Bukowina und die Alpenländer mit Triest und von zwei Landesverbänden für Galiden). Die Frage, ob die zwei galizischen Landesverbände die östlichen und westgalizischen Gemeinden umfassen, oder aber die „großen" und „kleinen" Gemeinden umfassen sollen, ist offen gelassen worden. Die höchste Institution des Gemeindebundes ist der Gemeindetag oder die Bundesversammlung. Jede Gemeinde mit wenigstens zehn Kultuswählern entsendet einen Delegierten zum Bundestag. Größere Gemeinden können durch mehrere Delegierte vertreten sein, wobei ein Vertreter auf 300 Wähler entfällt. E;ne Wahlbestimmung verrät das deutliche Bestreben, „Überraschungen" von der Art, wie sie sich beim letzten Gemeindetag ereignet hatten, vorzubeugen. Der Entwurf enthält nämlich die Bestimmung, daß nur Mitglieder der Kultusvorstände als Delegierte zu den Bundestagen entsendet werden können. Dieser Beschluß gilt schon für den nächsten Bundestag, der für 27. April nach Wien einberufen wurde. Die Delegierten werden von den Kultusvorständen für drei Jahre gewählt. Der Bundestag wählt eine Bundesleitung und einen Oberrat sowie Sonderausschüsse, die dem Oberrat mit Rat zur Seite stehen. Jeder Landesverband entsendet je fünf Vertreter in die Bundesleitung für 6 Jahre. Dies sind die Grundztige des Statutenentwurfs, der dem bevorstehenden Gemeindetag zur endgültigen Beschlußfassung unterbreitet werden soll. Er wird allen Kultusvorständen in deutscher und jüdischer Sprache zur Vorberatung unterbreitet werden. Die Mitglieder der Kultusvorstände Lemberg und Krakau sind der Sitzung ferngeblieben und erhoben Einspruch gegen die Bildung des Bundes. Abgeordneter Dr. Gabel übermittelte der Bundesleitung Protestresolutionen der in 19 Städten Galiziens stattgefundenen Volksversammlungen, deren Kultusräte an der berühmten Lemberger Kahalkonferenz teilgenommen haben. Die Resolutionen verurteilen auf das entschiedenste das Bestreben, den österreichischen Gemeindebund zu sprengen. Es ist zu erwarten, daß der Gemeindebund mit Zustimmung des überwiegenden Teiles der jüdischen Gemeinden Galiziens Zustandekommen wird. Die Folgen des Pogromprozesses Der Minister des Auswärtigen Baron Aehrenthal hat es dem Senatspräsidenten Dr. v. Flesen doch nicht verzeihen können, daß er die gegen ihn als früheren österreichisch-ungarischen Botschafter in Petersburg gerichtete Klage auch nur angehört hat. Freiherr von Aehrenthal wurde von einem jüdischen Industriellen verklagt, dem er beim. Pogrom in Rostow am Don-*den versprochenen Schutz nicht gewährt hatte. Dem Minister schien es aber ungeheuerlich, daß Dr. v. Flesch gar an eine Gerichtsverhandlung wider ihn denken konnte. Weil der Richter die Klage von vornherein nicht ablehnte, wurde er einfach gezwungen, um seine Pensionierung einzureichen. Dr. v. Flesch ist das Opfer eines verhängnisvollen Irrtums. Er glaubte, daß von Pogromen bedrohte Juden und . . . Minister in Österreich vor dem Gesetze gleich sind. Dr. v. Flesch ist ein Opfer seiner Pflichttreue und aufrechten Gesinnung, die den österreichischen Richterstand — das muß anerkannt werden — auszeichnen. Allein andere Faktoren waren hier am Werke. Universitätskolleg über Palästina Prof. Dr. Ob erb ummer, der bei den Palästinakursen des Vereines „Theodor Herzl'4 in so ausgezeichneter Weise über die Geographie Palästinas dozierte, wird im Wintersemester des nächsten Studienjahres ein Spezialkolleg über Palästina abhalten. Der Gelehrte erklärte, von dem Hochschulkurse für Palästinakunde, der auf ihn einen überaus günstigen Eindruck gemacht hat, dazu angeregt worden zu sein.