Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 11 (1907)
- Issue
- Sep. 4 (19.8.1907)
- Date
- 1907-08-19
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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der Parteien zum Ausdruck gelangte, erfolgen, und all dies würde der dem Zionismus feindlichen Presse weiteren Anlaß dazu bieten, den Zionismus mit Schmutz zu bewerfen. Greenberg schließt mit den Worten: „Ich erkläre Ihnen noch einmal, daß ich nichts unternommen habe seit jenem Momente, da die Generalversammlung und der Kongreß Beschlüsse gefaßt haben. Hätte ich dies für meine Pflicht angesehen, dann hätte ich mein Amt als Governor der Bank niedergelegt. Ich erkläre gleichfalls, nachdem der Prozeß schon begonnen hat: Sie laufen die größte Gefahr, wenn Sie ihn fortsetzen. Wenn Sie aber diese Gefahr auf sich nehmen wollen, dann gehe ich mit Ihnen, und wenn Sie sinken, sinke ich mit Ihnen. (Lebhafter, anhaltender Beifall.) Dr. Deiches. Hier sieht man die Folgen doppelter Strömungen in der Leitung. Noch ist der Geist von Uganda lebendig, und den müssen wir ausrotten. Nachdem wir die Statutenänderung einmal beschlossen haben, müssen wir sie durchführen. Und wenigstens im Kongreß müssen wir eine Majorität für sie zeigen. Der Richter wollte die Volksmeinung wissen. Die müssen wir ihm zeigen. Rosen bäum (Minsk). Einige Leute überlegen schon jetzt, wie man auch nach der Abänderung der Statuten anderswo arbeiten kann. Ich habe keine Insinuation gegen Cowen und Greenberg ausgesprochen. Wenn die Sache dem Engeren A.-C. und den Juristen übergeben wird, soll c'er Kongreß wenigstens seine Willensmeinung ihnen mitgeben. Dr. Glücksohn. Es handelt sich nicht bloß um eine praktische Frage, sondern um eine prinzipielle. Darum müssen wir die Änderung durchsetzen. Kessler. Appellieren wir doch nicht immer an Gefühle, wo es sich um praktische Fragen handelt. Heute herrscht kein Zweifel mehr an der zionistischen Gesinnung unserer Mitglieder, die andern sind ausgeschieden. Mit unaufhörlichem Argwohn läßt sich nicht arbeiten. Wir hatten zuerst keinen Überblick über die Kosten und Schwierigkeiten einer Statutenänderung. Aus Südafrika wird kein Geld mehr kommen, wenn es für Prinzipienreiterei verschwendet wird. Wenn Sie Greenberg nicht trauen, wählen Sie ihn nicht; wenn Sie ihn wählen, trauen Sie ihm. Die Hauptsache ist Vertrauen. Es gibt nur eine vernünftige Entscheidung: Das A.-C. möge den Prozeß fallen lassen. Dr. Gaster (mit lebhaftem Beifall' begrüßt) erklärt, er ergreife zu dieser Frage das Wort, weil er sich darüber genau informiert habe. Die englische Landsmannschaft habe den einstimmigen Beschluß gefaßt, dem Kongresse eindringlich zu empfehlen, alle möglichen Schritte zu tun, um den vorher gefaßten Beschluß auf Änderung der Bankstatuteri durchzuführen. Da er in England wohne, sei er über den ganzen Komplex der Fragen besser unterrichtet. Es handle sich darum festzustellen, daß die jüdische Kolonialbank nur zur Erreichung Palästinas gegründet wurde. Es sei charakteristisch, daß bei der Gründung der Bank die Cypernfrage aufgetaucht ist und einstimmig abgelehnt wurde. Da sich im Laufe der Zeit in unserer Bewegung verschiedene Strömungen entwickelt haben, ergab sich die Notwendigkeit, die Formulierung unseres Bankstatutes straffer zu fassen, um der Möglichkeit einen Riegel vorzuschieben, die Gelder für andere Zwecke zu verwenden, wenn einmal eine territorialistische Majorität vorhanden sein sollte. Die Statuten müssen so geändert werden, daß daran nicht mehr gerüttelt werden kann. Es handle sich um die moralische Pflicht, die der Kongreß der Welt und den Zionisten gegenüber übernommen hat, besonders aber den Besitzern der Shares, den armen Juden gegenüber, die das Geld für Palästina gegeben haben. Was den Kostenpunkt anbelangt, so war man sich bei der Beschlußfassung klar, daß eine Änderung Kosten verursachen werde. Auch die Möglichkeit einer Opposition war vorauszusehen. Aber es gilt, die Sache im Interesse unseres moralischen Bewußtseins aufrecht zu erhalten. Die bisherigen Kosten des Prozesses können sich höchstens auf ungefähr 2000 Pfund belaufen, auch wenn wir den Prozeß verlieren. Aber selbst wenn der Prozeß bis zur zweiten und bis zur ietzten Instanz, dem Hause der Lords, gebracht wird, und wir ver¬ Heren, sollen die Kosten auf Grund von Informationen auf nur 1000 bis 1500 Pfund zu berechnen sein. Doch es liege nicht einmal die Möglichkeit vor, daß wir den Prozeß verlieren. Eine Antwort des Richters an Zangwill besage: „Wenn Sie beim nächsten Termin mit denselben Unterschriften kommen, die Sie bisher vorgebracht iahen, werde ich Order geben, daß die Statuten geändert werden." £s liege die Möglichkeit vor, daß sogar die andere Partei unsere Kosten werde bezahlen müssen. (Fortwährend Beifall, Widerspruch und Zwischenrufe.) Noch ein Moment sei nicht aus dem Auge zu verlieren. Die Diskussion habe auch dadurch Bedeutung, daß die Meinung des Zionistenkongresses für die Auffassung des englischen Berichtes nicht gleichgültig sein könne. Der Einwand, daß die .'etzige Statutenänderung durch eine künftige wieder rückgängig gemacht werden könnte, sei hinfällig, da das englische Gericht wie jetzt nur schwer eine Einschränkung, viel weniger aber eine riskantere Erweiterung im Inhalte der Statuten zulassen würde, — ein Fall, der seit 17 Jahren nur einmal vorgekommen sei. Redner appelliert schließlich noch einmal an den Kongreß, alles aufzubieten, um die Statutenänderung in der beschlossenen Weise durchzuführen. (Lebhafter, anhaltender Beifall.) Dr. Katz enelsohn: Verehrter Kongreß! Es war meine Absicht, bis zuletzt zu warten, um alle in der Debatte gefallenen Äußerungen zu beantworten. Ich glaube aber doch, dies schon jetzt tun zu müssen, weil ich fürchte, daß das Material zu viel und zu schwer werden dürfte. Deswegen will ich auf die Bemerkungen antworten, die bis jetzt gemacht wurden. Meine geehrten Herrenl Sie werden vor allem gestatten, daß ich ein kleines Mißverständnis meines Freundes Rezek ausgleiche. Herr Rezek hat mich so verstanden, daß ich dort, avo ich vom Kind gesprochen habe, die Ito gemeint habe. Das ist ein Mißverständnis, ich habe vom J. G. T. gesprochen und nicht von der Ito. Die Ito ist zwar auch ein Kind von uns, aber ein unartiges (Heiterkeit) und deshalb habe ich nicht von ihr gesprochen. Nun zur Sache selbst. Es ist eine merkwürdige Tatsache: Diejenigen, die sich absolut für die Weiterführung des Prozesses ausgesprochen haben, sind entweder Advokaten oder Rabbiner. (Heiterkeit — Lärm und Widerspruch.) Aber, meine Herren, ich habe doch damit niemand beleidigt. Der Advokatenstand ist ein sehr ehrenwerter Stand, und vor den Rabbinern haben wir doch allen Respekt; es ist also keine Beleidigung, sondern bloß Konstatierung einer Tatsache. Von den Rabbinern will ich nicht weiter sprechen, aber was die Advokaten betrifft, so möchte ich, wie die Juden in ihren Tillim seit 1000 Jahren das Prinzip haben „umischpotim hal jedoum sagen, daß man mit Prozessen nichts zu tun haben soll. (Lärm und Widerspruch — Heiterkeit.) Wenn Sie etwas einwenden wollen, so steht es Ihnen frei, sich zum Worte zu melden. Von den Advokaten könnte man beinahe nach dem Volksworte sagen: „Tow scheb'advocaten harogu, denn, heute hat mein Freund und Kollege Dr. Rosenbaum, ein doppelter Kollege von mir, eine Bemerkung gemacht, worüber ich staunen muß. Dies allein beweist, wie sehr man sich von einem solchen Prozeß fernhalten soll. Jetzt komme ich zu Dr. Gaster. Dr. Gaster glaubt rücksichllich der Kosten sehr gut informiert zu sein. Er hätte aber vielleicht besser informiert sein können, wenn er meinen Ausführungen besser zugehört hätte. Die Kostcnaufstellung, die ich vorgelegt habe, rührt nicht von mir her, sondern von unserem Advokaten Lewis, also einem Advokaten, der gewiß kein Interesse hat, die Kosten zu hoch anzuschlagen. Ebenso unberechtigt ist die Bemerkung Dr. Gasters, daß, wenn wir den Prozeß weiter führen, es möglich ist, daß die Gegner unsere Kosten zahlen müssen. Dieser Fall ist gänzlich ausgeschlossen, unsere Kosten werden wir auf jeden Fall selbst zahlen müssen. Aber es ist möglich, daß wir auch die gegnerischen Kosten zahlen müssen, selbst wenn wir den Prozeß gewinnen. Dr. Gaster hat mit Bestimmtheit behauptet, daß wir obsiegen werden. Liegt aber hierfür irgend eine Angabe vor? Nein! Es kann keine vorliegen. Denn ein solcher Prozeß wird zum erstenmal geführt. Ich kann nur das Wort unseres Sollicitors wiederholen, daß ein solcher Prozeß mit Ausnahme eines einzigen Falles noch nie geführt wurde, um ein Statut einzuschränken. Man kann sich wohl denken, daß man eine Erweiterung verlangt, um seine Tätigkeit zu vergrößern; aber welcher vernünftige Kaufmann wird sich selbst Rechte wegnehmen, die er bereits besitzt, wer wird mehrere Tausend £ ausgeben, um einen Salz derStaluten zu streichen und sich selbst eines Rechtes zu berauben? Das kann nur unter besonderen Umständen der Fall sein, wie sie eben bei uns vorhanden sind. Hierüber liegt aber nicht die geringste Erfahrung vor. Ich habe nicht zur Hand, was der Richter gesagt hat; aber von einer Meinung über das Gewinnen oder das Verlieren des Prozesses ist darin auch nicht die Rode. Das einzige, was er gesagt hat. ist, daß selbst wenn wir eine größere Majorität aufbringen als wir bis jelzl imstande waren, er das Rech! der Minorität, schützen werde. Und nun zu einigen Vorwürfen, die Her!' Dr. Kosenbaurn vorgebracht hat. Dr. Rosenbamn hat uns den Vorwurf gemacht, daß wir während sieben Jahren eine Änderung der Statuten nicht durchführen konnten, dieser Vorwurf ist aber ein ganz verfehlter. Wenn ein solcher Vorwurf gemacht werden könnte, richtet ersieh jedenfalls nicht gegen uns. Denn für uns existiert der Gedanke einer Statutenänderung erst seil der Generalversammlung vom Jahre 1905. Früher konnten wir nicht den geringsten Seh ritt unternehmen. Ich habe aber chronologisch dargetan, daß wir seil.