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Die Welt · 1907-11-08 · 45 (8.11.1907) · page 2

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
11 (1907)
Issue
45 (8.11.1907)
Date
1907-11-08
Page
– (sequence 2)
Language
German
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2 DIE 3^ELT No. 45 Erfolg, daß der Majlis el Idara, in dem das maronitische Element sehr stark vertreten und Stimmenkauf an der Tagesordnung ist, sie auch in unwichtigeren finanziellen Fragen unterstützt hat, so in derjenigen der Erhöhung der Steuer auf Ziegen — die von Rüstern Pascha nach dem Klerus als die schlimmsten Feinde des Libanons bezeichnet wurden —; Muzaffer Pascha schlug sie vor, aber sein Antrag wurde infolge der klerikalen Opposition abgelehnt. Der einzige annehmbare Grund, den die Opposition in der Frage der Beibehaltung der alten Einschätzung für sich ins Feld führen kann, ist der Umstand, daß im Grundgesetz ein überaus unangebrachter Paragraph enthalten ist, der besagt, daß, wenn die Einnahmen 35000 türkische Pfund übersteigen, der Überschuß dem ottomanischen Staatsschatz zugeführt werden muß. Aber eine Erhöhung der Einnahmen bedingt pari passu eine solche der Ausgaben, und die Libanonverwaltung hat diese Bestimmung sozusagen schon umgangen, indem sie einen „außerordentlichen Etat" einrichtete, ohne den das Budget gar nicht aufrecht erhalten werden könnte, der aus den notariellen Gebühren, Wegeabgaben, Schaf- und Ziegensteuern usw. bestritten wird und aus dem hauptsächlich die Kosten für Anlagen und Erhaltung von Wegen und die Beamtengehälter bezahlt werden. - Auf jeden Fall kann der Libanon mit Recht behaupten, daß die Zentral- Regierung, die seinen Zugang zur See verhindert und ihn seiner besten Ländereieh beraubt hat, kein moralisches Anrecht auch nur auf einen Piaster seiner Einkünfte hat. Die Gehälter der Beamten sind infolge der geringen Staatseinnahmen natürlich niedrig. Die Richter sind vielleicht am schlechtesten gestellt von allen Beamten. Präsidenten der Gerichtshöfe erster Instanz erhalten ungefähr 150 Mark monatlich, und der Vorsitzende des obersten Gerichtshofes bezieht ein Gehalt von nur 3600 Mark jährlich. Diese Gehälter mögen vor 20 Jahren genügend gewesen sein, heute sind sie lächerlich; und es ist darum auch weiter nicht zu verwundern, daß die Mehrzahl der vom Gouverneur ernannten Richter nur mittelmäßig ausgebildet ist und weder die beruflichen Eigenschaften noch die moralischen Vorzüge besitzt, die ihr Amt verlangt. Die Militärstärke hat ebenfalls abgenommen. Die Rekrutierung ist infolge der schlechten Bezahlung fast unmöglich. Zwrei andere Fragen sind noch von Bedeutung. Das ist die Einmischung der Konsuln in die Verwaltung und die wachsende Macht des Majlis el Idara. Es ist schon oft darauf hingewiesen worden, daß die konsularischen Vertreter der Mächte in Beirut, die infolge der Vereinbarung von 1861 berechtigt sind, dem Gouverneur ratend und helfend zur Seite zu stehen, ihre Machtbefugnisse zum Schaden der Verwaltung überschritten haben. Es haben zweifelsohne Fälle von unzulässiger Einmischung stattgefunden; indessen müssen anderseits die moralischen Interessen der Mächte im Libanon, wo Rußland die Orthodoxen, Frankreich die Maroniten und England die Drusen, Moslems und kleinen christlichen Sekten protegiert, ihnen eine Politik der Nichteinmischung verbieten und sie zwingen, sich jedem Versuche eines Unrechts gegenüber ihren Schutzbefohlenen zu widersetzen. Daß der Einfluß des Majlis el Idara den realen Interessen der Libanesen gedient hat, ist gewiß. Er ist eine selbstgewählte Körperschaft geworden, kraft deren Rechts, Beschwerden gegen die Dorfscheiks, die ihre Wähler sind, zu untersuchen und diese abzusetzen, den Klagen abgeholfen werden könnte. Indessen, jeder Kenner des Ostens wird wissen, daß häufig Petitionen eingereicht werden, die von einem Mitgliede oder von Mitgliedern des Rates inspiriert sind, und daß die Untersuchung der Verwaltung der Scheiks, die gegen ein einflußreiches Mitglied, das gerne wiedergewählt sein möchte, gestimmt haben oder doch stimmen wollen, nicht gerade mit der größten Unparteilichkeit geführt wird. Ein bezeichnendes Beispiel für diesen Mißbrauch der Macht ereignete sich jüngst in Baahda, das während des größten Teiles des Jahres Verwaltungszentrum ist, bei der Wahl eines Mitgliedes für Kura. Ein gewisser Jirjis Azar, der 12 Jahre hindurch den Bezirk vertreten hatte, wollte gerne wiedergewählt sein; aber ein großer Teil der Einwohner bekämpfte seine Kandidatur aufs äußerste, trotz der starken Unterstützung, die sie durch den russischen Generalkonsul in Beirut und seinen Dragoman erfuhr. Sie behaupteten, daß sie von dem Kandidaten in seiner Eigenschaft als ihr Vertreter im Mailis el Jdara und von dem besagten Dragoman arg bedrückt worden seien. Am Wahltage schien es daher wahrscheinlich, daß ihr neuer Kandidat gewählt würde, als plötzlich der gesetzgebende Rat, der zu dieser Zeit tagte, drei der Scheiks, die für den antikonsulischen Kandidaten stimmen wollten, absetzte, und zwar auf Grund von Beschwerden, die am selben Morgen eingelaufen waren. Ihre heftig protestierenden Kollegen wurden durch das Eingreifen der Polizei zum Schweigen gebracht; verschiedene, die gekommen waren, ihr Wahlrecht auszuüben, verbrachten den Tag in Haft, und Jirjis Azar wurde mit Glanz gewählt. Dieser Vorfall hatte ein merkwürdiges Nachspiel. Viertausend der Unzufriedenen, darunter mehrere Priester, gaben kund, sie wollten nicht länger den Einmischungen des russischen Konsuls und den Intrigen Jirjis Azars ausgesetzt sein, erklärten sich selbst zu „Anglikanern" und baten um britischen Schutz. Es war natürlich unmöglich, diesen plötzlichen religiösen und politischen Obertritt anzuerkennen. Obgleich indessen sehr lange mit den „Sezessionisten;i verhandelt wurde, beharrten die meisten, und nicht die Schlechtesten, auf ihrem Entschlüsse. Augenblicklich sind die Kirchen in einer Anzahl von Dörfern im Bezirk Kura' geschlossen, die Toten werden ohne religiöse Zeremonien bestattet, Heiraten werden nicht eingesegnet, Kinder nicht getauft. Die Tatsache, daß ein Volk, bei dem die Religion eint so bedeutungsvolle Rolle spielt, zu einem so schwerwiegenden Mittel greift und dabei verharrt, beweist daß es hinreichende Gründe für seine Beschwerden haben muß, Dieses sind die Hauptmängel der gegenwärtige] Regierungsform im Libanongebirge; sie mögen den zu künftigen Verfassern einer Konstitution für Armenier; oder für die mazedonischen Wilajets zur Warnung dienen Offensichtlich ohne jeden Gedanken an die Zukunft entworfen, ist das Grundgesetz im Laufe von 50 Jahren veraltet, und seine Unzulänglichkeit ist der Grund eine; ständig wachsenden Unzufriedenheit in allen Teilen de Landes. Mittlerweile sind gewisse Reformen besonderdringend, und zwar 1. die gesetzliche Beschränkung der Machtbefugnisse des Majlis, 2. die Neueinschätzuiu: der Grundsteuer auf einer vernunftgemäßen Grundlage, die Zurückgabe der Grenzländereien und, wenn sich die

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