Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 11 (1907)
- Issue
- Sep. 4 (19.8.1907)
- Date
- 1907-08-19
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3315709-3316240-3316243--49638-3344599- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
: ep. 4 Einen hervorragenden Platz in der Gesamttätigkeit des Nationalt nds nimmt ein Gebiet ein, das auch sonst für den Zionismus klar i id deutlich an die Spitze getreten ist, es ist das Südafrika. Von i isern südafrikanischen Brüdern haben wir die bedeutendsten, < ößten Sammlungen nicht nur für den Nationalfonds selbst, sondern;;ch für alle Aufgaben des Zionismus in seinem ganzen Umfange - halten. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Wenn ich nun auf die Tätigkeit des Direktoriums selbst überi he, so möchte ich bemerken, daß die nächstliegende Aufgabe ( s Direktoriums sich darauf beschränken mußte, frühere Beschlüsse . s Aktionskomitees zu erledigen. Einer dieser Beschlüsse ging dahin, daß aus den Mitteln des \ itionalfonds dem Bezalel ein Heim geschaffen werden solle. Sie 1 iben von meinem verehrten Vorredner Herrn Prof. Dr. Warburg i -reits gehört, daß der Nationalfonds zwei in einem schönen Garten < legene Häuser zu diesem Zwecke erworben hat. Ich will hier i cht auf die Vorgeschichte dieser Erwerbung eingehen. Das würde, i xhdem wir uns im Besitz befinden, heule auch nicht mehr; teressieren, obgleich gerade die Geschichte dieser Erwerbung für! e Mitglieder des Direktoriums außerordentlich lehrreich war. Wir iben an diesen Einzelerwerbungen gespürt und bemerkt, mit welch , igeheuren Schwierigkeiten wir bei der Erwerbung von Land, von rund und Boden in Palästina zu kämpfen haben. Ein zweiter Beschluß, der ebenfalls von Herrn Prof. Warburg! reits erwähnt wurde, betraf die Erwerbung eines Grundstückes i r die Anpflanzung des HerzlwaLdes. Es war das ein Grundstück, s an der Bahnlinie von Jaffa nach Jerusalem liegt und welches n Namen Hulda führt. Die Bahn führt durch einen Teil des ' rundstückes, und wenn in künftigen Jahren die jüdischen Pilger! ch Jerusalem wallfahren und in Jaffa landen, dann werden sie •f dem Wege nach Jerusalem die grünenden Bäume des Herzl- Jdes begrüßen, zur Erinnerung an unsern unvergeßlichen Führer, anganhaltender Beifall und Händeklatschen.) Wir haben es sodann für unsere Pflicht erachtet, zunächst uns er alle Dinge, die den Nationalfonds berühren, in Palästina zu ormieren. Wir mußten und müssen doch alle unsere Erfahrungen; bst sammeln, wenn uns auch in glücklicher und ganz vorzüglicher eise vorgearbeitet ist durch die Palästinakommission. Wenn wir; ch gewHlt sind und beabsichtigen, immer Hand in Hand mit i -ser bewährten Behörde der zionistischen Organisation zu arbeiten, L haben wir doch eine eigene Verantwortung und waren genötigt, : s selbständig über verschiedene Fragen erst zu informieren. Das erste, was wir in dieser Richtung getan haben, war die i nholung eines ausführlich begründeten juristischen Gutachtens : :r die Art unJ Weise und die Möglichkeit des Grunderwerbs in ' iästina durch den Nationalfonds. Ich habe in diesem Gutachten r Fragen gestellt, die eine ausführliche Beantwortung erforderten. : i erste und hauptsächlichste dieser Fragen war, ob der National-; ids als englische Körperschaft berechtigt ist, in eigenem Namen ( und und Boden in Palästina zu erwerben oder ob erwartet rden kann, daß ein Irade des Sultans in dieser Beziehung "beigeführt und erlangt werden könnte. Die Antwort lautete bedingt verneinend, und zwar wurde das mit den Eigentümlichkeiten türkischen Grundgesetzes begründet, welches auf der Basis der 'hammedanischen Religion beruht. Die zweite Frage, die ich Ute, war die: Ist es möglich, wenn auch ein Grundbesitz nicht ingt werden kann, hypothekarische Eintragungen für den National- ' ds nach türkischem Recht zu erlangen? Auch diese Frage fand ' e unbedingte Verneinung. Die dritte Frage, die gestellt wurde, i die: Ist es dann nicht wenigstens möglich, sich in anderer ise Rechte für diese Körperschaft auf Grundbesitz zu verschaffen? i auch diese Frage wurde unbedingt verneint. Ich habe dann, ' allen gerecht zu werden und um alle Fragen, die gestellt werden nnen, zu erledigen, zum Schluß die Frage gestellt: Ist es vielleicht; irgend eine andere Weise möglich, daß der Nationalfonds Grun 3 und Boden in Palästina erlangt oder irgend welche Rechte auf solchen erlangen kann? Darauf wurde dann die Antwort gegeben, daß es möglich ist, in der Form eines Pret Nom, in der Form einer Persönlichkeit, sei es eines türkischen Untertans oder eines Ausländers, Grundbesitz in Palästina zu erwerben, daß es auch möglich ist, hypothekarische Eintragungen auf solche Weise zu erlangen. Es ist zwar erwähnt worden, daß ein türkisches Gesetz, ein Irade des Sultans, diese Käufe unter einem Pret Nom verbietet, aber das Gewohnheitsrecht ist über dieses Gesetz hinweggeschritten, und derartige Käufe sind allgemein üblich. Allein eine große Frage ist es, ob solche Käufe für den Nationalfonds, diesen ehernen Fonds des jüdischen Volkes, eine genügende Sicherheit bieten können, und in dieser Beziehung wurden folgende Bedenken geltend gemacht:' Bei Käufen unter Prßt Nom, unter einem geliehenen Namen, wenn ich so übersetzen darf: bei Käufen durch Strohmänner, erlangt der Nationalfonds als solcher kein unbedingtes Verfügüngsrecht über den Gegenstand, er erlangt nur ein Recht gegen diejenige Person, auf deren Namen der Kuschan, der Besitztitel, in dem türkischen Grundbuch eingetragen ist. Es ist ersichtlich, daß diese Personen oder deren Erben jederzeit über das Grundstück verfügen können, und dann bleibt dem Nationalfonds nur das Recht, den Kaufpreis zurückzuverlangen, der für das Grundstück ausgelegt wurde. . . Es gibt nun aber doch eine Möglichkeit, eine größere Sicherheit zu beschaffen, und ich glaube, diese Frage dürfte alle diejenigen, interessieren, welche dafür eintreten, daß Grund und Boden für den Nationalfonds in Palästina in absehbarer Zeit erworben wird. Es ist nämlich möglich, daß der Besitztitel auf den einen Namen eingetragen wird und eine Hypothek zu Gunsten einer anderen Person, und auf diese Art ist immerhin eine gewisse Sicherheit für den Nationalfonds geschaffen, so daß er, wenn auch nicht direkt, so wenigstens indirekt Besitz von Grund und Boden in Palästina erwerben kann. Ich habe aber bereits die Ehre gehabt, vor dem Direktorium des N. F. und der Generalversammlung desselben auszuführen, daß von Fall zu Fall erwogen werden muß, ob die Sicherung im einzelnen Falle genügend ist, daß der Nationalfonds diese große Verantwortung übernehmen kann, Grund und Boden in Palästina zu erwerben, bezüglich der Erwerbung von Grund und Boden, bezüglich der Besiedelung des Landes mit Ackerbauern, bezüglich der Möglichkeit der Verpachtung von Ländereien. Wir haben sodann, um alle einschlägigen Fragen festzustellen,, den Herrn Assesor Dr. Ruppin, einen Nationalökonomen und Juristen, einen Mann, der eine hervorragende praktische Fähigkeit besitzt, nach Palästina entsandt, um uns eingehenden Bericht über alle schwebenden Fragen zu erstatten. Ich kann hier den Inhalt dieser Berichte nicht anführen, aber es ist vielleicht im Laufe meiner kurzen Erörterung noch möglich, auf einen oder den anderen Punkt zurückzukommen. Leider ist eine kleine Unterbrechung in dieser Berichterstattung eingetreten, indem unser Vertreter zurzeit leidend und krank in Jaffa darniederliegt. Wir wollen hoffen, daß er bald gesund und frisch im Dienste des N. F. wieder an die Arbeit gehen kann. Wir haben sodann dein Landmesser Herrn Treidel den Auftrag gegeben, die Liegenschaftskarte zu vervollständigen, von der unser verehrter Herr Prof. Warburg bereits gesprochen hat. Nur ein Wort über die Bedeutung dieser Liegenschaftskarte. Diese Karte gibt uns die Möglichkeit, mit einem Blick zu übersehen, wie die Besitzverhältnisse der einzelnen Nationalitäten, Kirchen, Gemeinden und Personen, der Dorfgemeinden und Großgrundbesitzer in Palästina liegen. Wir sind auf diese Art und Weise in der Lage, mit einem Blick zu übersehen, wo eine Arrondierung des Besitzes des Jüdischen Nationalfonds möglich und wo eine solche wünschenswert ist. Sodann mußten wir uns mit der Einrichtung der Administration befassen. In allererster Linie trat an uns die Frage heran, die *