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Die Welt · 1907-08-02 · 31 (2.8.1907) · page 8

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
11 (1907)
Issue
31 (2.8.1907)
Date
1907-08-02
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
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10 DIE ELT No. 31 rieht geführte Verhandlung in ausführlicher Darstellung bringen: Die Verhandlung betreffend das Gesuch um Abänderung der Statuten der Kolonialbank, bekanntlich s. Zt. um 14 Tage verschoben, hat am vorigen Dienstag vor dem Richter Kekewich stattgefunden. Mr. C. M. Warmington, Königlicher Rat und Mr. Gauson (instruiert durch die Herren Lewis und Yglesias) erschienen für den Jewish Colonial Trust. Mr. A. H. Jessel, Königlicher Rat und Dr. Judah Israel (instruiert durch die Herren Emanuel, Round und Nathan) erschienen in Vertretung der gegen die Abänderung protestierenden Aktionäre, Mr. Chitty, Königlicher Rat, in Vertretung der das Gesuch unterstützenden Aktionäre. Mr. Israel Zangwill erschien selbst. Bei der Eröffnung der Verhandlung erklärt, veranlaßt durch eine vom Richter gemachte Bemerkung, Mr. Jessel: Er habe nicht den Eindruck, daß zur Zeit der Annahme der Abänderung der Statuten ein richtiges Quorum da gewesen sei. Seine Partei hätte keine Gelegenheit gehabt, sich vor dieser Verhandlung hierüber Sicherheit zu verschaffen. Er verlange daher, Mr. Neumann, der Sekretär des Jewish Colonial Trust, solle einem Kreuzverhör unterzogen werden. Der Richter erklärte hierauf, daß das vorgeschlagene Verfahren nicht geziemend und nicht mit den Gewohnheiten der englischen Gerichte seit vielen Jahren in Einklang zu bringen sei. Mr. Warmington, der Vertreter des Jewish Colonial Trust, erklärte einleitend, daß das Gesuch auf Grund des § 5e der Statuten eingereicht worden ist zwecks Einschränkung oder Aufhebung gewisser Funktionen, die in dem Memorandum des Trust zurzeit enthalten sind. Der Richter: Es wird behauptet,, daß dies nicht im Rahmen der Statuten sei. Mr. Jessel: In einem gewissen Sinne, ja. Mr. Warmington (fortfahrend): Die Gesellschaft ist am 20. März 1895 legalisiert worden. Als die Gesellschaft gegründet wurde, war ihr Operationsgebiet sehr weit. Sie durfte in allen Teilen der Welt wirken. Der vorgeschlagenen Abänderung gemäß soll das Operationsgebiet auf die in der Petition als „der vorgeschriebene Rayon" näher gekennzeichneten Länder beschränkt werden. Zu letzteren gehören Palästina, Syrien und sonstige Teile der asiatischen Türkei, die Halbinsel Sinai und die Insel Cypern. Es scheinen unter den Aktionären der Gesellschaft zwei Parteien zu existieren. Die große Mehrheit ist für die Abänderung, eine beträchtliche Anzahl aber ist dagegen. Und Mr. Zangwill, der selbst hier erschienen ist, ist einer der hervorragendsten Vertreter derjenigen, die für ein unbeschränktes Operationsgebiet sind. Diese Frage wurde den Aktionären der Gesellschaft mehreremal vorgelegt und ist immer in ein und derselben Weise beantwortet worden. Infolge der Aufträge, die die Aktionäre von Zeit zu Zeit erteilt haben, wurde das Gesuch eingereicht mit dem Zwecke der Einschränkung der Operationen in dem im Gesuch angegebenen Sinne. Es wird Seiner Lordschaft wohl bekannt sein, daß eine zionistische Bewegung existiert. Ich glaube, fast jährlich wird ein Kongreß, der seinen Sitz zu wechseln pflegt, in einer großen Stadt abgehalten. Auf einem solchen Kongreß im August 1899 nach der Gründung der Bank wurden bereits Einwendungen erhoben, daß ein Irrtum vorliege, und daß die Gründer sich zu weitgehende Machtbefugnisse angeeignet haben, die über die von den Aktionären vorgezeichneten Grenzen hinausgehen. Es wurde demzufolge beschlossen, das Operationsgebiet auf den Orient und vorzugsweise Palästina und Syrien zu beschränken und daraufhin ein außerordentlicher Beschluß der Gesellschaft in demselben Sinne gefaßt. Im folgenden Jahre (1900) wurde auf dem Zionistenkongreß der Antrag angenommen, daß die Abänderung der Statuten, die bereits früher beschlossen worden war, ins Werk zu setzen sei. Gleichfalls im August 1900 fand eine Generalversammlung der Aktionäre statt, und es wurde der Beschluß gefaßt, den Aufsichtsrat, die Verwaltungsbehörde der Gesellschaft und das Direktorium zu beauftragen, auf die Agenda die Abänderung der Statuten der Gesellschaft zu setzen. Im darauffolgenden Jahre wurde abermals eine Versammlung der Aktionäre einberufen und dabei einstimmig beschlossen, den bereits gefaßten Beschluß tatsächlich zur Ausführung zu bringen. Diese Beschlüsse haben dem Aufsichtsrat 'die unbedingte Pflicht auferlegt, die Angelegenheit in diesem Sinne zu erledigen. Er schritt an die Ausführung durch Herbeiführung eines außerordentlichen Beschlusses am 1. August 1906 und einer Bestätigung desselben im September dieses Jahres. Das sind die Grundzüge des Verlaufes der Angelegenheit. Das Kapital der Gesellschaft ist nominiert mit 2 000 000 Shares ä 1 Pf., wovon 100 Gründer-Shares und 1999 900 gewöhnliche Shares sind. Außer den 100 Gründer-Shares wurden 253 265 gewöhnliche verkauft, deren Wert voll eingezahlt wurde. Es wurde eine ganz spezielle Bevorzugung mit den Gründer-Shares ,verknüpft. Es scheint der Wunsch der Gründer der Bank gewesen zu sein, eine absolute Kontrolle gesichert zu haben, damit sie für jeden Fall, wie groß auch die Zahl der Mitglieder der Generalversammlung sein möge, die Mehrheit hätten. Doch schließen diese Gründeraktien kein Recht auf eine Dividende in sich. Der Anwalt schließt mit dem Wunsche, die Verhandlung möge ohne jede Tendenz geführt werden, und er selbst wolle dazu beitragen, daß die Angelegenheit ruhig behandelt werde. Der Gegenvertreter schließt sich letzterem Wunsche in kurzer Erklärung an. Man habe gewisse Gefühlsmomente in die Angelegenheit hineingetragen, aber es sei zir hoffen, daß diese zurücktreten werden. Mr. Chitty erklärt sich mit den Erklärungen seiner gelehrten Freunde solidarisch. Mr. Warmington (fortfahrend) erklärt, jetzt zum formellen Teil übergehen zu wollen. Es haben zwei Versammlungen stattgefunden, die eine am 29. August 1906 und die andere am 18. September 1906. Bei der ersten Versammlung haben 4488 gewöhnliche Shares für die Abänderung und 697 dagegen gestimmt. Sämtliche Grunderaktien (5185) waren dafür. Bei der Bestätigungsversammlung waren 4174 gewöhnliche Shares dafür und 2 dagegen, 4176 Gründer-Shares wurden für abgegeben. Was also die formellen Sitzungen anbelange, so glaube er mit voller Berechtigung sagen zu dürfen, daß eine überwiegende Mehrheit für die Abänderung der Statuten war. Der Anwalt ging dann zur Verlesung der eidesstattlichen Erklärungen über. Gemeinsame eidesstattliche Erklärung des Herrn Wolffsohn und des Sekretärs der Bank zur Unterstützung des Gesuches Herr David Wolffsohn bekundet: 1. Ich bin heute und bin seit ungefähr zwei Jahren ein Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats des Jewish Colonial Trust, vorher war ich seit Gründung der Gesellschaft Vorsitzender des Direktoriums und bin mit den Geschäften der Gesellschaft genau vertraut. 2. Ich habe die in dieser Angelegenheit mir jetzt vorgelegte Petition gelesen, die mit „D. W. 1" bezeichnet ist, und ich glaube, daß alle Angaben, die darin enthalten sind, wahr sind. Diese meine Überzeugung stützt sich auf die Erfahrungen, die ich als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrates und als Vorsitzender des Direktoriums der Gesellschaft gesammelt habe. 3. Das Dokument, das mir jetzt vorgelegt wird und das mit „D.W. 2" bezeichnet ist, ist die Gründungsurkunde des Jewish Colonial Trust. Das eingetragene Bureau der Gesellschaft befindet siel; Walbrook 10—12 in der City von London. 4. Die mir jetzt vorgelegte Drucksache, bezeichnet „D. W. 3", ist ein Statut der Gesellschaft und enthält Abschriften aller Spezialresolutionen, die von der Gesellschaft gefaßt sind und die auf meine Veranlassung mit roter Tinte in das Statut hineingeschrieben worden sind. 5. Sämtliche hundert Gründeraktien und 253 265 (und nicht mehr) der gewöhnlichen Aktien sind ausgegeben worden, und alle ausgegebenen Aktien sind voll in die Kasse der Gesellschaft eingezahlt worden. 6. Die Gesellschaft ist gebildet worden in Verfolg eines Beschlusses des Zionistenkongresses von Basel 1898. Die Zionistenkongresse sind periodische Versammlungen solcher Personen, die Anteil an der als Zionismus bekannten Bewegung nehmen, die die Schaffung einer öffentlich-rechtlich gesicherten Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina bezweckt. Die Teilnehmer dieser Kongresse sind Delegierte der zionistischen Vereine von allen Teilen der Erde. Die Gesellschaft ist, wie dies auch in ihrem Prospekte steht, nicht lediglich gegründet worden, um hohe Gewinne zu erzielen oder als ein gewöhnliches, Dividenden . erntendes Unternehmen, sondern vielmehr, um als finanzielles Instrument zur Ausführung der Bestrebungen des Zionismus zu dienen. 7. Die mir jetzt vorgelegte Drucksache, gezeichnet „D. W. 4", ist ein Prospekt der Gesellschaft. 8. Gemäß der Statuten der Gesellschaft liegt die höchste Kontrolle über die Geschäfte und Handlungen der Gesellschaft in Händen des Aufsichtsrats. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden gemäß den Statuten der Gesellschaft bestellt und sind ausschließlich Personen, die in hervorragender Weise mit der zionistischen Bewegung identifiziert sind. (Hier folgen Erläuterungen über das Wesen und die Organisation des Aufsichtsrates usw.). 9. Die gewöhnlichen Aktien der Gesellschaft sind in großer Menge / L

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