Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 11 (1907)
- Issue
- 46 (15.11.1907)
- Date
- 1907-11-15
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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4 — DIE griechisch-orthodoxe Geistlichkeit spielt, jetzt dar. Es sind nur ganz einzelne Fälle, wo griechisch-orthodoxe Popen im Namen der christlichen Liebe gegen die judenhetzerische Reaktion Stellung nehmen, wie z. B. Petrow und dgl. Die meisten Geistlichen stehen auf Seiten der Reaktion. In den Klöstern der „Bratstwos" (der religiösen Vereine) hat man, nach dem vorjährigen Grodnoer Beispiel, während der letzten Wahlen die Bevölkerung, das „Stimmvieh", aus den Dörfern gefüttert, mit Wodka reichlich traktiert und durch allerlei Schwüre, Schaustücke und aufregende Reden zu haranguieren gesucht. Arn stärksten war die klerikale Agitation im Kiewer Gouvernement und in Bessarabien. Die Klöster und die Seminarien sind Herde einer judenhetzerischen Agitation geworden. In den letzten Tagen sind wieder einmal ganze Mengen von antisemitischen Broschüren, in Klosterdruckereien gedruckt, auf den Markt geschleudert worden. Da der Synod keine Maßregeln gegen diese Machinationen ergreift, so ist anzunehmen, daß sie mit Genehmigung der oberen Kirchenbehörde geschehen. Die Maßregelung des Mönches Iliodor war nur eine ganz scheinbare. Die Hetze, die Iliodor geführt hat, die Aufforderung zur Auflehnung und Unbotmäßigkeit gegen die liberalen Behörden, haben ein gewisses Auftreten der letzteren gegen den ganz undisziplinierten Zeloten notwendig gemacht. Aber der Fanatiker wurde von dem Synod wieder in Schutz genommen und setzt seine frühere Tätigkeit lebhaft fort. Es wurde seit jeher behauptet, die griechisch-orthodoxe Geistlichkeit Rußlands habe keine offensive Tendenz gegen Andersgläubige und sei auch von den Gelüsten der Proselytenmacherei frei. Das mag früher tatsächlich so gewesen sein, aber nachdem man jetzt die Geistlichkeit in den politischen Kampf hineingezogen und sie für den heiligen Krieg gegen Juden und Freiheitsstreber gewonnen hat, tritt immer mehr auch der religiöse Fanatismus hervor. Der Johanniterorden beschäftigt sich eifrig mit niissionären Unternehmungen ganz eigentümlicher Art. Da die Bekehrungsversuche erwachsenen Juden gegenüber an deren Hartnäckigkeit scheitern, so verlegt sich der Orden hauptsächlich auf Kinderfang. Der Petersburger Fall, über den bereits berichtet worden ist, bildet nur einen zufällig bekanntgewordenen Fall dieser scheußlichen Methode. Die meisten Fälle dringen nicht in die Öffentlichkeit. Die „Russkoje Znamja" hat durch den gereizten Ton. in dem sie über das Bekanntwerden des Kinderraubes geschrieben hat, bewiesen, daß ihr die Sache des Johanniterordens sehr am Herzen liegt. Diese Presse beschäftigt sich auch von Zeit zu Zeit sehr eifrig mit der Frage der getauften Juden. Bekanntlich durften die getauften Juden auf Grund des kaiserlichen sogenannten Toleranzediktes zur Religion ihrer Väter zurückkehren, ohne dadurch irgendeiner Strafe ausgesetzt zu sein. Das besagte Edikt bezieht sich auf alle Bekenner nicht griechisch-orthodoxer Konfessionen. Die Katholiken haben davon reichlich Gebrauch gemacht und kehrten scharenweise zum Katholizismus zurück. Unter Juden waren es nur vereinzelte Fälle, aber sie entgingen dem Argusauge der Schwarzhundertmänner nicht, die die Regierung darauf aufmerksam machten, daß diese Juden, sofern sie im Innern Rußlands leben, nach dem Ansiedlungsrayon zurückbefördert werden müssen. Nun sind es aber meistenteils ganz arme Menschen, die, der Not gehorchend, griechisch-orthodox geworden sind, um sich im Innern Rußlands, wo der Lebensunterhalt leichter ist, aufhalten zu können. Einige dieser Armen sind, wie „Siewernoje Zapadnoje Slowo" berichtet, neuerdings zum zweiten Mal ausgewiesen worden und haben sich zum zweiten Mal unter einer speziellen Verpflichtung, nicht wieder zum Judentum zurückzukehren, taufen lassen. Der Zentralregierung in Petersburg dürften diese Fälle nicht unbekannt geblieben sein, und der Umstand, daß sie gegen das Vorgehen der Administration nichts unternimmt, beweist, daß das Toleranzedikt inbezug auf Juden überhaupt ein toter Buchstabe geblieben ist. Nicht besser sind die letzten Senatsentscheidungen, die die Judenangelegenheiten betreffen. In der Frage bezüglich der Lichtsteuer entschied der Senat, daß diese eine religiöse Steuer sei und daher überall dort einzutreiben sei, wo die Juden das Wohnrecht haben. Diese sonderbare fiskalische Steuer stammt aus der Regierungszeit Nikolaus I. und war dazu bestimmt, die Kosten jüdischer Erziehungsanstalten, Bildungszwecke und dgl. zu decken. Eigentlich hieß sie „Kerzensteuer", was sich auf die Sabbatkerzen, ein Akzessorium jüdischen Familienlebens, bezog. Was mit dem Gelde geschah, das entzog sich der jüdischen Kontrolle. Das' Motiv und der Zweck dieser Steuer sind zwar im Laufe der Zeit verloren gegangen, und die Steuer war in Vergessenheit geraten; nun wird sie plötzlich vom Senat als eine religiöse Steuer proklamiert. Nicht weniger komisch ist eine andere Senatsentscheidung wegen des Aufrufens zur Thora. Der Senat erklärt, daß die Eintreibung der Einkünfte dieses Aufrufens nicht den Stadtbehörden £ELT No. 46 obliegt, weil es eine religiöse Angelegenheit sei, und empfiehlt daher dem Ministerium des Innern, Fragen dieser Art der Rabbinerkonimission vorzulegen. Nichtkennern russisch-jüdischer Zustände wird diese Nachricht wie eine Hieroglyphe vorkommen. Man muß eben den Wirrwarr der russischen Gesetzgebung und die anormale Lage, in der sich die Juden in Rußland befinden, kennen, um diese mysteriöse Thora- Aufrufungsfrage zu verstehen. Die Sache besteht darin, daß die Juden > in Rußland (Polen ausgenommen) nicht einmal für ihre religiösen Angelegenheiten das Recht einer gemeindeähnlichen Selbstverwaltung besitzen. Zu den Einkünften der Gemeinde gehören auch die Einnahmen von den sog. „Alioth", d. h. von den für das Hersagen der Segenssprüche an der Thorarolle dargebrachter, Spenden. Nun sollen aber die Stadtbehörden mit der Eintreibung dieser Spenden nichts zu tun haben. So bleibt "die jüdische Gemeindeverwaltung außerstande, diese Einkünfte zu inkassieren unci wird auf das Ministerium hingewiesen, in dem eine Rabbinerkommission fungieren soll. Diese Rabbinerkommission fungiert abe\ nicht permanent, sondern wird von Zeit zu Zeit für die Lösung etwaiger komplizierter Fragen einberufen. Selbstverständlich ist das seitens des Senats eine rein for malistische Auslegung. Es ist eben kaum zu erwarten, daß die russische Regierung jetzt für eine Aliothfrage eine neue Rabbiner kommission einberufen wird. Eine dritte Senatsentscheidung bezieht sich auf ein anderem Monstrum der russischen Gesetzgebung, nämlich auf die Koscherfleischsteuer. Der Senat entschied, daß auch Apotheker gehilfen von dieser Steuer frei seien. Um dies zu verstehen, mul.1 man noch eine andere Abnormität der jüdischen Gemeindeorganisation in Rußland mit einigen Worten erklären. Anstatt einer direkten Gemeindesteuer, die dazu bestimmt wäre, die Kosten der Unterhaltung der religiösen Anstalten zu bestreiten, existiert in Rußland (auch in diesem Falle Polen ausgenommen) eine indirekte Steuer, die auf einem so wichtigen Bedürfnisartikel, wie es das koschere Fleisch ist, lastet. Nun sind aber erstens die wohlhabenderen Klassen in Rußland inbezug auf die jüdischen Speisegesetze nicht seh; streng und entgehen dadurch der Steuer; andrerseits sind die diplomierten, d. h. Inhaber der Universitätsdiplome, als Privilegierte von dieser Steuer frei. Zu dieser Kategorie hat nun der Senat eine so minderwertige Klasse von Diplomierten, wie die Apothekergehilfen gezählt. Die steuerkräfiigsten Klassen der jüdischen Bevölkerung» haben also die Last dieser Steuer nicht mitzutragen, sie fällt aus schließlich auf die Schultern der ärmeren und orthodoxeren Bevölkerung. So stellt sich die Tendenz der höchsten Justizbehörde Rußlands den Juden gegenüber jetzt dar: ein Festhalten an den alten Formen, ein formalistisches Auslegen der sinnlosen und dem Leben nicht mehr entsprechenden Vorschriften. Die Judenfrage in der Dritten Duma Die antisemitische Stimmung der rechtsstehenden Parteien, di die Majorität der dritten Duma bilden, tritt leider immer klare; hervor. Bei den „Echtrussischen Leuten", die bekanntlich Pogrom*• ins Werk gesetzt haben, ist ja die Judenfeindschaft nicht nur ein integrierender Teil, sondern ein Grundprinzip ihres Programms; es i^ aber sehr bezeichnend, daß nach den Wahlen auch die Okto briste; in demselben Fahrwasser schwimmen. Ganz sonderbar ist dl Sprache des oktobristischen Hauptorgans, des Moskauer „Golo Prawdy". Dieses Blatt, das antisemitischen Exzessen scha: entgegenzutreten pflegte, beschäftigt sich jetzt u. a. mit dem zurückgetretenen Vizehandelsminister v. Stoff, der für die Aufnahm ' von Juden in das Kiewer Polytechnikum sich an keine gesetzlic■■> vorgeschriebene Normbeschränkung binden wollte, und klagt, da > unter der Beamtenschaft, und dazu noch der hochgestellten, d Judophilie epidemisch verbreitet sei. Das genannte Blatt schreib : „Die Existenz solcher russischen „Sanowniki" (Würdenträger wie die des Herrn v. Stoff mit ihren semitischen Sympathien, d;, sich in ihrem Fanatismus durch nichts von dem unversöhnliche;» Haß unterscheiden, welchen die „Echtrussischen Leute" für dajüdische Volk hegen, ist nur dank dem Umstände aufgedeckt worden, daß dieser Vizeminister für Handel und Industrie seine jüdischen Neigungen bis zu den extremsten Grenzen, bis zur offenen Unbotmäßigkeit getrieben hat. Jetzt stellt es sich heraus, und daist äußerst betrübend, daß bei uns auch Vizeminister das Gesetz mit Füßen treten können. Welche Ordnung kann man aber in einem Staate erwarten, welche Kraft und Autorität kann bei in^ die zentrale Regierung haben, wie kann die Verwaltungsmaschini' regelrecht funktionieren, wenn bei uns sogar Personen, welche d:e höchsten Stufen der Karriere erreicht haben, sich ungenügend jent-s Prinzip jeden normalen Staatslebens zu eigen machen, daß da? Gesetz ein unverletzliches Heiligtum ist, und daß jeder, klein oder groß, es streng und unbeugsam erfüllen muß." Mögen die Herren Stoff et consortes an Judenliebe leiden und in ihrer Schwäche bi*