Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 13 (1909)
- Issue
- 8 (19.2.1909)
- Date
- 1909-02-19
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3315709-3316349-3316361--51633-3345284- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
No. 8 DIEXqKELT 177 hierfür anzustellenden Religionslehrer wurde ein einstimmiger Beschluß erzielt. Schließlich wurde die Herausgabe der von Dr. Hirsch Hildesheimer gesammelten, von über 450 hervorragenden Gelehrten und Praktikern abgegebenen Gutachten über die Vorzüge der jüdisch-rituellen vor andern Schjachtmethoden vom Verbände übernommen. Im Anschluß an die Sitzung tagte die literarisch-apologetische Kommission, welche über wissenschaftliche Vorbereitungen zur späteren Herausgabe jüdisch-apologetischer Schriften Beschlüsse faßte. Österreich Das Wahlrecht der Juden in Bosnien Aus den bisher veröffentlichten Mitteilungen über die Beschaffenheit des künftigen bosnischen Landtages geht hervor, daß den bosnischen Juden, keine Kurie zugestanden werden soll. Das „Sar. Tagblatt" bezeichnet diese Zurücksetzung der Juden als eine Ungerechtigkeit und führt hierzu folgendes aus: Wenn auch ihrer Zahl nach die Spaniolen und die aus der Monarchie eingewanderten Juden nicht die nötige Stirnmenzahl für Mandate aufbringen können, so sind sie in kultureller und volkswirtschaftlicher Hinsicht, speziell in-Bosnien und der Herzegowina ein so wertvolles Element, daß man sie nicht vernachlässigen darf. Anderseits ist es eine Ungerechtigkeit, wenn man bei der Einteilung der Bevölkerung in Konfessionen bei Ausarbeitung des Verfassungsentwurfs eine staatlich anerkannte Konfession einfach vernegligiert. Nach den aus Wien kommenden Nachrichten über den Verfassungsentwurf und die Wahlordnung sollen, wie bereits telegraphisch kurz gemeldet, die Juden als eigene Kurie keine Berücksichtigung finden. Allerdings heißt es gleichzeitig, daß den Juden eine Entschädigung in der Weise geboten werden soll, daß sie im Wege der Handels- und Advokatenkammer zu einer Vertretung im bosnischen Landtage gelangen können. Das ist ein ganz unbegründeter und verfehlter Standpunkt. Denn einerseits anerkennt man durch diese Art ein Unrecht an der jüdischen Konfession und verweist sie auf einen Weg, der sie den mannigfaltigsten Zufälligkeiten in der Zukunft aussetzt. Ein solcher Bon auf die kulturelle und wirtschaftliche Zukunft ist vom ethischen Standpunkte aus unzulässig. Wenn es hier Juden gibt, wenn sie als Konfession und Nation anerkannt sind, so soll man ihnen auch einen jüdischen Abgeordneten geben. Durch die Aufteilung der jüdischen Stimmen an die beiden christlichen Konfessionen würde man nur den Keim zu einem bei uns in Bosnien unbekannten Antisemitismus legen. Und was die in Aussicht gestellte etwaige „Begünstigung" in der Handelskammer betrifft, so ist das Hineintragen konfessioneller und politischer Tendenzen in einen neutralen Körper unzulässig. Rußland Mohammedanische Juden in Rußland Aus Petersburg wird uns geschrieben: Die immer häufiger werdenden Obertritte von Juden zum Islam beunruhigten die Gouverneure des Ansiedlungsrayons dermaßen, daß sie sich mit einer Anfrage an das Ministerium des Innern wandten, erstens: ob den Juden überhaupt der Übertritt zum Islam zu gestatten sei, und zweitens: ob die Juden nach dem Übertritt alle diejenigen Rechte besitzen sollen, die den Mohammedanern in Rußland zugestanden sind. Im Ministerium des Innern fanden über diese tatsächlich immer mehr Bedeutung gewinnende Frage ausgedehnte Beratungen statt, die zu folgender Entschließung führten: 1. Es ist unmöglich, den Juden den Übertritt zu den nichtchristlichen Religionen zu verbieten, da eine solche Maßregel ein Verstoß gegen die Gewissensfreiheit wäre. 2. Die Juden, die zum Islam übertreten, erlangen dadurch gar keine weiteren Rechte, als sie sie früher bereits hatten, wel] die russischen Gesetze keinen Hinweis darauf enthalten, daß auch denjenigen Juden, die zu nichtchristlichen Religionen übertreten, irgendwelche besonderen Rechte zuteil werden sollten, und sodann, weil die Beschränkungen der Juden nicht als eine Folge ihrer Religion, sondern als Folge ihrer nationalen Eigenart zu betrachten seien. Schließlich würde auch die Gewährung besonderer Rechte an die zum Islam übergetretenen Juden möglicherweise große Judenmassen zu diesem Übertritt veranlassen, was eine nachteilige Wirkung auf die politische Gesinnung der Mohammedaner (II) haben könnte, Diese Auslassungen des Ministeriums des Innern wurden dem Senat übergeben mit der Bitte, der Senat möge feststellen, ob die Beschlüsse; des Ministeriums eine gesetzliche Grundlage haben. Der Senat hat sich diesen Beschlüssen angeschlossen. R itualmord-Märchen Aus Wilna wird geschrieben: Dieses alberne Ammenmärchen, mit dem das zivilisierte Europa wohl schon für immer abgeschlossen, hat hier beinahe wieder ein Opfer oder sogar deren mehrere gefordert: Vor acht Tagen hatte sich vor dem Wilnaer Gerichtshofe der Jude Wikker, ein angesehener Hausbesitzer des Städtchens Buwidz, — acht Meilen von Wilna gelegen — wegen Mordes zu verantworten, vollführt an einem christlichen Knaben — zu religiösen Zwecken! Die Vorgeschichte ist die alte, sich immer gleich bleibende. Im vorigen Jahr um die Osterzeit wurde in einer am äußersten Ende von Buwidz, in einer vollständig abgelegenen und schwer zugänglichen Gegend befindlichen Hütte ein Bauernknabe mit durchschnittener Kehle vorgefunden. Sofort bemächtigte sich der ganzen Bauernschaft des Städtchens und der Umgegend eine heftige von geheimnisvollen Persönlichkeiten geschürte Erregung; das Gespenst der Blutlüge tauchte unheilvoll und schreckendrohend auf. Die Mutter des ermordeten Knaben erklärte unter dem Einflüsse der Einflüsterungen des Vorstehers der Semstwo mit Bestimmtheit, der Mörder müsse ein Jude sein; der Geistliche des Ortes, die Polizeibearrüeu: alle bekannten sich offen zu ihrer Meinung. In einigen Orten begannen schon Pogromversuche, und nur dem energischen Einschreiten des Wilnaer Gouverneurs gelang es damals bekanntlich, die Ruhe wieder herzustellen. Eine in dieser spannungsvollen Atmosphäre mit dem größten Eifer betriebene Untersuchung hatte natürlich bald das gewünschte Resultat: nur auf die Aussage der achtjährigen Schwester des Ermordeten hin wurde Wikker als des Mordes verdächtig verhaftet und nach dem Wilnaer Untersuchungsgefängnis abgeführt. Obgleich gegen den Angeschuldigten keinerlei Beweismaterial vorlag, wurde diese Angelegenheit doch als eine äußerst wichtige behandelt und gegen Wikker mit der größten Strenge verfahren; der Vertreter der öffentlichen Anklage erhob die Anschuldigung wegen Ermordung eines christlichen Knaben. — Die Anklagekammer jedoch fand, daß keine genügenden Ursachen vorlägen, W. vor Gericht zu stellen und beschloß, das Verfahren gegen ihn „sofort einzustellen. — So wurde W. nach achtmonatlicher schwerer Kerkerhaft, ein gealterter und gebrochener Mann, wieder in Freiheit gesetzt. Doch seine Leidenszeit hat ihr Ende noch nicht erreicht: er weiß nicht, was er jetzt anfangen, wo er bleiben soll; denn nach seiner Heimat kann er nicht zurück: die Bauern würden ihn töten. Denn für sie ist er für immer mit dem Odium des Ritualmordes behaftet, «daran hat auch kein richterlicher Spruch etwas zu ändern. — Man sieht, diese ganze Geschichte ist eigentlich eine recht traurige, — und doch betrachten die Juden in ihrem armseligen, jeder wirklichen Freude baren Leben dieses rein negative Ergebnis, — daß W. wenigstens nicht verurteilt worden ist, — fast als ein freudiges Ereignis; denn über ihnen allen schwebte eine große, ernste Gefahr. Der „Verband der echten Russen" hatte aus den ihm eigenen lauteren Motiven diese ganze Angelegenheit möglichst aufgebauscht und beabsichtigte sogar, sie durch seinen Vertreter in der Duma, Samyslawki, zum Gegenstand einer Interpellation zu machen. — Die größten Judenstädte Nach dem Stande der statistischen Fortschreibungen vom Januar 1909 beträgt die Zahl der in Russisch-Polen ansässigen Juden 1 800 000 Seelen, von denen 300 000 auf die Stadt Warschau entfallen. Somit ist Warschau die größte jüdische Gemeinde in ganz Europa und die zweitgrößte der ganzen Erde, nach New York, das mit seinen 800 000 Juden wohl die größte jüdische Gemeinde ist, die es überhaupt je gegeben hat. England Der Plan eines jüdischen Hospitals In Sachen des geplanten jüdischen Hospitals fand zwischen den Vertretern des London-Hospitals und denen der jüdischen Hospitalgesellschaft eine Besprechung statt, um zu erwägen, welche Maßnahmen getroffen werden könnten, um die Errichtung eines eigenen jüdischen Hospitals unnötig zu machen. Leider haben sich die Erwartungen, die man an diese Besprechung knüpfte, nicht erfüllt. Die Vertreter des Vereins wären zufrieden gewesen, wenn ihnen die Leiter des London-Hospitals zugesagt hätten, einen bestimmten, wenn auch kleinen Teil des Hospitals abzutrennen, in dem nur jüdisch-sprechende Ärzte und Schwestern angestellt werden sollten. j Aber alles, was die Leiter des Hospitals yersprechen wollten, war, daß ein jüdischer Dolmetscher angestellt werden sollte. Der Hospitalverein hat sich einmütig auf den Standpunkt.gestellt, daß diese Zusage -durchaus ungenügend sei. Er hat demgemäß beschlossen, auf seiner ursprünglichen Absicht zu beharren, den Plan der Errichtung eines jüdischen Hospitals irn Eastend Londons auszuführen.