Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 11 (1907)
- Issue
- 50 (13.12.1907)
- Date
- 1907-12-13
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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No. 50 DIE^ Russischer Brief (Von unserem Spezialkorrespondenten) Die willkürliche Verwaltungspraxis Über die Hunderte von Ausnahmegesetzen, die über die russischen Juden verhängt sind, existieren Tausende von Zusätzen, Modifikationen, Zirkulare und Kommentare. In diesem dichten Wald von Vorschriften nehmen die sogenannten Senatserklärungen einen bedeutenden Raum ein. Man kann vielleicht sagen, daß auf u iien der 5 712 819 russischen Juden je eine Senatserklärung kommt. Alan müßte das Gedächtnis eines Mezzofanti haben, um auch nur d e Hauptrubriken, die Stichworte, das Register dieser Monstrelueratur zu behalten. Im Laufe der letzten zwei Jahre sind die Senatserklärungen wegen der Judengesetze nicht geordnet und den Behörden nicht zugesandt worden. Die russischen Zeitungen schreiben, das sei <J, shalb ausgeblieben, weil man nicht wieder neue Beschränkungen Liegen die Juden schaffen wollte. Ist das ein Paradox, oder ein Scherzwort? Nehmen wir irgendein Beispiel: Jüdische Lokomotivführer Aus den genauesten statistischen Tabellen wußten wir nicht, tili 15 es solche gäbe. Nun wissen wir es aus einer Gesetzesfrage, die durch den Senat entschieden worden ist Die Frage war: ob indische Lokomotivführer das Recht haben, im Innern Rußlands zu wohnen, — richtiger zu fahren? Sind sie nicht verpflichtet, wenn -ie eine Bahnlokomotive fahren, z. B. zwischen Witebsk und;>molensk, die Maschine zu bremsen und dort auszusteigen, wo der udische Ansiedelungsrayon aufhört? Nach dem Gesetze haben höhere Techniker das Recht, im Innern Rußlands zu leben. Nun •st es eine Frage, ob ein Lokomotivführer ein höherer Techniker?t? Oder ist er vielleicht nur als Handwerker zu betrachten? In diesem Falle dürfte er nicht im Moskauer Gouvernement wohnen. Aber er wohnt ja gar nicht, — er fährt ja! Die Senatserklärung entschied zugunsten der Lokomotivführer. Eine zweite Frage: Haben Synagogenchordirigenten das Wohnrecht? Am äußersten Ende des asiatischen Rußland, in Tschita, unweit der chinesischen Grenze, hat sich eine kleine jüdische Kolonie gebildet. Man kann sich denken, mit welchen Opfern die Schaffung jüdischer Gemeindeanstalten in einem so wildfremden Milieu verbunden war. Vor allem die Synagoge, — und sie soll niedlich und schön sein mit einem kleinen, aber guten Chor. Man hatte alle Mühe, einen Chordirigehten zu finden. Natürlich waren weder in Sibirien noch in Mandschurien Kandidaten für diesen synagogalen Posten zu finden, und man mußte einen aus dem Ansiedelungsrayon engagieren. Jetzt wird er plötzlich ausgewiesen, — er müsse ein Kaufmann erster Gilde sein — dieser Chordirigent! Anders bringt er Rußland in Gefahr, — dort im fernen Osten, durch seine synagogalen Gesänge! Die Berufung an das Gouvernement half nichts. Da kommt Petersburg — Baron Ginsburg — Rechtsanwalt Sliosberg — Senat — und jetzt noch eine neueste Instanz: Dumaabgeordneter Nisselowitz. Aber die „Tatenmenschten" (bei uns nennt man sie „Klal-Tuer") sind entmutigt, der Senat findet keine richtige Basis für die Legalisierung des Aufenthalts eines jüdischen Chordirigenten, und Herr Nisselowitz wird es kaum wagen, in der Duma die Frage zu stellen, ob es nicht eine religiöse Verfolgung und Gewissens Vergewaltigung schlimmster Art ist, einer Gemeinde ohne jeden Anlaß einen Kultusbeamten zu rauben, den sie nicht durch einen anderen ersetzen kann. Herr Nisselowitz würde ausgelacht werden, oder wenn die Duma etwas von der Judenfrage verstände, so würde sie den Fschitaer Fall einer anderen mittelasiatischen Frage anreihen, nämlich an: %ELT~ 15 Die Frage der Kubaner und Tersker Juden Diese Juden lebten in ihren mittelasiatischen Wohnsitzen wenigstens 1800 Jahre, bevor alle jene Provinzen von dem russischen Orkus verschlungen worden sind, und hatten dort ihren Goluth, ihren Jammer, dabei ihre verbrieften Rechte, ihre Sitten und Bräuche, ihre Verbindungen und Interessen, die mit denOxten verwachsen sind. Da kommt eine russische Bureaukratie mit ihrem hohlen Formalismus, mit ihrem Übermut und mit ihren zum System gewordenen Versäumnissen und Unterlassungen und beginnt an diesen uralt-seßhaften einheimischen Juden herumzuoperieren. Finster mahnend pochte das bureaukratische „Gesetz" an den Pforten der Berg- und Steppenjuden. Man hatte sie schon lange verschiedenen Beschränkungen unterworfen, und nun sollte die Axt an die Wurzel ihrer Existenz gelegt werden: man wollte ihnen den Erwerb von Grundstücken verbieten. Man kann sich den Ernst der Lage leicht denken, wenn man erfährt, daß der Ministerrat sich für diese Schwerbedrängten verwendet und die Einführung dieses drakonischen Gesetzes verhindern will! Wie es bei all diesen Fragen möglich war, im Laufe von zwei Jahren die Senatserklärungen nicht zu veröffentlichen, — bleibt doch ein Rätsel. Der jetzige Justizminister Schtscheglowitow soll die Veröffentlichung nunmehr veranlaßt und das Ministerium des Innern soll zwei Beamte damit beauftragt haben, das Material zu ordnen. Jetzt kömmt vielleicht auch die Matrikelfrage in Fluß, die die Unregelmäßigkeiten, die Irrtümer und die Versäumnisse in den Geburts¬ und Totenscheinen der russischen Juden betrifft, ein Krebsschaden, der eine Menge von Übelständen nach sich zieht. Die Richtigstellung der verstümmelten Dokumente wird von Gericht zu Gericht von Behörde zu Behörde überwiesen, und da soll der Senat eine Instanz schaffen. Man könnte noch eine ganze Reihe von Streitfragen aufzählen, von denen manche auch das religiöse Gebiet streifen, wie z: B. die Klage des evangelisch-protestantischen Konsistoriums gegen den Kiewer Kronrabbiner Lurie wegen der Scheidung eines Ehepaares, das jüdisch getraut war, wo der Mann aber inzwischen zum Protestantismus übergetreten ist, — bei der der Senat dem Rabbiner recht gab. Aber das sind interne Fragen, die kein Interesse für breitere Kreise bieten. Eine andere Frage dürfte die Leser mehr interessieren, nämlich: Was sollen „privilegierte" russische Juden mit ihren Eltern tun? Ein „privilegierter" Jude (d. h. einer, dem das Recht zusteht, im Innern Rußlands zu wohnen) Dr. Choretz-Brotnian in Kiew, unterhielt seine Eltern bei sich. Das gefiel der Polizei nicht, — vielleicht hatte es der echtrussische Oberdenunziant für Kiew und Umgegend, Herr Jozefowitsch angezeigt, — und Choretz-Brotman erhielt den strengen Befehl, seine Eltern wegzuschicken. Es sind alte, kranke und kaum noch bewegliche Leute, die nirgends sonst in der Welt einen Platz haben. Der verzweifelte Sohn rekurrierte an den Senat, und vom Senat erfolgte eine sehr gelehrte, aber herzlose Antwort. Sind die Kinder unmündig, so darf man die Eltern nicht ausweisen, aber wenn sie mündig sind, so bedürfen sie der Eltern nicht, und sind diese nicht „privilegiert", so ist eben nichts zu machen. Daß es Fälle gibt, wo die Eltern des Beistandes und der Nähe ihrer Kinder bedürfen, — konnten die Senatsgreise augenscheinlich nicht begreifen. Düstere Stimmungen Groß müssen die Nöte und Sorgen sein, wenn man an das Scheinparlament, wie es die dritte Duma ist, Petitionen jüdischerseits sendet. Aus Kiew ist eine Petition angelangt wegen der übermäßig strengen Handhabung der Aushebungsvorschriften für die Juden, wobei auch einzige Söhne nicht verschont bleiben. Die Duma wird bald eine Brutstätte der Hetzreden werden. Schon geiferte ein Herr Schulgin in widriger Form, geschmacklos