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Die Welt · 1907-12-06 · 49 (6.12.1907) · page 17

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
11 (1907)
Issue
49 (6.12.1907)
Date
1907-12-06
Page
– (sequence 17)
Language
German
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No. 49 DIE3SELT 19 :_=^-^= °o NACHRICHTEN Palästina Vor einiger Zeit haben die Vertreter der „Geulah" und des Odessaer Palästinakomitees mit einer Gruppe kaukasischer Juden und palästinensischer jüdischer Arbeiter einen Vertrag abgeschlossen zwecks ihrer Ansiedlung in Palästina. Die wichtigsten Bestimmungen des Vertrages sind die folgenden: Das Odessaer Komitee verkauft jedetn Mitglied der beiden Gruppen ein Stück Land zum Preise von 35 Frs. pro Dunam. Die Größe des jedem zugewiesenen Landbesitzes beträgt 50 Dunam. Die Mitglieder zahlen ein Viertel der Kaufsumme sofort bei Abschluß des Vertrages und den Rest im Laufe von 10 Jahren. Sie sind verpflichtet, den Besitz sofort nach Inkrafttreten des Abkommens anzutreten und von diesem Termine ab sämtliche Steuern etc. zu zahlen. Es handelt sich im ganzen um 40 Familien. Das Land befindet sich inmitten der Kolonien Rischon Le Zion, Wad-Channin, Rechowoth und nahe bei der Stadt Ratnleh und trägt den Namen Bir-Salem. Die Entfernung von Ramien, Rischon, Wad- Channin beträgt eine halbe Stunde Wagenfahrt und von Rechowoth eine Stunde. In der Nähe liegt eine deutsche Kolonie. Das Klima ist vorzüglich, weil Ramleh und seine Umgebung als die beste Gegend in Judäa in klimatischer Beziehung betrachtet wird. Man pflegt dorthin in die Sommerfrische zu gehen. Wie der ganze Boden dieser Gegend, eignet sich auch der von Birsalem ausschließlich für Gartenbau, zur Pflanzung von Mandeln, Oliven und Aprikosen. 400 Dunam sind auch für Orangenpflanzungen geeignet, wenn Bewässerungsanlagen geschaffen werden. In der Nähe befindet sich ein Steinbruch, der evtl. für die Gewinnung von Baumaterial in Betracht käme. Der ganze Komplex umfaßt 2040 Dunam und wurde im Jahre 1906 von der Gesellschaft Geulah erworben und nachher dem Odessaer Komitee weiterverkauft. Dieses bedeutet also die Errichtung einer neuen jüdischen Kolonie. Die Teilnehmer beabsichtigen, zunächst mit Gartenkultur zu beginnen. Die Vorbereitungsarbeiten haben schon angefangen. Außer in Birsalem wird man demnächst in Fedsche eine Arbeiterkolonie einrichten. Die Einwanderung nach Palästina nimmt unter dem Einfluß der traurigen Ereignisse in Odessa an Umfang zu. Mit jedem Schiffe kommen 50—60 jüdische Emigranten. Die Mehrzahl von ihnen sind fast gänzlich ruinierte Leute, die ihr Vermögen und ihren Lebensmut in Rußland zurücklassen mußten. Der Maler Hirszenberg hat seine Lehrtätigkeit am Bezalel begonnen. Man hat jetzt damit angefangen, die Teppichknüpferei in größerem Umfange auszuführen. Auch die materielle Lage der Schule hat sich gebessert. Das Bezalelmuseurn entwickelt sich gleichfalls gut. Herr Aroni hat dem Museum eine große Sammlung aller in Palästina vorkommenden Insekten und Reptilien geschenkt. Der oft erwähnte Streitfall in der Kolonie Chederah, wo bekanntlich ein Araber, der ein jüdisches Mädchen angegriffen hatte, von einem jungen Kolonisten verwundet worden war, wird voraussichtlich in Güte beigelegt werden. Die englische Regierung und die rumänischen Juden Im Jahresbericht des Jewish Board of Deputies wird auch der Intervention Erwähnung getan, die seitens des Board und der Anglo Jewish Association in Sachen der rumänischen Juden bei dem englischen Ministerium des Auswärtigen erfolgt ist. In einem Memorandum über die Behandlung rumänischer Juden, das die beiden Korporationen beim Staatssekretär des Auswärtigen einreichten, wurde die traurige Lage der rumänischen Juden eingehend geschildert und auf die schwere Verletzung des Berliner Vertrages hingewiesen, die in dem empörenden Verhalten der rumänischen Regierung enthalten ist Mit besonderem Nachdrucke betonte das Memorandum die Tatsache, daß infolge der schikanösen Maßnahmen der Behörden die rumänischen Juden zunächst materiell ruiniert und dann zur Auswanderung gezwungen wurden, ein Umstand, der den Einwanderungsländern keineswegs erwünscht sein kann. Daraufhin wurde ein Komitee aus beiden Organisationen ins Auswärtige Amt geladen und auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die einer Intervention der englischen Regierung in dieser Sache im Wege ständen. Der gegenwärtige Augenblick sei höchst ungünstig. Das Land sei noch unruhig, und jede Konzession an die Juden würde neue Unruhen erregen. Es sei auch einem fremden Staat nicht möglich, dagegen zu remonstrieren, daß die Juden aus den Dörfern vertrieben würden; denn wenn sie infolgedessen zurückkehrten und vielleicht neuen Angriffen ausgesetzt seien, würde man die interpellierenden Mächte dafür verantwortlich machen (!). Man versprach der Deputation, daß der englische Gesandte in Bukarest ersucht werden solle, mit den Gesandten von Deutschland, Österreich und Frankreich über die Angelegenheit zu konferieren und der heimischen Regierung darüber zu berichten, Später erhielten die beiden Korporationen Abschriften eines Berichtes des englischen Gesandten in Bukarest, in dem ausgeführt wird, daß die Vertreibung von Juden aus den Dörfern mit den antisemitischen Ausschreitungen nichts zu tun habe, sondern lediglich als eine Folge der strengeren Durchführung des Aufenthaltsgesetzes von 1880 und des Fremdengesetzes von 1881 begründet sei (sie!), die eine zwangsweise Überführung der Juden vom Lande in die Stadt im Falle von Unruhen vorsehen. Oberaus komisch wirkt das weitere Argument, das dann vorgebracht wird und das betont, die Juden hätten gar nicht so schwer unter den Verfolgungen zu leiden gehabt, denn Markus Fischer (bekanntlich das Haupt des sogenannten „Landtrusts" und einer der reichsten Leute Rumäniens!) habe erklärt, er habe keinerlei Schaden erlitten. Das Vereinigte Komitee der Organisationen antwortete in einer zweiten Eingabe, in der es darauf hinwies, daß die beiden erwähnten Gesetze eine Verletzung des Berliner Vertrages darstellten und ausschließlich gegen Juden gerichtet seien. Das Beispiel Markus Fischers beweise gar nichts, denn daß die mittleren und armen Klassen der jüdischen Bevölkerung furchtbar gelitten hätten, sei über allen Zweifel erhaben. Der Bericht kommt zu dem Schlüsse, daß, wenn auch die bisherigen Schritte ergebnislos geblieben seien, es doch die Aufgabe des Komitees bleiben werde, die Frage der Beobachtung des Berliner Vertrages nachdrücklich zu vertreten. Mißhandlung jüdischer Soldaten Der österreichische Reichsratsabgeordnete Dr. Heinrich Gabel hat folgende Interpellation an den Landesverteidigungsini nister gerichtet, die ein grelles Licht auf die Behandlungsweise wirft, der jüdische Soldaten in der K. K. österreichisch-ungarischen Armee ausgesetzt sind: Sonntag den 24. November am Nachmrttag, wurde in der Wiener Stiftskaserne der Rekrut des 51. Infanterieregiments Michael Herschko witz, von seinem Vorgesetzten, dem Korporal Johann Baiint außerhalb des Dienstes erschossen. Wie mehrere Wiener Tagesblätter berichten, ist diese Tötung durchaus nicht auf einen Zufall zurückzuführen, sondern bildet den tragischen Abschluß einer Kette von Quälereien und Schikanen, denen der arme Rekrut seitens seines Vorgesetzten ausgesetzt war. So machte der Korporal strafweise mit dem Rekruten Gelenksübungen, dann Übungen mit dem Gewehr und gab ihm schließlich den Befehl, Marschadjustierung anzulegen und die Übungen fortzusetzen, — alles an einem Sonntagnachmittag! Schließlich forderte er den Rekruten auf, niederzuknieen, nahm ihm das Gewehr ab, und mit dem Ausrufe: „Jetzt bete!" — erschoß er ihn. Es wird nun von offiziöser Seite behauptet, daß diese Ermordung auf einen Zufall zurückzuführen sei, indem die Patrone, die ein „Versager" war, diesmal zufällig losgegangen sei! Wenn wir jedoch dieses Vorgehen des Unteroffiziers gegenüber dem Rekruten Herschkowitz im Zusammenhange mit seinen früheren systematischen Quälereien betrachten, so können wir zu keinem anderen Schlüsse gelangen, als daß hier ein junges, hoffnungsvolles Leben von einem blutgierigen Individuum vernichtet wurde. Zieht man noch in Betracht, daß es sich hier um die Ermordung eines jüdischen Soldaten handelt, so läßt sich ermessen, welchen Schikanen der jüdische Soldat seitens seiner Vorgesetzten, zu einer Zeit ausgesetzt ist, da er seine besten Lebensjahre dem Kaiser und dem Staate hingibt. Es ist das nicht der erste Fall, daß ein jüdischer Soldat wegen seiner Konfession in der blutigsten Weise verfolgt wird. Es muß aber im Interesse des Staates und der jüdischen Staatsbürger diesen Quälereien ein Ende gemacht werden.

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