Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 13 (1909)
- Issue
- 11 (12.3.1909)
- Date
- 1909-03-12
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Die Kommission hat nunmehr dem E. A. C. folgenden Bericht erstattet: ,jDie unterzeichnete Kommission, eingesetzt von der Jahres konferenz und beaufiragt mit der Durchsicht des Organisationsstatuts, um dem A. C. evtl. Vorschläge für eine Änderung desselben zu unterbreiten, ist zu folgendem Resultat gekommen: Die Kommission hält es für unzweckmäßig, nachdem das Organisationsstatut durch den 8. Kongreß eingehend revidiert worden ist, wiederum eine Abänderung vorzunehmen. Es ist einerseits nicht zu bezweifeln, daß auch in der neuen Fassung und gerade durch einen Teil der von dem Kongreß vorgenommenen Änderungen, gewisse Unklarheiten entstanden sind. Die kurze Zeit aber, in welcher das. neue ^atut in Geltung war, reichte nicht aus, um genügende Erfahrungen zu sammeln. Eine allzuschnell vorgenommene Revision würde nach unserer Meinung doch nur von provisorischem Werte sein. Um daher dauernde Änderungen des Statuts zu vermeiden, hält es die Kommission für dringend notwendig, grundsätzlich jede Abänderung des Statuts auf dem nächsten Kongreß abzulehnen. Sollten bezüglich zweifelhafter Punkte des Statuts Fragen an das A. C. gelangen, so dürfte unseres Erachtens ein Beschluß des A. C. als authentische Interpretation genügen, um jeder Weiterung vorzubeugen. Sofern über den einen oder andern Punkt ein Gutachten erforderlich sein sollte, ist die Kommission bereit, sich der Prüfung der betreffenden Fragen zu unterziehen. Aus deri eben dargelegten prinzipiellen Gründen verbietet sich unseres Erachtens auch eine statutarische Erweiterung der Kompetenz des Kongreßgerichts. Es steht jedoch nichts im Wege, durch einen besondern Beschluß des Kongresses oder auch nur des A. C. dem Kongreßgerichte die Befugnisse eines ständigen Ehrengerich s zu verleihen. Die weitere Regelung wäre dann einer zu entwerfenden Geschäftsordnung des Kongreßgerichtes zu überlassen. Wenn dieser unser Standpunkt gebilligt werden sollte, werden wir einen solchen Entwurf der Geschäftsordnung für das Kongreßgericht vorlegen. gez. Dr. Friedemann, Gronemann, Hantke Herr Dr. Bodenheimer hat daraufhin selbst den nachfolgenden Entwurf eines neuen Organisationsstatuts ausgearbeitet und dem E. A. C. unterbreitet. Der Entwurf wird der Sitzung des Großen A. C. vorliegen. Vorbemerkung zu dem neuen Organisationsentwurf Diese Zeilen bezwecken nur eine kurze Einleitung zum bessern Verständnis einiger Gesichtspunkte. Vor einigen Tagen wurde ich vor die Alternative gestellt, mich dem Vorschlag der von der Jahreskonferenz gewählten Organisationskommission" auf Vertagung dieser Frage anzuschließen oder selbstständig einen Entwurf vorzulegen. Trotz der Kürze der Zeit habe ich mich zu letzterm entschlossen. Meines Erachtens sind die Gründe der Kommission für eine Vertagung nicht stichhaltig Unsere Organisation, die auf dem ersten Kongreß beschlossen wurde, war als Provisorium gedacht, um die Erfahrungen der praktischen Arbeit abzuwarten. Man hat bisher auf jedem Kongreß an diesem Organisationsstatut oberflächlich herumgeflickt, weit der Kongreß mitandern Arbeiten überlastet war und die große Masse der Delegierten für Organisation^fragen kein so lebhaftes Interesse hat wie an den aktuellen Problemen der zionistischen Politik. Einmal muß aber mit diesem Prinzip gebrochen werden, und ich glaube, daß es höchste Zeit ist, die Krage zu prüfen, ob unsere Organisation ein brauchbares Fundament für unsere Arbeit ist oder nicht. Nach reiflichem Nachdenken bin ich schon seit Jahren zu der Überzeugung gelangt, daß ein großer Teil des Mißerfolges unserer Propaganda auf der grundsätzlich verkehrten Organisation beruht, welche sich auf den Schekelzahler als die organisatorische Einheit aufbaut. Der Schekelzahler ist aber keine organisatorische Einheit und darum das Fundament unserer Organisation ein verfehltes. Eine organisatorische Einheit muß schon einen Zusammenschluß von Personen darstellen, und die kleinste dieser Einheiten muß daher die Ortsgruppe oder der Verein sein. Auf dieser muß sich also, die Organisation aufbauen. Der Verein oder die Or;sgruppe ist das tätige Element, welches die zionistische Idee zu propagieren hat. Sie ist also auch der Träger der Propaganda und der Schekelsammlung. Sie kann also auch nur die erste Einheit sein, welche zur Wahl von Delegierten berechtigt. Die mehr oder weniger zufällige Tatsache, daß irgendjemand den Schekel entrichtet hat, kann demselben keinerlei Rechte innema'b der Organisation schaffen. Hiermit fällt auch die gmze komplizierte Einrichtung der Bildung von Wahlgruppen für den Kongreß hinweg. An die Stelle der Wahlgruppen treten die ständigen Ortsgruppen und Vereine, und wird hierdurch die Kontinuität und die Stetigkeit der Organisation gewährleistet. Hieraus ergibt sich aber weiterhin, daß die Tatsache der Schekelzahlung nicht genügen kmn, um die Mitgliedschaft zu einer Ortsgruppe oder einem Vereine zu begründen. Es muß eine bewußte Eingliederung in die Organe der Bewegung erfolgen, welche durch den Beitritt zur Landesorganisation gekennzeichnet wird, d. h. die nach den Landesgesetzen zu schaffende Vereinigung sämtlicher bewußten Zionisten eines Landes, zum Zwecke der Propaganda der zionistischen Idee. Ein weiterer fundamentaler Mißstand der Organisation besteht in der unzweckmäßigen, nicht nach organischen, sondern nach mathematischen Prinzipien erfolgten Zusammensetzung der leitenden Körperschaften. Nach dem neuen Organisationsvorschlag sollen in den leitenden Körperschaften die Fuhrer der Landsmannschaften und Vorsitzenden der verschiedenen Kommissionen und Institute der z onistischen Bewegung den maßgebenden Einfluß besitzen. Diese führende Körperschaft, welche ich Senat nenne, soll ihre Ergänzung finden aus 21 vom Kongreß gewählten Mitgliedern, welche nicht nach dem Prinzip der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Landsmannschaft, sondern nach dem Prinzip einer hervorragenden Eignung für die Leitung der Bewegung ausgewählt werden sollen. Die Sche:d;ing zwischen Landesorganisationen und Federationen ist für unsere Organisation verhängnisvoll, weil dieselbe teils nach den Grundsätzen örtlicher Zusammengehörigkeit, teils nach denen der politischen Verschiedenheit erfolgt. Diese Organisationen laufen demnach durcheinander und bewirken zunehmende Verwirrung anstatt Ordnung, Kräftezersplitterung anstatt Zusammenschluß. An Stelle dieser Unterscheidung muß diejenige zwischen Ortsgruppen und Vereinen innerhalb der Landesorganisation und zwischen Landsmannschaften und Fraktionen auf dem Kongreß treten. Hierdurch ist die Möglichkeit einer freien Entwicklung aller Sonderbestrebungen innerhalb der zionistischen Bewegung gewährleistet und anderseits der Zusammenhang der Organisation durch die Verpflichtung aller Zionisten, der Landesorganisation als Mitglied anzugehören, gefestigt. Ich habe gleichzeitig die Gelegenheit eines neuen Organisationsvorschlages benutzt, um mit den mißverständlichen Bezeichnungen, Großes und Engeres Aktionskomitee, Jahreskonferenz us^v. aufzuräumen, welche für den Außenstehenden keinen Begriff davon gewähren, welche Bedeutung der betreffenden Einrichtung innerhalb der Gesamtorganisation zukommt. Ich behalte mir vor, eine eingehende Begründung der einzelnen Vorschläge der Öffentlichkeit zu unterbreiten. An dieser Stelle würde es zu weit führen, wenn ich die Einzelheiten des gedachten Vorschlages weiter erörterte. Ich bin darauf gefaßt, daß der Entwurf einem starken Widerspruch begegnen wird, denn wir sind geneigt, das Bestehende, an das wir uns gewöhnt haben, für gut zu halten, weil wir das Bessere noch nicht geprüft haben. Jeder Neuerung stehen wir mißtrauisch gegenüber. Ich bin aber überzeugt, daß dieser Entwurf auch lebhafte Zustimmung in weiten Kreisen finden wird, besonders bei denjenigen, welche für das Gebiet der Organisation ein größeres Interesse besitzen und die Überzeugung erlangt haben, daß^ unser Statut einer grundsätzlichen Änderung bedarf und durch Änderungen von nebensächlicher Bedeutung nicht verbessert werden kann. Indem ich. demnach diesen Entwurf der öffentlichen Kritik unterbreite, erkläre ich mich gerne bereit, weitere Aufklärungen über die Absichten, welche mich bei den einzelnen Bestimmungen geleitet haben, zu geben. Ich werde auch für jede Anregung zur Verbesserung des Entwurfes dankbar sein, damit ein Statut geschaffen wird, welches der Bedeutung unserer Bewegung entspricht. Vor allem aber'möge dieser Entwarf ein Werkzeug sein, unsere Organisation auszubauen und über die Welt zu verbreiten, um ein Machtfaktor für die Erreichung unseres Zieles zu werden. Dr. Bodenheimer Organisationsstatut I. Programm § 1. Der Zionismus erstrebt für das jüdische Volk die Schaffung einer öffentlich rechtlich-gesicherten Heimstätte in Palästina. Zur Erreichung dieses Zieles nimmt der Kongreß folgende Mittel in Aussicht: 1. Die zweckdienliche Förderung der Besiedelung Palästinas mit jüdischen Ackerbauern, Handwerkern und Gewerbetreibenden. 2. Die Gliederung und Zusammenfassung der gesamten Judenheit durch geeignete örtliche und allgemeine Veranstaltungen nach den Landesgesetzen. 3. Die Stärkung des jüdischen Selbstgefühlesund Volksbewußtseins.