Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 11 (1907)
- Issue
- Sep. 3 (18.8.1907)
- Date
- 1907-08-18
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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noch manche andere. Erfreulicherweise ist unter dem Publikum das Interesse für die hebräische Sprache und Literatur in der letzten Zeit erheblich gewachsen. Es ist erstaunlich, wie viel jetzt unter den Besuchern des Kongresses Hebräisch gesprochen wird. Man begegnet einer ganzen Menge von Männern und Frauen, die sich erst in der letzten Zeit eine große Fertigkeit im Hebräischsprechen angeeignet haben. Unter solchen Umständen ist es ebenso begreiflich wie er_ freulich, daß die Zusammenkunft so vieler hebräischer Schriftsteller und Gelehrten dazu geführt bat, die Gesellschaft „Sinai", deren Gründung in die Tage des 7. Kongresses fällt, in eine weitere Öffentlichkeit zu bringen. In den letzten zwei Jahren hatte dieses Unternehmen durch die schrecklichen Ereignisse in Rußland mit denselben außergewönlichen Schwierigkeiten zu kämpfen, die allen jüdischen gemeinnützigen Institutionen hinderlich waren. Es ist aber doch ein starker Beweis für die geistigen Lebenskraft unseres Volkes, daß die Gesellschaft „Sinai" trotzdem zahlreiche Freunde und Förderer gefunden hat. Sie ist bereits in die Lage gesetzt, sich ein ernstes Organ zu schaffen, dessen Existenz für eine Reihe von Jahren materiell und geistig gesichert ist. Von Anfang des Jahres 5668 erscheint in Berlin die Quartalschrift „Heatid", die ausschließlich ernste wissenschaftliche, kritische und publizistische Abhandlungen über Juden und Judentum enthalten wird: Aufsätze, welche alle Vorgänge im jüdischen Volke und im Judentum, nicht flüchtig, sondern vom geschichtliehen Standpunkt behandeln und beleuchten sollen. Das erste Heft (15 Bogen stark) befindet sich bereits im Druck. Damit ist aber die Aufgabe der Gesellschaft „Sinai" bei weitem nicht erschöpft. Ihr Ziel ist, alle Kulturarbeit des jüdischen Volkes, soweit sie literarisch und organisatorisch möglich und notwendig ist, in sich zu vereinigen. Die Gesellschaft „Sinai" will alle Kulturschätze des jüdischen Volkes erhalten und die Möglichkeit geben, neue zu schaffen. Nach der formellen Legalisierung des „Sinai14, an der schon jetzt viele hervorragende Männer lebhaften Anteil nehmen, wird ein ausführliches Programm veröffentlicht werden, und es ist zu hoffen, daß alle Juden, denen die Erhaltung des Judentums, dessen natürliche Fortentwickelung und Zukunft am Herzen liegt, sich diesem jüdischen Kulturunternehinen tätig widmen. Die materielle Grundlage muß ein unantastbarer Fonds von mindestens 100 000 Mark bilden, für den bereits eine namhafte Spende des Herrn S. Hurwitz, Berlin, in der Höhe von 10 000 Mark vorhanden ist. Das Erträgnis des Fonds und jährliche Beiträge (von mindestens 10 Mark — 5 R.), die hoffentlich reichlich einlaufen werden — Zahlstellen werden in allen jüdischen Zentren geschaffen — sollen für die laufenden Ausgaben dieses Kulturwerkes dienen. ENTWURF ZUR ABÄNDERUNG DES ORGANISATIONS¬ STATUTS DER ZIONISTISCHEN PARTEI VON ARTHUR HANTKE. ORGAN I SATIONS STATUT Alte Fassung: I. Einleitung. § 1. Die zionistische Organisation umfaßt diejenigen Juden, welche sich mit dem Programme des Zionistenkongresses einverstanden erklären und Schekelzahier sind. Das Programm des Zionistenkongresses lautet: Der Zionismus erstrebt für das jüdische Volk die Schaffung einer öffentlich-rechtlich gesicherten Heimstätte in Palästina. § 2. Das Hauptorgan der zionistischen Organisation ist der Kongreß, der durch die Wahl von Delegierten seitens der Wahlgruppen gebildet wird. § 3. Das Exekutivorgan des Kongresses ist das Aktionskomitee. II. Gliederung. § 4. Die zionistische Organisation gliedert sich in Schekelzahier, Vereine, Landeskomitees oder Föderationen, Vereinsdelegiertentag der Landesorganisationen, großes A.-C, engeres A.-C. und Kongreß. § 5. Soweit die Gesetze des Landes es gestatten, haben die zionistischen Vereine sich zu einer Landesorganisation zusammenzuschließen. Diese steht unter der Aufsicht des A.-C.-Mitgliedes oder der Gesamtheit der A.-C.-Mitglieder des Landes. § 6. Gegen die Entscheidung des Landeskomitees in Organisationsfragen steht dem betreffenden Vereine (Distrikt, Gau etc.) die Berufung an das engere A.-C. zu. §7. Der Verkehr der Vereine'mit dem A.-C. geschieht nur im Wege des Landeskomitees und umgekehrt. III. Kongreß. § 8. Der Zionistenkongreß tagt jedes zweite Jahr an Entwurf: I. Einleitung. 1 unverändert. 2 unverändert. 3 unverändert. II. Gliederung. § 4 unverändert. § 5. Soweit die Gesetze des Landes es gestatten, haben die zionistischen Vereine sich zu einer Landesorganisation zusammenzuschließen. Diese steht unter der Aufsicht des A.-C. 6 unverändert. unverändert. III. Kongreß. § 8. Der Zionistenkongreß tagt jedes zweite Jahr an