Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 11 (1907)
- Issue
- Sep. 4 (19.8.1907)
- Date
- 1907-08-19
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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.Sep. 4 ielleicht bereit wäre, den sich gegen die Abänderung erklärenden Aktionären ihre für Aktien gezahlten Gelder zurück zu erstatten. )ie Antwort seitens des Direktoriums war selbstverständlich eine erneinende. Ob die Entscheidung des Richters nun eine bedingungslose iewährung unseres Gesuches oder eine Gewährung desselben inter Bedingung der Auszahlung der gegnerischen Aktionäre oder ielleicht gar eine Ablehnung unseres Gesuches sein wird, läßt •ich nicht voraussagen, da ihm doch ganz und gar überlassen ist,;i seiner Diskretion eine Entscheidung zu treffen. Welche von diesen drei Möglichkeiten eintreten wird, darüber enthält sich unser Sollicitor jeglicher Äußerung. Es läßt sich in ier Sache natürlich nur von einer Wahrscheinlichkeit sprechen und lichts Sicheres voraussagen. Noch ein Moment tritt hinzu. Da lie Aktionäre gehört haben, daß vielleicht eine Auszahlung erwirkt verden kann, ist es möglich, daß sich diese in einer größeren Anzahl mit einer derartigen Forderung einstellen, und daher läßt sich natürlich nicht das Prozentverhältnis der Minderheit feststellench füge noch hinzu, daß Mr. Warmington, der Sollicitor, und Mr. Lewis, der mit ihm diesbezüglich ganz einverstanden ist, darüber keine Garantie geben zu können erklären, weicher Fall eintreten iverde, ob die Auszahlung unter Bedingungen oder vielleicht eine Auflösung der Gesellschaft überhaupt, da sich diesbezüglich überhaupt nichts prophezeien läßt. Ich füge nochmals ausdrücklich hinzu, daß die letzten Worte, die ich gesagt habe, in Gemeinschaft nit den Herren Sollicitors ausgearbeitet wurden. Nun möchte ich noch auf den Kostenpunkt zu sprechen kommen. Was also den Kostenpunkt anbelangt, so können wir natürlich nur die vorauszusehenden Ausgaben ins Auge fassen. Die Ausgaben, die sich nicht voraussehen lassen, wie z. B. die durch eine eventuelle Hinausschiebung des Termines hervorgerufenen, können wir natürlich nicht berücksichtigen. Was also die vorauszusehenden Auslagen anlangt, so betragen sie bis zum heutigen Tage auf unserer Seite 1500 £, auf der gegnerischen Seite 700—750 £, der nächste Termin kostet ungefähr 1000 £, für die gegnerische Seite 500 bis 600 £. Die erste Appellation auf unserer Seite verursacht ca. 500 £, für die gegnerische Seite ebenso 500 £ Kosten, die der zweiten Appellation belaufen sich auf unserer Seite auf 750 auf gegnerischer Seite auf etwa ebensoviel, das wären also in Summa auf unserer Seite ca. 3700 £, auf gegnerischer Seite 2600 £. Darüber nun, wie sich diese Kosten verteilen werden, liegen folgende Daten vor: Für unsere Kosten werden wir jedenfalls aufkommen müssen, ob wir den Prozeß gewinnen oder verlieren. Was die gegnerischen Kosten anlangt, steht die Sache so: Wenn wir den Prozeß verlieren, müssen wir selbstverständlich auch diese Kosten bezahlen. Aber selbst wenn wir den Prozeß bedingungslos gewinnen, ist es sehr leicht möglich, daß wir die gegnerischen Kosten auch bezahlen müssen; denn die Auffassung des Richters kann eine solche sein, daß sowohl die Majorität als auch die Minorität im Interesse der Gesellschaft handle, folglich die Gesellschaft diese Kosten decken müsse. Sie werden mir, meine hochverehrten Damen und Herren, verzeihen, daß ich mit solcher Ausführlichkeit die einzelnen Punkte behandelt habe. Ich hielt es . jedoch für meine Pflicht, Ihnen, wenn auch noch so kurz, ein abgerundetes Bild der ganzen Verhandlung dieses Punktes darzulegen. Sie werden gestatten, daß ich vielleicht noch einige Worte dem bisher Gesagten hinzufüge. Sie werden aus dem Vorgeführten ersehen können, daß die Opposition alles Mögliche tut, um uns die Sache zu erschweren, die Kosten zu vergrößern und die ganze Angelegenheit in die Länge zu ziehen. Die Opposition scheint hierbei von dem alten Prinzip auszugehen: nTP n*? "p D.1 ">t> Dl wenn es nicht geht, daß wir die Gelder für unsere Zwecke verwenden, dann sollt ihr andern es auch nicht tun dürfen. Sie sprechen wie die unechte Mutter: „nn» man son" es zer" schneiden!" Wir sind aber die echte Mutter des Kindes, das Kind / ist Fleisch von unserem Fleische, Blut von unserem Blute, und wir müssen es uns daher sehr überlegen, ob wir es soweit kommen lassen sollen, daß wir den Ast absägen, auf dem wir sitzen, daß wir die Hoffnung aufgeben, auf die wir so viel gebaut haben, die so viele Opfer und Anstrengungen gekostet hat und die bestimmt ist, unserem so hehren Zwecke zu dienen. (Beifall.) Meine Damen und Herren! Sollen wir uns wirklich dazu bereit finden lassen, unser Kind, unsere Schöpfung dafür aufzugeben, damit wir das Geld für Advokaten und Gerichtsspesen verteilen? Man wird uns wahrscheinlich sagen, daß der Gegner durch ein Aufgeben des Prozesses einen großen Triumph erleben werde. Meine hochverehrten Damen und Herren! ich glaube, das wird ein Pyrrhussieg sein; denn gerade durch ein solches Vorgehen unserseits wird vielen deutlich werden, wem die Sache am Herzen liegt, wem sie teuer ist. Ich spreche hier vom rein kaufmännischen Standpunkt aus; ein Kaufmann sieht immer, was er auf der einen Seite für ein „Soll" und auf der andern Seite für ein „Haben" hat. Was für ein „Soll" wir auf der einen Seite haben, ist klar: Tausende von Pfund an Gerichtsspesen. Was wir für eine „Haben"-Seite haben, darauf werde ich noch später zurückkommen, abgesehen von dem Kostenpunkt. Man spricht von einer UnWahrscheinlichkeit der Auflösung der Gesellschaft, man sagt, es sei nicht sicher, daß man der Minorität die Aktien werden auszahlen müssen. Allein schon bei dem bloßen Gedanken daran, daß unser Jewish Colonial Trust aufgelöst werden müßte, erzittert jedes Herz in unserer Mitte und in diesem Moment sage ich: ns genug! wir wollen nicht weiter. Und meine Herren! Wir haben ja übrigens eine Resolution, und diese Resolution ist bereits in das Statut aufgenommen worden; sie ist für das Direktorium bindend und ich weiß nicht, warum Zweifel auftreten sollen, daß wir daran etwas abändern könnten. Ich kann Ihnen, meine hochverehrten Damen und Herren, nicht allein in meinem Namen, sondern auch im Namen meiner Kollegen aus dem Direktorium versichern, daß diese schönen Worte, die hier oben stehen (Redner weist auf die an der Präsidentenbühne angebrachte Dekoration der Galerie) und die für alle Zionisten gelten: „Im eschkachech Jeruscholajim, tischkach jeminü", daß wir diese Worte ganz buchstäblich nehmen und sagen: Meine Rechte soll verdorren, wenn ich irgendeine Disposition, irgend etwas unterschreibe, was nicht den Ideen, dem Zwecke und der Aufgabe entspricht, für die unsere Bank gegründet worden ist. (Stürmischer Beifall und Händeklatschen). Hochgeehrter Kongreß! Sie werden sich über diese wichtige Frage, die wichtigste vielleicht, die seit Jahren uns beschäftigt hat, zu entscheiden haben. Und ich hoffe, daß Ihr Entschluß dazu beitragen wird, unsern Jewish Colonal Trust in den Bahnen gehen zu lassen, die Sie von ihm erwartet haben, daß Sie den Weg einschlagen werden, der den Zionismus zum erhofften Ziele führen wird: „Nach Zion, nach Jeruscholajim!" (Lebhafter anhaltender Beifall und Händeklatschen.) An das Referat Dr. Katzenelsohn schließt sich die Debatte über die Abänderung der Statuten der Kolonialbank Rosenbaum (Minsk) beantragt zur Geschäftsordnung daß dem Sollicitor der Bank, trotzdem er nicht Delegierter ist, die Teilnahme an der Debatte gestattet wird. Weiter führt Redner aus, daß an eine Auflösung der Gesellschaft nicht zu denken ist. Das englische Gesetz gibt eine solche Möglichkeit nicht. Auch die Kostenfrage ist nicht so schlimm, wie der Direktor ausgeführt hat. Wenn der Gegner den Prozeß verliert, muß er seine Kosten selbst zahlen. Wir kommen schlechter davon, wenn wir den Prozeß aufgeben. Es besteht aber eine sehr große Wahrscheinlichkeit, daß wir den Prozeß gewinnen. Der Prozeß geht auf einen Beschluß zurück, der 7 Jahre zurückliegt. Die Ausführung des Beschlusses wurde Männern übertragen, die gegen ihn waren. Das machte auf den Richter einen verwirrenden Eindruck, da Leiter der