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Die Welt · 1907-08-02 · 31 (2.8.1907) · page 9

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
11 (1907)
Issue
31 (2.8.1907)
Date
1907-08-02
Page
– (sequence 9)
Language
German
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;o. 31 DIE^ELT n von Angehörigen des jüdischen Volkes in Rußland und anderswo in Osteuropa, die an der zionistischen Bewegung Anteil.nehmen, gekauft worden. Die 253 265 gewöhnlichen Aktien, die zur Ausgabe gelangt sind (davon ein Drittel in Inhaberaktien), sind im besitze von ungefähr 130 000 Aktionären, so daß durchschnittlich jeder Aktionär über zwei Aktien verfügt. Infolgedessen kann nur eine verhältnismäßig sehr kleine Zahl von Aktionären an den Generalversammlungen der Gesellschaft teilnehmen. Der Gerichtshof möge indessen bedenken, daß die Aktionäre der Gesellschaft fast ohne Ausnahme auch Mitglieder der verschiedenen zionistischen Organisationen sind, die durch Delegierte auf den periodischen Versammlungen der Zionistenkongresse vertreten sind. Die hier vorliegenden Resolutionen, die von einer seh? großen Majorität auf den Versammlungen der Gesellschaft angenommen worden sind, sind der Gesellschaft im Einverständnis mit den Absichten der Leitung des Zionistenkongresses vorgelegt worden und gemäß der Politik, die die Billigung verschiedener aufeinanderfolgender Zionistenkongresse gefunden hat. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, daß die Resolutionen sowohl den Wünschen der großen Majorität von Aktionären entsprechen, die tatsächlich dafür gestimmt haben, als auch ebenso einer sehr großen Majorität von Aktionären, die an der formellen Abstimmung nicht teilgenommen haben. Das Memorandum der Statuten ist ursprünglich unter einem Komitee des Zionistenkongresses festgestellt worden. Seit der Eintragung der Gesellschaft ist von Zeit zu Zeit auf den Versammlungen der Zionistenkongresse und ebenso in denen der Gesellschaft behauptet worden: a) Das Memorandum entspräche nicht den tatsächlichen Absichten der ursprünglichen Gründer insofern, als es Kolonisationsunternehmungen in Teilen der Erde außerhalb des mehr eingeschränkten Gebietes gestatte, das in de? Resolution „vorgeschriebenes Gebiet" genannt wird und Palästina, Syrien und andere Teile der asiatischen Türkei, der Halbinsel Sinai und der Insel Cypern umfaßt; h) daß das Memorandum in Hinsicht auf eine Beschränkung der Kolonisationspläne auf das vorgeschriebene Gebiet geändert werden müßte. Die Gesellschaft selbst hat tatsächlich niemals irgend welchen Gebrauch von den ausgedehnten Rechten gemacht, die ihr das Memorandum ihrer Statuten verleiht, indem sie Unternehmungen ausgeführt hätte, zu denen sie nicht befugt sein wird, wenn das Memorandum im Sinne unserer Petition abgeändert ist. Aber infolge verschiedener Ansichten, die auf dem Zionistenkongreß im Jahre 1905 mit Bezug auf gewisse Projekte zum Ausdruck gelangten, die im Jahre 1903 vorgebracht worden waren und einen Kolonisationsplan betrafen, der in Ostafrika unter den Auspizien des Zionistenkongresses und der Gesellschaft ausgeführt werden sollte — Pläne, die durch den Kongreß 1905 abgelehnt worden sind — kam der Aufsichtsrat der Gesellschaft zu der Ansicht, daß es wünschenswert und im Sinne der Meinung der großen Majorität der Aktionäre wäre, die Zwecke der Gesellschaft in der Weise zu beschränken, wie sie die vorliegende Petition auseinandersetzt. Zu diesem Zwecke traf der Aufsichtsrat die lötigen Anstalten, die Versammlungen abzuhalten, die die besagte Resolution, wie aus unserer Petition hervorgeht, denn auch angenommen haben. Das Buch, das mir jetzt vorgelegt und bezeichnet ist „D. W. 5", ist das Protokollbuch der Verhandlungen der Gesellschaft und enthält die Protokolle der Versammlungen vom 29. August und 18. September 1906, auf die in der Petition Bezug genommen ist und auf denen die in der Petition enthaltene Resolution angenommen und bestätigt worden ist. ■ Die beabsichtigte Änderung, die durch die in der Petition enthaltene Spezialresolution herbeigeführt werden soll, bezweckt, die Gesellschaft in den Möglichkeiten zu beschränken, die ihr durch das Memorandum der Statuten gegeben sind. (Gibt Aufklärung über die von der Bank verteilten Dividenden.) Die Interessen der Gläubiger der Gesellschaft können unter keinen Umständen durch die vorgeschlagene Änderung irgendwie berührt werden, da ja die Änderung beschränkender Natur ist und die Gesellschaft sich gerne den Anordnungen unterwirft, die das Gericht im Interesse der Gläubiger für gut befindet. Niemand wird durch die vorgeschlagene Einschränkung benachteiligt werden. Es ist gerecht und billig, daß die Spezialresolution betreffend die Abänderung des Memorandums der Statuten der Gesellschaft mit Bezug auf die Zwecke der Gesellschaft bestätigt werde. Hermann Neumann, Sekretär des Jewish Colonial Trust, sagt aus: '■ Ich war in den obengenannten Generalversammlungen der Gesellschaft am 29. August und 18. September 1906 anwesend und ich sage, daß das Protokoll der Verhandlungen dieser Versammlungen, enthalten in dem oben angeführten Protokollbuch in jeder Beziehung richtig ist. 18. Ich beziehe mich auf Artikel 66 und 152 der Gesellschaftsstatuten, die bestimmen, daß die Bekanntmachung über die Generalversammlung jedem Aktionär dadurch zur Kenntnis gebracht werden soll, daß sie einmal in den Zeitungen veröffentlicht wird, die der Aufsichtsrat von Zeit zu Zeit bestimmt. 19. Ich beziehe mich auf die Protokolle der Verhandlungen des Aufsichtsrats vom 22. Mai 1906, aus denen hervorgeht, daß der Aufsichtsrat beschlossen hat, die Versammlungen vom 29. August und 18. September 1906 durch Anzeigen in den beiden Zeitungen „Die Welt" und „Jewish Chronicle" anzukündigen. Abgekürzte Änzeigen dieser Versammlungen sollten in folgenden Zeitungen erscheinen:, „Jüdische Rundschau", „Woschod", „The Maccabaean", „Jewreskaja Shisn", „Hasman" und „Hashofar". 20. (Enthält den Nachweis, daß die Anzeigen in den besagten Zeitungen rechtzeitig und richtig erschienen sind.) 21. Ich bin seit ungefähr 3*2 Jahren der Sekretär der Gesellschaft und bin in der Lage, aus meiner persönlichen Kenntnis, die ich als Sekretär der Gesellschaft gewonnen habe, über die vorliegenden Angelegenheiten zu sprechen. Erklärung des Mr. Israel Zangwill Israel Zangwill, 3 Have Court, Teniple, Schriftsteller, gibt unter Eid folgende Erklärung ab: 1. Ich bin eingetragener Besitzer von zehn gewöhnlichen Aktien der Company. Ich habe eine Kopie des Gesuches gelesen, das in dieser Sache am 18. März 1907 eingereicht worden ist. 2. Ich nehme schon viele Jahre ein tätiges Interesse an der zionistischen Bewegung. Die vorgeschlagene Abänderung der Zwecke der Company wird in Gemäßheit der auf dem Zionistenkongresse im Jahre 1905 vorgenommenen Abstimmung zu machen gesucht. Delegierte auf diesen Kongressen brauchen durchaus nicht Aktionäre der Company zu sein, und nicht mehr als ein Sechstel der Delegierten, welche am Kongresse 1905 in Basel teilnahmen, waren Aktionäre der Company, wie dies durch die Tatsache bewiesen wurde, daß an der Versammlung der Aktionäre, welche während des Kongresses abgehalten wurde, höchstens 100 Personen teilnahmen, während auf dem Kongreß über 600 anwesend waren. Die auf der Versammlung der Aktionäre im Jahre 1906 vertretene Stimmenanzahl repräsentiert in keiner Weise eine bedeutende Majorität oder irgend eine wirkliche Majorität der Aktionäre, wie dies aus der Tatsache hervorgeht, daß nicht mehr Stimmen, als auf 4488 gewöhnliche Aktien Bezug hatten, abgegeben wurden, aus einer Gesamtzahl von 253 265 Aktien, welche stimmberechtigt waren, und nicht nur waren die Delegierten auf dem Kongresse größtenteils keine Aktionäre, sondern die Wähler, welche sie repräsentierten, bestanden, obwohl sich unter ihnen Aktionäre befanden, in großer Anzahl aus Nicht-Aktionären, da ein jeder, welche einen Schilling zahlt, zur Wahl berechtigt ist. 3. Ich war ein intimer, persönlicher Freund des verstorbenen Herrn Dr. Theodor Herzl, des Begründers der Bewegung, und mit seinen Anschauungen und Meinungen vertraut. In seinem Werke „Der Judenstaat", welches die zionistische Bewegung einleitete, ließ Herr Dr. Herzl die Frage unentschieden, ob die vorgeschlagene Kolonisation in Palästina oder Argentinien betrieben werden sollte, und obgleich er loyal die Entscheidung des ersten Kongresses akzeptierte, wonach Palästina zum Ziele auserkoren wurde, erregte die Erfolglosigkeit seiner Unterhandlungen mit dem Sultan in ihm den Wunsch, vollends alle im Memorandum gegebenen Machtbefugnisse zur Kolonisation in andern Ländern und zu irgend welchen sonstigen Zwecken auszunutzen, welche die Erreichung der im Paragraph 2 des Abschnittes III des Memorandums ausgedrückten Endziele herbeiführen könnten. Paragraph 2/III lautet: „Zu fördern, zu entwickeln, zu betreiben und auszuführen Emigration und Immigration von oder nach irgend einem Lande oder irgend welchen Ländern in irgend einer Weise, welche dem Aufsichtsrate nutzbringend für die jüdische Rasse in irgend einem Lande oder Gebiete erscheinen mag." — In seiner Rede auf dem Kongresse im Jahre 1903 sagte Dr. Herzl: „Nach dem Mißerfolg der letzten Unterhandlungen in Konstantinopel und im Hinblick auf das wachsende Elend, mußten wir andere Wege finden." — Und bezüglich des ostafrikanischen Vorschlages sagte er: „Ich glaube, daß der Kongreß Mittel finden kann, sich dieses Angebot zunutze zu machen." Und nachdem der Kongreß entschieden hatte, eine Kommission zu entsenden, das Gebiet zu erforschen, schrieb Dr. Herzl am 18. September 1903 an die Jewish Colonisation Association, die Körperschaft, welche über die vom Baron de Hirsch hinterlassenen Millionen verfügt, und forderte dieselbe auf, einen Teil der Kosten zu

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