Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 11 (1907)
- Issue
- 45 (8.11.1907)
- Date
- 1907-11-08
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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DIE KÖLN AM RHEIN./UBIERRING 23 ELT ERSCHEINT JEDEN FREITAG ZENTRALORGAN DER ZIONISTISCHEN BEWEGUNG XL JAHRG. KÖLN, 8. November 1907 tmirf> tt^nn'N )böl "2 No. 45. DAS LIBANON-EXPERIMENTE (Schluß) Die Landesgrenzen erfordern ebenfalls eine Erweiterung. Seit der Übergabe von Bkaa hat die türkische Regierung behauptet, die östliche Grenze müsse der Wasserscheide folgen, ausgenommen im Gebiete von Zahleh. Aber hier und an der Nordgrenze steht die Zugehörigkeit einiger Dinier und grasiger Ebenen im Zweifel. Dies verursachte einen Streit bezüglich der ürasrechtezwischen den Bewohnern eines moslemitischen Dorfes im Wilajet und den Christen von Zgharta oberhalb Tripoli. Die Moslems haben eine Anzahl Vieh weggeführt und haben einen Schafhirten verwundet, lie Zghartawis, die eine kühne Gesellschaft sind, überschritten die Grenze und begannen einen richtigen Kampf ■nit ihrem Gegner, bei dem nicht weniger als ein halb Dutzend Tote zu verzeichnen waren, eine ungeheure Menge Munition verbrannt wurde und zwei oder drei noslemitisehe Häuser, die seitdem ein ganzes Dorf geworden sind, geplündert wurden. Angesichts der Möglichkeit der Wiederholung solcher Vorfälle und der Ungerechtigkeit der gegenwärtigen Grenze, die der Provinz solche Dörfer wie Kabb Elias wegnimmt, das ranz von libanesischen Christen bewohnt ist, sollte es ■ ien Mächten nicht unmöglich sein, zusammen zu wirken, um uif die Pforte einen Druck auszuüben in der Richtung iner gerechten und logischen Festsetzung der Grenzen. Das Finanzsystem muß gleichfalls vollständig evidiert werden. J)urch das Grundgesetz ist das ordentliche Budget der Provinz auf £ türk. 35000 festgesetzt; die Einnahmen rühren hauptsächlich aus dem Warko Miriu oder der Grundsteuer und der Kopfsteuer per. Alles unbewegliche Eigentum mit Ausnahme der Häuser, jedoch mit Einschluß der Läden, wird mit i Piastern per Dirhem besteuert. Das Dirhem ist in diesem Falle ein willkürlich festgesetztes Maß und bedeutet ein jährliches Brutto-Einkommen von 350 Piastern, ungefähr £ 3 englisch. Die Steuer wird nach der {,rdnung und Einschätzung von 1862 erhoben, der unzigen und bis jetzt letzten, die der Libanon gesehen hat. Daraus folgt, daß Grundbesitz, dessen Wert;: Vergl. Nr. 39, 40 und 44. sich seit dieser Zeit verdoppelt hat, heute ebenso noch die damals festgesetzte Steuer entrichtet, wie sie von Grundstücken, die in derZwischenzeit derBewirtschaftung entzogen worden sind, weiter getragen werden muß. Aber das ist nicht die einzige Anomalie in der Verteilung der Grundsteuer. Ein sehr umfangreicher Komplex im Bezirk Kura, ehemals Eigentum der Krone, entrichtet eine Steuer von einem Siebentel des Jahresertrags. Diese Steuer wird von Zollpächtern in der Art des „Aschen", des Zehnten der Wilajets, gepachtet. Die Grundstücke sind bekannt als „Aradi el Umurietr, d. h. Regierungsland, ein Name, der, seitdem ihre Inhaber Eigentumsrechte haben, nicht mehr zutreffend ist. Dieses Land kann sehr wohl verkauft werden, indessen dürfen auf ihm ohneErlaubnisdesGouvernements keinerlei Bäume innerhalb der mit Getreide bewachsenen Strecke gepflanzt werden. Als ein schlagendes Beispiel für die Unhaltbarkeit des gegenwärtigen Systems sei noch der Fall des Kasinos in Ain Sofar angeführt. Das ist eine ausgezeichnete Sommerfrische im Libanon und ist mit einem Aufwand von ungefähr £ 20000 errichtet worden. Da nun eine Gebäudesteuer nicht existiert und die alte Abschätzung noch gilt, wird für das Kasino mitsamt seinem Grund und Boden nicht mehr als IV2 Metalliks (ungefähr 18 Pfg.) pro Jahr entrichtet, nämlich die Steuer, zu der im Jahr 1862 die kahle Bergkuppe, die heute ein sehr wertvolles Eigentum darstellt, veranlagt worden ist. Der von Muzaffer Pascha gemachte Versuch, den Majlis el Idara zu bestimmen, eine neue Einschätzung zu veranlassen, hatte keinen Erfolg. Es kann nämlich keinem Zweifel unterliegen, daß bei der Einschätzung von 1862 die größeren maronitischen Gutsbesitzer und insbesondere ihre Geistlichen und Äbte, denen ein Drittel des besten Landes im Libanon gehört, sehr parteiisch berücksichtigt worden sind. Sie haben darum keine Ursache, zu wünschen, daß die Grundsteuer nach dem gegenwärtigen Wert erhoben werde, und haben die Frage darum mit allen andern festgewurzelten Interessen der „Berge" verknüpft, um eine Änderung des gegenwärtigen Systems zu hintertreiben. So hatten sie denn auch den 1