Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 13 (1909)
- Issue
- 7 (12.2.1909)
- Date
- 1909-02-12
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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No. 7 DIEMKE LT 155 zu verhindernden Devastationen die kaiserlich russische Regierung Schadenersatz leisten werde. Diese Zusage der Intervention wurde noch einigemal wiederholt; die Bewachung des Geschäftes trat jedoch nicht ein und das Warenlager wurde in den verhängnisvollen drei Tagen vollständig vernichtet. Als nun Herr T., gestützt auf die Zusage des Vizekonsuls, den Ersatz seines liquidierten Schadens im Betrage von 43 252 Rubeln, das ist 109 012 Kr., begehrte, wurde ihm vom Konsulat in einem Dekret die Mitteilung gemacht, daß die kaiserlich russische Regierung erklärt habe, für Verluste dieser Art nicht aufkommen zu können. (!) Auf die Vorwürfe, die Herr T. Herrn Pool darüber machte, daß dieser ihn irregeführt und dadurch gehindert habe, Maßregeln zur Selbstverteidigung zu ergreifen, bemerkte der Vizekonsul, sardonisch: „In Südamerika leistet die Regierung Schadenersatz für Volksunruhen." Die Firma reichte nun, um gegen Kompetenzeinwände möglichst gesichert zu sein, zu gleicher Zeit zwei Klagen ein, die eine bei dem Reichsgerichte wider die Gesamtheit der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, vertreten durch den k. k. Minister des kaiserlichen Hauses und des Äußern, die andere bei dem Zivillandesgerichte Wien gegen Wilhelm Pool, gegenwärtig k. und k. österreichisch-ungarischen Konsul in Braila, sowie Alois Freiherrn v. Aehrenthal als Minister des k. k. Hauses und des Äußern. In der letzteren Klage führt der Kläger aus, daß Konsul Pool ihn durch falsche Informationen abgehalten habe, selbst gegen die zu gewärtigenden Verwüstungen Vorkehrungen zu treffen, und Freiherr v. Aehrenthal, der damals Botschafter in Petersburg war, durch Nichterteilung erforderlich gewesener Verhaltungsmaßregeln an das ihm unterstehende Personal an dem schuldbaren Verhalten des" Erstbeklagten mitschuldig sei. Die Klage stellte zugleich das Ersuchen, daß Verfahren, nachdem es eingeleitet sein werde, zu unterbrechen, bis das Reichsgericht sich in dieser Sache über seine Kompetenz geäußert haben werde. Den Parteien kamen auf diese Eingabe zwei Dekrete zu. Das eine, datiert vom 2. November, erhielt die Vorladung zur mündlichen Verhandlung über die Klage für den 4. Dezember mit dem Beifügen: „Ober den Antrag des Klägers auf Unterbrechung des Verfahrens wird erst bei der mündlichen (der Tagsatzung folgenden) Streitverhandlung Beschluß gefaßt werden können." Das Dekret vom 9. November sagt: „In der Rechtssache usw. hat der Senat von AVnts wegen den Beschluß gefaßt, die Unzuständigkeit dieses Gerichtes und die Nichtigkeit des vorangegangenen Verfahrens auszusprechen und die vorliegende Klage zurückzuweisen." Diese Entscheidung beruft sich auf das Hofdekret vom 14. März 1806, wonach Staatsbeamte ihrer Amtshandlungen wegen beim Zivilgerichte nicht belangt werden können. Nach § 42 sei das angerufene Gericht verpflichtet, jeder Lage des Verfahrens seine Unzuständigkeit auszusprechen. Das Außergewöhnliche bei diesem Vorgange liegt darin, daß sonst nach der Anordnung einer Tagsatzung durch den Vorsitzenden der Senat von den Akten erst bei der Tagsatzung selbst Kenntnis erlangt und daß auch Einwendungen gegen die Zuständigkeit erst bei der sodann anzuberaumenden Streitverhandlung vorgebracht zu werden pflegen. Jüngstens kam dem Kläger auch die Entscheidung des Reichsgerichtes zu. Sie lautet gleichfalls dahin, daß die Klage wegen Inkompetenz des Reichsgerichtes als zur Verhandlung nicht geeignet zurückgewiesen werde. Eine derartige Angelegenheit stelle sich nach § 1 lit. a) des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867 als eine den im Reichsrate vertretenen Königreichen und den Ländern der ungarischen Krone gemeinsame Angelegenheit dar, in Ansehung welcher dem Reichsgerichte nach seinem Wirkungskreise eine Entscheidung nicht zusteht. Rußland (Von unserm Berichterstatter) Die Rabbinerkonferenz in Warschau Die Rabbinerkonferenz in Warschau hat einen Verlauf genommen, der denen Recht zu geben scheint, die die orthodoxen Kreise der Hinneigung zu der politischen Reaktion verdächtigen. Die Konferenz hat ausdrücklich beschlossen, von der Regierung Vollmachten zu verlangen, um ihren Beschlüssen die Autorität zu sichern und die Rabbiner evtl. in. den Stand zu setzen, ihre Ausführung mit Regierungsgewalt zu erzwingen. So wurde u. a. beschlossen, die Regierung zu ersuchen, dem Rabbiner jeder i-Stadt das Recht zu verleihen, „Religionsverletzungen" gerichtlich zu verfolgen. Andere Beschlüsse betrafen die Forderung der Freiheit der Religionsausübung für die jüdischen Soldaten, eine gesetzliche Garantie des Koscherfleischverkaufs usw. Charakteristisch ist die absolute Ausschließung der Presse von den Verhandlungen der Konferenz. Auch wandten sich mehrere Petitionen verschiedener Rabbiner an die Regierung mit dem Ersuchen, das Erscheinen einzelner bestimmter Jargonzeitungen zu verbieten. Nach Schluß der Konferenz begab sich eine Deputatton zum Generalgouverneur von Warschau, wurde indessen nicht empfangen. Im allgemeinen findet die Konferenz in der jüdischen Presse Rußlands einhellige Verurteilung. Neuerdings zirkuliert ein Gerücht, wonach der „Heilige Synod" (!) diejenigen Beschlüsse der Konferenz bestätigen soll, die die Gewährung gewisser Religionsfreiheiten im Zusammenhang mit der gleichzeitigen Einführung neuer Beschränkungen im Bildungswesen betreffen. Unter diesen Umständen sehen die jüdischen Zeitungen in den Beschlüssen der Konferenz \ den Beweis vollständiger Degeneration und des Verfalls des jüdischen j Klerus. Man wirft ihm vor, statt einer kulturellen Führimg die Durchführung eines Bündnisses mit der finstersten Reaktion übernommen zu haben. Der erste polnische Zionist Prof. Aszkenazy aus Lemberg veröffentlicht in der A4onatsschrift „Biblioteca Warszawska" interessante Einzelheiten über den ersten polnischen Zionisten. Es war ein gewisser Plonski, ein polnischer Jude, der zu Anfang des 19. Jahrhunderts lebte. Er wanderte nach Palästina und führte von dort einen sehr ausgedehnten Briefwechsel mit seinen polnischen Freunden, in dem er! seine Idee der Errichtung eines jüdischen Staates in Palästina behandelte. Aber seine Briefe wurden aufgefangen. Als er nach Polen zurückkehrte, wurde er verhaftet, ins Gefängnis geworfen,;i und seit dieser Zeit ist seine Spur verschollen. Dieses Schicksal teilte er übrigens damals mit vielen, die das Unglück hatten, den Zorn der Machthaber zu erwecken und infolgedessen verhaftet wurden. Die Gleichberechtigung in den Stadtverwaltungen In Warschau hat sich ein Komitee gebildet, das sich die Durch- ( führung der jüdischen Gleichberechtigung in den Organen der \ kommunalen Selbstverwaltung zur Aufgabe gesetzt hat. Das Komitee beabsichtigt die Herausgabe eines Werkes, das den Anteil; der Juden an städtischen Selbstverwaltungskörpern geschichtlich beleuchten und ihre Verdienste um die Erlangung der kommunalen [\ Autonomie darstellen soll. Die Lage in Polen j Die Judenfrage wird in Polen modern. Die Niederlage der I Assimilation, die sich endgültig in der Einstellung des Erscheinens der „Izraelita" kundgab, die ungeheure Entwicklung der Jargonpresse und ihre antipolnische Politik, die Verstärkung des russischpolnischen Elementes, das in den polnisch-jüdischen Beziehungen v eine immer größere Sphäre einnimmt, und die Politik der jüdischen Nationalisten, — alles das rüttelte die in dieser Beziehung vollständig indifferente öffentliche Meinung auf. Man schlug die Alarmglocke und begann die Sache zu prüfen. Es muß bemerkt werden, daß trotz des nahen Zusammenlebens die Polen keine Ahnung hatten von den Strömungen und Bewegungen, die in der letzten Zeit im jüdischen Leben entstanden v und vergingen. Kurze, sensationelle und meistens lügenhafte Reporterinformationen bildeten die einzige Quelle. Es gab Zeiten, wo man in der polnischen Presse die zionistischen Kreise als j Banden und ihre Führer als Bandenhäuptlinge bezeichnete. j Irn Zionismus sah man eine versteckte „Hakate", im „Bund" eine versteckte Politik der russischen Regierung, und sogar die ' angesehensten polnischen Publizisten ließen und lassen sich noch I bis jetzt nicht überzeugen, daß unter der „schimärischen Utopie" 'f\ der Wiedererneuerung Palästinas sich kein maskierter Zvreck, kein j Betrug, keine Kahalideale verbergen. Viel Schuld haben daran die 'i polnischen Zionisten, welche die öffentliche Meinung vollständig ignorierten. Während in der russischen Sprache eine ganze Literatur über den Zionismus, Nationalismus, Arbeiterbewegungen, in welcher jeder exakte und gute Informationen finden konnte, enstand, finden >: wir in der polnischen Sprache kaum einige wenig wertvolle Broschüren. , Unterdessen erfreuten sich die Ideale der Assimilation immer der . größten Sympathie seitens der polnischen fortschrittlichen Kreise, j einer Sympathie, welche historische Tradition besitzt und deren Anfang im Jahre 1863 zu finden ist. Der durchschnittliche Pole , 1 hat niemals das Leben der „inländischen Ausländerei" gekannt. j Er glaubte nur und glaubt noch immer, daß es einerseits eine dunkle, fanatische, schreiende, jüdische Masse gibt, welche Talmud l( studiert und zu;Ostern Mazza verzehrt,: und anderseits ein Häuflein fortschrittlicher/Juden, die europäisch/gekleidet sind, gut polnisch sprechen und gebildet sind, an die man sich gewöhnen kann und