Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 11 (1907)
- Issue
- 31 (2.8.1907)
- Date
- 1907-08-02
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3315709-3316240-3316274--49564-3344507- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Statuten und haben mich beauftragt, alle Schritte zu tun, um gegen die Genehmigung der projektierten Statutenänderung durch das; Gericht zu protestieren, und ich bin eigens zu diesem Zwecke nach; England herübergekommen. 2. Durch Artikel 152 der Statuten der Company ist folgendes' angeordnet: „Mit Ausnahme derjenigen Fälle, in denen es durch diese Statuten ausdrücklich anders vorgeschrieben ist, kann eine Bekanntmachung durch die Gesellschaft an irgend ein Mitglied dadurch erfolgen, daß dieselbe einmal in den vom Aufsichtsrate jeweilig' dafür bestimmten Zeitungen eingerückt wird." Bs ist keinerlei Nachricht gemäß diesem Artikel über die Versammlungen der Company zum Zwecke der Statutenänderung den Aktionären gegeben worden. Keiner der Aktionäre, die durch mich ihre Aktien erhielten, hatte Kenntnis von den Versammlungen der Company, auf denen die erwähnten Resolutionen beantragt und genehmigt wurden. Keine Ankündigungen über die Versammlungen erschienen in russischen Zeitungen, soviel ich unterrichtet bin, oder <onst in einer Zeitung, die unter solchen Aktionären zirkuliert. Anderseits bin ich informiert und glaube es auch wahrhaftig, daß diejenigen, die an der Änderung des Memorandums interessiert sind, privatim sich an ihre Freunde in Rußland wandten und Vollmachten zugunsten der Abänderung sammelten. Die Versammlungen waren;iiso tatsächlich keine Vertretungen der Aktionäre der Bank. 3. Vor drei Wochen erschien in der „Volksstimme", einem Jargonblatt, und im „Hasman", einer hebräischen Zeitung, beide in Wilna verbreitet, eine Ankündigung in dem Sinne, daß die Änderung der Bankstatuten bereits vollzogen sei, und das hatte zur Folge, däß es für mich schwierig wurde, Vollmachten von Personen, die gegen die Änderung sind, einzusammeln. Ich hatte allerdings bereits Vollmachten für die Anwälte zum Zwecke des Protestes gegen die Änderung im Interesse von einer großen Zahl von Aktionären, die ungefähr 20O0 Aktien besitzen, gesammelt. 4. Ich habe eine große Zahl von Aktionären der Bank aufgesucht, und die grof3e Mehrheit von denen, die ich aufgesucht habe, -ind dafür, daß die Bank eine Kolonisationsgesellschaft für irgend ein Gebiet der Welt (einschließlich Palästinas) sei, und diese Stimmung unter den Aktionären ist so stark, daß sie erklärten, sie würden lieber auf ihre Aktien verzichten, falls das Statut der Company geändert würde, und von der Company das Geld, das sie für die Aktien gezahlt haben, zurückfordern. Erklärung 'des Sekretärs des Jewish Colonial Trust als Entgegnung Hermann Neumann, wohnhaft 166UplandRoadEast,Dulwich, n der Grafschaft London, der Sekretär des Jewish Colonial Trust, iiibt folgende eidesstattliche Erklärung ab: 1. Ich habe Abschriften der Erklärungen der Herren Israel Zangwill und Clement Isaac Salaman gelesen, welche in dieser Sache von diesen Herren am 27. Juni resp. 28. Juni dieses Jahres beschworen wurden. 2. Die besagten Israel Zangwill und Clement Isaac Salaman besitzen zehn resp. sechs Aktien der Company, waren jedoch auf ■ien zwei Versammlungen, in welchen die Spezialresolution bezüglich Abänderung des Memorandums angenommen und bestätigt wurde, licht anwesend. Der besagte Israel Zangwill und der besagte Jlement Isaac Salaman sind Präsident resp. Ehrensekretär der •lewish Territorial Organisation, einer Körperschaft, welche im Jahre I (>05 gegründet wurde zum Zwecke der Förderung von Kolonisation rgend eines Teiles der Welt durch Juden, und die eine Rivaluganisation dieser Company ist. 3. Die Angaben in der eidesstattlichen Erklärung des besagten Israel Zangwill sind irreführend insoweit, als sie geltend machen, hiß die Abänderung nur von einer temporären Majorität beschlossen vvurde und nicht die wahren Ansichten der Mitglieder der Company epräsentiert Die Company wurde im Jahre 1899 inkorporiert, ihre Konstitution wurde auf dem folgenden Zionistenkongresse, der im Vlonat August 1899 abgehalten wurde, besprochen, und es wurde om Kongresse eine Resolution angenommen, wonach die Machtbefugnisse der Company bezüglich Kolonisation auf „den Orient, orzugsweise in Palästina und Syrien" zu beschränken waren, und -;ine gleichlautende Resolution wurde auch auf einer außerordentlichen Generalversammlung der Company im selben Monat ange- 'lommen. Auf dem folgenden Zionistenkongresse, der in London in August 1900 abgehalten wurde, wurde eine Resolution angekommen, „daß die Abänderung des Memorandums der Company -'tir Ausführung gebracht werde". Darauf folgte im August 1903 *ine Resolution der Company in der Generalversammlung, wonach J'er Aufsichtsrat und das Direktorium beauftragt wurden, auf die Agenda der folgenden Generalversammlung die Frage bezüglich ,[er Modifizierung oder Abänderung des Memorandums und der Statuten der Company zu setzen. Demgemäß wurde auf der siebenten ordentlichen Generalversammlung der Company in Wien am 19. August 1904 die folgende Resolution vom Vorsitzenden der Company vorgeschlagen und einstimmig angenommen: „Bezüglich des von der Generalversammlung im vorigen Jahre ausgedrückten Wunsches, daß gewisse Abänderungen im Memorandum und in den Statuten gemacht werden, wird das Direktorium beauftragt, alle Vorbereitungen zu treffen und dem Aufsichtsrat Bericht zu erstatten;" und später am 1. August 1905 wurde auf einer außerordentlichen Generalversammlung der Company eine Spezialresolution, welche den gleichen Wortlaut hatte wie diejenige, welche jetzt dem Gerichte unterbreitet wird, von einer Majorität von 5022 Stimmen für die besagte Resolution gegen 568 Stimmen gegen die Resolution, angenommen. Es waren auf. dieser Versammlung 266 Aktionäre anwesend. Eine außerordentliche Generalversammlung zwecks Bestätigung der besagten Spezialresolution wurde am 3 L August 1905 in London abgehalten, es wurde jedoch zufolge der Abwesenheit des Vertreters der Gründeraktionäre, welcher durch plötzliche Krankheit am Erscheinen verhindert war, einstimmig beschlossen, die Versammlung zu vertagen. Zufolgedessen wurde die Resolution hinfällig, und es wurde notwendig, die Resolution von neuem den Generalversammlungen, welche im August und September 1906 abgehalten wurden und in unserem Gesuch erwähnt sind, zu unterbreiten. 4. Aus obigen Angaben geht hervor, daß diese Sache nicht-weniger als sechs Versammlungen der Company im Laufe dieses Jahres beschäftigt hat, und daß die Gegner der Einschränkung der Zwecke der Company niemals anders als in einer hoffnungslosen Minorität gewesen sind. 5. Bezüglich Punkt 5 der besagten Erklärung des Israel Zangwill sage ich, daß die Majorität auf dem Kongresse 1903 dagegen war, das Vermögen der Company für Zwecke der Kolonisation irgendwo anders als in Palästina zu verwenden. Die Resolution, die mit 295 Stimmen gegen 177 Stimmen angenommen wurde, ging dahin, daß eine Kommission ausgeschickt werden sollte, das Territorium in Britisch Ost-Afrika zu besichtigen, daß jedoch kein Teil der Kosten aus dem Vermögen der Company hergegeben werden solle. Es wurde niemals eine Resolution angenommen oder vorgeschlagen, weder auf dem Zionistenkongresse noch auf irgend einer Versammlung der Company, die auf irgend welche Antastung des Vermögens der Gesellschaft für Kolonisation irgendwo anders als in dem in unserin Gesuche erwähnten Gebiete als vorgeschriebenes Gebiet, bestand. Nicht nur daß die Resolutionen, welche jetzt dem Gerichte unterbreitet werden, nicht die Wünsche einer nur temporären Majorität repräsentieren, geben sie im Gegenteil den festen Ansichten (die nie erfolgreich zu einer Entscheidung herausgefordert wurden) einer bedeutenden Majorität Ausdruck, welche aus Personen besteht, die in der Company und an der zionistischen Bewegung interessiert sind. 6. Es ist wahr, daß Mr. Cowen zu einer Zeit eine der Majorität entgegengesetzte Ansicht bezüglich der Notwendigkeit, die Zwecke der Company einzuschränken, vertrat. Er ist jedoch nicht mehr ein Opponent der vorgeschlagenen Abänderungen, was ich daher weiß, daß ich seine Erklärung in diesem Sinne in der Sitzung des Aufsichtsrats der Company im Monat Mai 1907 in Köln mit anhörte. Die Stellung, welche Mr. Greenberg in dieser Sache einnimmt, geht aus dem englischen Entwurf eines Briefes hervor, den derselbe an den Vorsitzenden der Company gerichtet hat, und dessen Entwurf in der Handschrift von Mr. Greenberg herrührt und mir von ihm zwecks Übersetzung übergeben wurde. Der besagte Entwurf wird mir jetzt vorgelegt und trägt den Vermerk „H. N. 1." Der Brief, wovon dies der englische Entwurf ist, ist derselbe, auf den sich Mr. Zangwill im Punkt 6 seiner Erklärung bezieht. 7. In Erwiderung auf Punkt 7 der Erklärung des besagten Israel Zangwill erkläre ich, daß die Grundidee der zionistischen Bewegung darin besteht, im Gebiete, welches in unserm Gesuche als vorgeschriebenes Gebiet erwähnt wird, Kolonisation zu treiben, jedoch nicht früher, als eine solche Kolonisation mit Einwilligung der Regierung dieser Region betrieben werden kann, und zwar auf der Basis einer Heimstätte im vorgeschriebenen Gebiete, welche öffentlich und rechtlich den Kolonisten gesichert ist. Die Company kann und wird nicht Kolonisationsunternehmungen durchführen, solange diese Bedingungen unerfüllt bleiben (wie sie bisher unerfüllt geblieben sind). Es wäre den ganzen Zwecken und Zielen der zionistischen Bewegung zuwidergehandelt, würde man das Vermögen der Company zum Zwecke der Einwanderung einer einzigen Person oder Kolonisation eines einzigen Morgen Landes (nach den Worten des besagten Israel Zangwill) selbst im vorgeschriebenen Gebiete verwenden, bevor nicht die Einwilligung der bestehenden Regierung in diesem Gebiete zur Kolonisation daselbst erhalten worden ist.