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Die Welt · 1909-03-12 · 11 (12.3.1909) · page 2

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Journal
Die Welt
Volume
13 (1909)
Issue
11 (12.3.1909)
Date
1909-03-12
Page
– (sequence 2)
Language
German
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eine Pflicht der Arbeit, sondern es gibt auch eine Pflicht der Wirtschaft, d. h. einer planvollen, von ökonomischen Prinzipien geleiteten Tätigkeit, die Lebensbedürfnisse zu befriedigen und damit eine Tugend der Wirtschaftlichkeit,wodurch die Arbeit möglichst ertragsfähig oder fruchtbar gemacht und auch den geistig-ethischen Ansprüchen des Menschen auf die Qenußgüter genügt wird. Deshalb ist es ein richtiger Qedanke, daß die Aufgabe der Leitung in diesen grundlegenden Vorbereitungsarbeiten bestehen müsse. Die Schaffung eines Zentrums durch eigne Arbeit ist die höchste Aufgabe, die der jüdischen Gesamtheit obliegt. Das wird eine „Heiligung des Namens" sein, die an die Höhe prophetischer Ideale heranreicht. Hier liegt der Berührungspunkt zwischen den Pflichten der Palästinaarbeit und dem national-religiösen Idealismus höchster Art. Baron Hirsch hat einmal das vielzitierte Wort gesagt: Ich will es der Welt zeigen, daß die Juden fähig sind, eine ackerbautreibende Kolonie zu bilden. Was ein einzelner, von einer schönen Phantasie beseelt, mit Bezug auf ein exotisches Unternehmen auf einem fremden Boden gesagt hat, konnte nur eine kleine Tat und ein sinnreiches Wort werden. Wenn es ein Volk mit Bezug auf sein historisches Land sagt, so ist es ein historischer Akt. Es ist die Heiligung des Namens unseres Volkes. Die „Heiligung des Namens" muß das höchste sittliche Bestreben des Volkes bilden. Es ist nicht der nationale Egoismus, sondern das nationale Selbstbewußtsein, das edle Verlangen nach der gebührenden Ehre, nach der Achtungsbezeugung seitens der äußern Welt, die der Tüchtigkeit des Volkes gezollt wird, nach der Anerkennung der Vorzüge, der Tugend oder Geschicklichkeit seitens der Mitwelt. Noch höher steht die innere Ehre, d. h. das Bewußtsein von dem eigenen Wert, die sich in bescheidener Vornehmheit äußert. Jedes Volk muß sich bemühen, die Grundlage seines guten Rufes, d. h. seine innere Würdigkeit zu gewinnen und in derselben immer mehr zuzunehmen durch gewissenhafte Leistungen und durch die Ausgestaltung seines Gesamtlebens. Es ist verkehrt, in ungeordneter oder unerlaubter Weise nach Ehre zu streben, d. h. die Ehre nur um ihrer selbst willen, nicht als Mittel zu höhern Zwecken zu erstreben, sich an ihr als solcher zu ergötzen (Eitelkeit — „wer nach Ehre jagt, dem entflieht die Ehre"); oftmals ist es auch eine Tugendübung, namentlich wenn man allein darunter zu leiden hat, Ehrenkränkungen und Demütigungen ruhig zu ertragen und auf die eigene Ehre zu verzichten; denn das Bewußtsein wirklicher Unschuld gewährt trostvolle Beruhigung. In diesem Sinne lehrten die Talmudweisen: Der Mensch ziehe es vor, zu den Beleidigten, als zu den Beleidigern zu gehören. Wird aber durch Schmähung und Lästerung, also mit Unrecht, Ehre und guter Name des Volkes angegriffen und verletzt, so ist man verpflichtet, die Ehre zu verteidigen. Da kommt der Begriff der „Heiligung des Namens4' zur Geltung. Die „Heiligung des Namens" ist eher als ein nationaler, denn als ein theologischer Begriff aufzufassen. In vielen Fällen ist die Verweigerung der Anerkennung der Ehre seitens der andern ungerecht und unbegründet. Das Urteil der andern Völker über den innern sittlichen Wert oder Unwert des jüdischen Volkes ist oft unsicher, irrtümlich und trügerisch, weil es sich nach eigenen Interessen bildet und von falschen ethischen Voraussetzungen und schiefen sittlichen Begriffen bestimmt ist. Die Arbeit einer Abwehr ist deshalb zumeist eine Sisyphusarbeit. Die Hebung des guten Namens durch selbständige positive Kulturleistungen hingegen ist die wirksamste Waffe im Verteidigungskampfe für die Volksehre. Denn ob man hier die Mißgunst zum Stillschweigen bringt, ob man ihr Achtung gebietet oder nicht, auf jeden Fall schafft man inzwischen etwas Gutes, und man gewinnt dafür das kostbarste Gut, die Selbstachtung. Das ist der tiefe Zusammenhang, der unsere idealen Güter und unsere Nationalehre mit der Palästinaarbeit verbindet. N. S. Gedanken über Finanzierung von palästinensischen Unternehmungen i. Die der zionistischen Bewegung zugrunde liegende staatsbauende Idee verpflichtet die Organe unserer Bewegung zur Erfüllung einer ganzen Reihe von Funktionen, die in allen Kulturländern Staatsfunktionen sind, und in je weitere Stadien der Entwicklung unsere Bewegung hineintritt, je weitere Gebiete der realen Arbeit tatsächlich in Angriff genommen werden, desto wichtiger, komplizierter und grandioser werden die uns bevorstehenden Aufgaben. Wir können und dürfen uns nicht mit der wissenschaftlichen Erforschung Palästinas oder sogar mit der Erteilung von nötigen, zuverlässigen Informationen allein begnügen, nein, und vielmal nein, unsere Aufgaben dehnen sich viel weiter aus, wir müssen Kreditanstalten allerort zur Förderung von Handel und Industrie schaffen; wir müssen den Zutritt zum palästinensischen Boden durch Schaffung geeigneter Bedingungen, wie dieselbe in der ganzen Welt eingeführt sind und sich bewährt haben, erleichtern (langfristiger Agrarkredit, hypothekarische Anleihe usw.), wir haben Wegekommunikationen zu schaffen, Sümpfe auszutrocknen, wir haben Parzellierung von Ländereien vorzunehmen, neue Kulturen durch Errichtung von Versuchsstationen, Lehrfarmen usw. einzuführen, wir haben auch den Ankauf von solchen Ländereien vorzunehmen, die momentan für den Privatmann ohne Belang sind, aber für spätere Generationen von großem nationalem Wert, wir haben Häfen zu bauen, Verbindungslinien zu errichten usw. Für alle diese und ähnliche Unternehmungen, wenn dieselben eine nationale Bedeutung haben sollen, müssen auch entsprechende, dem großen Ziele angepaßte genügende Kapitalien unsern leitenden Organen zur Verfügung gestellt werden, und da handelt es sich nicht um jährliche Einkünfte von Tausenden resp. Zehntausenden Francs, da ist die Rede von einem jährlichen Zufluß von Millionen. Es ist klar und einleuchtend, daß wir mit den Methoden unserer bisherigen Leistungen, wo wir jährlich etwa eine viertel Million Frcs. der Kasse unseres Nationalfonds zuführen und ebensoviel für alle übrigen unserer Institutionen zusammenbringen, nicht allzuweit vorwärts kommen. Ja, es ist ein ziemlich befriedigender Beweis für die Leistungsfähigkeit der Mitglieder unserer Partei, wenn wir im Laufe der ersten zehn, elf Jahre, aus eignen ausschließ 1 ich zionistischen Beiträgen nicht nur die Organe unserer Bewegung mit ihren zentralen und lokalen Instituten, mit ihren vielen vielsprachigen Preßorganen, ausgehalten haben, sondern noch eine Bank mit ca. acht Millionen Frcs. geschaffen haben, einen Fonds von ca. zwei Millionen Frcs. und eine ganze Reihe von andern Gesellschaften wie Industriesyndikat, Geulah usw. zur Welt gebracht haben. Alles zusammengenommen ist aber allzuspärlich, ja miserabel knapp, wenn wir das große Ziel der Schaffung einer rechtlichen Heimstätte für das jüdische Volk im Auge behalten. Das letztere ist eine Staatsaufgabe ersten Ranges und mit Staatsaufgaben eng verbunden; es müssen auch dieselben, resp. analoge Methoden der Kapitalienbeschaffung in Anwendung kommen, die gewöhnlich ein jeder Staat, ein jeder großer Privatunternehmer zur Heranziehung von größern Mitteln für produktive Ausgaben zur Anwendung bringt. Diese Methoden im allgemeinen bestehen

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