Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 13 (1909)
- Issue
- 5 (29.1.1909)
- Date
- 1909-01-29
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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108 DIE MKE LT No. 5 gestellt worden sei, im Höhepunkt der Geschäftssaison, wie er keinen Stücklohn, sondern Wochenlohn erhalten habe, und wie man ihn jetzt, wo die tote Saison gekommen sei, mit einwöchentlicher Kündigung entlassen habe. Wie könne man ihm zu einer so schlechten Zeit kündigen? Wäre er nur bei seinem ersten Prinzipal geblieben, — der hätte ihn gewiß nicht so herzlos behandelt! Der Meister hört geduldig den Redeschwall an und fragt dann wie überrascht: Was will er, wie kann er klagen? Er hat die übliche Kündigung erhalten, was weiter? Der Arbeiter beginnt aufs neue von der Not zu klagen, in die er gekommen ist; ein krankes Weib, hungrige Kinder, keine Arbeit, nur leere Versprechungen, — offenbar hofft er das Herz des Arbeitgebers zu rühren oder wenigstens ein Urteil zu erlangen, wonach er wieder angestellt werden muß. Der Kadi sieht, daß es sich um keine gesetzmäßige Klage handelt und daß der Sache nur von der moralischen Seite beizukommen ist. Er ersucht den Kläger, sich in einen Vorraum zurückzuziehen, er betont, daß der Meister korrekt gehandelt habe, aber er bittet diesen dringend, Milde walten zu lassen. Vielleicht kann er den Mann für einen andern Monat wieder engagieren, wenn die Saison wieder begonnen hat und wieder mehr Arbeit da ist. Das sagt der Meister zu. Der Gerichtsdiener ruft den Arbeiter aus dem Vorraum herein, und der Urteilsspruch wird gefällt. Der Mann scheint zunächst etwas unzufrieden. „Nur für einen andern Monat?" fragt er. Aber bald erkennt er die Wohltat dieser Entscheidung und ergeht sich in Aussprüchen des Dankes. Der Mann tritt ab, und ein Mädchen kommt herein, eine Brünnette von zwanzig Lenzen, mit vollen Wangen .und schwarzem Haar. Sie kommt mit schnellen Schritten und einem Blick der Erwartung in den flackernden Augen. Ist das Legat angekommen, das .ihr Großvater in Rußland hinterlassen hat? Der Rabbiner ihrer Vaterstadt im Ansiedlungsrayon hatte ihr mitgeteilt, er werde das Geld an den Gerichtshof schicken, damit es sicher in ihre Hände gelange; gewiß ist es bereits angekommen? Der Dajan erwartet das Geld noch; er hat ihren Namen und ihre Adresse; sowie es kommt, wird er es sie wissen lassen. Sie trippelt die Stufen hinab und eilt ein wenig niedergeschlagen aus dem Saal. Wieder öffnet sich die Türe, zwei Männer treten ein; einer gesetzten Alters und zufriedenen Blicks, der andere graubärtig und in schäbigem Anzug. Er erhebt laute Klage; er hat einer Synagoge angehört, deren Vorsitzender der andere ist, ist indessen bei dem Ausbruch eines Schismas vor einigen Monaten mit mehreren andern ausgetreten, um eine neue Gemeinde zu bilden. Nun haben die Schismatiker Frieden geschlossen und sind zur Sjnagoge zurückgekehrt, und er mit ihnen, aber jetzt bestreitet man seine Wahlberechtigung für die Wahl des neuen Vorstandes, die in einigen Wochen stattfindet. Wie darf der Vorsteher ihn seiner gesetzlichen Rechte berauben? Kaum ist das Echo seiner Entrüstung verhallt, als der Vorsteher in mildem Tone erläutert, daß der Sekretär der Sezessionisten ihm berichtet hat, der alte Mann sei für mehrere Monate mit seiner Platzmiete im Rückstand. Aus diesem Grunde habe er nach dem Wortlaut der Vereinbarung kein Wahlrecht, bis er den Rückstand beglichen habe. Der alte Mann protestiert, die Zeit der Trennung, eine Zeit des Streites dürfe nicht in Anrechnung gebracht werden. Habe er nicht bis dahin alles bezahlt? Aber der Dajan besteht auf der Unantastbarkeit der Verfassung der Synagoge und der alte Mann verspricht, offensichtlich im Hinblick auf die kommende Wahlkampagne, sich dem Richterspruch zu unterwerfen. Ein Mann und eine Frau mit drei jungen Kindern kommen herein und besteigen alle miteinander den Klagestuhl. Der Mann schaut blöde darein und s*eht abseits, indes die Kinder — zwei spitzbübisch blickende Knaben und ein helläugiges Mädchen — sich an ihrer Mutter Schürze klammern. Die Zunge der Frau geht schnell — ihr Mann hat sich von ihr getrennt, trägt aber regelmäßig zu ihrem Unterhalt bei, darunter mit einer wöchentlichen Summe für den hebräischen Unterricht der Kinder. Aber jetzt will er dieses Geld nicht mehr zahlen, er behauptet, der Unterricht werde nicht ordentlich erteilt. Hier ist der Lehrer; er soll Zeugnis ablegen, ob er die Kinder nicht richtig unterrichtet hat. Der blödblickende Herr murmelt, daß er den Kindern täglich Unterricht gäbe, sofern sie das zulassen; ihr Betragen ist schlecht, es ist eine schwere Aufgabe für ihn. Die Kinder erwidern: sie haben den Lehrer gern und wollen keinen andern. Der Dajan redet den Kindern freundlich zu und entscheidet, daß sie jede Woche vor dem Gerichtshof zu erscheinen haben, um eine mündliche Prüfung zu bestehen, von deren Ausfall die Zahlung der Kosten seitens des Vaters abhängen soll, der bereits vorher zugesagt hat, sich mit dem Entscheid des Gerichts zufrieden zu geben. Die kleine Gruppe verschwindet unter dem unaufhörlichen Geschnatter der Frau, und der Diener führt eine andere Frau herrein, jung, hinfällig und verlassen. Mit niedergeschlagenen Augen nähert sie sich der Tribüne, kaum spricht sie ein Wort und erhält vom Dajan etwas Geld. Es ist der Betrag der Alimentation, zu deren Zahlung durch den Gerichtshof sich ihr Gatte nach der Scheidung verpflichtet hat. Sie geht hinaus, ebenso schweigend und leidvoll wie sie hereingekommen ist. Der nächste Kläger ist ein hagerer, rotbärtiger Mann mit eingesunkenen Wangen, der sich mit besorgter Miene nähert. Seine Schwiegermutter ist eben aus dem Krankenhause gekommen und lebt bei ihm, aber ihr Sohn, der unverheiratet und wohlhabend ist, weigert sich zu ihrem Unterhalt beizutragen, und so ruht die Last ganz allein auf seinen Schultern. Der Richer verspricht ihm, den herzlosen Sohn zum Bewußtsein seiner Pflicht zu bringen, und sichtbarlich verschwindet die Sorge aus dem Antlitz des Klägers. Kaum hat sich die Pendeltüre hinter ihm geschlossen, als der Diener sie wieder aufreißt und eine breite Frau, der die Gesundheit aus dem Gesicht leuchtet, hereinläßt. Zögernd, fast ängstlich geht sie zur Tribüne, unter ihrer weiten Schürze hat sie etwas verborgen. Am Gerichtstisch angelangt, zieht sie ein Pergamentdokument hervor, das der Kadi aufrollt und sorgsam prüft. Es ist ihr Ehekontrakt, der ihr Anrecht auf eine Kleiderstiftung beweisen soll, die von einem Frauen-Wohltätigkeitsverein an Wöchnerinnen vor ihrer Entbindung verteilt wird. „Wie lange seid ihr verheiratet?" fragt der Dajan. „Fünf Jahre", antwortet sie; und dann, flüsternd: „es wird mein drittes sein." Er gibt ihr den Schein, der sie zum Empfang der