Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 11 (1907)
- Issue
- 41 (11.10.1907)
- Date
- 1907-10-11
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3315709-3316240-3316284--49825-3344755- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
No. 41 DIE WELT Zustand gegenüber machtlos. Die zahllosen Verfügungen gegen die Juden und ihre Klagen und Rekurse absorbieren die ganze Arbeitszeit der Polizeibehörden der Gouvernements, in denen Juden Wohnrecht haben; und wer in diesen ewigen Prozessen nicht ein einträgliches Geschäft sieht, lernt gar bald den Juden hassen, der ihn ail dieser Plackerei aussetzt. Von den Militärbehörden in Kischinew entwirft Urussow ein Bild, das die Möglichkeit eines Pogroms in dieser Stadt, in der zur Wiederherstellung der Ordnung zwei Infanterieregimenter, eine Artilleriebrigade und ein Kavallerieregiment zur Verfügung standen, leicht begreifen läßt. An sich reichen schon die geltenden Bestimmungen vollständig aus, um eine Intervention des Militärs ziemlich illusorisch zu machen. Nach diesen muß der Gouverneur jedesmal, wenn er die Hilfe von Soldaten für nötig hält, ein Gesuch an die Militärbehörde einreichen, in dem er den Zweck der Forderung erklärt und die Stelle, wo die Truppen erscheinen sollen, und die Zahl der erforderlichen Mannschaften angibt. Dann leitet der Vertreter der Zivilbehörde weiter die Maßnahmen der Militärbehörde; er stellt die Aufgaben, die gelöst werden müssen, weist an, wer zu verhaften ist, und erst nach seinem Vorschlag, mit der Waffe einzugreifen, geht derOberbefehl über die Truppen an den Kommandanten der Militärabteilung über. Urussow schreibt: „So stand es auch in Kischinew im Jahre 1903. Während der Zeit von zwei bis halb vier Uhr nachmittags hätte eine Kompanie unter dem Kommando eines erfahrenen Befehlshabers den Brand des Pogroms am Tschuf 1 inskijplatze lokalisieren, dämpfen und ersticken können. Statt dessen benahm sich die ganze Kischinewer Garnison, die später erschienen war und die halbe Stadt erfüllte, zwei Tage lang derart, daß durch ihre Untätigkeit die Legende von einem durch den Zaren erlaubten dreitägigen Plündern gerechtfertigt wurde, bis endlich General B. sich entschloß, die Stadt und die Ehre des Militärs zu retten. Nachdem er Befehl gegeben hatte, Verhaftungen vorzunehmen, hörte der Pogrom im Verlauf von zwei Stunden auf." Welches Schicksal aber die Juden von Kischinew erwartet hätte, wenn in jenen Tagen General S. den garnisonältesten General B. vertreten hätte, wie das häufig der Fall war, mag aus folgendem ersehen werden. General S. nahm an einer Beratung über die Vorbeugung eines neuen, allgemein zu erwartenden Pogroms statt; beim Abschied sagte er zu Urussow: „Was machen Sie sich so viele Sorgen, Fürst, verlassen Sie sich nur auf uns — wir werden die Juden schon gründlich zwiebeln." Und auch die Stimmung der jüngeren Offiziere gegen die Juden konnte keine Hoffnung erwecken, daß sie beim Ausbruch antisemitischer Unruhen tatkräftige Unterstützung leisten würden. Leutnant K. pflegte alle Morgen vor einem riesigen Muttergottesbild, das sich in seinem zur Kapelle verwandelten Zimmer befand, eine Andacht abzuhalten und dann auf die „Judenjagd" zu gehen. Traf er einen Juden vor dem Tor, wo diesem der Ankauf von Getreide verboten war, so stürzte er auf ihn mit dem Säbel los und „befreite" den überraschten Bauern von dem ungesetzlichen Käufer; und kam der Ritter einmal zu spät, so drang er in das Haus des betreffenden Juden und zwang ihn mit Waffengewalt, die gekaufte Ware wieder^ herauszugeben. Und von den Mannschaften sagt der Fürst: „Über die Soldaten der Kischinewer Garnison habe ich fast nichts zu erzählen, als daß bei der Rückkehr der Truppen aus dem Lager in die Stadt Diebstähle, Straßenschlägereien und allerlei Unfug in den Nachtkneipen merklich zunahmen." Den Ursachen und der unmittelbaren Veranlassung des Pogroms vom April 1903 widmet Urussow ein langes Kapitel, Wie der Pogrom eigentlich entstand, ist bekanntlich noch nicht endgültig klargelegt worden; auch die Gerichtsverhandlung, über die der Gouverneur manches Erbauliche zu berichten weiß, hat darüber nichts festgestellt; einerseits wollten die Juden mehr beweisen, als wirklich geschehen war, 1 gerieten in furchtbare Aufregung und machten sich in ihren Zeugenaussagen mancher Übertreibung schuldig. Andererseits erklärten sowohl der Vorsitzende als die übrigen Richter Urussow ganz aufrichtig, daß es ihnen schwer würde, Prozesse mit Juden ohne Voreingenommenheit zu betrachten; und so fügten sie denn auch der Motivierung des Urteils die lenkwürdigen Worte hinzu: „Obgleich die Zeugen das und das ausgesagt haben . . ., kann doch das Gericht, da es Juden sind, hren Darlegungen nicht eine Bedeutung beimessen, die den Zeugen der Gegenpartei, Iwan Iwanow, widerlegt." Bei der Erörterung der Ursachen des Pogroms in Kischinew nid der weiteren Massakers, die in den Jahren 1905 und 1906 /»Igten, kommt Urussow zu einer vernichtenden Verurteilung der Regierung, die die Ausschreitungen nicht nur geduldet, sondern :idirekt auch geradezu veranlaßt habe. Von einem plötzlichen Uisbruch des Rassenhasses oder der Auflehnung der „ausgebeuteten" 'ussen gegen die Juden könne nicht die Rede sein; er habe immer wieder konstatieren können, daß die Bevölkerung selbst von diesen von der Regierung immer wieder behaupteten Gegensätzen nichts wisse. Wohl bestehe eine tiefgehende Absonderung der beiden Nationalitätengruppen, aber diese habe durchaus keine feindseligen Beziehungen geschaffen. Und Urussow bestätigt die allen Sachkennern längst bekannte Tatsache, daß von einer Ausbeutung der ländlichen Bevölkerung durch die Juden nicht gesprochen werden kann. Bauern und kleine Grundbesitzer petitionieren immer wieder, daß man den Juden gestatte, auf das flache Land zu kommen, um die sonst unverwertbaren Bodenprodukte aufzukaufen. Trotz aller Beschränkungen nnd gesetzlicher Unsicherheit gelingt es den Juden, einen großen Teil der Pachtungen zu bekommen, weil sie wegen der pünktlichen Zahlung des Pachtzinses und der rationellen Wirtschaftsführung von den Grundeigentümern allen anderen Bewerbern vorgezogen werden; Mitglieder des Reichsrates, Senatoren, sogar Minister, die Gesetze einbrachten, die die Juden in ihren Rechten beschränkten, verschmähten nicht Verpachtungen an Juden, obwohl diese nur auf den Namen irgend eines Christen, der als Strohmann vorgeschoben wird, möglich waren. Die Rechtlosigkeit der Juden, die den Hetzern die Möglichkeit bot, beim Mob den Glauben zu erwecken, daß sie außerhalb des Gesetzes stehen, und daß daher auch jede Gewalttat gegen sie straflos bleiben würde, war die wahre Ursache der Pogrome. Die ad hoc gegründeten Preßorgane Kruschewans und Pronins erhoben täglich die schwersten Beschuldigungen gegen die Juden und forderten offen zu Gewalttaten auf; die Lokalbehörden konnten, selbst wenn sie es gewollt hätten, diesem Treiben kein Ende machen. Denn in St. Petersburg billigte man schon damals die Politik der „echt russischen Leute". Der Chef der Hauptpreßverwaltung, Senator Swerew, erklärte persönlich Urussow gegenüber, Kruschewans Richtung und Tätigkeit hätten einen „gesunden Untergrund'4, und ein Verbot seiner Zeitung sei vom Standpunkt der Regierung aus nicht wünschenswert. Der „Standpunkt der Regierung" war allgemein bekannt und Urussow gibt eine überaus einleuchtende Darstellung seiner Wirkung: „Die Polizei in Kischin^v empfand geradeso, wie wahrscheinlich in anderen Städten mit vorwiegend jüdischer Bevölkerung, den Geist, der vom Zentum ausging und an Ort und Stelle reale Formen annahm; sie war infolgedessen der Meinung, daß ein mißwollendes Verhalten gegen die Juden gewissermaßen der von der Regierung ausgegebenen Losung entspräche und da(3 man die Juden nicht nur „aus Furcht", sondern auch „aus Überzeugung" bedrücken könne. Daneben wuchs in den ungebildeten Volksschichten die Überzeugung von 'dert Straflosigkeit feindseliger Maßregeln gegen die Juden, und diese Überzeugung festigte sich immer mehr und nahm gewaltige Dimensionen an. Das ging so weit, daß in Kischinew ein Haufen Bauern angehalten wurde die von weither gekommen waren mit gewichtigter Miene und in dem vollen Bewußtsein, sie seien Vollstrecker des „Zarenwillens, die Juden zu massakrieren". Und so kann man meiner Meinung nach die Zentralregierung von der moralischen Verantwortung für die Mord- und Raubtaten in Kischinew nicht freisprechen. Ich halte unsere Regierung für schuldig der Begünstigung einer beschränkt nationalen Idee, einer kurzsichtigen und in ihren Mitteln rohen Politik gegen die Grenzdistrikte und fremden Nationalitäten. Und ich halte die Beschuldigung, die Regierung habe die Pogrome stillschweigend geduldet, für bewiesen. Aber kann man wenigstens die russische Regierung freisprechen von dem Verdachte unmittelbarer Teilnahme an den Greueltaten ihrer allerdings geheimen Agenten und kann man behaupten, daß der unmittelbare Anlaß zum Pogrom ein natürlicher und zufälliger, nicht aber ein „bestellter" war? Solange ich Gouverneur in Kischinew war und noch geraume Zeit spater habe ich dem Gedanken nicht Raum gegeben, daß die Pogrompolitik in leitenden Kreisen tätige Anhänger und geheime Inspiratoren habe. Die Ereignisse der Jahre 1905 und 1906 haben mich zu einer anderen Anschauung gebracht, und vieles, was mir bis dahin unverständlich gewesen war am Kischinewer Pogrom und manches, was mit Händen nicht zu greifen war und was meine Zweifel nicht hatte zur Ruhe kommen lassen, schreibe ich jetzt der Einwirkung gewisser geheimer treibender Kräfte zu, die von hochstehenden Persönlichkeiten in Bewegung gesetzt wurden. Möglich, daß der Chef der Kischinewer Schutzabteilung, Lewendal, dem böse Zungen direkt die Organisation des Aprilpogroms zuschrieben, eine doppelte Rolle gespielt hat, mit einer Hand den Pogrom vorbereitete, mit der anderen jenen Rapport ans Polizeidepartement schrieb, der vor bevorstehenden Unruhen warnte und den ich in den Akten des Departements fand. Diese Vermutung erscheint um so eher begründet, als Lewendal als Gendarmerieoffizier einerseits dem Polizeidepartement unterstand, andererseits dem Kommandanten der besonderen Gendarmerieabteilung, dessen Amt damals der bekannte General Wahl versah, der sich als früherer Stadthauptmann von St. Petersburg eines